Avenir Suisse: “Sieben Wochen bezahlte Ferien pro Jahr”
Jérôme Cosandey schreibt in der Schweizer Personalvorsorge:
Seit der letzten Revision der AHV im Jahr 1997 ist der Gesamtbetrag der Renten für Männer zwischen ihrer Pensionierung und ihrem Tod inflationsbereinigt um 25 Prozent gestiegen. Weil das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre erhöht wurde, stieg der Betrag bei ihnen nur um 2 Prozent. Gemäss Projektionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen wird sich in der ersten Säule bis 2030 ohne Reform ein Defizit von 50 Milliarden Franken kumulieren. Soll eine höhere Lebenserwartung automatisch zu einer längeren Pensionsdauer führen?
Dänemark hat auf diese Frage eine Antwort gefunden. Die Finanzierung der Altersvorsorge soll gesichert werden, indem das Pensionsalter bis 2027 nach und nach auf 67 Jahre angehoben und danach an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Falls sich Letztere weiterhin erhöht, wird das Pensionsalter entsprechend angepasst.
Pikantes Detail: Die durchschnittliche Pensionsdauer wird in Dänemark damit auf 14.5 Jahre beschränkt. In der Schweiz geniesst ein Rentner im Schnitt 21 Jahre Pension. Das macht die Schweiz zusammen mit Japan zur Weltmeisterin in Bezug auf die Rentendauer: 17 Länder der OECD haben das Pensionsalter auf 67 oder gar 68 Jahre festgelegt, obwohl die Lebenserwartung in diesen Ländern unter der unsrigen liegt. In 15 weiteren OECD-Staaten liegt das Rentenalter wie bei uns bei 65 Jahren. Doch mit Ausnahme von Japan leben die Menschen in diesen Ländern oft gar sechs bis acht Jahre weniger lang als die Schweizer. (…)
Ein guter schweizerischer Kompromiss bestünde darin, den sauren Apfel zu halbieren oder vielmehr in drei Teile zu schneiden. Gemäss einer simplen Rechnung verbringt man heute 40 Jahre im Job und 20 Jahre in Pension. Könnte man nicht die erlangte höhere Lebenserwartung nach demselben Verhältnis aufteilen? Das hiesse zwar, dass jeder circa vier Wochen später pensioniert würde als seine um ein Jahr älteren Kollegen. Doch trotz dieser verzögerten Pensionierung, die zur finanziellen Sanierung der Vorsorge signifikant beitragen würde, käme jeder Einzelne in den Genuss von rund drei zusätzlichen Wochen in Rente. Für diesen Ansatz hat sich beispielsweise Deutschland entschieden, wo das Rentenalter bis 2024 um jeweils einen Monat und danach bis 2031 um jeweils zwei Monate pro Jahr ansteigt.
Artikel Cosandey / NZZ zum Thema
AV2020: Medienecho auf SGK-N Beschlüsse
Die NZZ sieht in den Entscheiden der Sozialkommission zur bevorstehenden Behandlung der Altersvorsorge 2020 im Nationalrat viele taktische Überlegungen. Das Blatt schreibt:
FDP und SVP blieben ihren Positionen treu und verhalfen so dem Rentenalter 67 – abgefedert durch ein zweistufiges Verfahren – zu einer knappen Mehrheit in der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats.
Dies taten sie im Wissen darum, dass ein solcher Interventionsmechanismus im Ständerat kaum Chancen hat. Denn neben inhaltlichen haben auch taktische Gründe eine Rolle gespielt. Im Ständerat prägten SP und CVP die Rentenreform, was zu einer allgemeinen AHV-Rentenerhöhung von monatlich 70 Franken und zur Aufstockung der plafonierten Ehepaarrente führte. Beide Beschlüsse kippte die Kommission aus der Vorlage. Um genügend Verhandlungsmasse für die Endausmarchung zu haben, wollen FDP und SVP im Nationalrat gewichtige Differenzen zur Fassung des Ständerats schaffen.
So ist ein Szenario möglich, in dem der Nationalrat bei der Bereinigung der Vorlage auf das Rentenalter 67 verzichtet, falls der Ständerat im Gegenzug die 70 Franken fallenlässt. Ebenso aus taktischem Kalkül schreien nun Gewerkschaften und Linke laut und unisono «Rentenmassaker». Sie wollen damit Stimmung machen für ihre AHV-Initiative.
