EU-Pensionskassen: Milliardenlöcher
Nach dem ersten Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) der Eiopa könnte die Lücke zwischen den Verpflichtungen und dem Vermögen der EbAV im Extremszenario von derzeit knapp 430 Milliarden Euro auf gut 770 Milliarden Euro ansteigen. Nach der Bafin werden die versprochenen Leistungen „in aller Regel“ erfüllt werden können. Der grüne Europapolitiker Sven Giegold fordert angesichts der „Existenznot“ der bAV eine offene und ehrliche Diskussion über die Lücke auf europäischer wie auf nationaler Ebene – und ein aktives Gegensteuern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) teilte ergänzend zu dem Stresstest der Eiopa mit, eine andauernde Niedrigzinsphase würde für den deutschen EbAV-Sektor eine große Herausforderung darstellen, insbesondere bei den in dem Test simulierten negativen Entwicklung der Kapitalmärkte und der steigenden Lebenserwartung der Leistungsbezieher.
„Es ist davon auszugehen, dass es in diesen Fällen zusätzlicher Zahlungen der Arbeitgeber bedürfte, um die Leistungen zu erbringen, die sie oder die EbAV den Versorgungsberechtigten versprochen haben“, so die deutsche Aufsicht. Da Pensionsfonds normalerweise nicht selbst eine Garantie geben, sondern ausschließlich der Arbeitgeber, sei bei Pensionsfonds die Möglichkeit zusätzlicher Zahlungen von Arbeitgebern in der Regel von vornherein in den Pensionsplänen vorgesehen.
Ganz anders der Europapolitiker Sven Giegold, Sprecher der Grünen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung („Econ“): In einer Pressemitteilung bezifferte er die Unterdeckung auf mindestens 15 Milliarden Euro. Allerdings verdeckten die nationalen Buchhaltungs-Vorschriften die Deckungslücke in den Bilanzen. Im härtesten Stresstest-Szenario betrage das Loch der deutschen betrieblichen Alterssicherung sogar 33 Milliarden Euro.
Doch damit nicht genug: Für Giegold ist die Lage der betrieblichen Altersversorgung „noch dramatischer als der Stresstest zeigt. Denn ein realistisches Szenario mit langfristig niedrigen Zinsen und längeren Lebenserwartungen wurde gar nicht erst gerechnet.“
Deshalb fordert er „im Europaparlament wie im Bundestag eine offene und ehrliche Diskussion über die Deckungslücke durch die niedrigen Zinsen.“ Die Probleme einfach in die Zukunft zu verschieben, ist für ihn nicht akzeptabel, weil das ein Griff in die Taschen der jüngeren Generation wäre.
CS PK-Index
AV2020: SAV und sgv auf einer Linie

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Nachdem in den ersten Stellungnahmen zu Botschaft und Entscheiden des Ständerates zur Altersvorsorge 2020 noch diverse Differenzen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerbeverband auszumachen waren, haben sich jetzt die beiden Wirtschaftsverbände in den zentralen Fragen auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Knackpunkt bildete insbesondere die Frage der Mehrwertsteuer-Erhöhung, in welcher die Gewerbler ursprünglich keinen Spielraum sahen. In einer gemeinsamen Mitteilung nehmen sie nun folgende übereinstimmende Positionen ein:
Für die AHV:
- Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter (Anpassung in vier Jahresschritten ab 2018)
- Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
- Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren
In der beruflichen Vorsorge fordert die Wirtschaft nachfolgende Reformmassnahmen:
- Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit Kompensation
- Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)
Unverzichtbarer Bestandteil der Reform der Dachverbände ist zudem eine griffige Stabilisierungsregel für die AHV:
- Fällt der AHV-Fonds unter 100 Prozent, so werden Bundesrat und Parlament beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturmassnahmen zu ergreifen.
- Verstreicht diese Frist ungenutzt oder fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, setzt folgender Automatismus ein: Das Referenz-Rentenalter wird in Monatsschritten um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.
Zusammenfassend wird festgehalten:
Das Modell der Wirtschaft sichert das heutige Rentenniveau bis weit nach 2030 – und zwar mit einer wirtschaftlich und gesellschaftlich verkraftbaren Zusatzfinanzierung. Die Lösung liegt in einer strukturellen Antwort auf die demografischen Herausforderungen. Die Stabilisierungsregel sorgt zudem dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden. Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde die erste Phase der Stabilisierungsregel nicht vor 2028/2029 ausgelöst. Frühestens 2031/2032 würde das Referenz-Rentenalter um die ersten vier Monate angehoben. 2035 läge es bei rund 66 Jahren.
