Swiss Life bündelt die Kompetenzen im Bereich der Betreuung von Pensionskassen und bietet den Kunden Lösungen aus einer Hand an. Zu diesem Zweck ist neu eine Abteilung Key Account Management geschaffen worden. Die Kunden profitieren künftig von einer kombinierten Versicherungs- und Anlageexpertise. In diesem Zusammenhang wird die Anlagestiftung Swiss Life als zentraler Pfeiler des Anlageangebots für Pensionskassen positioniert.
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Vera/Pevos: Disziplinarstrafen für Staatsanwälte
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Verhalten im Prozess rund um das Pensionskassen-Debakel der Anlagestiftungen Vera/Pevos die Dienstpflichten in "mehrfacher Hinsicht" verletzt. Die Regierung kürzt dem Oberstaatsanwalt und einem Staatsanwalt den Lohn. Die Massnahme ist die Konsequenz der von Justizdirektor Walter Straumann/CVP eingeleiteten Disziplinaruntersuchung. Die beiden nun Bestraften gerieten ins Schussfeld der Kritik, weil der Staatsanwalt an den letzten Prozesstagen der Hauptverhandlungen fern blieb. Er fuhr in die Ferien und der Oberstaatsanwalt billigte die Absenz.
Novartis: Ethos-Antrag abgelehnt
An der Generalversammlung von Novartis in Basel hat wurde ein Ethos-Antrag für Konsultativabstimmungen abgelehnt. Auf den Antrag, künftig über die Kadervergütungen konsultativ abzustimmen, entfielen an der Versammlung in der Basler St. Jakobshalle 31,3 Prozent der Stimmen. 66 Prozent folgten dem Verwaltungsrat, der dagegen war. 2,9 Prozent enthielten sich. Vertreten waren 49,93 Prozent der Aktienstimmen.
Eingebracht worden war der Antrag von der Anlagestiftung Ethos, acht grossen Schweizer Pensionskassen und weiteren Aktionären. Demnach hätte der Verwaltungsrat künftig jährlich einen separaten Vegütungsbericht vorlegen sollen, über den dann konsultativ, also unverbindlich, abgestimmt worden wäre.
KGAST Performancevergleich 2008: Spuren des Massakers
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST hat ihren von Watson Wyatt erstellten Performancevergleich für 2008 publiziert. Er zeigt die zu erwartenden tiefen Spuren der letztjährigen Finanzkrise. Einen guten Eindruck der Ereignisse bieten die Zahlen der Mischvermögen, welche auch Rückschlüsse auf die Performance der Vorsorgeeinrichtungen mit Direktanlagen zulassen. Die Vermögen mit einem Aktienanteil zwischen 20 und 30% erzielten Renditen zwischen –11% (UBS) und –8% (Sarasin). Die Minuszahlen haben auch die längerfristigen Durchschnitte hinunter gezogen. Über 5 Jahre ergeben sich noch knapp positive Zahlen zwischen 0,9% (UBS) und 2,3% (CSA), über 10 Jahre zwischen 1,4 und 2.3%. Bei 30 bis 40% Aktienanteil sind die Kurseinbussen mit –11,7 (Zürich) bis –17,9% (UBS) erwartungsgemäss noch drastischer. Die Anteile auf Aktien Schweiz verloren im Berichtsjahr zwischen 29,7 (Zürich) und 36,8% (Sarasin). Die passiven Anlagegruppen performten mit Minuszahlen in der Grössenordnung von 33% nicht besser. Noch schlechter als die schweizerischen Werte schnitten bekanntlich die europäischen ab. Aktien Europa gaben zwischen –45% (Swisscanto Growth) und –56% (Swisscanto Value) nach.
Die detaillierten Ergebnisse des Performancevergleichs bieten wiederum eine Fülle an Datenmaterial, das sich nicht zuletzt für den Vergleich mit Direktanlagen eignet und reichlich Stoff für Diskussionen bietet.
