Michael Ferber schreibt in der NZZ: “Bei Geldanlage-Produkten, bei denen die Finanzhäuser ihren Kunden einen Zins bezahlen, zeigt der Trend seit dem Entscheid der Nationalbank weiter klar abwärts. Dies gilt beispielsweise für Säule-3a-, Spar- oder Freizügigkeitskonten. Die Verunsicherung der Finanzinstitute in der «neuen Welt» der Negativzinsen zeigt sich dabei besonders bei den Kassenobligationen, bei denen die Kunden von den Finanzhäusern über eine Laufzeit von mehreren Jahren hinweg einen festen Zins erhalten. Nach dem Franken-Schock haben nun manche Finanzinstitute für bestimmte Laufzeiten kein Angebot mehr, andere bieten gleich gar keine Kassenobligationen mehr an. Die Zinsentwicklung macht einige Arten von Finanzprodukten völlig unattraktiv für Kunden – schliesslich dürfte es bei ihnen nach Gebühren im derzeitigen Umfeld auf eine «garantierte Minus-Rendite» hinauslaufen. Einige in Franken denominierte Geldmarktfonds oder Obligationenfonds sind hier heisse Kandidaten. Geht es mit den Zinsen so weiter, könnten nicht wenige Produkte daran zugrunde gehen.”
Versicherte
“Wir werden älter, als wir glauben”
Gerhard Schwarz von Avenir Suisse befasst sich in der NZZ mit dem Thema “Lebenserwartung” und warnt davor, die eigene Lebenserwartung am statistischen Durchschnitt auszurichten. Grund für seine Warnung ist die Tatsache, dass die nach Alter geordneten Todesfälle keiner Normalverteilung folgen.
Schwarz schreibt: “Die meisten Frauen sterben nicht im Durchschnittsalter von 84, wie es bei einer Normalverteilung der Fall wäre, sondern im Alter von 90, und die meisten Männer nicht mit 80, sondern mit 88, also sogar 8 Jahre über der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die kleinere Lücke zwischen Männern und Frauen beim häufigsten Todesalter als bei der durchschnittlichen Lebenserwartung – nur zwei statt gut vier Jahre – erklärt sich mit der höheren Sterblichkeit der Männer in jüngeren Jahren, vor allem wegen Unfällen, anderer Gewalteinwirkung und Suizid.”
Die Zusammenhänge könnten für Versicherte von Bedeutung sein, welche einen Kapitalbezug einer Rente vorziehen und mit einer “durchschnittlichen” Lebenserwartung rechnen.
Avenir Suisse: “Altersarbeit in den Kinderschuhen”
2015 werden in der Schweiz zum ersten Mal mehr Personen ihren 65. als ihren 20. Geburtstag feiern. Der Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter wird den Fachkräftemangel auf dem Schweizer Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren weiter akzentuieren. Daran werden auch schwankende Wechselkurse wenig ändern. Politik und Wirtschaft müssen sich dringend Gedanken darüber machen, wie diese Lücken geschlossen werden können.
Im neuesten «avenir standpunkte» richtet Projektleiter Jérôme Cosandey den Fokus auf das Potenzial älterer Mitarbeiter. Senioren kurz vor oder nach dem gesetzlichen Rentenalter könnten das Arbeitsangebot «kontingentfrei» im Umfang von zehntausenden Arbeitskräften erweitern. 57% der Mitarbeiter über 60 Jahre wären laut Umfragen auch bereit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, solange die Bedingungen stimmen.
In diesem Sinne sollten die Arbeitgeber vermehrt in Richtung «Seniorenjobs» denken, die den Mitarbeitern mehr Zeitsouveränität ermöglichen und einen sanfteren Eintritt ins Pensionsalter fördern. Auch die Sozialpartner sollten offener sein für Flexibilisierungen. Vertrauensarbeitszeit, um nur ein Beispiel zu nennen, ermöglicht zeitliche Flexibilität nicht nur während der Woche, sondern auch bei einzelnen Projekten oder Produktionsengpässen. Hingegen sollten sich Sozialpartner und Politik vor Schutzmassnahmen für angestellte Senioren, wie längeren Kündigungsfristen oder einem Recht auf Arbeit, hüten. Das würde die Anstellung älterer Arbeitnehmer erschweren und ihre Lohnkosten erhöhen.
