Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGASt, beschäftigt sich in der Schweizer Personalvorsorge (9/16) mit der Liquiditätsverordnung des Bundes für Banken sowie den Folgen der teilrevidierten Bestimmungen, die per 1.1.15 in Kraft getreten sind. Kriemler schreibt dazu:

Mit dem Erlass der Liquiditätsverordnung des Bundes vom 30. November 2012 und den teilrevidierten Bestimmungen vom 25. Juni 2014 (in Kraft seit 1. Januar 2015) erfuhren die Bankguthaben von Pensionskassen einen Unattraktivitätsschub. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Beurteilungskriterien und Klassifikationen von Pensionskassen führten dazu, dass Banken Pensionskassengelder nicht mehr für Refinanzierungen nützen konnten.

Gemäss den Klassifizierungsvorgaben der Liquiditätsverordnung wird den Sicht- und Termineinlagen von Pensionskassen eine Abflusswahrscheinlichkeit von unverständlich hohen 100 Prozent zugerechnet (eine faire Beurteilung ergäbe wohl eine Abflusswahrscheinlichkeit von 40 bis 50 Prozent). Mit anderen Worten: Pensionskassengelder auf Bankkonti werden als per se instabil klassifiziert. Dies, obwohl die Praxis zeigt, dass die Cashbestände der Pensionskassen eine stabile – oder aber aufgrund der regelmässigen, monatlichen Rentenzahlungen zumindest eine berechenbare – Konstante sind.

Aufgrund dieser zu hoch veranlagten Abflusswahrscheinlichkeit werden die Pensionskassenguthaben für Banken derart unattraktiv, dass sie diese Gelder entweder auf dem Markt zu tiefen oder negativen Zinsen anlegen oder bei der SNB platzieren und 0.75 Prozent Negativzins bezahlen müssen. Das klassische Zinsdifferenzgeschäft mit Pensionskassengeldern wird somit nur schon aufgrund der ungünstig verordneten Bestimmungen verunmöglicht.

Zurückzuführen ist die verschärfte Vorschrift durch den Entscheid des Bundesrates, das Liquiditätsrisikomanagement der Schweizer Banken den Basel III-Standards anzupassen, wobei die Regierung eine strenge Sichtweise verfolgte und den Standards zusätzlich einen Swiss Finish verpasste, wohingegen auch Anpassungen an lokale Verhältnisse durchaus möglich gewesen wären. Konsequenz ist, dass die Banken nicht motiviert sind, grössere Cashbestände von PKs zu übernehmen.

Das führt dazu, dass einzelne Vorsorgeeinrichtungen dazu übergegangen sind, grössere Cashbestände zu horten oder Liquidität beim Arbeitgeber anzulegen. Eine bessere Alternative sieht Kriemler in der Eröffnung von Konten durch Pensionskassen und Anlagestiftungen bei der SNB, was entgegen anderslautenden Meinungen durchaus möglich sei. Das liege einzig im Ermessen der Nationalbank.