Nicht zuletzt muss die Reform rasch – per 2018 – umgesetzt werden. Erstens muss die Mehrwertsteuer so nur einmal angepasst werden (Ende 2017 läuft bereits die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung via Mehrwertsteuer aus), was Wirtschaft und Konsumenten mehrere hundert Millionen Franken Umstellungskosten erspart. Und zweitens braucht unser Land dringend eine Lösung zur Sicherung der heutigen Renten sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule.
Arbeitgeberforderungen zur AV2020
In seinem Positionspapier zur «Altersvorsorge 2020» fordert der Arbeitgeberverband folgende Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus:
- Die Reform muss nach folgendem Grundsatz durchgeführt werden: Rentenniveau halten, aber nicht ausbauen.
- Entsprechend tragen die Arbeitgeber eine moderate Zusatzfinanzierung mit: 0,6 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV (in zwei Schritten und gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65) und rund 0,4 Lohnprozente, um die Reduktion des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zu kompensieren.
- Der AHV-Leistungsausbau des Ständerats muss rückgängig gemacht werden: die Rentenerhöhung für Neurentner um 70 Franken, die Anhebung des Ehepaar-Plafond auf 155 Prozent und damit die Belastung der Wirtschaft um weitere 0,3 Lohnprozente.
- Die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration in der beruflichen Vorsorge sollen ab 55 Jahren greifen.
- Als strukturelle Antwort auf die demografische Alterung muss für die AHV zwingend eine Stabilisierungsregel nach dem Modell des Arbeitgeberverbands eingeführt werden. Sie sichert das heutige Rentenniveau langfristig und schützt vor unnötigen Rentenalter- und Steuererhöhungen.
- Die Reform muss rasch – per 1. Januar 2018 – umgesetzt werden.
Die Anträge des SAV zu den Entscheiden des Ständerates sind auf einer Fahne im Detail einsehbar.
Mitteilung SAV /
Fahne
Arbeitgeber fordern Stabilisierungsregel für die AHV
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Altersvorsorge 2020 als einen der wenigen innovativen Elemente seiner Vorlage eine Stabilisierungsregel für die AHV-Finanzierung eingebaut. Der Ständerat hat diese kurzerhand gestrichen und stattdessen den 70 Franken-Zuschlag für Neurenten erfunden. Der Arbeitgeberverband will sich damit nicht abfinden und fordert, dass eine solche Regel Teil der Reform bleibt, allerdings in einer gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag veränderten und verschärften Form.
Der SAV schreibt in einer Stellungnahme:
Die Lösung der Wirtschaft bleibt dem ursprünglichen Ziel der Reform treu: die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Eine Erhöhung der Renten kommt nicht infrage. Konkret fordert die Wirtschaft für die AHV folgende Reformmassnahmen:
- Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter
- Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
- Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren
- Stabilisierungsregel für die AHV: Gerät die AHV in finanzielle Schieflage und werden von Bundesrat und Parlament keine Massnahmen ergriffen, wird das Referenz-Rentenalter schrittweise um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.
Allerdings sehen die Arbeitgeber ein über 65 Jahre hinausgehendes Referenzalter erst nach 2030 vor. Es heisst dazu in einer Mitteilung: “Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde das Referenz-Rentenalter indes frühestens 2031/2032 um die ersten vier Monate angehoben; 2035 läge es bei rund 66 Jahren. Die Stabilisierungsregel der Wirtschaft sorgt also nicht nur für längerfristige Rentensicherheit, sondern auch dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden.”
Arbeitgeber zur AV2020: Senkung UWS mit Kompensation
Der Arbeitgeberversand hat pünktlich zum Beginn der Hearings der nationalrätlichen Sozialkommission über die Altersvorsorge 2020 mit diversen Unterlagen ihren bereits früher vertretenen Standpunkt zur Senkung des Umwandlungssatzes und der Kompensationsmassnahmen nochmals bestärkt. Die Senkung von 6% wird als unumgänglich bezeichnet, die Ausgleichsmassnahmen präzisiert und gleichzeitig entschieden gegen jede Form von Leistungsausbau argumentiert. Im Einzelnen folgt der SAV grosso modo der ständerätlichen Vorlage, mit einigen markanten Differenzen.
