imageDer Schweizerische Verband der Anlageexperten und Investment-Consultants in der beruflichen Vorsorge (seit 1.1.20116 SWIC, vorher SAICPF) hat ein Positionspapier zur Umsetzung der per 1. Juli 2014 in Kraft gesetzten BVV2-Richtlinien publiziert.

Im Papier wird festgehalten: “Dieser Leitfaden befasst sich ausschliesslich mit der Klassifizierung der Nominalwerte in klassische und alternative Forderungen. Es handelt sich um das Kernelement der Reform und stellt in der Umsetzung im Vergleich zu den anderen Änderungen die grösste Herausforderung dar. Der Leitfaden stützt sich auf den Verordnungstext, die begleitenden Erläuterungen, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu diesem Thema verfasste Mitteilung und schliesslich die Meinungen und Ansichten der Verbandsmitglieder.”

Im abschliessenden Kapitel unter dem Titel “Würdigung” wird ausgeführt: “Der Verband begrüsst grundsätzlich Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die für die Vorsorgeeinrichtungen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Anlagetätigkeit implizieren. In diesem Sinn erzeugt die Verordnung positive Impulse, weil sie das Investorenwissen im Bereich der Nominalwerte fördert.

Gemäss Verbandsmeinung ist jedoch die Abgrenzung zwischen klassischen und komplexen Forderungen, trotz den Erläuterungen und der Mitteilung des Gesetzgebers, in verschiedenen Fällen nicht eindeutig und macht die Umsetzung damit beschwerlich und aufwändig.

Da im Rahmen der Klassifizierung unterschiedlich argumentiert werden kann, entsteht für die Vorsorgeeinrichtungen ein Interpretationsspielraum. Dieser Spielraum ist durch die Vorsorgeeinrichtung im Sinne der angestrebten, als ökonomisch optimal betrachtete Nominalwertstrategie bestmöglich zu nutzen.”

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