Den besten Zinssatz auf Freizügigkeitskonten bieten mit 1% pro Jahr gemäss einer Umfrage von moneyland momentan Generali und verschiedene Regionalbanken wie die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf, die Bank BSU, die Caisse d’Epargne Riviera, die Caisse d’Epargne de Cossonay und die Glarner Regionalbank. Nur die Hälfte, nämlich 0.5%, zahlen einige Banken wie die UBS und die Zürcher Kantonalbank. Die PostFinance schneidet mit 0.625% pro Jahr nicht viel besser ab. Den momentan tiefsten Zinssatz hat die Urner Kantonalbank mit gerade einmal 0.375% im Angebot. «Die Kantonalbanken liegen mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0.57% unter dem Durchschnitt von 0.66% aller untersuchten Anbieter».
Versicherte
BZ: Rückzahlung von WEF-Bezügen
Bis wann kann man Vorbezüge der Pensionskasse zurückzahlen? Gesetz und Praxis beantworten diese Frage nicht einheitlich.
“80 ist das neue 60”
Die Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich immer länger jung. Pensionierte befürchten jedoch einen teuerungsbedingten Kaufkraftverlust ihrer Rente, während Jahrgänge mittleren Alters die Nachhaltigkeit der AHV anzweifeln. Die Mehrheit erwartet überdies eine Anhebung des Rentenalters für beide Geschlechter. Auch sind sich die Schweizerinnen und Schweizer bewusst, welche Bedeutung der privaten Altersvorsorge zukommt. Sie nutzen deren Vorteile jedoch kaum, nicht zuletzt weil sie sich nur ungenügend informiert fühlen. Diese und weitere Erkenntnisse ergeben die neue UBS Vorsorge-Umfrage "80 ist das neue 60" sowie der neue Vorsorge-Ratgeber „100 Fragen – 100 Antworten", welche am UBS Vorsorge Forum vorgestellt worden sind.
Die zentralen Erkenntnisse der Umfrage sind:
- 42% der Befragten nehmen erst Personen über 80 Jahren als alt wahr. Dabei stehen nicht die Lebensjahre oder die Pensionierung bei der Alterswahrnehmung im Mittelpunkt, sondern der Verlust der Selbstständigkeit: Sprich, wenn jemand nicht mehr zuhause leben kann, gesundheitlich stark beeinträchtigt ist oder vergesslich wird. Mit dem Verlust der Selbstständigkeit rechnet die Mehrheit erst nach dem 80. Altersjahr.
- Bei der Wahl des Wohnorts im Alter spielen steuerliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle. Die grosse Mehrheit der Befragten will ihre Wohnsituation beibehalten. Insbesondere die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Familie und Freunden wird als wichtig erachtet. Vier von fünf der über 65-Jährigen sind zuversichtlich, nicht in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen zu müssen.
- Das Vertrauen in den Staat wackelt. Je jünger die Befragten, desto weniger glauben sie, dass die staatliche Altersvorsorge AHV künftig intakt bleibt und ihren Auftrag auch für sie erfüllen können wird. Bei der Pensionskasse (2. Säule) steigt die Skepsis auch bei den älteren Generationen. Die Mehrheit der Befragten geht von einer Angleichung und Anhebung des Pensionsalters für beide Geschlechter aus.
- Die heutige Generation der Erwerbstätigen ist in Bezug auf die Kostenentwicklung im Alter pessimistischer als die heute Pensionierten. 58 Prozent der befragten Erwerbstätigen erwarten steigende Gesundheitsausgaben im Ruhestand, über 40% erwarten, mehr für Reisen sowie Freizeit und Hobbys auszugeben.
Für die Studie wurden im April 2014 in der Deutsch- und Westschweiz 1521 Personen im Alter zwischen 45 und 85 Jahren telefonisch befragt. Die Stichprobe berücksichtigte verschiedene Vermögens- und Altersklassen. Realisiert wurde die Studie von Market Intelligence UBS Schweiz in Zusammenarbeit mit UBS Pension Services.
