parlament In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform07.055  s) schlägt der Bundesrat in einer ersten Vorlage eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Auch sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates stimmt der Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen zu, wobei sie einige Änderungen vorschlägt: So spricht sie sich gegen die vorgeschlagene Erweiterung des Aufgabenkreises der Revisionsgesellschaften auch auf die materielle Prüfung von Anlagetätigkeit aus. Diese sollen nicht die Verantwortung dafür übernehmen müssen, wie die BVG-Guthaben angelegt sind. Die Anlagestiftungen werden neu ausdrücklich im BVG geregelt.

Die zweite Revisionsvorlage sieht Massnahmen für ältere Arbeitnehmende vor. So sollen Reglemente vorsehen können, dass Lohnreduktionen vor dem Rentenalter durch erhöhte Beiträge aufgefangen und so die Höhe der zukünftigen Altersleistungen erhalten werden können (ab 58 Jahren). Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zum Alter von 70 Jahren auch weiter versichert werden und so mit weiteren Beiträgen ihre späteren Leistungen verbessern können. Die Kommission stimmt der Vorlage mit 10 zu 0 ohne Enthaltungen zu. Das Geschäft wird dem Ständerat in der Herbstsession 2008 unterbreitet.

Im Weiteren tritt die Kommission auf die Vorlage zur Einführung der Vertragsfreiheit ein. Sie entscheidet über eine weitere Runde der Differenzbereinigung bei der Medikamentenpreisbildung und im Bundesgesetz um Schutz vor dem Passivrauchen. Ausserdem berät sie eine Anzahl von Motionen und eine Kommissionsinitiative der SGK des Nationalrats.

Mitteilung SGK-S