Italy asks pension funds to invest 500 mln euros in bank rescue fund
The Italian government has asked a series of specialist pension funds to invest 500 million euros ($549 million) in the new fund the country is trying to set up to buy bad loans, a source close to the matter said. The source said the Atlante 2 fund would only invest in non-performing loans and would not buy into bank equity.
Rome is looking for ways to support struggling lenders without breaking European Union state aid rules that require investors to take a hit first to shield taxpayers. AdEPP, the association of sector-specific pension funds, said on Monday it urged its members to invest in Atlante 2, but added that its members would individually make decisions.
Wir beziehen länger Rente als je zuvor
Die deutschen Ruheständler beziehen so lange Rente wie nie zuvor. Im vergangenen Jahr ist die durchschnittliche Bezugsdauer laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bei Frauen auf 21,7 Jahre, bei Männern auf 17,5 Jahre gestiegen. Grund für die Entwicklung ist vor allem die steigende Lebenserwartung. 1980 erhielten Frauen im Durchschnitt noch 13,8 Jahre Rente, Männer 11 Jahre.
“Der Generationenvertrag muss auf den Tisch”
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger ging ZKB-Chef Martin Scholl auch auf die aktuelle Geldpolitik und die Folgen für die Altersvorsorge ein. Auszug aus dem Gespräch:
Der Franken ist stark und die Zinsen tief.
Genau. Das ist für die Wirtschaft schwierig. Zudem schlägt dies voll auf unsere Vorsorgewerke durch. Der Generationenvertrag muss jetzt auf den Tisch. Die Jungen können die Last der Rentner bald nicht mehr schultern.Was meinen Sie?
Einerseits wird gefordert, dass die Menschen länger arbeiten. Andererseits benötigen die Arbeitgeber künftig eher weniger Leute. Wenn die alten Mitarbeiter also länger bei uns bleiben sollen, heisst das, dass wir weniger Junge anstellen können.Wie sieht Ihr Vorschlag aus?
Es können nicht mehr alle Leistungen für die Rentner finanziert werden. Das bedeutet, die aktiv Versicherten müssen künftig mehr Geld auf die Seite legen. Dafür braucht es vom Staat neue Anreize etwa bei der 3. Säule.Das ist ein attraktives Geschäft für die Banken.
Es ist nebensächlich, wo das Geld angelegt wird. Wichtig ist, dass das Thema endlich auf den Tisch kommt. Nur ist es politisch heikel und für die Arbeitnehmer schmerzhaft. Daher wird es hinausgezögert.
Teilzeitbeschäftigte in der beruflichen Vorsorge
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist seit 2003 mehr als dreimal so rasch gestiegen wie die Zahl der Vollzeitbeschäftigten. Dieser Trend hält weiterhin an. Für Beschäftigte, die vor allem im Lohnbereich des BVG-Obligatoriums versichert sind, gibt es in Bezug auf die Definition des koordinierten Lohns sowie der Eintrittsschwelle Handlungsbedarf, schreiben Inés Tidow und Ueli Höhn von der Libera in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge 7/16.
CS PK-Index Q2 2016
Im Berichtsquartal nahm der Index um 3,05 Punkte respektive 2,00 % zu und liegt per 30. Juni 2016 bei 155,97 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Nach einer sehr positiven Entwicklung im April (0,94 %) und Mai (1,29 %) folgte im Juni eine leichte Abschwächung (–0,24 %).
Der grösste Anteil am Anstieg des Pensionskassen Index ist auf die Erholung der inländischen Aktien und Obligationen zurückzuführen. So haben im Berichtsquartal die Aktien Schweiz mit 0,48 % sowie die Obligationen Schweiz mit 0,40 %, gefolgt von Aktien Ausland (0,40 %), Immobilien (0,37 %), Obligationen Ausland (0,23 %), Alternativen Anlagen (0,18 %) und Hypotheken (0,02 %) zum positiven Resultat beigetragen. Demgegenüber hat im zweiten Quartal einzig die Anlageklasse Liquidität einen negativen Beitrag geleistet (–0,08 %).