Berner Zeitung: Die Angestellten zahlen die Zeche allein
Die Schwankungsreserven der meisten Kassen sind dahin, die Mehrheit verfügt noch über einen Deckungsgrad von bestenfalls 100 Prozent. Der Pensionskassenverband Asip wird in den nächsten Tagen melden, gut die Hälfte der Kassen weise eine Unterdeckung auf. Unter dem Eindruck der tiefen Wirtschaftskrise beginnen jetzt viele Pensionskassen zu sanieren. Beispiel Avadis: Rund die Hälfte der zwanzig Kassen, die die Anlagestiftung betreut, haben für 2009 vorsorglich eine Nullverzinsung beschlossen, einige wollen nur 1 Prozent Zins zahlen, sagt Sprecher Beat Hügli. Nullverzinsung heisst: Das Sparkapital wird nicht verzinst, der vom Bundesrat beschlossene Minimalzins nicht vergütet, schreibt die Berner Zeitung.
Das ist legal und kann so vom Stiftungsrat beschlossen werden. Es heisst aber: Die Sanierung geht voll zulasten der Arbeitnehmenden. Arbeitgeber und Rentner bezahlen nichts. Asip-Direktor Hanspeter Konrad rät Stiftungsräten, bei der Sanierung Augenmass zu bewahren. Auf dem Massnahmenkatalog zuoberst stehe eine vorsorgliche Nullzinsrunde für das laufende Jahr. Wenn sich die Lage verschlimmere, werden Sanierungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fällig. Man könne jetzt aber auch den Bezug für Wohneigentum einschränken und die Beitragsreserven des Arbeitgebers auflösen.
Dass die Kassen im Vergleich zu 2002/03 früher mit der Sanierung beginnen, bestätigt Colette Nova, Pensionskassenspezialistin beim Gewerkschaftsbund. Das sei gut, solange diese Massnahmen verhältnismässig seien und nicht allein auf Kosten der Arbeitnehmenden gingen.
Dass die Arbeitgeber vom Gesetz her nur einen Sanierungseffort leisten müssen, wenn die Versicherten Sanierungsbeiträge zahlen, macht laut Nova Sinn. Sonst könnten die Arbeitgeber bei Überdeckung Gelder aus der Kasse ziehen, wie dies in den USA geschehen ist. Aber: «Zum Schweizer Konzept der beruflichen Vorsorge gehört auch, dass Unternehmen freiwillig einen Beitrag an die Sanierung der Kasse leisten, wenn sie dazu in der Lage sind.» Das System basiere letztlich auf der Solidarität zwischen den Sozialpartnern.
Handelsblatt: Interview mit Dominique Biedermann
Dominique Biedermann ist Direktor der Anlagestiftung Ethos. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht er über falsche Anreize bei der Banker-Vergütung, mangelnde Transparenz und die Frage, wie die Mitbestimmung der Aktionäre am Vergütungssystem verbessert werden könnte.
Tages-Anzeiger: Ein einziger 3a-Fonds mit schwarzen Zahlen
Die Vorsorgefonds der dritten Säule produzierten vergangenes Jahr Verluste von insgesamt rund 1,4 Milliarden Franken. Wer für seine private Vorsorge in Fonds der Säule 3a investiert ist, musste dieses Jahr hohe Buchverluste wegstecken. Das Vorsorge- und Freizügigkeitskapital aller Fonds ist auf 13,2 Milliarden Franken geschmolzen, wie aus einer Statistik der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen) abgeleitet werden kann. Trotzdem spart die Schweizer Bevölkerung weiter. Den 3a-Fonds sind in den 12 Monaten bis September 2008 netto rund 390 Millionen Franken zugeflossen.
