NZZ: Schweizer Pensionskassen kommen mit Kratzern davon
Negativzinsen: Ein Experiment mit ungewissem Ausgang
Alois Bischofberger und Rudolf Walser haben in einer Studie von Avenir Suisse die Konsequenzen der Negativzinsen auf Wirtschaft, Sozialversicherung und Staat untersucht. In einer erweiterten Optik wird im Untertitel gewarnt: “Finanzielle Repression als reale Bedrohung”. Als Fazit wird festgehalten:
- Bei den Pensionskassen ist die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten bereits Realität und wird durch die Politik extrem tiefer Zinsen verstärkt. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Entpolitisierung des BVG-Umwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes im obligatorischen Teil geboten. Auch die nominale Garantie von Altersrenten wird in einem Umfeld negativer Inflation zum Problem. Eine angemessene Verteilung der Risiken zwischen Aktiven und Rentnern ist zentral, denn es geht um die Substanz: In den Vorsorgewerken sind nicht weniger als 41,3% der Schweizer Haushaltsersparnisse angelegt.
- Die günstigen Finanzierungskonditionen dürfen einem Ausbau der Staatschuld (z.B. über einen Staatsfonds) nicht die Tür öffnen. Auch das wäre eine ungerechtfertigte Belastung künftiger Generationen.
- In der digitalisierten Welt kommt das Bargeld derzeit in vielen Ländern unter Druck. Die Schweiz sollte allen Anstrengungen zur Beschränkung des Bargeldverkehrs widerstehen. Bargeld ist nicht nur Ausdruck individueller Freiheit, sondern es ist auch ein bewährter Schutz vor «Finanzieller Repression». Schliesslich liessen sich durch die Abschaffung oder Beschränkung des Bargeldes weder die Schwarzarbeit noch die Steuerhinterziehung oder die Kriminalität aus der Welt schaffen.
Tightening Workforce Could Compel Healthy Japanese to Toil to 80
Japan’s demographic reality is so extreme that even though it has the highest proportion of working seniors among developed countries, according to the Organization for Economic Cooperation and Development, it’s not nearly enough to stem the labor shortage. The number of workers older than 65 rose to 7.3 million in 2015, or 21.7 percent of the population for that age group, according to data from the statistics bureau.
Japan’s worsening worker shortage also is stark: the number of workers is projected to decline to 56 million in 2030 from 64 million in 2014. This forecast by the Japan Institute for Labor Policy and Training, a government-related group, is based on conditions that the economy and the labor force participation rate won’t change. To avoid such a shortage, the country needs to come up with more innovative policies to pull seniors into the workforce.
Geschlechtsspezifische Differenz der Altersrenten
Die Renten der Frauen in der Schweiz sind im Durchschnitt 37 Prozent tiefer als die der Männer. Das entspricht fast 20 000 Franken pro Jahr. Damit liegt die Schweiz leicht unter dem EU-Durchschnitt von 40 Prozent. Dies zeigt eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.
Vergleicht man die durchschnittlichen Renten der Frauen mit jenen der Männer, so ergibt sich ein deutliches Gefälle: Im Durchschnitt sind die Renten der Frauen 37% oder fast 20’000 Franken pro Jahr tiefer als die Renten der Männer (= Gender Pension Gap GPG). Werden die drei Säulen separat betrachtet, so ergeben sich bei der AHV nur sehr geringe Unterschiede von knapp 3%. Gross sind die Unterschiede jedoch bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge, wo der Unterschied der Renten 63% beträgt. Auch bei der dritten Säule kann ein Unterschied von 54% festgestellt werden, wobei die dritte Säule für die gesamte Rente nur eine geringe Bedeutung hat.
