BVK: Warten auf Kündigungen
Thonas Schraner beschäftigt sich im Landboten mit der Zürcher BVK, die nach ihren weitreichenden Reglementsänderungen nun mit der Möglichkeit konfrontiert ist, dass sich angeschlossene Institutionen von ihr trennen und kündigen. Laut Schraner könnte die frühzeitige Bekanntgabe der Änderungen mit einer massiven Senkung des Umwandlungssatzes – was Attacken des VPOD ausgelöst hatte – nun zu verstärkten Austritten führen. Zudem ist die Kasse mit einer Unterdeckung konfrontiert, die sich mit der Senkung des technischen Zinses nochmals erheblich akzentuieren wird. Er schreibt:
Wer die BVK verlassen will, muss bis Ende November kündigen. Rund drei Dutzend Institutionen prüfen diese Variante oder haben sie bereits geprüft. Diese Zahl lässt sich ableiten aus den für einen Austritt nötigen Unterlagen, die bei der BVK angefordert worden sind, wie es dort auf Anfrage heisst.
Zu den grossen Institutionen, die den Ausstieg geprüft und verworfen haben, gehören die Städte Uster, Kloten und das Spital Limmattal. Noch nicht entschieden haben sich die Universität Zürich und die Stadt Schlieren. Ob es bereits zu einer Kündigung gekommen ist, will die BVK aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben. Bisher gibt es aber keine Hinweise auf einen solchen Fall.
Einiges deutet darauf hin, dass es nur wenige oder gar keine Austritte geben wird. Hauptgrund ist der Mangel an attraktiven Alternativen, da die meisten Pensionskassen dasselbe Problem haben – mangelnde Rendite. «Es wird nun viel Lärm um wenig gemacht», sagt SR-Präsidentin Lilo Lätzsch zu den Protesten. Sie glaubt nicht, dass es zu Austritten kommt. Tatsächlich gibt es handfeste Gründe für den Verbleib. Wer die BVK auf Ende Jahr verlässt, muss die Rentner mitnehmen. Anders vor vier Jahren, als wegen einer Vertragsänderung die Anschlusspartner ebenfalls die Möglichkeit hatten, zu kündigen. Damals hätten sie die Rentner und damit die teuren Verpflichtungen bei der BVK zurücklassen können. «Das letzte Mal war das Risiko für die BVK grösser», folgert Stiftungsratspräsidentin Lätzsch. ( … )
Mehr Rente durch Frühpensionierung?
Auf dem Geld-Blog des Tages-Anzeigers wird auf folgende Frage eingegangen:
Wir arbeiten beim Staat. Nun senkt die Pensionskasse die Umwandlungssätze, und wir erwarten auch künftig weitere Senkungen, auch wegen der Rentenreform. Da wir schon 59 und 61 sind, fragen wir uns, ob wir nicht schon früher in Pension gehen sollen zu den alten Umwandlungssätzen. Was meinen Sie?
IPE: UK pension fund deficits jump to record level
The gap between assets and liabilities of UK defined benefit (DB) pension schemes widened still further last month, with deficits reaching the deepest level recorded as long-term bond yields declined further, according to data from the Pension Protection Fund (PPF).
The UK pensions lifeboat released its latest PPF 7800 Index bulletin, which revealed that the aggregate deficit of the 5,945 schemes in the index has increased to an estimated £408.0bn (€477.8bn) at the end of July – the highest level recorded by the index – up from a £383.6bn deficit at the end of June.
The average funding ratio of the schemes deteriorated to 77.4% at the end of July from 78% the month before. Total assets were £1,401bn at the end of July, while total liabilities were £1,808.9bn, and 5,020 schemes were in deficit and 925 in surplus.
AV2020: Besserstellung für Entlassene im Alter
Claude Chatelain schreibt in der Berner Zeitung über die Pläne zur Verbesserung der Altersvorsorge von Personen, die in höherem Alter ihre Stelle verlieren. Der Bundesrat wollte ihnen mit der Altersvorsorge 2020 die Möglichkeit geben, eine Rente bei der Auffangeinrichtung zu beantragen. Das würde aber zu sehr tiefen Umwandlungssätzen führen. Der Ständerat brachte einen neuen Vorschlag in die Diskussion, die auch von der Expertengruppe des Vorsorgeforums unterstützt wird: der Verbleib in der Pensionskasse ab Alter 58 auch nach Stellenverlust. Als weitere Möglichkeit besteht natürlich auch der Erwerb einer Leibrente bei einer Lebensversicherung. Aber das ist in aller Regel für den Versicherten nicht interessant. Chatelain stellt in seinem Artikel einen Vergleich der diversen Möglichkeiten an, ohne aber das Vorhaben des Ständerats.
Negativzinsen für Sparer?
