Thomas Hengartner von der Finanz und Wirtschaft hat sich mit Olivier Kern, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, über die im September zu erfolgende Anpassung des in der Fachrichtlinie FRP 4 festgelegten technischen Zinses für die Berechnung der Rentenverpflichtungen unterhalten.

Die Schweizer Pensionskassen bilanzieren für die aktuell feststehenden Rentenpflichten zusammen gut 305 Mrd. Fr. Diese Verpflichtungssumme muss zulasten der Reserven um rund 5% bzw. 15 Mrd. Fr. erhöht werden, wenn wegen der Niedrigzinslage der Rentendiskontsatz um einen halben Prozentpunkt sinkt, sagt Olivier Kern.

Aktuell liegt der Satz bei 2,75%, abzusehen ist eine Senkung auf 2,25%. Jede Senkung des Diskontsatzes um 0,5 Prozentpunkte hat eine Aufstockung der Rentenverpflichtungen um rund 5% zur Folge, sagt Kern. Sie geht zulasten der freien Mittel oder der Wertschwankungsreserven, weshalb der Deckungsgrad in einem solchen Fall zwischen 2 und 4 Prozentpunkte einbüsst. Mit Blick auf die Situation am Kapitalmarkt ist 2017 mit einer weiteren Senkung zu rechnen.

Die von der Kammer verwendete Formel ist nicht ohne Kritik. Sie beruht auf den Marktrenditen zehnjähriger Bundesobligationen sowie der Performance der letzten 20 Jahre des Pictet-BVG-Index 25 plus. Er misst die Entwicklung eines typischen Pensionskassenvermögens, bringt jedoch Werte aus Jahren mit völlig anders geprägter Zinslage in die Berechnung ein, wie Hengartner feststellt.

«Wir prüfen, die Formel anzupassen oder gar zu streichen», konzediert Kern. Dann müssten die Pensionskassenexperten im Einzelfall eine Bewertungsempfehlung vornehmen. Weitere Umbuchungen zulasten der Reserven sind wohl programmiert.

  Fachrichtlinie 4