SoBlick: Zinssturz bei der 3. Säule
Weil die Nationalbank Negativzinsen einführt, reduzieren Banken die Zinsgutschriften bei den Vorsorgegeldern. Banken beruhigen ihre Kunden: Negativzinsen seien für Kleinsparer vorerst nicht vorgesehen, hiess es diese Woche. Verschont bleiben die Kunden dennoch nicht. Wie eine Umfrage des SonntagsBlicks zeigt, senken einzelne Institute bei den Säulen-3a-Konti jetzt die Zinsen. Die Anpassung tritt auf Anfang Februar in Kraft. Ab dann erhalten Säule-3a-Sparer bei der Zürcher Kantonalbank [ZKB] gerade noch 0,5 Prozent Zins auf ihrem Angesparten.
2,7 Milliarden Franken warten auf ihre Besitzer
Auf fast 600’000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzer nichts wissen. Über 2,7 Mrd CHF "vergessene" Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Auffangeinrichtung im letzten Jahr – so viel wie noch nie. Dank einer besseren, systematischen Datenerfassung können immer mehr Konteninhaber ausfindig gemacht werden, sagt Geschäftsleiter Max Meili. Mittlerweile kann bei 34% der insgesamt gut 900’000 Konten bei der Auffangeinrichtung der Besitzer kontaktiert werden, 62% des verwalteten Kapitals gelten als "zustellbar".
Trotzdem nimmt, in absoluten Zahlen, auch die Menge der unzustellbaren Konten zu. 599’212 waren es im letzten Jahr, fünf Jahre zuvor erst 426’303. Mittlerweile werden über 2,7 Mrd CHF "unzustellbares Kapital" verwaltet, gut eine Milliarde mehr als noch 2009. In der Regel sind es eher kleine Pensionskassenguthaben, die vergessen gehen und bei der Auffangeinrichtung landen. Auf einigen Konten liegen gerade einmal 10 Rappen, im Schnitt sind es 4500 Franken.
FZ-Guthaben beziehen, wenn ich auswandere?
Der Beobachter gibt Auskunft über den Barbezug des Altersguthabens bei Auswanderung.
“Nein, ein Barbezug Ihrer angesparten Gelder ist nicht möglich. Wenn Sie in einen EU- oder Efta-Staat auswandern und dort eine Erwerbstätigkeit mit obligatorischer Versicherung gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität aufnehmen, müssen Sie Ihr Pensionskassenguthaben in der Heimat lassen – zumindest den obligatorischen Teil davon. Diesen müssen Sie vorerst von der bisherigen Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz überweisen lassen.
Erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse, ob das Kapital vor der Auswanderung an eine Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton – etwa Schwyz – transferiert werden kann. Falls dies möglich ist, kann das Kapital nach der Wohnsitzverlegung ins Ausland bezogen werden, und die günstigere Quellensteuer kommt zur Anwendung. Bei Versicherten, die jünger als 58 sind, ist ein Transfer an einen steuergünstigen Stiftungssitz in der Regel möglich.”
