admin Die BVG-Kommission hat die Vorschläge einer Arbeitsgruppe für die Revision der Anlagevorschriften in der BVV 2 einstimmig gutgeheissen. Der Entwurf geht jetzt beim Bund in die sogenannte Ämterkonsultation. Verläuft diese ohne Vorbehalte, dürfte der Bundesrat die Änderungen auf den 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft setzen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere die umstrittenen Anlagebegrenzungen. Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass diese nicht wie vielfach gefordert fallen gelassen werden sollten. Für solche Institutionen wie Freizügigkeits- und Anlagestiftungen seien sie weiterhin zweckmässig und auch die Aufsichtsämter befürworten ein einfaches und griffiges Instrument zur Analyse der Asset Allocation. Allerdings werden die heute geltenden Vorschriften drastisch vereinfacht. Die Unterteilung nach in- und ausländischen Anlagen soll weitgehend entfallen. Gleichzeitig wird jedoch auch eine Reduktion der Quoten für ausländische Immobilien und Hypotheken vorgeschlagen.

Eine weitere wichtige Liberalisierung steht für die alternativen Anlagen an. Sie dürfen gemäss Vorschlag neu ohne  Erweiterungsbegründung  vorgenommen werden. Voraussetzung ist aber eine  seriöse Prüfung und eine breite Diversifizierung. Ergänzt wird Art. 50 BVV2 (Sicherheit und Risikoverteilung) mit der expliziten Aufnahme von Asset Liability Analysen. Während es sich bei den vorgängig erwähnten Punkten um konkrete Fragen der praktischen Anlagetätigkeit handelt, sollen die revidierten Vorschriften auch grundsätzlich eine neue Ausrichtung durch die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen erhalten. Diese würde dann die eingeschränkte Fassung des angelsächsischen Konzepts der Prudent Man Rule darstellen.