Negativzinsen für Sparer werden mehr und mehr zur Realität. Was vor zwei Jahren noch ein Tabu war, wird inzwischen von einer der bekanntesten Retail-Banken der Schweiz offen diskutiert. Es könnte ein Damm brechen.
Italian pension funds shun bank bailout plan
The Association of Private Retirement Schemes for Liberal Professions (ADEPP), which represents Italy’s Casse di Previdenza, said that it would support a recapitalisation of Atlante, the €4 billion investment fund tasked with salvaging the troubled Italian banking sector.
The amount ADEPP will provide has not been revealed, but it has been suggested that private retirement funds might contribute €500 million in total to the fund.
The new backstop fund, called Atlante 2, will probably take over all non-performing loans belonging to struggling lender Monte dei Paschi di Siena, buying them above market price. In exchange, investors are promised high returns over the coming years.
Some funds, though, are sceptical about the plan. The association of accountants (ADC) wrote a letter to Matteo Renzi, the Italian prime minister, saying its pension assets are not on offer.
‘Not a single euro of our fund will be distracted from the purpose it is intended for: to provide assistance and adequate security to chartered accountants,’ the letter reads.
Der Drang zu den Immobilien
«An Immobilien führt im jetzigen Marktumfeld kein Weg vorbei», sagen Ulrich Prien und Kilian Schwendimann. Die beiden Immobilien-spezialisten der Beratungs-gesellschaft KPMG haben für eine Studie das Investitionsverhalten der rund 1800 Pensionskassen (PK) in der Schweiz unter die Lupe genommen. In die Anlageidasse Immobilien treibt sie auch die magere Rendite, die sie derzeit mit Aktien und Obligationen erwirtschaften, heisst es in der NZZ am Sonntag.
Mit der laut dem Pensionskassenverband Asip im letzten Jahr erzielten Gesamtperformance von nur 0,95% lagen die Kassen weit unter dem behördlich festgelegten Mindestzins. Das Resultat reicht nicht, um die langfristigen Verpflichtungen zu decken.
Direkte Immobilienanlagen warfen dagegen laut dem Index von IPD, der die Rendite durch institutionelle Anleger gehaltener Immobilien einschliesslich der Wertsteigerung misst, im vergangenen Jahr 6,6% ab. Die Nettorenditen der untersuchten PK-Liegenschaften liegen je nach Objektgrösse zurzeit zwischen 4,5% und 5%. Wohnliegenschaften, die in den untersuchten Immobilien-Portfolios einen Anteil von rund 65% ausmachen, rentieren bei deutlich tieferem Risiko nur unwesentlich weniger als Gewerbeobjekte. Waren Häuser früher der stabilisierende Faktor in den PK-Vermögen, so müssen sie heute für die ausgleichende Ueberrendite sorgen, damit die Kassen halbwegs im Lot bleiben. «Sie fragen sich im Moment nicht, ob sie ihren Immobilienanteil erhöhen sollen oder nicht, sondern nur noch wie», sagt Prien.
Seit der Einführung von Negativzinsen sind diese Investitionen noch attraktiver geworden. Zu beobachten ist seither ein zusätzlicher Preisschub, stellen die Autoren der Studie fest. Das macht die wenigen Objekte, die auf den Markt kommen, teurer und drückt auf die künftigen Renditen. «Der Schweizer Markt für Anlageimmobilien im Wohnbereich ist von einem markanten Nachfrageüberhang geprägt», sagen die KPMG-Experten. Objekte im Eigentum der PK werden mangels Alternative auf Dauer gehalten. Kaum eine Kasse nutzt die Situation, um Gewinne zu realisieren.
Der Ausbau des Portfolios erweist sich aber als schwierig. Wer jetzt noch kauft, muss sich angesichts der hohen Preise mit bescheidenen Renditen begnügen. Behelfen würden sich die verantwortlichen Kassenverwalter mit der Verdichtung nach innen: Ersatz- und Erweiterungsprojekte bestehender Ueberbauungen, die Sanierungen im Bestand sowie die Entwicklung von Neubauten stünden vielerorts weit oben auf der Prioritätenliste.
Wie Schäuble mit den Betriebsrenten 25 Milliarden kassiert
Technischer Zins in Abwärtsspirale
Thomas Hengartner von der Finanz und Wirtschaft hat sich mit Olivier Kern, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, über die im September zu erfolgende Anpassung des in der Fachrichtlinie FRP 4 festgelegten technischen Zinses für die Berechnung der Rentenverpflichtungen unterhalten.
Die Schweizer Pensionskassen bilanzieren für die aktuell feststehenden Rentenpflichten zusammen gut 305 Mrd. Fr. Diese Verpflichtungssumme muss zulasten der Reserven um rund 5% bzw. 15 Mrd. Fr. erhöht werden, wenn wegen der Niedrigzinslage der Rentendiskontsatz um einen halben Prozentpunkt sinkt, sagt Olivier Kern.
