DeutschlandBei den Pensionskassen gibt es nach Einschätzung des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersvorsorge e.V. (IVS) dringend Handlungsbedarf. “Sorgen bereitet uns das, was man im Augenblick nicht sehen kann”, sagte IVS-Vorstand Friedemann Lucius am Donnerstag auf der Pressekonferenz der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Die fortgesetzte Niedrigzinsphase wirke immer stärker nachhaltig, so dass sich Lücken auftäten. “Wann das kippt, hängt von der einzelnen Pensionskasse ab”, so Lucius.

Lucius fordert eine Gesetzesänderung für die künftigen Leistungen. “Wir wünschen uns mehr Flexibilität im Aufsichtsrecht bei den Bedeckungsvorschriften und bei der Ausgestaltung von Leistungseinschränkungen.” So solle eine durch den Niedrigzins induzierte, aufsichtsrechtlich zulässige Tarifumstellung einer Pensionskasse für künftige Beiträge unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitsgebers als arbeitsrechtlich zulässiger Eingriff in die Versorgungszusage anerkannt werden. Überschussfinanzierte Leistungen sollten generell unter Leistungsvorbehalt gestellt werden und so in der Versorgungszusage stärker zwischen garantierten, von der Einstandspflicht erfassten und nicht garantierten Leistungen differenzieren.

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