Der Arbeitgeberversand hat pünktlich zum Beginn der Hearings der nationalrätlichen Sozialkommission über die Altersvorsorge 2020 mit diversen Unterlagen ihren bereits früher vertretenen Standpunkt zur Senkung des Umwandlungssatzes und der Kompensationsmassnahmen nochmals bestärkt. Die Senkung von 6% wird als unumgänglich bezeichnet, die Ausgleichsmassnahmen präzisiert und gleichzeitig entschieden gegen jede Form von Leistungsausbau argumentiert. Im Einzelnen folgt der SAV grosso modo der ständerätlichen Vorlage, mit einigen markanten Differenzen.
Konkret fordern Arbeitgeberverband und Economiesuisse für die berufliche Vorsorge folgende Reformmassnahmen:
- Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
- Moderate Anpassung der Beitragssätze mit früherem Beginn des Sparprozesses und Senkung des Koordinationsabzugs auf das Niveau der Eintrittsschwelle (gemäss ständerätlichem Beschluss)
- Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)
- Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad.
Etwas überraschend kommt, dass die Arbeitgeber die vom Ständerat eingebrachte Idee eines beschäftigungsabhängigen Koordinationsabzug unterstützen. Damit wird auch die sonst sakrosankte Ablehnung von Ausbaumassnahmen durchbrochen. Offenbar scheint man sich dem Trend zu Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigungen nicht verschliessen zu können und ist bereit, dies bei den Vorsorgeplänen auf gesetzlicher Basis zu berücksichtigen. Bereits heute sind Lösungen mit flexiblen Koordinationsabzügen bei zahlreichen Pensionskassen anzutreffen, insbesondere bei den grossen Detailhändlern, womit sich deren Praxistauglichkeit erwiesen hat.
Die Kostenfolgen der vom SAV unterstützen Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes werden in einer ausführlichen Dokumentation für verschiedene Szenarien dargestellt.
In einer Mitteilung wird dazu festgehalten: “Mit Blick auf die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent gilt es festzuhalten, dass das Reformmodell der Wirtschaft und des Ständerats die Reduktion mit Massnahmen innerhalb der zweiten Säule hinlänglich kompensiert. Das Modell der Wirtschaft birgt zudem weitere Vorteile: Erstens wird bei tieferen Einkommen der reduzierte Umwandlungssatz in jedem Fall vollständig ausgeglichen, zweitens stellt die Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad Teilzeit-Beschäftigte deutlich besser und drittens steigen die Renten langfristig bei sämtlichen Einkommenskonstellationen bis zum BVG-Maximum sogar leicht an – und zwar ohne die Erwerbstätigen übermässig zu belasten.”