EFK: Evaluation der Freizügigkeitseinrichtungen
Die Eidg. Finanzkontrolle hat eine Evaluation der Freizügigkeitseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge bezüglich der Vorteile und Risiken für die Versicherten und den Bund vorgenommen. Im Fazit des Berichts wird festgehalten:
Das gesamte Freizügigkeitsguthaben (FZ-Guthaben) beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken und entspricht damit 7 % des gesamten Vorsorgevermögens in der beruflichen Vorsorge. Zurzeit wird das FZ-Guthaben von 65 Freizügigkeitseinrichtungen (FZ-Einrichtungen) auf rund zwei Millionen Freizügigkeitskonti und -policen verwaltet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat untersucht, inwiefern die FZ-Einrichtungen den Erhalt des Vorsorgeschutzes gewährleisten und wie gross die finanziellen Risiken für die Inhaber von FZ-Guthaben und für den Bund sind. Dazu hat sie mittels repräsentativer Umfrage auch die Meinung der Inhaber von FZ-Guthaben eingeholt. (…)
Mindestens ein Drittel aller FZ-Konti und -Policen ist kontaktlos. Gründe für diese grosse Anzahl sind mangelndes Verständnis und fehlende Sensibilität für die eigene Altersvorsorge, Wohnortwechsel der Inhaber und ein ungenügender Informationsfluss im Moment des Verlassens der Arbeitsstelle. Bei den kontaktlosen FZ-Guthaben handelt es sich grösstenteils um kleine Beträge aus meist kurzfristigen Anstellungsverhältnissen. Dennoch wird ihr Umfang auf rund 5 Milliarden Franken oder 10 % des gesamten FZ-Guthabens geschätzt. Die Vermeidung der vielen sehr kleinen FZ-Guthaben würde den Verwaltungs- und Nachforschungsaufwand entlasten.
Arbeit im Alter fördern statt verhindern
Reiner Eichenberger und Ann Barbara Bauer von der Universität Freiburg haben in der NZZ unter dem Titel “Wie Überalterung allen nützen könnte” einen Vorschlag zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter vorgelegt, der Aufmerksamkeit verdient. Im Zentrum der von ihnen entwickelten Vorschläge steht die steuerliche Entlastung von späten Erwerbseinkommen. Sie schreiben u.a:
Heute wird Arbeitseinkommen von Alten sehr hoch besteuert, weil es mit ihren Renteneinkommen zusammengezählt wird. Zudem sind die AHV-Arbeitnehmer- und -Arbeitgeberbeiträge für die meisten Alten reine Steuern, da sie nicht mehr rentenerhöhend wirken. Die Alten zahlen also richtig gerechnet im Normalfall auf Arbeitseinkommen 45 bis 55 Prozent Steuern. Das schafft gewaltige Fehlanreize, nicht über 65 hinaus zu arbeiten.
Folglich ist die liberale Problemlösung denkbar einfach: Die Einkommenssteuern auf Arbeitseinkommen von über 65-Jährigen müssen stark gesenkt, z. B. halbiert werden. Dadurch würde das Arbeitsangebot der Alten stark zunehmen. Mit jeder zusätzlichen Arbeitsstunde steigt die volkswirtschaftliche Produktion. Es stehen mehr Güter und Dienstleistungen für alle zur Verfügung. Zudem steigen die Einnahmen des Staates und der Sozialwerke, weil die Alten ja immer noch mehr Steuern und Abgaben leisten, als wann sie nicht arbeiten würden.
Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen dank Altersarbeit könnte zum einen die AHY saniert und zum anderen die Steuern für die Jungen gesenkt werden. Unser Vorschlag kennt ausschliesslich Gewinner, weil er die Probleme nicht mit Umverteilung, Zwang und Subventionen, sondern nur durch den Abbau heutiger Hindernisse löst.
Publica prepares for global real estate push
Publica, Switzerland’s largest public pension fund, is to begin investing in global real estate next year. The CHF37bn (€34.1bn) [corrected] institution, which manages 20 pension plans, will begin by investing in core open-ended funds in North America and Asia, according to portfolio manager and strategist David Engel.