Reallohnerhöhung dank geringer Teuerung
Schweizer Arbeitnehmer werden im nächsten Jahr durchschnittlich 2,1 Prozent mehr Lohn erhalten. Dabei sollen alle Gehaltsstufen – vom Arbeiter bis zum Top-Management – zumindest prozentual von der gleichen Erhöhung profitieren. Dies geht aus der vom HR-Beratungsunternehmen Aon Hewitt durchgeführten Studie „Global Salary Increase Survey 2014/2015“ hervor, an der sich in der Schweiz 191 Unternehmen aus den Dienstleistungsbranchen und der Fertigungsindustrie beteiligten.
Unter Einbezug der Teuerung (0,5%) ergibt sich mit 1,6% eine Reallohnerhöhung, die sich im europäischen Vergleich im Normalbereich bewegt. So beträgt gemäss der Studie beispielsweise in Deutschland die durchschnittliche Erhöhung zwar 3,0 Prozent, netto bleiben aber wegen der höheren Teuerung bloss 1,8 Prozent mehr zur Verfügung. „Die wirtschaftlichen Aussichten sind für Unternehmen in der Schweiz in den letzten Monaten aus unterschiedlichen Gründen eher gedämpft worden“, sagt Sacha Cahn, Associate Partner und Vergütungs-Experte bei Aon Hewitt Schweiz. “Entsprechend steigen auch im nächsten Jahr die Löhne in der Schweiz in etwa gleich wie in den letzten Jahren.“
TA: Verzinsungspraxis bei PKs
Pensionskassen sind frei, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die ihnen während eines Jahres zufliessen, erst ab dem nächsten Jahr zu verzinsen. Wie eine TA-Umfrage unter zehn grossen Schweizer Pensionskassen und Sammelstiftungen* zeigt, machen fast alle davon Gebrauch, obwohl sie die Möglichkeit hätten, im Reglement eine grosszügigere Regelung vorzusehen. Einzig die Pensionskasse der UBS gibt an, den Zins sofort monatlich gutzuschreiben, schreibt der Tages-Anzeiger.
Stefan Thurnherr, Geschäftsleitungsmitglied des VZ Vermögenszentrums, schätzt, «dass den Versicherten durch die Praxis der Kassen jedes Jahr zwischen 100 und 140 Millionen Franken an Zinsen entgehen». Ihre Altersrenten bei der Pensionierung fallen dadurch geringer aus. Seine Berechnungen stützt Thurnherr auf die Sozialversicherungsstatistik 2013 und den derzeitigen Minimalzins von 1,75 Prozent.
Thurnherr zu Kritikern dieser Praxis: «Es wäre nicht korrekt, den Pensionskassen die ganze Schuld zuzuweisen, denn es ist abrechnungstechnisch eine recht komplexe Sache», sagt er. «Zudem erhalten die Kassen die Beiträge von den Arbeitgebern meist nicht monatlich, sondern quartalsweise. Das Gesetz lässt den Firmen sogar bis zum ersten Monat des neuen Jahres Zeit für die Überweisung.» Auch die Arbeitgeber nimmt Thurnherr in Schutz: «Wenn schon, stehen die Vorsorgekommissionen und Stiftungsräte in der Verantwortung. Diese Gremien sind paritätisch zusammengesetzt, und die Arbeitnehmer hätten es in der Hand, für ihre Sache einzustehen.»
Versicherte und ihr Interesse für die PK-Anlagen
RobecoSAM, der auf Sustainability Investing fokussierte Investmentspezialist, hat Pensionskassen-Versicherte in der Schweiz befragt, ob sie sich für die Anlagestrategien ihrer Pensionskassen (PK) interessieren, und ob sie wollen, dass ihre PK nachhaltige Investitionen tätigt. Dazu wurden zwischen Mai und Juni 2014 über 1‘200 Versicherte aus allen Sprachregionen der Schweiz von gfs-zürich, befragt.