Konkret fordern Arbeitgeberverband und Economiesuisse für die berufliche Vorsorge folgende Reformmassnahmen:
- Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
- Moderate Anpassung der Beitragssätze mit früherem Beginn des Sparprozesses und Senkung des Koordinationsabzugs auf das Niveau der Eintrittsschwelle (gemäss ständerätlichem Beschluss)
- Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)
- Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad.
Etwas überraschend kommt, dass die Arbeitgeber die vom Ständerat eingebrachte Idee eines beschäftigungsabhängigen Koordinationsabzug unterstützen. Damit wird auch die sonst sakrosankte Ablehnung von Ausbaumassnahmen durchbrochen. Offenbar scheint man sich dem Trend zu Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigungen nicht verschliessen zu können und ist bereit, dies bei den Vorsorgeplänen auf gesetzlicher Basis zu berücksichtigen. Bereits heute sind Lösungen mit flexiblen Koordinationsabzügen bei zahlreichen Pensionskassen anzutreffen, insbesondere bei den grossen Detailhändlern, womit sich deren Praxistauglichkeit erwiesen hat.
Die Kostenfolgen der vom SAV unterstützen Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes werden in einer ausführlichen Dokumentation für verschiedene Szenarien dargestellt.
In einer Mitteilung wird dazu festgehalten: “Mit Blick auf die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent gilt es festzuhalten, dass das Reformmodell der Wirtschaft und des Ständerats die Reduktion mit Massnahmen innerhalb der zweiten Säule hinlänglich kompensiert. Das Modell der Wirtschaft birgt zudem weitere Vorteile: Erstens wird bei tieferen Einkommen der reduzierte Umwandlungssatz in jedem Fall vollständig ausgeglichen, zweitens stellt die Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad Teilzeit-Beschäftigte deutlich besser und drittens steigen die Renten langfristig bei sämtlichen Einkommenskonstellationen bis zum BVG-Maximum sogar leicht an – und zwar ohne die Erwerbstätigen übermässig zu belasten.”
Swisscanto PK-Monitor im Q4 2015
Die geschätzten Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen stiegen leicht gegenüber dem Vorquartal. Diese positive Entwicklung vermochte jedoch nicht zu verhindern, dass wegen zu tiefen erzielten Renditen die Deckungsgrade 2015 gesunken sind. Diese sind nun wieder praktisch auf dem Niveau unmittelbar vor der Finanzkrise.
Aufgrund des tiefen Zins- und Renditeniveaus haben viele Vorsorgeeinrichtungen ihren technischen Zinssatz zur Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen reduziert. Zudem wurde der von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten herausgegebene technische Referenzzinssatz per 30.9.2015 von 3,0% auf 2,75% gesenkt.
Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die effektiven Deckungsgrade um rund ein bis zwei Deckungsgradprozente tiefer ausfallen werden.
Die Risikofähigkeit der meisten öffentlich-rechtlichen Kassen bleibt weiterhin eingeschränkt, da die notwendigen Schwankungsreserven noch nicht aufgebaut werden konnten. Bei den öffentlichen-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung entwickelte sich die vermögensgewichtete Deckung von Oktober bis Dezember 2015 von 80,3% auf 81,8%.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad- Bandbreiten per 31. Dezember 2015 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen aufschlussreiche Details für die öffentlichund privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
«Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 96,0% der privatrechtlichen Kassen und 74,4% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung.
62,9% der privaten und 21,2% der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der grösser als 110% ist. Von den aufgebauten Schwankungsreserven haben die Kassen im Jahr 2015 profitiert, da die erzielten Renditen in der Mehrheit vermutlich tiefer als die Sollrendite ausfielen. Die Anteile der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung in Unterdeckung haben sich aufgrund der Marktentwicklung von Oktober bis Dezember 2015 leicht reduziert.