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit Januar 2016 auf 1,25 % p.a.) stieg im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000, um 0,46 Punkte (respektive 0,31 %) auf den Stand von 149,66. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im Berichtsquartal 1,69 % über der BVG-Vorgabe.
Schwieriger Wechsel der Sammelstiftung
Der Beobachter schreibt über die Problem von Unternehmen mit schlechter Versichertenstruktur bei der Suche resp. dem Wechsel des Anschlusses an eine Sammelstiftung. Im Artikel heisst es:
Sehr schlechte Karten haben Firmen mit ungünstiger Altersstruktur. Wenn mehr als 20 Prozent aller Versicherten Rentner oder 20 Prozent der aktiv Versicherten älter als 55 sind, sei die Ausgangslage schwierig, sagt Felix Brandenberger, Leiter Vertrieb bei der ASGA-Pensionskasse. Seine Sammeleinrichtung nehme solche Firmen nicht mehr auf, zum Schutz ihrer Mitglieder. Als Genossenschaft sei man in erster Linie den eigenen Versicherten verpflichtet.
So lehnte die Sammelstiftung Profond vergangenes Jahr jede zehnte Anfrage von Firmen ab. Bei anderen dürften es ähnlich viele sein; Profond ist aber die einzige, die genaue Zahlen nennt. Kein Angebot erhielten Firmen mit weniger als vier Versicherten und einer Lohnsumme von weniger als 300’000 Franken, sagt Profond-Geschäftsführer Martin Baltiswiler. Zudem erfolge bei Firmen aus «gewissen Branchen» oder mit hohem Rentneranteil eine «Einzelfallbeurteilung».
Die Lebensversicherer Axa und Swisslife bestätigen nur, dass weniger Vollversicherungs- und immer öfter teilautonome Lösungen zum Tragen kommen. Und wenn sie Vollversicherungen anbieten, wird es meist teurer; denn hier tragen die Lebensversicherer das Risiko, während bei teilautonomen Lösungen die Firmen stärker in der Pflicht stehen. Bei Unterdeckung müssen sie Sanierungsmassnahmen allenfalls mitfinanzieren. «Nicht jedes Unternehmen, das eine Vollversicherung wünscht, kann diese im heutigen Markt erwerben», schrieb denn auch die Aufsichtsbehörde Finma in ihrem letztjährigen Bericht. (…)
Gut ein Fünftel der Firmen, die eine Anschlusslösung suchen, finden keine bessere Offerte, schätzt auch Stefan Thurnherr, Vorsorgeexperte beim Versicherungszentrum VZ. Kaum Chancen gebe es für Kassen mit reinen Rentnerbeständen. «Wir haben kürzlich für die Rentner eines Unternehmens, das die Schweiz verlässt, eine Anschlusslösung gesucht. Alle elf Anfragen wurden negativ beantwortet», erzählt Thurnherr. Da bleibt nichts anderes übrig, als die Pensionskasse weiterzuführen.
Demographie – oder der Altersberg
Der Altersquotient stellt die Zahl der über 65-Jährigen den 20- bis 64-Jährigen gegenüber. Bei der Gründung der AHV 1948 kamen auf 100 Aktive 15 Rentner, heule sind es 29. Wenn ab 2030 die Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen, wird der Quotient stark steigen. 2045 werden es gemäss den drei Szenarien des Bundes 49,9 beziehungsweise 48,1 oder 46,3 Rentner pro 100 Aktive sein. In dreissig Jahren stehen also jedem Pensionär nur noch zwei Personen im Erwerbsalter gegenüber, stellt die NZZ fest.
Natixis Global Retirement Index 2016
Die zur französischen BPCE-Gruppe gehörende Natixis hat zum vierten Mal ihren Natixis Global Retirement Index publiziert. Die Schweiz, letztes Jahr an erster Stelle, liegt in der aktuellen Ausgabe hinter Norwegen und vor Island auf Platz zwei. Der Index setzt sich aus vier Subindizes zu den Themen Gesundheit, Finanzen, Lebensqualität und materielles Wohlbefinden zusammen.
