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Die NZZ hat ein kurzes Video aufgeschaltet, das klären soll, wer wie von der AV2020 profitiert resp. in welcher Weise betroffen ist.

Sehr hilfreich ist das allerdings nicht, weil die Reform rein auf Basis des BVG-Obligatoriums beschrieben wird, aber von den drei beschriebenen Fällen sind zwei Staatsangestellte, also weit vom Obligatorium entfernt.

Aussagen, dass die Rentenhöhe für zwanzig Jahre mit der Reform gesichert seien, sind also krass irreführend. Und auch der Rest sagt für den einzelnen Fall wenig aus, wenn es nicht gleich völlig falsch ist, wie etwa die Aussage, dass der Umwandlungssatz für alle gleich sei.

  NZZ