PPCmetrics: Anlagestrategien im Jahr 2015
Während das Jahr 2014 ein sehr positives Anlagejahr für institutionelle Investoren war (Renditen der Musterstrategien zwischen 9.0% und 13.4%), waren sowohl die Renditen von Aktien als auch von Obligationen im Jahr 2015 nahe bei null. Somit lagen die Anlageergebnisse der aufgezeigten Musterstrategien sehr nahe beieinander. Die Strategie mit einer Aktienquote von 50% erzielte mit 2.3 % die höchste Rendite, während die Strategie mit einer Aktienquote von 15% mit 1.8 % die tiefste Rendite erzielte. Das Anlagejahr 2015 wurde insbesondere durch die Aufhebung des Mindestkurses und der daraus resultierenden Aufwertung des CHF geprägt. Der USD wertete sich im Verlaufe des Jahres stark auf, der EUR notiert am Ende des Jahres jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert. Während in der Schweiz aufgrund der erneuten Zinssenkung das Eingehen von Zinsrisiken mit höheren Anlagerenditen entschädigt wurde, war dieser Effekt für Obligationen FW aufgrund der unterschiedlichen Zinsentwicklung im Ausland weniger deutlich. Die Anleihen und Aktien von Schwellenländern entwickelten sich weniger gut als jene von Industrieländern. Im weltweiten Aktienmarkt und insbesondere in der Schweiz konnten Small Caps eine Outperformance gegenüber grosskapitalisierten Titeln erzielen. Alternative Anlagen (insbesondere Commodities) schnitten eher unterdurchschnittlich ab.
In ihrem Research Paper 1/2016 geht PPCmetrics der Frage nach, welche Renditen verschiedene Anlagestrategien bzw. verschiedene Anlagekategorien im Jahr 2015 erzielt haben und welche Anlageentscheide sich demzufolge ausbezahlt haben . Die hohe Bedeutung der Anlagestrategie, das heisst die Wahl und die Gewichtung der Anlagekategorien, für den Anlageerfolg wurde bereits Ende der 80er Jahre dokumentiert. Die Studie von Brinson, Hood, Beebower (1986) mit Daten von rund 90 US Pensionskassen ergab, dass im Zeitraum von 1974 – 1983 über 90% der Portfoliorisiken durch die Strategie erklärt werden konnten. Spätere Untersuchungen sowie unsere Analyse (Research Paper 3 /2014) bestätigen die hohe Bedeutung der Wahl der Strategie auf das Anlageresultat.
UBS PK-Performance 2015
Das Jahr 2015 endete für die Finanzmärkte, wie es begonnen hatte, nämlich mit Verlusten. Sorgen rund um China belasteten nahezu alle Anlageklassen weltweit und sorgten für eine negative Performance im Dezember. Die angelegten Vorsorgegelder der Pensionskassen in unserem Sample verloren im Durchschnitt 1,3% an Wert, schreibt die UBS in einer Mitteilung.
Die Gesamtjahresperformance 2015 fiel mit einem Plus von 0,7% mager aus. Damit war 2015 das schwächste Jahr seit den Verlusten von 2011. Eine Vielzahl an Faktoren machten Schweizer Pensionskassen dieses Jahr das erfolgreiche Anlegen schwer. Die andauernde Krise der Schwellenländer liess Rohstoffpreise weiter purzeln und belastete die Aktienkurse weltweit. Hinzu kam die Frankenstärke, die nicht nur den heimischen Aktienmarkt in Mitleidenschaft zog, sondern auch ungesicherte Fremdwährungs-Anlagen im Wert fallen liess. Das gute Ergebnis von 2014 liess sich in diesem Umfeld nicht wiederholen.
Seit Januar 2010 erzielten die Pensionskassen im Durchschnitt eine annualisierte Performance von 3,85%.
Mit Ausnahme der Immobilien verloren alle betrachteten Anlageklassen im Dezember an Wert. Insbesondere internationale Aktien litten beträchtlich unter den China-Sorgen und rutschten 4,4% nach unten. Fürs Gesamtjahr 2015 ergibt sich damit ein durchwachsenes Bild: Vor allem alternative Anlagen wie Hedge Funds schnitten mit einer Performance von 3,7% und Immobilien sogar mit 5,4% recht gut ab. Auch Schweizer Werte konnten letztlich eine positive Performance erzielen, sowohl Aktien als auch Anleihen, was angesichts der bereits extrem niedrigen Renditeniveaus zu Jahresbeginn durchaus erstaunt. Das Schlusslicht bilden Anleihen in Fremdwährungen, deren Franken-Wert vor allem im Januar von der plötzlichen Franken-Aufwertung gedrückt wurde.
PK-Statistik 2014: Erstmals mehr als 4 Mio. Versicherte
4 Millionen aktive Versicherte (+1,7%) zählte die berufliche Vorsorge im Berichtsjahr 2014. 696‘176 Pensionierte (+3,8%) bezogen eine Rente und 36‘363 (+4,4%) verlangten die Kapital- oder Teilkapitalauszahlung. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten sank weiter auf 1866 Einrichtungen (2013: 1957 Einrichtungen; -4,6%).
