sgbIn einem Positionspapier legt der Gewerkschaftsbund seine Haltung zu der vom Bundesrat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geforderten Erhöhung des frühesten Beginns einer Altersrente von heute 58 auf 62 Jahre dar. Die Ablehnung der Erhöhung wird u.a. vom ASIP geteilt. Die Arbeitgeber wollen zwar eine Erhöhung könnten sich jedoch als Kompromiss mit 60 Jahren einverstanden erklären. Dem schliesst sich der SGB an.

Als Argumente für ein tieferes Rentenalter als 62 führt der SGB in seinem Papier an:

  • Frühpensionierungslösungen in der beruflichen Vorsorge entsprechen einem breiten Anliegen der Versicherten. Sie sind wichtig, um belastende Arbeitssituationen oder den Stellenverlust abzufedern.
  • Frühpensionierungslösungen sind freiwillig von den Versicherten finanziert oder stark betrieblich verankert mittels einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers. Dies ohne Not aufs Spiel zu setzen, schafft Unverständnis.
  • Die berufliche Vorsorge besticht durch sozialpartnerschaftlich definierte Leistungen, Finanzierungen und Anspruchsvoraussetzungen. So können betriebliche oder branchenübliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Ein zu hohes Mindestrentenalter schränkt die Gestaltungsfreiheit zu stark ein.
  • Die Problematik eines hohen Einkaufspotentials bei tieferem Mindestrentenalter und so die Beibehaltung von grosszügigen Steuerersparnissen mit der Heraufsetzung des Mindestrentenalters zu lösen, ist der falsche Weg. Das Einkaufspotential ergibt sich primär aus einer ausgebauten Vorsorgelösung und aus einem starken Lohnwachstum am Ende der Karriere. Wenn der Gesetzgeber die steuerlichen Anreize reduzieren will, soll er die Einkaufsmöglichkeit betragsmässig beschränken, statt das frühestmögliche Rücktrittsalter heraufzusetzen.

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