Massive Kritik gibt es beim Tages-Anzeiger:
Noch selten hat der politische Betrieb in Bern einen so unzweifelhaft zum Scheitern verurteilten Entwurf hervorgebracht. Geht es nach den rechtsbürgerlichen SGK-Vertretern, sollen die Schweizer auf einen beachtlichen Teil ihrer heutigen Altersansprüche verzichten. Besser verdienende Männer und Frauen Mitte vierzig müssten Renteneinbussen von über 2000 Franken pro Jahr hinnehmen. Und nicht nur das: Im Gesetz soll ein Mechanismus verankert werden, der je nachdem einen automatischen Anstieg des Rentenalters auf 67 Jahre auslöste.
SVP, FDP und Grünliberale gebärden sich so, als hätten zwei Jahrzehnte Abstimmungsgeschichte nicht existiert. Mehrfach hat sich gezeigt, dass brachiale Sparvorlagen in der Altersvorsorge beim Volk nicht durchkommen. Man denke an den grandios misslungenen Versuch von 2010, die Pensionskassenrenten zu senken.
SGK-N: Beschlüsse zur AV2020
Die Sozialkommission des Nationalrats hat ihre Beschlüsse zur Altersvorsorge 2020 nach Abschluss ihrer Beratungen publiziert. Sie schreibt:
Mit 10 zu 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen (Entwurf 1) und mit 10 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen (Entwurf 2) verabschiedete die Kommission in der Gesamtabstimmung die Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s), die 15 Gesetze und eine Verfassungsänderung umfasst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Am Ende der Beratungen bekräftigten alle Fraktionen die Notwendigkeit der Reform angesichts der Tatsache, dass die Lebenserwartung in der Schweiz steigt und die Baby-Boom-Generation ins Rentenalter kommt.
Sie wiesen aber auch darauf hin, dass die Anträge der Kommission eine Momentaufnahme des politischen Aushandlungsprozesses darstellten und die Vorlage in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen noch weiterentwickelt werden müsse. In rund 55 Stunden Beratungszeit kam die Kommissionsmehrheit insbesondere zum Schluss, dass die vom Ständerat beschlossenen Erhöhungen der AHV-Renten kontraproduktiv wären angesichts der schwerwiegenden finanziellen Herausforderungen, um das Rentenniveau zu halten: Den nächsten Generationen würden zusätzliche Lasten übertragen, ohne die Finanzierungsprobleme strukturell zu lösen. Die Anträge der SGK-NR weichen deshalb in wesentlichen Punkten vom Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab.
AV2020: ASIP warnt vor heikler Gratwanderung
Der Pensionskassenverband hat bereits im Vorfeld der Beratungen der Altersvorsorge 2020 vor einer Aufnahme einer Rentenaltererhöhung über die 65 Jahre für Frauen hinaus in die Reform eindringlich gewarnt. Er wiederholt jetzt seine Bedenken, nachdem die Sozialkommission des Nationalrats ihre Beschlüsse bekannt gemacht hat. Der Verband hält in seiner Mitteilung fest:
Das Gelingen der Reform darf nicht durch Extremforderungen aufs Spiel gesetzt werden. So gefährdet der Antrag, in diese Vorlage zwingend einen zweistufigen AHV-Interventionsmechanismus zur Erhöhung des AHV-Rentenalters zu integrieren, ein erfolgreiches Gelingen der Reform. Anderseits ist ein Ausspielen der AHV gegenüber der beruflichen Vorsorge nicht zielführend. Bei der AHV und im BVG besteht Anpassungsbedarf. Um realpolitisch erfolgreich sein zu können, sind für die Bevölkerung nachvollziehbare Lösungen gefragt. Würde die Reform nicht gelingen, hätte dies weitreichende Auswirkungen und zusätzliche Kosten zur Folge, die eine nächste Reform noch viel schwieriger machen würden.
AV2020: Arbeitgeber begrüssen und warnen
Der Arbeitgeberverband reagiert differenziert auf die Beschlüsse der SGK-N und hält in seiner Stellungnahme fest (Auszüge):
Die vorberatende Kommission des Nationalrats will die Kosten der Altersvorsorge-Reform auf ein Mass reduzieren, das auch vor dem Volk Bestand haben kann. Zudem setzt sie mit der Stabilisierungsregel auf die langfristige Sicherung der AHV-Renten. Dennoch verpasst auch sie es, die Reform angesichts der gewaltigen demografischen Herausforderungen klar auf die Erhaltung des gegenwärtigen Rentenniveaus auszurichten. Das Risiko eines Totalabsturzes ist damit nicht kleiner geworden.