Die Wertschwankungsreserven wuchsen auf 66 Milliarden Franken (+42,1%) an. Die Unterdeckung konnte auf 29 Milliarden Franken (-13%) abgebaut werden. 27,9 Milliarden Franken (-12,2%) betrug die Unterdeckung bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Noch 1,2 Milliarden Franken (-29%) betrug die Unterdeckung bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Das Nettoergebnis aus Vermögensanlage stieg auf 51,4 Milliarden Franken (+23,5%) an und spiegelte damit die gute wirtschaftliche Lage des Erhebungsjahres 2014. So flossen 18 Milliarden Franken (+50%) in die Wertschwankungsreserven.
Germany’s biggest pension fund targets Dublin retail
Retail investments on Dublin’s Grafton and Henry Street are the number one priority for a new €1.3bn retail investment programme set up by Germany’s biggest pension scheme provider.
Hines, the US-headquartered international real estate firm, has been selected by Bayerische Versorgungskammer (BVK) to execute a €1.3bn war chest targeting prime high street retail assets across Europe.
BVK is Germany’s is largest pension scheme group with approximately €62bn assets under management.
Hines is one of post-recession Ireland’s most prolific investors. It is currently developing a vast residential, retail and office hub in the south Dublin suburb Cherrywood. It was one of the underbidders in the sale of loans attached to Dundrum Town Centre, which ultimately went to Hammerson and Allianz.
Hines has identified cities across 20 countries in Europe where BVK will buy retail sites. These include London, Paris and Munich as well as Dublin.
Klassische und alternative Nominalwerte
Der Schweizerische Verband der Anlageexperten und Investment-Consultants in der beruflichen Vorsorge (seit 1.1.20116 SWIC, vorher SAICPF) hat ein Positionspapier zur Umsetzung der per 1. Juli 2014 in Kraft gesetzten BVV2-Richtlinien publiziert.
Im Papier wird festgehalten: “Dieser Leitfaden befasst sich ausschliesslich mit der Klassifizierung der Nominalwerte in klassische und alternative Forderungen. Es handelt sich um das Kernelement der Reform und stellt in der Umsetzung im Vergleich zu den anderen Änderungen die grösste Herausforderung dar. Der Leitfaden stützt sich auf den Verordnungstext, die begleitenden Erläuterungen, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu diesem Thema verfasste Mitteilung und schliesslich die Meinungen und Ansichten der Verbandsmitglieder.”
Im abschliessenden Kapitel unter dem Titel “Würdigung” wird ausgeführt: “Der Verband begrüsst grundsätzlich Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die für die Vorsorgeeinrichtungen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Anlagetätigkeit implizieren. In diesem Sinn erzeugt die Verordnung positive Impulse, weil sie das Investorenwissen im Bereich der Nominalwerte fördert.
Gemäss Verbandsmeinung ist jedoch die Abgrenzung zwischen klassischen und komplexen Forderungen, trotz den Erläuterungen und der Mitteilung des Gesetzgebers, in verschiedenen Fällen nicht eindeutig und macht die Umsetzung damit beschwerlich und aufwändig.
Da im Rahmen der Klassifizierung unterschiedlich argumentiert werden kann, entsteht für die Vorsorgeeinrichtungen ein Interpretationsspielraum. Dieser Spielraum ist durch die Vorsorgeeinrichtung im Sinne der angestrebten, als ökonomisch optimal betrachtete Nominalwertstrategie bestmöglich zu nutzen.”
UBS: Wende am Immobilienmarkt
Die von UBS Chief Investment Office WM publizierte Immobilienmarktstudie “UBS Real Estate Focus 2016” erwartet erstmals sinkende Eigenheimpreise seit 17 Jahren. In einer Mitteilung zur Studie heisst es:
In einem anhaltenden Tiefzinsumfeld sind Mehrfamilienhäuser der Renditestar im Schweizer Anlageuniversum. Sie gehören zu den wenigen verbleibenden Anlagen mit sicheren und positiven Zahlungsströmen und bleiben als solche gefragt. Doch schon bei einem Anstieg der Renditen langfristiger Eidgenossen auf 2 Prozent drohen bei Mehrfamilienhäusern deutliche Verluste. Aus Gesamtrenditesicht sind Renditeliegenschaften an Spitzenlagen einer Cash-Anlage – trotz Negativzinsen – nur überlegen, falls das Tiefzinsumfeld noch mindestens 15 Jahre anhält. Deshalb scheint es aktuell sinnvoll Zinsrisiken zu reduzieren und die erweiterte Agglomeration – trotz höherem Mietausfallrisiko – den Zentrumslagen vorzuziehen.