Engel told IPE Real Estate that Publica has established a 4% allocation to foreign real estate, in addition to its existing domestic portfolio made up of direct investments. Publica intends to invest mainly in core assets, but will accept up to 10% of its allocation being in value-added investments, he said.
It will initially concentrate on open-ended funds with broad investor bases. The next step would be to act as a sole investor in a segregated mandate or also alongside larger investors in co-investment vehicles.
It plans to be open to investing across a range of structures, but will take its time to “grow into the market”, Engel said. “In a final phase we would maybe consider closed-end funds, club deals or joint ventures.”
Geographically half of the pension fund’s foreign real estate allocation is for North America, with 30% reserved for Europe and the remainder for Asia. “Asia has high growth potential, but few established products,” said Engel.
“There’s a lot happening there though, so if at some point in the future we were to go further into foreign real estate that could very well happen in Asia – although it’s much too early to say now.” The rolling out of its strategy is roughly split into two phases, the first being to build a broad diversified foundation of holdings in North America and Asia via investment in core open-ended funds.
This would complement Publica’s portfolio of Swiss assets, which will count towards the pension fund’s Europe allocation, according to Engel.
The second phase would see the pension fund award segregated mandates with a specific strategic focuses.
Bundesrat gegen AHVplus
Das BSV hält in einer Mitteilung die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der Volksinitiative AHVplus fest:
Die Rechnung der AHV ist heute noch knapp im Gleichgewicht. In den kommenden Jahren kommen aber die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre ins Rentenalter, die «Babyboomer-Generation». Deshalb sind jährliche Defizite der AHV absehbar, die ohne Gegenmassnahmen bis 2030 auf 7 Milliarden Franken anwachsen.
Der Bundesrat hat deshalb die Reform «Altersvorsorge 2020» vorgelegt. Sie verfolgt das Ziel, die künftige Finanzierungslücke der AHV zu schliessen und gleichzeitig das heutige Rentenniveau zu erhalten. Die Reform umfasst sowohl die erste als auch die zweite Säule und schafft damit volle Transparenz. Sie wird zurzeit im Parlament beraten.
«AHVplus» würde die AHV ab 2018 mit mehr als 4 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich belasten. Wie dies finanziert würde, lässt die Initiative offen. Es müsste vom Parlament und allenfalls in einer Volksabstimmung festgelegt werden. Nach heutiger Regelung müsste der Bund knapp einen Fünftel der Zusatzkosten übernehmen. Für den restlichen Teil der Mehrkosten stellen die Initiantinnen und Initianten eine Erhöhung der Lohnabzüge und der Arbeitgeberbeiträge zur Diskussion.
Für eine Erhöhung der AHV-Renten, wie die Initiative sie verlangt, sieht der Bundesrat keinen finanziellen Spielraum. Sein Ziel ist es, die Renten in der Altersvorsorge und die Finanzierung der AHV zu sichern. Seit 1948 können sich die Menschen in der Schweiz darauf verlassen, dass sie im Ruhestand ihre Rente erhalten. Der Bundesrat will dieses Rentenversprechen mit seiner Reform erneuern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Jungfreisinnige: Die letzte Hoffnung unserer Altersvorsorge
Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, beschreibt im Politblog des Tages-Anzeigers die notwendigen Reformen unserer Altersvorsorge. Dazu gehören nach seiner Meinung eine Schuldenbremse für die AHV und die freie Pensionskassenwahl.
Brexit: Don’t panic – yet
The markets went into meltdown and the pound sank against the dollar but giant pension funds have been largely unaffected, with some even reporting gains.