Nach den Beratungen in der zuständigen Kommission des Nationalrats würden in der Reform der Schweizerischen Altersvorsorge zwar wesentliche Verbesserungen erreicht. Der Renteneintritt soll zwischen 62 und 70 Jahren flexibilisiert, das Referenz-Rentenalter von Frau und Mann angeglichen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf ein gerade noch vertretbares Mass reduziert werden. Durch die Anbindung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad würde zudem die Situation der Teilzeitbeschäftigten in der Zweiten Säule deutlich verbessert. Insbesondere soll der unverdauliche und viel zu teure Ausbau in der AHV, wie vom Ständerat eingefügt, wieder rückgängig gemacht werden. Die dafür vorgesehenen zusätzlichen Lohnbeiträge wären schädlich für den Wissens- und Werkplatz Schweiz und gefährdeten die Arbeitsplatzsicherheit im Land.
AV2020: SGB beklagt Rentenmassaker
Der Gewerkschaftsbund äussert sich in seiner Stellungnahme erwartungsgemäss entsetzt über die Beschlüsse der SGK-N und macht gleichzeitig Werbung für AHVplus. In der Mitteilung heisst es u.a:
Die Nationalratskommission veranstaltet zur Reform «Altersvorsorge 2020» ein Rentenmassaker: Die künftigen Rentnergenerationen sollen wegen massiv tieferen Renten Milliardenverluste hinnehmen und bis 67 arbeiten müssen.
- Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% führt zu einer 12 % tieferen Rente. Diese Rentensenkung will die Kommission nicht ausgleichen. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen.
- Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.
- Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse.
- Die Kommission verzichtet auch auf eine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn die Besitzstandwahrung bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben.
- Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Allen verheirateten Frauen bringt diese Massnahme nichts.
- Dazu kommen weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.
BSV will 1e-Pläne ausbremsen
Nachdem das BSV die Motion Stahl zur Umsetzung der mit der FZG-Revision möglichen frei wählbaren Anlagestrategien über Jahre verzögert hat, will es nun offenbar mit einer sehr restriktiven Verordnung die praktische Durchführung nach Möglichkeit beschränken. Das kommt nicht von ungefähr und ist letztlich keine Überraschung, nachdem das Vorhaben beim Bundesamt nie auf grosse Sympathie gestossen ist.
Ein erster Entwurf zur Verordnung – das Gesetz wurde bereits im letzten Jahr verabschiedet – wurde nun einer engen Vernehmlassung in Fachkreisen unterzogen, hat aber den Weg zur NZZ gefunden, wo Michael Ferber und Werner Enz die BSV-Pläne einer sehr kritischen Würdigung unterzogen haben. Ferber bezieht sich auf einen nicht namentlich genannten “Vorsorgespezialisten” und hält fest:
Der Verordnungsentwurf des BSV sieht vor, dass Vorsorgeeinrichtungen pro angeschlossenen Arbeitgeber höchstens drei verschiedene Anlagestrategien für die 1e-Pläne anbieten dürfen. In den Erläuterungen heisst es dazu, die Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten für die Versicherten dürfe den Grundsatz der Kollektivität nicht aushöhlen. Eine vollständige Individualisierung der Anlagestrategie sei nicht zulässig. Um die Kollektivität zu wahren, müsse die Anzahl Strategien begrenzt sein.
Der Vorsorgespezialist kritisiert diese aus seiner Sicht «massive Beschränkung der Wahlmöglichkeiten». Es werde nicht nur die maximale Anzahl der anzubietenden 1e-Pläne beschränkt. Zusätzlich falle auch die bisher mögliche unterschiedliche Auswahl für unterschiedliche Versicherten-Kategorien weg.
Der Pensionskassenverband Asip kritisiert auf Anfrage den BSV-Vorschlag in gewissen Punkten ebenfalls. Dieser komme überraschend und widerspreche der Botschaft des Bundesrats zuhanden des Parlaments, laut der ein Angebot von fünf bis zehn Anlagestrategien mit dem Artikel 1e zu vereinbaren sei. Die vorgesehene Limitierung auf drei Anlagestrategien ist aus Sicht des Asip abzulehnen.