Rentenalter 67: Arbeitgeber entwarnen
Zu den Forderungen von Arbeitgeber- und Gewerbeverband gehört die Wiederaufnahme einer Stabilisierungsregel in die Altersvorsorge 2020 – der Ständerat hat das ursprüngliche Vorhaben des Bundesrates gestrichen. Als Teil dieser Regel soll die schrittweise Erhöhung des Rentenalters Eingang in die laufende Revision finden. Der ASIP, die CVP und geschlossen Gewerkschaften und Linksparteien opponieren heftig dieser Forderung. Die NZZ hat sich des Themas angenommen und verweist auf den von den Arbeitgebern schon mehrfach betonten Umstand, dass der Automatismus nicht vor den Dreissigerjahren einsetzen würde. Gedämpft würden seine Folgen auch aufgrund der Tatsache, dass sich gemäss BSV die Finanzperspektiven für den AHV-Haushalt etwas aufgehellt haben. Die NZZ schreibt:
«Die erste Stufe der Stabilisierungsregel würde somit frühestens 2029/2030 ausgelöst», heisst es in einem Papier. «Das Referenzalter würde sich frühestens 2033 um einen ersten Schritt erhöhen», also ebenfalls ein Jahr später als mit den bisherigen Projektionen. Eine erste moderate Erhöhung um vier Monate würde demnach frühestens in 16 Jahren fällig. Dies jedoch nur, falls die AHV effektiv in Schieflage gerät und die Politik nicht rechtzeitig Gegenmassnahmen beschliesst. «Von einem Rentenalter 67 kann noch viele Jahre keine Rede sein, wenn überhaupt», halten die Wirtschaftsverbände fest. In ihrer Grafik wird deutlich, dass der AHV-Fonds nach der geltenden Ordnung 2023 unter 80 Prozent fällt, nach dem Modell des Bundesrates 2033/34 und nach jenem des Ständerates 2032/33. Gemäss dem Modell der Wirtschaft wäre dies 2031 der Fall, es würde aber 2033 mit dem höheren Rentenalter drehen, während die andern Modelle ein weiteres Absinken des AHV-Fonds in Kauf nehmen.
Mit der Neuberechnung und dem Hinweis auf den späteren Eintritt der Erhöhung wollen die Wirtschaftsverbände Widerstände gegen die Stabilisierungsregel abbauen. Der Bundesrat will das Referenz-Rentenalter 65, der Ständerat hat sich ebenfalls gegen die Erhöhung ausgesprochen (NZZ 21. 5. 16). Im Nationalrat, der die Reform im Herbst berät, sind FDP, SVP, BDP und GLP für die Stabilisierungsregel. Aber es gibt Bürgerliche, die fürchten, ein Mechanismus für ein Rentenalter 67 würde die ganze Reform gefährden.
Pensionskassen wie Lebensversicherer
Charlotte Jacquemart hat für die NZZ am Sonntag Werner Hug zu seiner Sicht der Dinge in der 2. Säule befragt. Hug ist pessimistisch und über die Entwicklung enttäuscht. Auszüge aus dem Interview.
Sie sagen, weniger als 5% Umwandlungssatz seien ein Skandal Rechtfertigen die negativen Zinsen aber nicht solche Massnahmen?
Nein. Wer mit so tiefen Umwandlungssätzen rechnet, kalkuliert wie ein Lebensversicherer. Pensionskassen sind aber keine Lebensversicherer. Sie gehören Arbeitgebern und Arbeitnehmern, haben keine Aktionäre, die mitverdienen müssen. Pensionskassen sind von Gesetzes wegen freier reguliert als Lebensversicherer. Pensionskassen dürfen über 7 bis 10 Jahre eine Unterdeckung haben. Lebensversicherer dürfen dies nicht.Mit anderen Worten: Pensionskassen können grosszügiger sein als Lebensversicherer?
Genau. Ich beklage, dass man heute eine Pensionskasse führt wie eine Lebensversicherung. Geschäftsführer und Stiftungsräte wollen sich zu über 100% absichern. Das entspricht nicht der Philosophie der zweiten Säule. Wenn die paritätisch geführten Kassen wie Lebensversicherer geführt werden, brauchen wir sie nicht mehr. Dann können wir sie den Lebens Versicherern übertragen.Arbeitgeber sind mitschuldig an der Entwicklung. Sie verabschieden sich zunehmend aus der zweiten Säule, indem sie immer mehr Risiko auf die Versicherten überwälzen. Sie führen zum Beispiel sogenannte 1e-Pläne ein. Darin wählen Versicherte eine eigene Anlagestrategie, tragen aber das Anlagerisiko selber. Was halten Sie davon?
