Die Oberaufsichtskommission BV hat die die revidierten Weisungen 03/2014  zu den Mindeststandard bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen durch die PK-Experten publiziert.

Die Weisungen verlangen zusätzlich folgende Strukturierung des Punkts 4.4 der Fachrichtlinie 5 der Kammer der PK-Experten: Prüfungsergebnis und Beurteilung des Experten:
1. Prüfungsergebnis finanzielle Sicherheit
2. Sanierungsfähigkeit
3. Prüfungsergebnis reglementarische versicherungstechnische Bestimmungen: Der Experte äussert sich dazu, ob die reglementarischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung seit dem letzten Gutachten geändert worden sind.
4. Prüfungsergebnis laufende Finanzierung
5. Ausblick: Erwartete Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung über mittlere Frist. Die Fachrichtlinie FRP 5 ist in dieser Form erstmals für den Jahresabschluss 201 6 an zuwenden.

  Weisung 03/14 / Brief an die Experten / FRP 5