Für höhere Mietpreise besteht, auch im Falle eines Zinsanstiegs, nur wenig Potenzial. Erstens begrenzt die steigende Leerstandsquote bei Mietwohnungen das Mietsteigerungspotenzial. Zweitens wurden in den letzten Jahren trotz eines fallenden Referenzzinssatzes die Mieten nur zögerlich gesenkt, was einer Anhebung der Mieten bei einem Zinsanstieg im Weg stehen wird. Drittens sind die Mieten von Neubauwohnungen aktuell überhöht im Vergleich zu den Marktmieten älterer Wohnungen. Marktmieten dürften damit 2016 sogar leicht fallen.
Spitzenanfangsrenditen haben mit 2,5 Prozent auch auf dem Büromarkt ein Rekordtief erreicht. Im Gegensatz zum Wohnungsmarkt sind die Kaufpreise für Liegenschaften an schlechteren Lagen aufgrund der Leerstandsrisiken in den letzten Jahren kaum gestiegen. Nimmt die Zahl der Bürobeschäftigten wie in den letzten Jahren weiter zu, so ist aber eine Stabilisierung der Marktsituation absehbar. Aus Investorenperspektive dürften B- oder C-Lage-Büroliegenschaften daher Chancen bieten, da mittelfristig mit einer sinkenden Renditedifferenz zu Toplagen zu rechnen ist. Zurzeit ist die Zentralschweiz für Büroflächeninvestitionen am attraktivsten. Im laufenden Jahr ist aber gesamtschweizerisch noch von steigenden Leerständen und weiter sinkenden Mieten auszugehen.
Vorsorgeforum
Publica: Performance negativ
Die Pensionskasse des Bundes Publica erzielte auf ihren beiden Anlagestrategien im vergangenen Geschäftsjahr unterschiedliche Renditen. Die Nettorendite des Anlagevermögens (CHF 32,1 Mia.) der 14 offenen Vorsorgewerke, die der Sammeleinrichtung angeschlossen sind, betrug 2015 durchschnittlich -2,5 Prozent, während die 7 geschlossenen Vorsorgewerke, die allein aus Rentnern bestehen, eine Rendite von +2,1 Prozent auf ihrem Anlagevermögen (CHF 4,0 Mia.) auswiesen. Der durchschnittliche Deckungsgrad der offenen Vorsorgewerke liegt Ende 2015 schätzungsweise bei 99 Prozent, jener der geschlossenen Vorsorgewerke bei schätzungsweise 105 Prozent.
Publica verfolgt unterschiedliche Anlagestrategien für die offenen und die geschlossenen Vorsorgewerke (vgl. oben stehende Graphik), weil sich diese in der Struktur und hinsichtlich der erwarteten Entwicklung des Versichertenbestandes wesentlich voneinander unterscheiden. Mit dem Ergebnis für die geschlossenen Vorsorgewerke von +2,1 Prozent lag die Publica über der Performance der Pictet BVG-Indizes; mit jenem von -2,5 Prozent für die offenen Vorsorgewerke blieb PUBLICA unter jener der Pictet BVG-Indizes.
Der Hauptgrund für die negative Abweichung liegt gemäss Darstellung der Publica im strategischen Entscheid, das Portfolio breit zu diversifizieren und 14 Prozent des Vermögens der offenen Vorsorgewerke in Anleihen aus Schwellenländern und Aktien Schwellenländer anzulegen. Die Währungen der Schwellenländer haben 2015 gegenüber dem Schweizer Franken um durchschnittlich 11 Prozent abgewertet. Weil die Pictet BVG-Indizes nur einen kleinen Strategieanteil den Schwellenländern zuteilen, waren sie von dieser Abwertung weniger betroffen.
Positiv habe sich der strategische Entscheid ausbezahlt, die Währungen der Industrieländer vollständig abzusichern, damit nicht systematische und somit nicht entschädigte Risiken aus dem Portfolio eliminiert werden. Die Absicherung der Währungen der Industrieländer hat die Nettoperformance im vergangenen Jahr konsolidiert über beide Strategien um +1,3 Prozent verbessert.