Der Gesamt-GPG von 37% ist somit hauptsächlich durch die grossen Unterschiede bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge bedingt. Hier wirken sich Lücken aufgrund eines vorübergehenden oder dauerhaften Rückzugs aus dem Erwerbsleben oder einer Reduktion des Beschäftigungsumfangs direkt auf die Altersvorsorge aus. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in den untersuchten Kohorten auch Frauen dabei sind, die sich früher bzw. bei der Heirat das bis dahin in der zweiten Säule angesparte Kapital ausbezahlen liessen.
Bei der AHV werden Unterschiede bei den Erwerbsbiografien zwischen Männern und Frauen durch das Splitting, die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und die relativ geringe Bandbreite bei den Renten (die Maximalrente beträgt das Doppelte der Minimalrente) weitgehend ausgeglichen.
NZZaS und die Probleme mit der AHV
Auf zwei gegenüberliegenden Seiten haben Beat Kappeler und Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag vom 10.7.16 sich der AHV angenommen. Kappeler hält – wenig überraschend – vom geltenden System wenig und stellt als bessere Lösungen für die Leistungsberechnung jene nordischer Länder und Italiens vor. Bedenkt aber nicht, dass in der Schweiz jede Reform vom Volk genehmigt werden muss, was den Spielraum des Gesetzgebers in solchen Fragen massiv einschränkt. Er schreibt:
Alle Versicherten haben ein Schattenkonto wie in der AHV, wo die Beiträge vermerkt werden. Aber je nach Land werden schon diese Schattenkonten jährlich leicht an das gute oder schlechte Wirtschaftswachstum angepasst. Weil darin die Lohnsumme des Landes enthalten ist, spiegeln die Renten damit die Reallöhne, die Inflation darauf und die Erwerbsbeteiligung, also die Zahl der jungen Beitragszahler. Diese nimmt ja fast überall ab, während die Rentenjahre ansteigen – aber die Formel berücksichtigt dies, ohne neue Steuern und ohne neue Lasten auf den Jungen. So wird das Gleichgewicht präventiv hergestellt, nicht nachher, wie mit der AHV-Fonds-Lösung, und dort erst noch mit untauglichen Mitteln, nämlich dem schwerfälligen Rentenalter und neuen Steuern.
Man darf dem Schuldenberg, den die AHV weiterhin vor sich her wälzen wird, Italien gegenüberstellen. In den Tabellen der EU zu den Staatsschulden stehen zwar die enormen italienischen Beträge, ma Perbacco – weil die Altersrente saniert und sogar überschüssig auf Jahre hinaus ist, tragen diese die Schulden zu einem Fünftel ab. Damit hat Deutschland auf die Länge 50% mehr Schulden aus Staatsbudget und Renten zusammen als Italien! Leider die Schweiz ebenfalls.
WSJ: Brexit Adds to Pension Funds’ Pain
FT: Pension schemes around world braced for Brexit fallout
Schemes warn of possible cuts to benefits with funding crisis set to deepen.
FT: Time for a new model pension fund rescue
Whether benefits or contributions are defined, it is vital to find a new model for retirement incomes.
Dutch government to abandon average pensions accrual by 2020
The Dutch government has announced that the current uniform cross-generational pension accrual system must be replaced with ‘degressive’ accrual – where younger employees accrue proportionately more pension rights than older workers – by 2020.
In a long-awaited update on the government’s plans for a new, sustainable pensions system, Jetta Klijnsma, state secretary for social affairs, said participants would be compensated if they missed out on rights accrual during the transition.
The Cabinet previously indicated that it wanted an alternative that would be fair for all generations and maintain support for younger workers in a collective pensions system.
Under the current average premium – a fixed percentage of salary – younger workers pay proportionally more, as their contribution is to generate a bigger return over time.
Explosion der Sozial-Kosten
Avenir Suisse schreibt zur stark steigenden Sozialleistungsquote:
Die Sorge für jene Menschen, deren Fähigkeiten nicht reichen, um sich ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen zu erarbeiten, ist wichtiger Bestandteil einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das schnelle Wachstum der Ausgaben für die IV und die Sozialhilfe ist zumindest teilweise auf ungünstig gesetzte Anreize zurückzuführen. Nur durch eine Verstärkung des Prinzips «Fordern und Fördern» werden wir auch noch in zwanzig Jahren über einen wirksamen, breit akzeptierten und letztlich gerechten Sozialstaat verfügen.