Es interessiert laut CEO Michael Baldinger nicht ganz unerwartet die PK-Versicherten, wie und wo ihre Gelder investiert werden. Mit 52% will mehr als die Hälfte der Versicherten wissen, wie ihre Vorsorgegelder angelegt sind. Das Interesse ist jedoch nicht in allen Landesteilen gleich stark ausgeprägt. So kümmert es 56% der Befragten in der Deutschschweiz, in welchen Unternehmen und Staaten ihre Pensionskasse die Gelder anlegt, während in der Romandie nur noch 45% und in der italienischsprachigen Schweiz lediglich 29% Interesse daran zeigen.
72% der PK-Versicherten in der Schweiz sind der Meinung, dass ihre PK bei ihren Investitionen auch finanziell relevante ESG-Aspekte berücksichtigen soll. Auch hier ergibt der Blick auf die verschiedenen Landesteile und die Einkommensverteilung ein differenziertes Bild. Der ausdrückliche Wunsch nach einer stärkeren Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Geldanlage ist mit einem Anteil von 78% befürwortenden Stimmen in der Deutschschweiz am grössten. In der Romandie unterstützen immer noch 65% der Befragten dieses Anliegen, während es in der italienischsprachigen Schweiz mit 39% Zustimmung keine Mehrheit mehr ist.
20 Min: “Teilzeitarbeit kann Sie die Zukunft kosten”
Es sind vor allem Frauen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen. Fast 60 Prozent aller weiblichen Erwerbstätigen arbeiten Teilzeit – Tendenz weiter steigend. Diese Quote ist bei den Frauen viermal höher als bei den Männern. Bei rund einem Viertel der arbeitenden Frauen beträgt das Arbeitspensum sogar unter 50 Prozent. Einer der Hauptgründe für diese Arbeitsform ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch das männliche Geschlecht will nicht mehr Vollzeit schuften. Und viele der Generation Y ziehen eine Work-Life-Balance der Karriere vor. Ein Lebensmodell, das Schule macht: Derzeit arbeiten 1,7 Millionen Schweizer Teilzeit.
Das kann auch Nachteile haben. «Die Chance, dass Teilzeitarbeitende im Alter in eine Vorsorgelücke geraten, ist gross», sagt Albert Steck, Vorsorgespezialist bei der Migros Bank. Der Grund liegt im sogenannten Koordinationsabzug. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass der Bruttolohn um einen fixen Koordinationsabzug von 24‘570 Franken für die Pensionskasse gekürzt wird – unabhängig von der Höhe des Jahreslohns.
20 Minuten gibt Tipps, wie man sich bei Teilzeitarbeit bez. 2. Säule vorsieht und welche Möglichkeiten bestehen.
BZ: So sichern Sie Ihre Partnerin ab
Die Berner Zeitung beschreibt die Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung von Konkubinatspartnern und startet mit folgendem Steckbrief: Mann zwischen 50 und 65 Jahre alt, geschieden, Vater erwachsener Kinder, angestellt, gut verdienend, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Heutzutage wahrlich kein Einzelfall. Nun möchte der Mann seine Partnerin begünstigen, sollte ihm etwas zustossen. Das sind seine Möglichkeiten…
BaZ: “Millionengeschäft mit IV-Gutachten”
Hat die Invalidenversicherung Zweifel an den Angaben eines Gesuchstellers oder eines Arztes, überweist sie den Fall zur Überprüfung an eine anerkannte Medizinische Abklärungsstelle (Medas). Dort werden die Angaben zu Symptomen, Krankheit und Erwerbsfähigkeit nochmals überprüft. Rund jeder zehnte Fall landet bei einem privaten Gutachter. Fast immer kommt dabei nicht das vom Gesuchsteller gewünschte Ergebnis heraus. Eine Studie des Universitätsspitals Basel, für die 3463 IV-Gesuche untersucht wurden, zeigt: Im Schnitt werden Gesuchsteller von privaten Gutachtern um rund 30 Prozent arbeitsfähiger eingeschätzt als von den behandelnden Ärzten.