Nichts. Diese Pläne sind nichts anderes als Steueroptimierungsinstrumente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Löhnen über 126’900 Fr. Die Arbeitgeber entledigen sich damit der Verpflichtungen in ihrer Bilanz. Renten gibt es aber keine aus diesen le-Plänen. Es gibt nur noch Kapitalbezug. Was Arbeitnehmer wissen müssen: In le- Plänen tragen sie das Anlagerisiko allein. Ist die Börse bei Pensionsantritt im Keller, gibt es entsprechend weniger Kapital ausbezahlt.Man kann den Firmen nicht die Schuld geben, dass sie auf solche 1e-Pläne umsteigen. Die Rechnungslegung ist Treiber dieser Entwicklung. Weil Pensionsverpflichtungen seit kurzem anders verbucht werden müssen und Firmenbilanzen viel stärker belasten, wollen Unternehmen die Verpflichtungen loswerden.
Das ist so. Die Verpflichtungen und Risiken werden auf die Versicherten überwälzt. Die Nachfrage nach 1e-Plänen ist deshalb bei hohen Einkommen gross. Anbieter stehen bereit. Aber selbst wenn man die Entwicklung erklären kann: Die zweite Säule wird damit ausgehöhlt, denn die Solidarität von hohen und tiefen Löhnen wird untergraben.Bei Einführung des Obligatoriums der zweiten Säule im Jahr 1985 hat man nicht mit negativen Zinsen gerechnet. Funktioniert unser System noch?
Für die zweite Säule ist das, was wir heute am Kapitalmarkt erleben, eine Katastrophe. Es ist absurd. Ich bin Ökonom: Können Sie mir eine Theorie nennen, die erklären kann, wie es mit dieser Geldschwemme weiter- gehen soll? Entweder gibt es einen grossen Chlapf oder aber grosse Inflation.Malen Sie nicht etwas zu schwarz?
Nein. Die zweite Säule wird heute von innen ausgehöhlt, die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und -nehmem funktioniert nicht mehr, jeder denkt nur noch an sich. In der ursprünglichen beruflichen Vor- sorge hatten Individualismus und Hedonismus keinen Platz. Meine Generation hat sehr viel über die AHV an die Kriegsgeneration gezahlt. Viel mehr als die jetzige junge Generation an die heutigen Rentner.
UBS PK-Performance Juni 2016
An den Finanzmärkten löste das Votum Grossbritanniens für einen Austritt aus der EU im Juni eine starke Verunsicherung aus. Die Aktienmärkte fielen, hingegen gewannen die Obligationenmärkte nochmals an Fahrt und das Zinsniveau für Staatsanleihen fiel weltweit auf historische Tiefstände. In der Schweiz rutschte die gesamte Zinskurve ins Negative; sogar Obligationen mit Laufzeiten von 50 Jahren warfen keine positiven Renditen mehr ab.
Im Juni erzielten die Pensionskassen im UBS-Sample im Durchschnitt eine negative Rendite und schlossen somit deutlich schlechter ab als in den vorangehenden drei Monaten. Dennoch fielen die Resultate etwas besser aus als in den ersten beiden Monaten des Jahres. Die Vorsorgewerke mit über 1 Mrd. Franken Vermögen schnitten im Juni mit einer durchschnittlichen Rendite von –0,07% am besten ab, während die Pensionskassen mit Vermögen unter CHF 300 Mio. mit einer Rendite von durchschnittlich –0,4% das schlechteste Ergebnis auswiesen.
Bilan: 2e pilier surobligatoire – ce qui vous attend
Tour d’horizon des conséquences de la réforme «Prévoyance vieillesse 2020», des possibilités de gestion individualisée ou encore des avantages pour l’employeur.
CS PK-Index Q2
Im Berichtsquartal nahm der Index um 3.05 Punkte resp. 2,00% zu und liegt per 30. Juni 2016 bei 155.97 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Nach einer sehr positiven Entwicklung im April (0,94%) und Mai (1,29%) folgte im Juni eine leichte Abschwächung (-0,24%).