Aktuell liegt der Satz bei 2,75%, abzusehen ist eine Senkung auf 2,25%. Jede Senkung des Diskontsatzes um 0,5 Prozentpunkte hat eine Aufstockung der Rentenverpflichtungen um rund 5% zur Folge, sagt Kern. Sie geht zulasten der freien Mittel oder der Wertschwankungsreserven, weshalb der Deckungsgrad in einem solchen Fall zwischen 2 und 4 Prozentpunkte einbüsst. Mit Blick auf die Situation am Kapitalmarkt ist 2017 mit einer weiteren Senkung zu rechnen.
Die von der Kammer verwendete Formel ist nicht ohne Kritik. Sie beruht auf den Marktrenditen zehnjähriger Bundesobligationen sowie der Performance der letzten 20 Jahre des Pictet-BVG-Index 25 plus. Er misst die Entwicklung eines typischen Pensionskassenvermögens, bringt jedoch Werte aus Jahren mit völlig anders geprägter Zinslage in die Berechnung ein, wie Hengartner feststellt.
«Wir prüfen, die Formel anzupassen oder gar zu streichen», konzediert Kern. Dann müssten die Pensionskassenexperten im Einzelfall eine Bewertungsempfehlung vornehmen. Weitere Umbuchungen zulasten der Reserven sind wohl programmiert.
Verdoppelung der Rentenbezugsdauer
Parallel zum Lebensstandard steigt die Lebenserwartung seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Als die AHV1948 gegründet wurde, hatten Männer bei Geburt 66,4 Jahre vor sich, Frauen 70,9. Heute sind es 80,8 und 84,9 Jahre. 2045 werden es bei Männern 86,1 und bei Frauen 89,2 Jahre sein. Weil das Rentenalter nicht mitstieg, verlängern die gewonnenen Jahre den Ruhestand. Zu Beginn hatten Männer beim Übertritt 12,4 Jahre vor sich, Frauen 14 Jahre. Derzeit sind es 19,2 und 22,2 Jahre. 2050 dürfen sich 65-jährige Männer auf 23,9 und Frauen auf 26,3 Rentnerjahre freuen. Das ist eine Verdoppelung der Pensionsdauer seit 1948, stellt die NZZ fest.
Stellungnahme des Bundesfinanz-ministeriums zur 2. Säule
Von Uwe Wehrle erhalten wir ein Schreiben des Deutschen Finanzministeriums zur Behandlung der Beiträge und Leistungen der Schweizer beruflichen Vorsorge zugesandt. Er hält dazu fest:
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 27. Juli 2016 zur Anwendung diverser BFH-Entscheidungen rund um die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (berufliche Vorsorge) geäußert. Das Dokument ist als Anlage beigefügt.
Von der bisherigen Verwaltungsauffassung (erstmals kommuniziert in der OFD-Verfügung vom 19.9.2005) wird nach knapp elf Jahren abgewichen und eine steuerliche Differenzierung nach Obligatorium und Überobligatorium vorgenommen.
Weiter schreibt Wehrle er in seinem Mail:
Für mich endet damit die „Abwicklung“ der 2006 gegründeten und auf ehrenamtlicher Basis tätigen IG Pensionskasse, die sich Ende 2012 zum Warten auf Gerichtsentscheide und deren Umsetzung entschieden hat. Mein Dank für bis zu einem Jahrzehnt Ausdauer gilt insbesondere Susanne Heitzler, Hartmut Krause (leider vor knapp einem Jahr verstorben), Klaus Pfister, Hans Hagen Füldner, Margit Böddeker und Dieter Amann.
PK Winterthur: Weitere Sanierung absehbar
Der Landbote berichtet über die Probleme der städtischen Pensionskasse Winterthur. Die Zeitung schreibt:
Im Juni 2013 stimmte Winterthur einer Sanierung der Pensionskasse zu. 150 Millionen Franken waren dafür nötig. Weitere 57 Millionen Franken wurden für die Gewährung des Teuerungsausgleichs der laufenden Renten aufgewendet, der davor im “Umlageverfahen” finanziert war. Und kürzlich wurde klar, dass die Stadt wohl noch einmal 58 Millionen Franken einschiessen muss – aus Geld, das aus Rückstellungen stammt, die im Rahmen der Umstellung des städtischen Rechnungsmodelles gebildet wurden. Weitere 20 Mio. Franken kostete die Aufwertung der Sparkapitalien von Mitarbeitern ab 38 Jahren.
Annetta Steiner (GLP) und Marc Wäckerlin (Piraten) wollen nun wissen, ob es noch weitere Sanierungsschritte braucht und auch, wie sich eine allfällige Senkung des technischen Zinssatzes auswirken würde.