TA: Warum der Brexit die PKs trifft
Grossbritanniens neuer Kurs bringt den Immobilienmarkt des Landes durcheinander. Dort haben auch Schweizer Pensionskassen investiert.
c-alm mit neuem Partner
Prof. Dr. Hans-Juergen Wolter ist neu Partner bei der c-alm AG. Nach seinem Abschluss als Diplom-Physiker an der ETH Zürich studierte er Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen. Dort habilitierte Wolter im Anschluss an sein Doktorat (summa cum laude) im Bereich Finanzmarkttheorie. 2001 wurde Hans-Juergen Wolter, der seit 1992 regelmässig Vorlesungen an der Universität St. Gallen hält, zum Titularprofessor für Finanzmarkttheorie ernannt. Er ist Pensionskassen-Experte SKPE und Aktuar SAV.
Hans-Juergen Wolter verfügt aufgrund seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in verschiedenen Management- und Beratungsfunktionen im Finanzsektor über breite praktische Erfahrung vor allem in den Bereichen Asset Management, Aktuariat, Finanz- und Risikomanagement.
BZ: Rufmord an der 2. Säule
Fabian Schäfer kommentiert in der Berner Zeitung die Kampagne des Gewerkschaftsbundes für die AHVplus-Initiative. Er bemerkt, dass SGB-Präsident Rechsteiner einen bürgerlichen “Rufmord” an der AHV beklagt und stellt fest:
Der Rufmordvorwurf fällt allerdings auf die Gewerkschaften und ihre Mitstreiter zurück. Zurzeit fahren sie eine Kampagne gegen die 2.Säule der Altersvorsorge – die Pensionskassen –, die mitunter verantwortungslose Züge annimmt. Gezielt schüren sie Ängste und untergraben das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Inzwischen wird sogar öffentlich behauptet, in der Pensionskasse angesparte Gelder seien nicht sicher. Das ist grotesk. Das Geld ist sicher, dafür sorgt der Sicherheitsfonds.
Ein Trick ist in der Kampagne gegen die 2.?Säule speziell beliebt. Dabei geht es um die Umwandlungssätze, die für die Höhe neuer Renten entscheidend sind. Der Trick geht so: Man vermeldet einfach, wie stark die Umwandlungssätze sinken – und folgert explizit oder implizit, dass die Renten ebenso stark schrumpfen. Kein Wort davon, dass die Mehrheit der Pensionskassen gleichzeitig Kompensationen beschliesst, um Einbussen zu verhindern oder wenigstens einzudämmen.
Dasselbe üble Spiel läuft in der Debatte über die Rentenreform, die im Parlament hängig ist. Dabei wissen längst auch die brachialsten Bürgerlichen, dass das Volk keine Reform schluckt, mit der die gesetzlich garantierten Renten auf breiter Front sinken. Es ist breiter Konsens, dass die Lohnbeiträge erhöht werden, um das Niveau möglichst zu halten. Für Ältere (ab 50 oder 55 Jahren) soll es sogar verbindliche, von der Allgemeinheit finanzierte Garantien geben, damit die Renten nicht unter das heutige Minimum fallen.
Dies alles hindert Gewerkschafter und den «Blick» nicht daran, ein «Rentenmassaker» herbeizureden. Ihre Aussagen basieren auf einer von mehreren Varianten, die die Sozialkommission des Nationalrats durchrechnen liess. Man hat einfach die «schlimmste» ausgewählt.
157 Milliarden für Sozialleistungen
Im Jahr 2014 beliefen sich die Ausgaben für Sozialleistungen aus dem System der sozialen Sicherheit der Schweiz auf 157 Milliarden Franken. Dies entspricht einem Anteil von 24,5 Prozent am Bruttoinlandprodukt (BIP). Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben teuerungsbereinigt um 2,1 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit unter der seit 1990 durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,3 Prozent. Seit 1990 haben sich die realen Ausgaben mehr als verdoppelt. Dies zeigen die provisorischen Resultate der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2014 des Bundesamtes für Statistik BFS.