Die untersuchten Daten stammen aus dem Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI), das zu den privat geführten Medas-Stellen gehört. Neu ist der Nachweis, sagt ABI-Leiter Simon Lauper, dass behandelnde Ärzte faktisch deckungsgleiche Arbeitsunfähigkeiten attestierten, wie ihre Patienten ihnen dies vorgäben. Die Untersuchung mache deutlich, dass die Nähe der Behandler zu den eigenen Patienten eine objektive Einschätzung erschwere.
Avenir Suisse: Reformimpulse aus Schweden
In einem Diskussionspapier “Reformimpulse aus Schweden” stellt Alois Bischofberger die Reform der schwedischen Altersvorsorge vor, die weitaus radikaler und auch nachhaltiger ist als alles, was uns der Bundesrat unter Altersvorsorge 2020 verspricht. Er zieht die folgenden Schlüsse:
- Das Regelrentenalter durch ein Mindestrentenalter ersetzen. Schweden hat das Regelrentenalter abgeschafft und kennt einzig noch ein Mindestpensionierungsalter von 61 Jahren. Die Beschäftigten reagieren auf diese Flexibilität: sowohl frühere als auch spätere Austritte aus dem Erwerbsleben nehmen zu. Da die individuelle Rentenhöhe auf der Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt des beginnenden Ruhestands berechnet wird und diese Lebenserwartung weiterhin steigt, besteht ein Anreiz, länger zu arbeiten. Das durchschnittliche effektive Rentenalter liegt in Schweden derzeit bei 63,8 Jahren. Es ist damit eines der höchsten in der EU. Mit der Abschaffung des Regelrentenalters würde auch in der Schweiz die Diskussion um das «richtige» Rentenalter entpolitisiert, und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hätten einen grösseren Handlungsspielraum.
- Mit Automatismen die finanzielle Stabilität sichern. Zentrales Reformziel in Schweden war die nachhaltige Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen. Darum wurden diese dem Zugriff der Politik weitgehend entzogen. Ungleichgewichte zwischen Guthaben und Verbindlichkeiten im Rentensystem werden durch den «Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM)» korrigiert. Er stellt sicher, dass die Leistungen immer den vorhandenen Mitteln entsprechen. Anders sieht es in der Schweiz aus: Die versicherungstechnischen Kennzahlen, die in der ersten und zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge die Rentenhöhen bestimmen, beruhen auf veralteten Grundlagen. Das wird künftige finanzielle Ungleichgewicht in der AHV verstärken und führt zu mehr systemwidriger Umverteilung in der beruflichen Vorsorge. Mit automatischen Stabilisatoren könnte in der Schweiz das Vertrauen in die Nachhaltigkeit der Alterssicherung gestärkt werden.
- Mit Teilrenten die Altersarbeit fördern. Um eine Erosion der Altersrenten zu vermeiden, wurden in Schweden Anreize für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geschaffen. Ab dem 61. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, Teilrenten zu beziehen und weiterzuarbeiten. Dieses Modell empfiehlt sich auch für die Schweiz. Zusätzlich sollte in der zweiten Säule auf die altersabhängige Staffelung der Beitragssätze verzichtet werden; sie ist eine Hürde für die Berufstätigkeit in vorgerücktem Alter. Die Arbeitgeber sollten der Altersarbeit durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Anpassung der Stellenprofile älterer Mitarbeiter Impulse verleihen. Und die Beschäftigten müssten bereit sein, allenfalls neue Funktionen und reduzierte Einkommen zu akzeptieren.
Auch der schwedische Weg ist trotz aller Erfolge nicht ohne Schattenseiten, schreibt Avenir Suisse. So hat sich die Altersarbeit eher wenig durchgesetzt, und betriebliche und staatliche Vorsorge sind noch zu wenig aufeinander abgestimmt. Die Schweiz muss denn auch ihre Altersvorsorge nicht von Grund auf umkrempeln, aber sie kann – nicht zuletzt aufgrund der Parallelen zwischen den beiden Ländern hinsichtlich des Drei-Säulen-Systems und der demografischen Entwicklung – gezielt aus den Stärken und den Schwächen des schwedischen Systems lernen.