AV2020 und die Arbeitskosten
Werner Enz beschäftigt sich in der NZZ mit den Auswirkungen der Altersvorsorge 2020 auf die Arbeitskosten. Enz schreibt:
Berechnungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes stimmen nachdenklich, wenn es um die absehbaren Mehrkosten bei der Umsetzung der «Altersvorsorge 2020» geht. Kann es sich die Schweiz wirklich leisten, im durch Frankenstärke gekennzeichneten Umfeld noch eine abrupte Verteuerung des Faktors Arbeit anzuordnen? Wie stark wird die Standortgunst in einer zunehmend von internationaler Mobilität der Unternehmen gezeichneten Situation darunter leiden? – Im Fallbeispiel des Arbeitgeberverbands für einen 46-jährigen Angestellten mit einem Jahreseinkommen von 72 000 Fr. würden die BVG-Lohnbeiträge – für Unternehmen sind das einfach Kosten – gegenüber dem Status quo zwischen 33% (Bundesrat-Vorschlag) und 15% (Ständerat) zunehmen.
Pensionskassen mit Sammelklagen
Die amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld kündigte 2015 eine Sammelklage in London gegen die in Devisenmanipulationen verwickelten Grossbanken an. Theoretisch könnten die Vergleichszahlungen in London angesichts des grossen europäischen Marktanteils im Devisenhandel noch deutlich höher sein als in den USA. Allerdings ist es bei Sammelklagen nach britischem Recht weit schwieriger, eine grosse Zahl von Klägern zusammenzubringen, da im Unterschied zum US-System Anwälte nur Geschädigte aufführen können, die ihre ausdrückliche Zustimmung zum Mitmachen gegeben haben, schreibt die NZZ.
30 bis 40 Geschädigte haben diese Zustimmung bisher gegeben, wie Christopher Rother, Partner der federführenden Anwaltskanzlei Hausfeld in Berlin, sagt. Zu den Sammelklägern zählen laut dem Anwalt namentlich institutionelle Anleger (wie etwa Pensionskassen und Industriekonzerne) und vorwiegend Europäer. Auch eine Handvoll Schweizer Kläger ist gemäss Rother dabei, darunter auch Pensionskassen.
BIO: Versicherte nehmen reissaus
Nach den Turbulenzen um die Pensionskasse BIO haben mehrere Gemeindeangestellte gekündigt. Nachfolger sind keine in Sicht. Die Folgen: externe Übergangslösungen und reduzierte Schalteröffnungszeiten.
ASIP: Petition an die Politik
Der Pensionskassenverband schreibt auf der Website dringendereform.ch:
Bei der Vorlage «Altersvorsorge 2020» handelt es sich um eine zentrale innenpolitische Reform. Angesichts der demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die auf AHV und berufliche Vorsorge zukommen, ist der Reformbedarf klar ausgewiesen.
Aufgrund dieser Tatsachen richten wir an die Politik und die Sozialpartner den eindringlichen Appell, ihren Beitrag für eine erfolgreiche Reform zu leisten. Anstatt jetzt Maximalforderungen um jeden Preis durchsetzen zu wollen, müssen alle Akteure, vor allem auch die Sozialpartner, am gleichen Strick und in die gleiche Richtung ziehen. Deshalb fordern wir die politischen Akteure bei der Behandlung des Reformpakets dazu auf, Kompromisse einzugehen und auf einseitige Sichtweisen zu verzichten.
Im Vordergrund sollte die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule ohne Leistungsreduktionen stehen. Dazu gehören ein einheitliches Referenzalter von 65 für Mann und Frau, eine Flexibilisierung zwischen 60 und 70, eine Senkung des gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% mit entsprechenden Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus der Rente im BVG, sowie Massnahmen zur Stabilisierung der AHV.
Der ASIP bittet die Öffentlichkeit, seine Petition zu unterschreiben, mit welcher er die politischen Instanzen zur Durchsetzung der laufenden Reform Altersvorsorge 2020 auffordert und hält dazu fest:
Aufgrund der sich stellenden wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Eine Konzentration auf Schwerpunkte, wie sie bereits vom Ständerat beschlossen wurde, ist daher unabdingbar. Im Hinblick auf die Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen und die Volksabstimmung ist aus unserer Sicht zentral, dass die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) und anschliessend der Nationalrat die Grundlagen für eine mehrheitsfähige Vorlage schaffen. Deshalb ist das Eingehen von Kompromissen und der Verzicht auf einseitige Sichtweisen dringend notwendig.
Deutsche Bundesbank: Exkurs zur Alterssicherung
Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht August 2016 einen ausführlichen Exkurs zur längerfristigen Entwicklung der Alterssicherung aufgenommen. Dabei wird auf die beiden zentralen Elemente Lebenserwartung und Realzinsen besonderes Gewicht gelegt. Zur Sicherung der Renten fordert die Bundesbank mehrfach die Stabilisierung der Rentenbezugsdauer, welche seit 1960 von 13 auf über 20 Jahre angestiegen ist. Die relative Rentenbezugsdauer (Beitrags- zu Bezugsdauer) nahm von 30 auf 42% zu.
