Das BSV hält in einer Mitteilung die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der Volksinitiative AHVplus fest:

Die Rechnung der AHV ist heute noch knapp im Gleichgewicht. In den kommenden Jahren kommen aber die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre ins Rentenalter, die «Babyboomer-Generation». Deshalb sind jährliche Defizite der AHV absehbar, die ohne Gegenmassnahmen bis 2030 auf 7 Milliarden Franken anwachsen.

Der Bundesrat hat deshalb die Reform «Altersvorsorge 2020» vorgelegt. Sie verfolgt das Ziel, die künftige Finanzierungslücke der AHV zu schliessen und gleichzeitig das heutige Rentenniveau zu erhalten. Die Reform umfasst sowohl die erste als auch die zweite Säule und schafft damit volle Transparenz. Sie wird zurzeit im Parlament beraten.

«AHVplus» würde die AHV ab 2018 mit mehr als 4 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich belasten. Wie dies finanziert würde, lässt die Initiative offen. Es müsste vom Parlament und allenfalls in einer Volksabstimmung festgelegt werden. Nach heutiger Regelung müsste der Bund knapp einen Fünftel der Zusatzkosten übernehmen. Für den restlichen Teil der Mehrkosten stellen die Initiantinnen und Initianten eine Erhöhung der Lohnabzüge und der Arbeitgeberbeiträge zur Diskussion.

Für eine Erhöhung der AHV-Renten, wie die Initiative sie verlangt, sieht der Bundesrat keinen finanziellen Spielraum. Sein Ziel ist es, die Renten in der Altersvorsorge und die Finanzierung der AHV zu sichern. Seit 1948 können sich die Menschen in der Schweiz darauf verlassen, dass sie im Ruhestand ihre Rente erhalten. Der Bundesrat will dieses Rentenversprechen mit seiner Reform erneuern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.

  Mitteilung BSV / NZZ