Als einziger Fonds erzielte der Mixta- BVG Basic der Credit Suisse ein positives Resultat (3,9 Prozent). Es ist eines von zwei 3a-Instrumenten, die nicht in Aktien, sondern in Obligationen, Hypotheken (30 Prozent) und Immobilien (40 Prozent) investiert. Diese Kategorien sind denn auch für das Plus im Ergebnis verantwortlich, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger.
Tätigkeitsbericht 2007 der BSV-Aufsicht
Bereits im dritten Jahr erscheint der Tätigkeitsbericht der ABV (Aufsicht Berufl. Vorsorge). Der Bericht mit den Daten für das Jahr 2007 kann vom BSV heruntergeladen werden. Nebst dem vollständig überarbeiteten Layout steht neu auch eine Papierversion bereit, welche beim Bundesamt für Sozialversicherungen bezogen werden kann. Der Bericht befasst sich mit der Aufsichtstätigkeit der ABV bei den national und international tätigen Einrichtungen mit besonderen Schwerpunkthemen wie z.B. Parität oder Retrozessionen. Des Weiteren enthält der Bericht einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse der Vorsorgeeinrichtungen, die der direkten Bundesaufsicht unterstehen.
Die ABV beaufsichtigt hauptsächlich die Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften, teilautonome und autonome Sammelstiftungen die überregional tätig sind, sowie die Gemeinschaftsstiftungen der Wirtschaftsverbände, zudem die besonderen Vorsorgeeinrichtungen der SBB, der Post, der Nationalbank, der SUVA, die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) und Vorsorgeeinrichtungen von internationalen Organisationen sowie den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Beaufsichtigte Einrichtungen 2007 |
Vermögen |
115 Vorsorgeeinrichtungen |
190 Mrd. |
27 Anlagestiftungen bzw. 321 Sondervermögen |
73 Mrd. |
17 Freizügigkeitseinrichtungen |
18 Mrd. |
15 Bankstiftungen der Säule 3a |
21 Mrd. |
15 andere Einrichtungen |
1 Mrd. |
Total |
303 Mrd. |
BSV Aufsicht
Fall Vera/Pevos: Alle Freisprüche rechtskräftig
Die Freisprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen für sieben Verantwortliche im bisher grössten Pensionskassen-Debakel der Schweiz sind rechtskräftig. Damit gehen alle Verantwortlichen des Debakels der Anlagestiftungen Vera und Pevos straffrei aus. Nachdem die Staatsanwaltschaft im September den Rückzug der Appellation gegen die Urteile zurückgezogen habe, sei das rund 260 Seiten umfassende Urteil des Richteramtes Olten-Gösgen rechtskräftig, teilte die Staatskanzlei Solothurn mit.
NZZonline
Vera/Pevos: Oberstaatsanwalt zieht Appellation zurück
(sda/AWP) Der Fall der Anlagestiftungen Vera und Pevos wird vor dem Solothurner Obergericht nicht neu aufgerollt. Der Oberstaatsanwalt zieht die Appellation zurück. Die Chancen auf eine Verurteilung der sieben Verantwortlichen sei «gering». Auch aus Kostengründen sei es nicht verantwortbar, die Appellation aufrecht zu erhalten, teilte der Oberstaatsanwalt mit. Bis zur obergerichtlichen Hauptverhandlung würden zusätzliche Partei- und Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe anfallen.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte im Juli 2008 alle sieben Angeklagten im Strafverfahren um die ehemaligen Stiftungen Vera und Pevos freigesprochen. Diese Urteile waren der vorläufige Abschluss des Strafverfahrens um den bisher grössten Pensionskassenkollaps in der Schweiz. Bei der Beurteilung der Erfolgschancen einer Appellation müsse auch die Verjährung berücksichtigt werden, hält der Oberstaatsanwalt fest. Die aussichtsreichsten Anklagepunkte seien bereits am 31. Dezember 2007 verjährt.
