Die Verantwortlichen der Anlagestiftungen Vera und Pevos gehen straffrei aus. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat im Fall des grössten Pensionskassen-Debakels der Schweiz alle sieben Beschuldigten freigesprochen. Wie schon im ersten Verfahren im Dezember 2006 kam das Gericht zum Schluss, dass die Schlussverfügung der Staatsanwaltschaft der «richterlichen Praxis» nicht genüge. Die Anklagepunkte seien bezüglich «Tathergang und Tatzeit» zu wenig konkret, sagte die Gerichtsvorsitzende Barbara Hunkeler. Die Schlussverfügung sei zwar besser als die erste, weise aber nach wie vor gravierende Mängel auf. Die einzelnen Tatbestände könnten nur schwer den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden. Die Anwälte der Beschuldigten werden mit rund einer Million Franken aus der Staatskasse entschädigt. Zudem sprach das Gericht den Freigesprochenen eine Genugtuung von insgesamt 65 000 Franken zu.

Oltner Tagblatt / Bericht 20 Minuten