Gegen frühestes Rentenalter 62
In einem Positionspapier legt der Gewerkschaftsbund seine Haltung zu der vom Bundesrat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geforderten Erhöhung des frühesten Beginns einer Altersrente von heute 58 auf 62 Jahre dar. Die Ablehnung der Erhöhung wird u.a. vom ASIP geteilt. Die Arbeitgeber wollen zwar eine Erhöhung könnten sich jedoch als Kompromiss mit 60 Jahren einverstanden erklären. Dem schliesst sich der SGB an.
Als Argumente für ein tieferes Rentenalter als 62 führt der SGB in seinem Papier an:
- Frühpensionierungslösungen in der beruflichen Vorsorge entsprechen einem breiten Anliegen der Versicherten. Sie sind wichtig, um belastende Arbeitssituationen oder den Stellenverlust abzufedern.
- Frühpensionierungslösungen sind freiwillig von den Versicherten finanziert oder stark betrieblich verankert mittels einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers. Dies ohne Not aufs Spiel zu setzen, schafft Unverständnis.
- Die berufliche Vorsorge besticht durch sozialpartnerschaftlich definierte Leistungen, Finanzierungen und Anspruchsvoraussetzungen. So können betriebliche oder branchenübliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Ein zu hohes Mindestrentenalter schränkt die Gestaltungsfreiheit zu stark ein.
- Die Problematik eines hohen Einkaufspotentials bei tieferem Mindestrentenalter und so die Beibehaltung von grosszügigen Steuerersparnissen mit der Heraufsetzung des Mindestrentenalters zu lösen, ist der falsche Weg. Das Einkaufspotential ergibt sich primär aus einer ausgebauten Vorsorgelösung und aus einem starken Lohnwachstum am Ende der Karriere. Wenn der Gesetzgeber die steuerlichen Anreize reduzieren will, soll er die Einkaufsmöglichkeit betragsmässig beschränken, statt das frühestmögliche Rücktrittsalter heraufzusetzen.
D: Aktuare schlagen Alarm
Bei den Pensionskassen gibt es nach Einschätzung des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersvorsorge e.V. (IVS) dringend Handlungsbedarf. “Sorgen bereitet uns das, was man im Augenblick nicht sehen kann”, sagte IVS-Vorstand Friedemann Lucius am Donnerstag auf der Pressekonferenz der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Die fortgesetzte Niedrigzinsphase wirke immer stärker nachhaltig, so dass sich Lücken auftäten. “Wann das kippt, hängt von der einzelnen Pensionskasse ab”, so Lucius.
Lucius fordert eine Gesetzesänderung für die künftigen Leistungen. “Wir wünschen uns mehr Flexibilität im Aufsichtsrecht bei den Bedeckungsvorschriften und bei der Ausgestaltung von Leistungseinschränkungen.” So solle eine durch den Niedrigzins induzierte, aufsichtsrechtlich zulässige Tarifumstellung einer Pensionskasse für künftige Beiträge unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitsgebers als arbeitsrechtlich zulässiger Eingriff in die Versorgungszusage anerkannt werden. Überschussfinanzierte Leistungen sollten generell unter Leistungsvorbehalt gestellt werden und so in der Versorgungszusage stärker zwischen garantierten, von der Einstandspflicht erfassten und nicht garantierten Leistungen differenzieren.
Schwer Verdauliches für die B-I-O
Der Deckungsgrad der 1984 gegründeten PVS B-I-O ist bis Ende des letzten Jahres auf 70 Prozent gefallen. Das Loch in der Kasse ist mehrere Dutzend Millionen Franken gross, eine Sanierung ist daher unumgänglich.
Während die Gemeinden Bolligen und Ittigen beschlossen haben, per Ende Jahr aus der PVS B-I-O auszutreten und sich einer neuen Kasse anzuschliessen, will Ostermundigen mindesten noch zwei Jahre bleiben. Dies, weil mit einem Austritt eine Gesamtliquidation nötig geworden wäre. Dem Ostermundiger Gemeinderat wäre dieses Risiko zu gross gewesen.