Die Anlage- und Sammelstiftungen Vera und Pevos des im Jahre 2000 verstorbenen Oltner Bauunternehmers Albert Heer waren Anfang 1996 im Zuge der Schweizer Immobilienkrise zusammengebrochen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die Liquidation der Stiftungen verfügt, nachdem trotz intensiver Bemühungen eine Sanierung nicht zustande kam. Vom grössten Debakel in der beruflichen Vorsorge der Schweiz waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 120 Firmen betroffen. Vera und Pevos hatten rund 200 Mio CHF Pensionskassengelder in den Sand gesetzt.
SGK-S: Strukturreform verabschiedet
In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s) schlägt der Bundesrat in einer ersten Vorlage eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Auch sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates stimmt der Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen zu, wobei sie einige Änderungen vorschlägt: So spricht sie sich gegen die vorgeschlagene Erweiterung des Aufgabenkreises der Revisionsgesellschaften auch auf die materielle Prüfung von Anlagetätigkeit aus. Diese sollen nicht die Verantwortung dafür übernehmen müssen, wie die BVG-Guthaben angelegt sind. Die Anlagestiftungen werden neu ausdrücklich im BVG geregelt.
Die zweite Revisionsvorlage sieht Massnahmen für ältere Arbeitnehmende vor. So sollen Reglemente vorsehen können, dass Lohnreduktionen vor dem Rentenalter durch erhöhte Beiträge aufgefangen und so die Höhe der zukünftigen Altersleistungen erhalten werden können (ab 58 Jahren). Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zum Alter von 70 Jahren auch weiter versichert werden und so mit weiteren Beiträgen ihre späteren Leistungen verbessern können. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 10 zu 0 ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft wird dem Ständerat in der Herbstsession 2008 unterbreitet.
Im Weiteren tritt die Kommission auf die Vorlage zur Einführung der Vertragsfreiheit ein. Sie entscheidet über eine weitere Runde der Differenzbereinigung bei der Medikamentenpreisbildung und im Bundesgesetz um Schutz vor dem Passivrauchen. Ausserdem berät sie eine Anzahl von Motionen und eine Kommissionsinitiative der SGK des Nationalrats.
Mitteilung SGK-S
Swisscanto AST ermöglicht Pensionskassen Zugang zum globalen, nicht kotierten Immobilienanlagemarkt
«Durch den Einsatz nicht börsenkotierter, globaler Immobilienanlagen können bereits bei geringem Portfolioeinsatz attraktive Effizienzgewinne erzielt und die Wertentwicklung eines gemischten Portfolios stabilisiert werden. Die neue Anlagegruppe von Swisscanto, die am 21. August 2008 liberiert wird, entspricht damit dem Bedürfnis schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen nach stabilen, risikoangepassten Erträgen», schreibt Swisscanto in einer Medienmitteilung.
Die Auswahl an Standorten beschränkt sich auf politisch stabile Länder mit verlässlichen rechtlichen Strukturen für Grundbesitz und Privateigentum. Die Anlage in nicht kotierte Immobiliengesellschaften aus den Hauptmärkten Europa, Asien-Pazifik und Nordamerika soll eine gute interregionale Diversifikation ermöglichen, die stabile Erträge erlaubt.
Mitteilung Swisscanto
Freisprüche für Angeklagte im Vera / Pevos-Fall
Die Verantwortlichen der Anlagestiftungen Vera und Pevos gehen straffrei aus. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat im Fall des grössten Pensionskassen-Debakels der Schweiz alle sieben Beschuldigten freigesprochen. Wie schon im ersten Verfahren im Dezember 2006 kam das Gericht zum Schluss, dass die Schlussverfügung der Staatsanwaltschaft der «richterlichen Praxis» nicht genüge. Die Anklagepunkte seien bezüglich «Tathergang und Tatzeit» zu wenig konkret, sagte die Gerichtsvorsitzende Barbara Hunkeler. Die Schlussverfügung sei zwar besser als die erste, weise aber nach wie vor gravierende Mängel auf. Die einzelnen Tatbestände könnten nur schwer den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden. Die Anwälte der Beschuldigten werden mit rund einer Million Franken aus der Staatskasse entschädigt. Zudem sprach das Gericht den Freigesprochenen eine Genugtuung von insgesamt 65 000 Franken zu.
