SRF berichtet über die juristische Auseinandersetzung zu Geldern in einem Fonds der Solothurner Pensionskasse.
Beim Streit geht es um einen Fonds mit insgesamt 138 Millionen Franken. Daraus wurde den Pensionierten früher die Teuerung auf den Renten ausgeglichen. Weil auch die Pensionierten einen Beitrag zur Sanierung der Pensionskasse leisten sollen, wurde ihnen allerdings der Teuerungsausgleich gestrichen – der Fonds wurde also überflüssig und aufgelöst.
Den Pensionierten steht das Geld aus dem Fonds zu. Den Grossteil der 138 Millionen haben sie denn auch erhalten. 25 Millionen hat der Kanton allerdings behalten und direkt in die Sanierung der Pensionskasse gesteckt. In den Augen des Pensionierten-Verbands ist dieses Vorgehen eine bundesrechtswidrige Zweckentfremdung des Fonds.
Ob es wirklich eine Zweckentfremdung ist, muss jetzt die Stiftungsaufsicht entscheiden, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerdeführer hätten ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung, ob der Teuerungsfonds tatsächlich aufgelöst werden kann, hält das Gericht fest.
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings Beschwerde beim Bundesgericht gemacht werden. Möglicherweise ist das Juristen-Pingpong also noch nicht beendet.