Der Stiftungsrat hält fest, die laufende Sanierung sei noch nicht abgeschlossen. Die Einlage von 150 Millionen Franken habe es zwar ermöglicht, den Deckungsgrad von 88,4 auf 97,9 Prozent zu steigern. Doch weil sich die Lebenserwartung weiter erhöht habe, während das Zinsniveau sinke, habe der Stiftungsrat beschlossen, den technischen Zins in einem ersten Schritt per Ende 2015 auf 2,75 Prozent zu reduzieren.
Die Pensionskasse befinde sich also noch immer klar in Unterdeckung und die Risikofähigkeit sei erheblich eingeschränkt. «Die Massnahmen müssen deshalb zwingend weitergeführt werden», bilanziert der Stiftungsrat. Zumal der technische Zinssatz wohl nochmals gesenkt werden müsse und der Deckungsgrad dadurch weiter sinke. «Es werden weitere Massnahmen nötig sein. Da der Gemeinderat über die Finanzierung der Pensionskasse beschliesst, wird der Stiftungsrat diesem voraussichtlich Anfang 2017 entsprechend Antrag stellen», heisst es weiter.
(Wurde am 31.7. aufgrund einer Korrigenda im Landboten überarbeitet.)
PK Solothurn: Pensionierte beharren auf Fonds-Gelder
SRF berichtet über die juristische Auseinandersetzung zu Geldern in einem Fonds der Solothurner Pensionskasse.
Beim Streit geht es um einen Fonds mit insgesamt 138 Millionen Franken. Daraus wurde den Pensionierten früher die Teuerung auf den Renten ausgeglichen. Weil auch die Pensionierten einen Beitrag zur Sanierung der Pensionskasse leisten sollen, wurde ihnen allerdings der Teuerungsausgleich gestrichen – der Fonds wurde also überflüssig und aufgelöst.
Den Pensionierten steht das Geld aus dem Fonds zu. Den Grossteil der 138 Millionen haben sie denn auch erhalten. 25 Millionen hat der Kanton allerdings behalten und direkt in die Sanierung der Pensionskasse gesteckt. In den Augen des Pensionierten-Verbands ist dieses Vorgehen eine bundesrechtswidrige Zweckentfremdung des Fonds.
Ob es wirklich eine Zweckentfremdung ist, muss jetzt die Stiftungsaufsicht entscheiden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerdeführer hätten ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung, ob der Teuerungsfonds tatsächlich aufgelöst werden kann, hält das Gericht fest.
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings Beschwerde beim Bundesgericht gemacht werden. Möglicherweise ist das Juristen-Pingpong also noch nicht beendet.
SRF: 65’000 Franken zu viel für Pensionäre
Radio SRF berichtet über die Umverteilung von Jung zu Alt aufgrund des zu hohen Mindest-Umwandlungssatzes.
Seit die Zinsen nun aber rekordtief und sogar negativ sind, funktioniere das System der beruflichen Vorsorge nicht mehr richtig, sagt Martin Erling, Professor für Versicherungsmanagement an der Universität St. Gallen: «Das Problem bei der Umverteilung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rente deutlich höher ist als das, was erwirtschaftet werden kann.»
Entwicklung des technischen Zinses im Beitragsprimat. Quelle: Swisscanto
Früher erwirtschafteten Pensionskassen auf dem Alterskapital einen durchschnittlichen Betrag von 4 Prozent. Heute beträgt dieser technische Zinssatz realistisch gerechnet noch 2,5 bis 3 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der sogenannte Umwandlungssatz, blieben aber unverändert. So kommt es, dass Pensionskassen ihren neuen Rentnerinnen und Rentnern heute im Durchschnitt 65‘000 Franken zu viel ausbezahlen müssen. Bei Erlings letzter Berechnung vor vier Jahren waren es noch 40‘000 Franken gewesen.
Die Kosten der Frühpensionierung
Die Vorsorgewerke sind stark unter Druck. Bleibt eine Frühpensionierung deshalb ein aussichtsloser Traum? Albert Steck von der Migros-Bank hat an einem Musterbeispiel die finanziellen Folgen einer Pensionierung mit 62 statt mit 65 Jahren berechnet. Das Resultat: Die monatliche Rente der Pensionskasse sinkt von 2830 auf 2220 Franken – eine Einbusse von 22 Prozent.
Je nach Pensionskasse weicht die Kalkulation etwas vom Beispiel ab. Als Faustregel gilt jedoch: Pro Vorbezugsjahr sinkt die Rente zwischen 5 und 8 Prozent. Aufgrund dieser massiven Einbusse muss eine Frühpensionierung in jedem Fall sehr sorgfältig geplant sein.