Oltner Tagblatt / Bericht 20 Minuten
Revision der Anlagevorschriften in der BVV2 wahrscheinlich auf 1. Januar 2009
Die BVG-Kommission hat die Vorschläge einer Arbeitsgruppe für die Revision der Anlagevorschriften in der BVV 2 einstimmig gutgeheissen. Der Entwurf geht jetzt beim Bund in die sogenannte Ämterkonsultation. Verläuft diese ohne Vorbehalte, dürfte der Bundesrat die Änderungen auf den 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft setzen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere die umstrittenen Anlagebegrenzungen. Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass diese nicht wie vielfach gefordert fallen gelassen werden sollten. Für solche Institutionen wie Freizügigkeits- und Anlagestiftungen seien sie weiterhin zweckmässig und auch die Aufsichtsämter befürworten ein einfaches und griffiges Instrument zur Analyse der Asset Allocation. Allerdings werden die heute geltenden Vorschriften drastisch vereinfacht. Die Unterteilung nach in- und ausländischen Anlagen soll weitgehend entfallen. Gleichzeitig wird jedoch auch eine Reduktion der Quoten für ausländische Immobilien und Hypotheken vorgeschlagen.
Eine weitere wichtige Liberalisierung steht für die alternativen Anlagen an. Sie dürfen gemäss Vorschlag neu ohne Erweiterungsbegründung vorgenommen werden. Voraussetzung ist aber eine seriöse Prüfung und eine breite Diversifizierung. Ergänzt wird Art. 50 BVV2 (Sicherheit und Risikoverteilung) mit der expliziten Aufnahme von Asset Liability Analysen. Während es sich bei den vorgängig erwähnten Punkten um konkrete Fragen der praktischen Anlagetätigkeit handelt, sollen die revidierten Vorschriften auch grundsätzlich eine neue Ausrichtung durch die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen erhalten. Diese würde dann die eingeschränkte Fassung des angelsächsischen Konzepts der Prudent Man Rule darstellen.
Avadis und Renaissance als neue Mitglieder der KGAST
Zuwachs für die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST): Mit Avadis stösst die grösste, bisher dem Verband noch nicht zugehörige Anlagestiftung zur KGAST. Gleichzeitig wurde auch die auf Private Equity Produkte spezialisierte Renaissance-Anlagestiftung in die Vereinigung aufgenommen. Avadis verwaltet in 22 Anlagegruppen ein Gesamtvermögen von insgesamt 7,0 Mrd. Franken. Renaissance hat sich auf Schweizer Private Equity Anlagen spezialisiert. Ihr Anlagevermögen verteilt sich per 30. 6. auf drei Anlagegruppen und umfasst 174 Mio. Franken. Avadis war als einzige grosse Anlagestiftung aufgrund ihrer kantonalen Aufsichtsbehörde bis anhin noch nicht Mitglied dieses Interessenverbunds. Da die Frage der Aufsichtsbehörde vermutlich nächstes Jahr gesetzlich neu und einheitlich geregelt werden wird, entfällt laut Ansicht der KGAST die Relevanz der unterschiedlichen Aufsichten.
Nach den zwei Neuaufnahmen umfasst die KGAST nunmehr 26 Anlagestiftungen, die zusammen ein Anlagevermögen von rund 75 Mrd. Franken verwalten. Mit dem Neuzugang vertritt die KGAST mit wenigen Ausnahmen die Interessen aller Anlagestiftungen in der Schweiz und kann so künftig praktisch geschlossen zu wichtigen anstehenden Fragen wie Anlagevorschriften oder Aufsicht Stellung beziehen.