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Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Altersvorsorge 2020 als einen der wenigen innovativen Elemente seiner Vorlage eine Stabilisierungsregel für die AHV-Finanzierung eingebaut. Der Ständerat hat diese kurzerhand gestrichen und stattdessen den 70 Franken-Zuschlag für Neurenten erfunden. Der Arbeitgeberverband will sich damit nicht abfinden und fordert, dass eine solche Regel Teil der Reform bleibt, allerdings in einer gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag veränderten und verschärften Form.

Der SAV schreibt in einer Stellungnahme:

Die Lösung der Wirtschaft bleibt dem ursprünglichen Ziel der Reform treu: die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Eine Erhöhung der Renten kommt nicht infrage. Konkret fordert die Wirtschaft für die AHV folgende Reformmassnahmen:

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter
  • Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren
  • Stabilisierungsregel für die AHV: Gerät die AHV in finanzielle Schieflage und werden von Bundesrat und Parlament keine Massnahmen ergriffen, wird das Referenz-Rentenalter schrittweise um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

Allerdings sehen die Arbeitgeber ein über 65 Jahre hinausgehendes Referenzalter erst nach 2030 vor. Es heisst dazu in einer Mitteilung: “Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde das Referenz-Rentenalter indes frühestens 2031/2032 um die ersten vier Monate angehoben; 2035 läge es bei rund 66 Jahren. Die Stabilisierungsregel der Wirtschaft sorgt also nicht nur für längerfristige Rentensicherheit, sondern auch dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden.”

  Mitteilung SAV  /   Entwicklung AHV