Avenir Suisse: Altersarbeitslosigkeit kein Thema
Die Schweiz geniesst beinahe Vollbeschäftigung. Auch unter älteren Mitarbeitern. Doch das Schicksal von Langzeitarbeitslosen wird im Kontext der Vorsorgereform in den Vordergrund gestellt. Diese Defizitorientierung könnte unseren funktionierenden Arbeitsmarkt gefährden, schreibt Jérôme Cosandey von Avenir Suisse. Zum Thema AV2020 hält er fest:
Ein OECD-Bericht attestierte Ende 2014 die besonders hohe Erwerbsbeteiligung älterer Mitarbeiter in der Schweiz. 71 Prozent der Frauen und Männer im Alter von 55 bis 64 Jahren sind erwerbstätig, drei Prozentpunkte mehr als 2007. Die Schweiz belegt damit den 5. Rang innerhalb der OECD. Zudem beträgt die Arbeitslosenquote in dieser Altersgruppe -selbst unter Berücksichtigung der Ausgesteuerten – nur 3,1 Prozent, also halb so viel wie in Deutschland und sechsmal weniger als in Spanien. Auch ist die Arbeitslosenquote der über 55-Jährigen in der Schweiz deutlich tiefer als diejenige der gesamten Erwerbsbevölkerung (5 Prozent). Solche Nachrichten sind im Kontext der Rentenaltersdebatte der Vorsorgereform 2020 wichtig. Doch hierzulande sieht man das Glas eher halb leer denn halb voll. Statt diese positiven Statistiken hervorzuheben, fokussieren Medien auf die Schwierigkeiten älterer Arbeitsloser und die damit implizierten Defizite des Arbeitsmarktes.
CH-Löhne sind Spitze
Die Schweizer Löhne bleiben in Europa auf ihrer Spitzenposition. Dies ergab die neuste Studie „Global 50 Remuneration Planning“ von Towers Watson. So sind sowohl die Gehälter für Fachkräfte wie auch diejenigen der mittleren Führungsebene im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in der Schweiz am höchsten.
Mit einem Mediansalär für Fachkräfte von £ 66‘671 (CHF 92‘639) und £ 115‘826 (CHF 160‘941) auf der mittleren Führungsebene, heben sich die Schweizer Löhne weiterhin klar von anderen europäischen Ländern ab. Der Abstand zu Dänemark, das sich auf zweiter Position im Bereich der Löhne für Fachkräfte befindet, ist mit knapp £ 20‘000 enorm. Auf dem dritten, vierten und fünften Platz befinden sich Luxemburg, Norwegen und Deutschland. Auf mittlerer Führungsstufe ist der Abstand zum zweitplatzierten Luxemburg mit rund £ 24‘000 sogar noch grösser. Dahinter folgen Deutschland, Dänemark und Belgien.
NZZ: Konti, Kommissionen, Konkurs
Werner Enz berichtet in der NZZ über “den Niedergang” der Freizügigkeitsstiftung Continua und deren Konsequenzen für die Destinatäre. Enz stellt fest: “Der «Fall Continua» wirft ein grelles Schlaglicht auf das Institut Freizügigkeitspolice, das im BVG-Sparen zwar einen wichtigen Stellenwert hat, aber hinsichtlich der Aufsichtspraxis zumindest bis 2011 ziemlich lax gehandhabt wurde. Wer BVG-Sparen unter diesem Titel mit Sicherheit und Schutz dank einer professionellen Aufsicht verbindet, kann sein blaues Wunder erleben”.
Obschon Prozessrisiken bestanden, sah sich Noventus, eine Tochter der Ecofin Holding, Ende 2013 ermutigt dazu, die Continua zu übernehmen. Im Verlauf des Jahres 2014 wurde die Continua in Noventus Passage umfirmiert und völlig renoviert. Geschäftsführer Hansueli Edelmann räumt ein, man habe zwar damals von Prozessrisiken Kenntnis gehabt, diese aber unterschätzt.
Enz kommt zum Schluss: “Letztlich schützt das Bundesgericht die Ansprüche der BVG-Versicherten, doch fragt sich, wie NoventusPassAge dereinst alle wird zufriedenstellen können. Es wurden umfangreiche Abklärungen getroffen, beispielsweise ein Kapitaleinschuss, eine Garantieleistung oder die Rettung durch den Sicherheitsfonds. Letzterer wies auf die Gesetzeslage hin, wonach Freizügigkeitsstiftungen keine Vorsorgeeinrichtungen sind. So blieb am Ende nichts anderes übrig als der Gang zum Konkursamt, wobei noch offen ist, wer wirklich die Zeche bezahlen muss.”
