arbeitgebersgv
Nachdem in den ersten Stellungnahmen zu Botschaft und Entscheiden des Ständerates zur Altersvorsorge 2020 noch diverse Differenzen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerbeverband auszumachen waren, haben sich jetzt die beiden Wirtschaftsverbände in den zentralen Fragen auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Knackpunkt bildete insbesondere die Frage der Mehrwertsteuer-Erhöhung, in welcher die Gewerbler ursprünglich keinen Spielraum sahen. In einer gemeinsamen Mitteilung nehmen sie nun folgende übereinstimmende Positionen ein:

Für die AHV:

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter (Anpassung in vier Jahresschritten ab 2018)
  • Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren

In der beruflichen Vorsorge fordert die Wirtschaft nachfolgende Reformmassnahmen:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit Kompensation
  • Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)

    Unverzichtbarer Bestandteil der Reform der Dachverbände ist zudem eine griffige Stabilisierungsregel für die AHV:

  • Fällt der AHV-Fonds unter 100 Prozent, so werden Bundesrat und Parlament beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturmassnahmen zu ergreifen.
  • Verstreicht diese Frist ungenutzt oder fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, setzt folgender Automatismus ein: Das Referenz-Rentenalter wird in Monatsschritten um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

Zusammenfassend wird festgehalten:

Das Modell der Wirtschaft sichert das heutige Rentenniveau bis weit nach 2030 – und zwar mit einer wirtschaftlich und gesellschaftlich verkraftbaren Zusatzfinanzierung. Die Lösung liegt in einer strukturellen Antwort auf die demografischen Herausforderungen. Die Stabilisierungsregel sorgt zudem dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden. Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde die erste Phase der Stabilisierungsregel nicht vor 2028/2029 ausgelöst. Frühestens 2031/2032 würde das Referenz-Rentenalter um die ersten vier Monate angehoben. 2035 läge es bei rund 66 Jahren.

Nicht zuletzt muss die Reform rasch – per 2018 – umgesetzt werden. Erstens muss die Mehrwertsteuer so nur einmal angepasst werden (Ende 2017 läuft bereits die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung via Mehrwertsteuer aus), was Wirtschaft und Konsumenten mehrere hundert Millionen Franken Umstellungskosten erspart. Und zweitens braucht unser Land dringend eine Lösung zur Sicherung der heutigen Renten sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule.

  Mitteilung von SAV und sgv