Von Uwe Wehrle erhalten wir ein Schreiben des Deutschen Finanzministeriums zur Behandlung der Beiträge und Leistungen der Schweizer beruflichen Vorsorge zugesandt. Er hält dazu fest:
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 27. Juli 2016 zur Anwendung diverser BFH-Entscheidungen rund um die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (berufliche Vorsorge) geäußert. Das Dokument ist als Anlage beigefügt.
Von der bisherigen Verwaltungsauffassung (erstmals kommuniziert in der OFD-Verfügung vom 19.9.2005) wird nach knapp elf Jahren abgewichen und eine steuerliche Differenzierung nach Obligatorium und Überobligatorium vorgenommen.
Weiter schreibt Wehrle er in seinem Mail:
Für mich endet damit die „Abwicklung“ der 2006 gegründeten und auf ehrenamtlicher Basis tätigen IG Pensionskasse, die sich Ende 2012 zum Warten auf Gerichtsentscheide und deren Umsetzung entschieden hat. Mein Dank für bis zu einem Jahrzehnt Ausdauer gilt insbesondere Susanne Heitzler, Hartmut Krause (leider vor knapp einem Jahr verstorben), Klaus Pfister, Hans Hagen Füldner, Margit Böddeker und Dieter Amann.