Mit der sukzessiven Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren auf 67 Jahre könnte es nun bis zum Jahr 2031, wenn erstmals Personen im Alter von 67 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreichen, in etwa auf dem derzeitigen Niveau stabilisiert werden. Ohne weitere Anpassungen wäre in den Folgejahren aber erneut ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Die relative Rentenbezugsdauer könnte hingegen weitgehend – obgleich auf historisch hohem Niveau – stabilisiert werden, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2030 weiter in Stufen von durchschnittlich einen dreiviertel Monat pro Jahr auf 69 Jahre im Jahr 2060 angehoben würde.
Tatsächlich würden so erstmals im Jahr 2064 Personen im Alter von 69 Jahren (Geburtsjahrgang 1995) in Rente gehen. Dies würde auch verhindern, dass der Rentnerquotient steigt und damit eine Absenkung des Rentenniveaus ausgelöst wird.
Allerdings hält die Bundesbank auch fest, dass trotz dieser Erhöhung auf 69 Jahre eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 24% notwendig wäre und das Versorgungsniveau dennoch von 48 auf etwa 44% fallen könnte.
NZZ: “Die Renten sind nicht sicher”
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit der Finanzierungssituation der beruflichen Vorsorge und den Auswirkungen der Finanzmarktsituation auf die Renten. Dass er Skepsis für die Zukunft hegt, kann nicht überraschen. In seinem Kommentar schreibt er u.a.:
Den Bürgern bleibt wohl wenig anderes übrig, als sich nicht zu stark auf Staat und Arbeitgeber zu verlassen und – wenn möglich – ihre private Vorsorge zu verstärken. Wollen sie den gewünschten Lebensstandard im Alter erreichen, müssen sie mehr Geld auf die hohe Kante legen. Die Politik darf derweil bei der Lage der Rentensysteme nicht länger die Augen vor der Realität verschliessen. Jene sind auf stabilen Grund zu setzen, auch wenn die dafür nötigen Reformen nicht schmerzfrei vonstattengehen werden.
Um die Einnahmen und Ausgaben der Systeme ins Gleichgewicht zu bringen, taugen nur drei altbekannte Mittel: Leistungskürzungen, höhere Rentenbeiträge oder eine längere Lebensarbeitszeit bzw. ein höheres Rentenalter. Auch die Einführung von Schuldenbremsen in den sozialen Sicherungssystemen wäre sinnvoll. Zudem gilt es, in der kapitalgedeckten beruflichen Vorsorge – beispielsweise in der Schweiz – Augenmass zu wahren. Legitime Leistungsziele dürfen nicht mit unrealistischen Vorgaben zum Umwandlungssatz und Mindestzinssatz vermengt werden. Als erster Schritt kommt die Politik nicht umhin, den Bürgern endlich reinen Wein über die verdeckten Staatsschulden und die kolossale Unterfinanzierung der Rentensysteme einzuschenken.
Ultimatum des pilotes de KLM pour sauver leurs retraites
Un syndicat de pilotes de la branche néerlandaise du groupe Air France-KLM menace d’agir en justice contre la direction si celle-ci persiste dans sa volonté de remettre en cause l’accord sur le système de retraite.
Grenzgänger: “Raus aus dem Schwebezustand”
Die Oberbadische Zeitung kommentiert die Entscheide des Deutschen Finanzministeriums zur Besteuerung der Leistungen aus der 2. Säule für deutsche Grenzgänger. Sie schreibt:
Betroffen hiervon sind im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lörrach rund 23 000 Grenzgänger und weitere Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und heute in Rente sind. Der Bundesfinanzhof war nach einer Reihe von Urteilen mit der Behandlung der Beiträge und Leistungen unter dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz beschäftigt. „Knackpunkt“ des 2005 in Kraft getretenen Gesetzes war die Aufteilung von Beitrag und Leistung in das sogenannte Obligatorium und das Überobligatorium.
Das Finanzamt Lörrach bestätigte, es werde die vorliegenden Einsprüche „von Amts wegen aufgreifen“. Die Weisung wirke sich auch auf die laufende Erklärungsbearbeitung 2015 aus. Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen, die ein Schweizer Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer errichtet, ist neben der staatlichen AHV die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers unterschieden werden müsse.