Der grösste Anteil am Anstieg des Pensionskassen Index ist auf die Erholung der inländischen Aktien und Obligationen zurückzuführen. So haben im Berichtsquartal die Aktien Schweiz mit 0,48% sowie die Obligationen Schweiz mit 0,40%, gefolgt von Aktien Ausland (0,40%), Immobilien (0,37%), Obligationen Ausland (0,23%), Alternativen Anlagen (0,18%) und Hypotheken (0,02%) zum positiven Resultat beigetragen. Demgegenüber hat im zweiten Quartal einzig die Anlageklasse Liquidität (-0,08%) einen negativen Beitrag geleistet.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit Januar 2016 auf 1,25% p.a.) stieg im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000, um 0.46 Punkte (resp. 0,31%) auf den Stand von 149.66. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskasse Index liegt somit im Berichtsquartal 1,69% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per 30. Juni 2016 2,73%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche bei 2,47% liegt.
Swiss Pension Finance Watch: Weitere Verschlechterung
Das zweite Quartal 2016 war von weiteren Bilanz-Turbulenzen bei den Schweizer Unternehmen gekennzeichnet, welche die bereits schlechte Verfassung im ersten Quartal weiter verstärkten. Die Diskontierungssätze sind seit Ende März 2016 um rund 15 Bp. gefallen. Die Anlagerenditen fielen im Quartalsverlauf bescheiden aus. Insgesamt sank der Deckungsgrad um rund 0,5 Prozentpunkte. Das geht aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervor, der von 88,9 per 31. März 2016 auf 88,4 per 30. Juni 2016 fiel.
Das zweite Quartal 2016 war von erheblicher Volatilität an den Märkten gekennzeichnet. Diese Volatilität stand zu einem grossen Teil auf die eine oder andere Art in Verbindung mit der Brexit-Abstimmung; sowohl hinsichtlich der Ungewissheit, die vor dem Morgen des 24. Juni bei der Bekanntgabe des Ergebnisses vorherrschte, als auch im Hinblick auf die Schockwirkung des Ergebnisses selbst. Es kam zu einem weiteren entsprechenden Einbruch bei den Anleiherenditen in der Schweiz (und weiteren Ländern) von annähernd 15 Bp. Der bereits im ersten Quartal bemerkbare Verfall der Anleiherenditen verschärfte sich somit weiter, was zu einer Zunahme der Pensionsverpflichtungen führte.
Für eine kurze Atempause hat der Anstieg des Anlagewerts des Benchmark Portfolios im Verlauf des zweiten Quartals gesorgt. Die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen lag 2,3% höher als im Vorquartal (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet). Trotzdem kam es zu einer allgemeinen Abschwächung der Bilanzposition der Unternehmen.
Aon News: Das neue Scheidungsrecht
Am 1. Januar 2017 tritt das revidierte Scheidungsrecht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vorsorgeausgleich auch dann durchgeführt, wenn bei einem oder beiden Ehegatten der Vorsorgefall bereits eingetreten ist. Bis anhin war der Vorsorgeausgleich nur möglich, solange beide Ehegatten aktive Versicherte waren. Nach Eintritt eines Vorsorgefalls beim einen oder bei beiden Ehegatten wurden die Austrittsleistungen nicht mehr aufgeteilt. Stattdessen wurde eine Abfindung gemäss Art. 124 ZGB gewährt, was oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führte.
Mit dem neuen Scheidungsrecht wird diese Schwachstelle nun behoben. In vielen Fällen wird das neue Scheidungsrecht eine gerechtere Aufteilung der Vorsorgeguthaben ermöglichen. Insofern ist die Reform sicher zu begrüssen. Allerdings bringt das neue Scheidungsrecht auch eine Reihe neuer Vorschriften, welche die Vorsorgeeinrichtungen wiederum mit Zusatzaufwand und Umsetzungsfragen belasten. In der vorliegenden Mitteilung werden die Eckpunkte des neuen Vorsorgeausgleichs beschrieben und einige Umsetzungsvorschläge aufgezeigt.