UK: Plans to relax annuity rules
Millions of retired workers would be given the power sell their pensions, under major being drawn up by ministers. Up to five million pensioners would stand to benefit from the proposals, if they would rather have money in their bank accounts than a guaranteed income every year.
Reforms announced in last year’s Budget will mean working people who retire in future will be able to cash-in their pension savings for a lump sum which they will be free to spend as they wish. But an estimated five million pensioners who have already retired will miss out because they are locked into their contracts until they die.
Steve Webb, the Pensions Minister, told The Telegraph he wanted to change the law to enable these pensioners to sell their annual lifetime incomes – known as “annuities” – to the highest bidder at any time after they have retired.
Pensioners may decide they would rather have cash than a guaranteed income stream to give money to children, to pay for home renovations or to invest.
PensExpert zu Eigenhypotheken
Der PK-Berater PensExpert informiert in einer Mitteilung zu den Eigenyhpotheken, welche kürzlich Gegenstand einer neuen Verordnung der OAK waren. In der Mitteilung heisst es:
Eigenhypotheken werden aus dem persönlichen Vorsorgevermögen des Versicherten organisiert und dienen zur Finanzierung des Eigenheimes. Bei einer Kadervorsorgelösung mit freier Anlagestrategiewahl können solche Hypotheken alternativ zu Obligationen im festverzinslichen Teil des Vorsorgeportfolios eingesetzt werden. Die Vorteile liegen darin, dass bis zu 10% des Vorsorgevermögens (via Eigenhypothek) in das eigene, selbstbewohnte Heim investiert werden kann und der dafür entrichtete Schuldzins als steuerbefreiter Zinsertrag ins eigene Vorsorgevermögen fliesst. Dabei müssen die beim steuerbaren Einkommen abzugsfähigen Schuldzinsen marktüblich und reglementarisch festgeschrieben sein. Im Vergleich zu festverzinslichen Anlagen wie CHF Obligationen sind die Zinserträge aus dem Eigenhypotheken-Investment insbesondere bei einer variablen Hypothek sehr attraktiv.
Leider hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Eigenhypotheken im Dezember 2011 als nicht zulässig erklärt. Nun hat jedoch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) in einer definitiven Weisung festgestellt, dass ein absolutes Verbot von Eigenhypotheken nicht vereinbar ist mit dem aktuellen Gesetz. Damit ist diese höchst sinnvolle und nutzbringende Anlageform ab sofort wieder bis maximal 10% des Vorsorgeguthabens gestattet.
TA: “Der Zusatzprofit der 2.-Säulen-Sparer”
Der Steuerfall Kiener Nellen zeigt, wie bei Pensionskasseneinkäufen weitere Ersparungen anfallen. Dies will Bundesrat Berset nun aber stoppen, schreibt der Tages-Anzeiger.
Weiter heisst es dort: Eine Auswertung der Kantone Zürich, Bern, Luzern und Genf für die Steuerperiode 2010 hat ergeben, dass 3 Prozent aller Selbstständigerwerbenden für 300 Millionen Franken PK-Einkäufe machten. Ihr Einkommen war um das Vierfache höher als der Durchschnitt. Hochrechnungen gestützt auf diese vier Kantone ergeben, dass die jährliche Einkaufssumme schweizweit bei 700 Millionen Franken liegen dürfte. Dies steht im Bericht von Bundesrat Alain Berset zur Reform der Altersvorsorge 2020. Mangels neuerer Untersuchungen lässt sich nicht sagen, ob die Zahl steigend ist.
Was im Fall Kiener Nellen bis jetzt nicht erwähnt wurde, ist eine weitere Form von Optimierung auf Kosten der Allgemeinheit: Der Gatte der Politikerin hatte nicht nur kräftig Steuern eingespart, sondern auch AHV-Beiträge. Denn auf die Hälfte seiner Einzahlung, also 200’000 Franken, muss er laut Gesetz keine AHV-Abzüge machen. Ein Privileg, das Angestellten nicht zusteht. Bezogen auf die bereits erwähnten 700 Millionen Franken schweizweit bedeutet das, dass der AHV, der IV und der Erwerbsersatzordnung (EO) jährlich mehr als 30 Millionen Franken an Beiträgen entgehen.