Motion Fournier: Eigenmittel der Banken und Verpflichtungen gegenüber PKs
Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die von Ständerat Jean-René Fournier eingereichte Motion 15.3209, «Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen», vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Eigenmittelverordnung so anzupassen, dass die Verpflichtungen gegenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten. Gemäss der Motion soll der Bundesrat vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER – es ist FER 16 in Verbindung mit FER 26 – bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals verwenden, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen.
Die Kommission beantragt Ihnen nach langer Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. (…)
Interpellation Fathi: PK-Anlagen in die lokale Wirtschaft
Eingereichter Text: Die Antwort des Bundesrates auf meine Frage 16.5145 bezüglich der Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz im Zusammenhang mit der Motion Graber Konrad 13.4184 ist beunruhigend. Auf meine Frage: «Wann wird die eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Diskussionen abschliessen, und wann wird man den vom Parlament erteilten Auftrag vorantreiben, einen Zukunftsfonds Schweiz einzurichten?», antwortet der Bundesrat, die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestehe darin, mit den Vertretern der Vorsorgeeinrichtungen die Frage zu diskutieren, ob und wie sich ein privater Zukunftsfonds umsetzen lasse. In dieser Antwort schwingt mit, dass die Arbeitsgruppe zu dem Schluss kommen könnte, ein Fonds dieser Art müsse nicht eingerichtet werden. Ich respektiere diese Position, aber ich teile sie nicht. (…)
Interpellation Bigler: Absprachen zwischen öffentlichen Pensionskassen?
Eingereichter Text: Im Dezember 2015 wurde der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet. Die Mitglieder sind öffentliche Anstalten wie beispielsweise der AHV-Ausgleichsfonds, die PK Post, die Publica, die Suva oder etwa die PK SBB. Dieser Verein möchte «verantwortungsbewusste Kapitalanlagen» für seine Mitglieder evaluieren und empfehlen. «Verantwortungsbewusste Anlagen» werden strikt definiert: Unternehmen müssen eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, um als «verantwortungsbewusste Anlage» zu gelten. Die Definition geht weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er das Potenzial von Marktverzerrungen, wenn öffentliche Anstalten über das Gesetzesmass hinaus definieren, was «verantwortungsbewusste» Investitionen sind? (…)
AHV/IV-Renten bleiben unverändert
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.
Vernehmlassung zur Teilrevision des VVG
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG eröffnet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt das Ziel der Revision, das Gesetz zu modernisieren und gleichzeitig einen Interessenausgleich zwischen den Versicherungskunden und den Versicherern zu wahren. Dafür sollen nur notwendige Anpassungen am geltenden VVG im Rahmen einer Teilrevision vorgenommen werden.
Die Revision des Versicherungsvertragsgesetz VVG ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung. Als Spezialgesetz regelt das VVG die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kunden. Das Ziel der Revision soll eine Modernisierung des Gesetzes sein, das berechtigte Konsumentenanliegen berücksichtigt, und dabei Übertreibungen im Interesse der Versicherer und ihrer Kunden verhindert.
Die Versicherer befürworten die Einführung des Widerrufsrechts, das dem Versicherungsnehmer erlaubt, innerhalb einer festgelegten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ebenfalls sprechen sie sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen beim Anspruch auf Versicherungsleistungen aus und für ein Kündigungsrecht, um auch bei Verträgen mit langer Laufzeit vorzeitig auszusteigen. Das direkte Forderungsrecht lehnen sie hingegen beispielsweise ab. Der SVV wird die Vorschläge des Bundesrates nun im Detail prüfen.