Im Vergleich mit den Exekutiven von Ittigen und Bolligen hat sich der Ostermundiger Gemeinderat erst spät entschieden, wie es weitergehen soll. Zu spät? Die Kündigungsfrist für die Pensionskasse beträgt sechs Monate.
Die beiden Gemeinden hätten eine andere Strategie gewählt, sagt der Ostermundiger Gemeindepräsident Thomas Iten: «Sie holten zuerst das Geld ab und entschieden danach über das weitere Vorgehen.» Ostermundigen habe erst klären wollen, wie die Leistungen für die Angestellten aussehen würden. Er würde erneut so vorgehen, sagt Iten.
Bolligen und Ittigen liessen an den Gemeindeversammlungen im März über den jeweils für die Sanierung nötigen Kredit abstimmen. Mit dem Ja erteilte die Bevölkerung dem Gemeinderat gleichzeitig die Kompetenz, einen Austritt zu beschliessen.
Unterdessen haben auch die Angestellten von Ittigen und Bolligen den Austritt akzeptiert. Vor den beiden Gemeinden hatte bereits Jegenstorf seinen Austritt aus der Pensionskasse bekannt gegeben. Auch die Regionalkonferenz hat sich einer anderen Kasse angeschlossen.
Kluft zwischen den Sozialpartnern
Die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und die Massnahmen von Arbeitgebern zur Personalentwicklung weichen deutlich voneinander ab. Diese Kluft zu schliessen, wird in Zukunft eine der grössten Herausforderungen für Personalverantwortliche sein. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Beratungsgesellschaft Mercer durchgeführte weltweite „2016 Global Talent Trends Study“. In dieser Studie werden zum ersten Mal die wichtigsten Arbeitsmarkttrends und ihre Auswirkungen auf Unternehmen aus dem Blickwinkel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt. Befragt wurden mehr als 1.730 Personalverantwortliche sowie mehr als 4.500 Mitarbeiter aller Branchen in 17 Ländern.
Die wichtigsten Ursachen für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz sind mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten, umständliche Prozesse sowie Unmut über Führungskräfte. Das bestätigt sich beim Blick auf die Studienergebnisse für Europa: Nur jeder zweite (51 Prozent) der Beschäftigten gibt an, seine Führungskräfte würden sich für Personalentwicklung besonders einsetzen (im Vergleich zu weltweit 58 Prozent). Immerhin planen im Jahr 2016 schon 53 Prozent der europäischen Unternehmen (weltweit: 57 Prozent) eine Anpassung des Performance-Management-Prozesses.
Daimler: Vermögensübertrag an PK mit Buchgewinn
Daimler stockt wegen der niedrigen Zinsen die Pensionsrücklagen für seine Mitarbeiter um rund 1,8 Milliarden Euro auf. Dazu überträgt Daimler die Beteiligungen an seinen Partnern Renault und Nissan von je 3,1 Prozent in das Pensionsvermögen. Aus diesem Topf werden die Betriebsrenten für die anspruchsberechtigten rund 500’000 aktiven und ehemaligen Mitarbeiter des Konzerns in Deutschland bezahlt. Die Zusammenarbeit mit Renault und Nissan bleibe unberührt, sagte Konzernchef Dieter Zetsche.
Bei der Übertragung verbucht der Konzern einen Gewinn von einer halben Milliarde Euro, durch den das Betriebsergebnis in diesem Jahr steigt. Das liegt daran, dass die Beteiligungen mit 1,3 Milliarden Euro in den Büchern standen, sie nun aber zu aktuellen Preisen bewertet werden.
Als Grund für die Übertragung nannte Daimler die niedrigen Zinsen. Dadurch muss Daimler heute mehr Geld zurücklegen, um die zugesagten Betriebsrenten künftig zahlen zu können. Der Konzern hat seinen Betriebsrententopf bereits mehrfach aufgestockt, seit 2010 um mehr als zehn Milliarden Euro. Durch die Zinsen auf das im Pensionsvermögen angesparte Geld erhöht sich zugleich der Gewinn und die Kapitalstruktur verbessert sich.