Diese Ungleichbehandlung will Berset nun in der anstehenden Reform eliminieren. Pensionskasseneinkäufe von Selbstständigen sollen nicht mehr von den AHV/IV-Abgaben verschont werden. Lapidare Begründung: Heute profitierten «fast ausschliesslich sehr gut verdienende Selbstständigerwerbende», heisst es im Bericht.
BFS: Sterblichkeit und ihre Hauptursachen
Im Jahr 2012 starben in der Schweiz 64’173 Menschen. Die Lebenserwartung bei Geburt betrug 80,5 Jahre für die Männer und 84,7 Jahre für die Frauen. Die Mehrzahl der Menschen sterben heute im Alter von über 80 Jahren. Weil die Krankheiten bei Jüngeren abnehmen oder wirksamer behandelt werden können, sterben mehr Menschen in höherem Alter und an den für dieses Alter typischen Krankheiten. Die Wahrscheinlichkeit, in jungen Jahren zu sterben, ist gering. Für Säuglinge beträgt die Sterblichkeitsrate 34 pro 10’000 Lebendgeburten. Kinder zwischen 2 und 17 Jahren haben ein Risiko von weniger als 1 zu 10’000. Die Sterberate steigt im weiteren Alter exponentiell an und kann nur auf einer logarithmischen Skala abgebildet werden (G1). Sie ist, ausser bei den 4- bis 10-Jährigen, bei den Frauen niedriger als bei den Männern.
Die Verteilung der Todesfälle nach Alter und Geschlecht ist in Grafik G 2 ersichtlich. 1% der Verstorbenen waren bis 24-jährig, 2% 25- bis 44-jährig, 12% 45- bis 64-jährig, 42% 65- bis 84-jährig und 43% über 85-jährig.
BFS: Indikatorensystem der Alterssicherung
Das Indikatorensystem der Alterssicherung des Bundesamtes für Statistik gibt mit knapp 50 personen- und haushaltsbezogenen Indikatoren einen umfassenden Überblick zur Situation der älteren Bevölkerung in der Schweiz. Die Indikatoren umfassen Themenbereiche wie den Zugang und die Leistungen der drei Säulen des Alterssicherungssystems sowie die wichtigsten Einkommensbestandteile der älteren Bevölkerung. Berücksichtigt sind aber auch Themen, welche die Lebensqualität im Alter betreffen sowie Kontextindikatoren, die einen allgemeinen Überblick über die Situation der älteren Bevölkerung geben sollen.
Das Indikatorensystem stellt somit in seiner Gesamtheit eine ausführliche Informationsbasis dar, aus der verschiedene Zielgruppen die für sie wichtigen Informationen herausgreifen können. Für einen kurzen Überblick wurden zusätzlich zwölf Indikatoren ausgewählt, die als Schlüsselindikatoren eine Zusammenfassung über das Thema Alter und Alterssicherung liefern.
Armut im Alter
Die ältere Bevölkerung erlangt in der Schweiz eine immer grössere Bedeutung. Damit kommt auch der sozialen Sicherung im Alter ein immer wichtigerer Stellenwert zu.
In der Studie des BFS werden die bestehenden Informationen zur Einkommensarmut der Bevölkerung ab 65 Jahren ergänzt, indem neben der Einkommensperspektive auch die Konsum- und Vermögenssituation der älteren Personen genauer analysiert wird. Der vertiefende Blick auf diese Altersgruppe wird durch weitere objektive und subjektive Indikatoren abgerundet. Da die Ungleichheit in Bezug auf Einkommen und Vermögen bei Personen im Rentenalter grösser ist als bei Personen im Erwerbsalter, wird zudem eine genauere Betrachtung von Untergruppen innerhalb der Bevölkerung im Rentenalter vorgenommen.
