(sda/AWP) Der Fall der Anlagestiftungen Vera und Pevos wird vor dem Solothurner Obergericht nicht neu aufgerollt. Der Oberstaatsanwalt zieht die Appellation zurück. Die Chancen auf eine Verurteilung der sieben Verantwortlichen sei «gering». Auch aus Kostengründen sei es nicht verantwortbar, die Appellation aufrecht zu erhalten, teilte der Oberstaatsanwalt mit. Bis zur obergerichtlichen Hauptverhandlung würden zusätzliche Partei- und Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe anfallen.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte im Juli 2008 alle sieben Angeklagten im Strafverfahren um die ehemaligen Stiftungen Vera und Pevos freigesprochen. Diese Urteile waren der vorläufige Abschluss des Strafverfahrens um den bisher grössten Pensionskassenkollaps in der Schweiz. Bei der Beurteilung der Erfolgschancen einer Appellation müsse auch die Verjährung berücksichtigt werden, hält der Oberstaatsanwalt fest. Die aussichtsreichsten Anklagepunkte seien bereits am 31. Dezember 2007 verjährt.
Die Anlage- und Sammelstiftungen Vera und Pevos des im Jahre 2000 verstorbenen Oltner Bauunternehmers Albert Heer waren Anfang 1996 im Zuge der Schweizer Immobilienkrise zusammengebrochen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die Liquidation der Stiftungen verfügt, nachdem trotz intensiver Bemühungen eine Sanierung nicht zustande kam. Vom grössten Debakel in der beruflichen Vorsorge der Schweiz waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 120 Firmen betroffen. Vera und Pevos hatten rund 200 Mio CHF Pensionskassengelder in den Sand gesetzt.