PKSBB begräbt flexible Renten
Vor gut einem Jahr hatte die Pensionskasse der SBB angekündigt, ein System variabler Renten zu prüfen. Damit wäre die Höhe der Renten vom Deckungsgrad der Kasse abhängig gemacht worden. Die Gewerkschaften empörten sich über die sogenannten «Wackelrenten».
Unterdessen sind diese kein Thema mehr. Variable Renten seien den Mitarbeitenden aus heutiger Sicht nicht zuzumuten, sagt SBB-Chef Andreas Meyer in einem Interview mit dem «Tagesanzeiger». Zumindest für die nächsten Jahre sei der Vorschlag vom Tisch. Die Pensionskasse prüfe, wie viel aus eigenen Rückstellungen finanziert werden könne. Das Unternehmen überlegte sich überdies einen zusätzlichen Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag.
Zwar habe die Pensionskasse einen wichtigen Sanierungsschritt machen können. «Nach wie vor fliesst aber mehr ab aus der Kasse, als reinfliesst», sagt Meyer. Das habe mit der Altersstruktur zu tun.
pw. Gewerkschaften und Blick werden den Entscheid als Erfolg feiern. Und übersehen dabei geflissentlich, dass die Rentengarantie etwas kostet, wie jede Garantie. Man hat bei gleichen Beiträgen zwar den Betrag garantiert, der aber liegt gesamthaft zwangsläufig tiefer als bei einer flexiblen Lösung. Der SBB-CEO, dem die PK-Diskussion wohl schon seit geraumer Zeit gegen den Strich ging, denkt jetzt sogar an einen erneuten Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag nach. Der Verweis sei erlaubt, dass es sich bei der SBB um einen schwer defizitären Betrieb handelt, der nur dank massiver Subventionen existenzfähig ist. Was jetzt so grosszügig aus der Unternehmenskasse erneut in die Pensionskasse fliessen könnte, stammt also letztlich aus der Kasse der Steuerzahler. Der Gewerkschaft kann dies egal sein. Der Steuerzahler wird nicht gefragt. Er sollte sich aber zumindest klar darüber sein, was sich hier abspielt.
Generationenvertrag und – ungerechtigkeit
Avenir Suisse hat zum ebenso komplexen wie grenzenlosen Thema der Beziehungen zwischen den Generationen eine ausführliche und mit vielen Daten und Grafiken ausgestatte Studie erstellt. Autor ist Jérôme Cosandey, Gastbeitäge steuerten Martin Eling, François Höpflinger und Pasqualina Perrig bei. Unter dem Titel “Generationen-Ungerechtigkeit überwinden” wird gezeigt, welche Belastungen auf die aktive Generation angesichts der demographischen Entwicklung zukommen resp. heute schon bestehen und wie darauf reagiert werden kann.
Der als Ausdruck der Solidarität gelobte “Generationenvertrag” gerät ins Zwielicht angesichts der Tatsache, dass Beiträge und Leistungen für den Einzelnen je nach seiner Zugehörigkeit zu den “Jungen” resp. den “Alten” zunehmend auseinander laufen. Das Problem lässt sich nicht mit einer einfachen Lösung aus der Welt schaffen, es ist vielmehr ein ganzer Strauss höchst unterschiedlicher Ansätze notwendig, um wieder ein Gleichgewicht resp. mehr Gerechtigkeit herzustellen. Dazu unterscheidet Cosandey den politischen vom privaten Generationenvertrag, zwischen denen zahlreiche Wechselwirkungen bestehen.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte der Vorschlag finden, zur Finanzierung der rasch wachsenden Pflegekosten im Alter eine kapitalgedeckte, obligatorische Versicherung einzurichten, die für die Versicherten individuelle Guthaben ansammelt, welche für die Pflegekosten im Alter herangezogen werden können. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den durchschnittlichen, ermittelten Kosten pro Pflegebedürftigen. Werden die Mittel nicht benötigt, können Sie vererbt werden. Reichen die Mittel nicht aus, sollen wie bis anhin Gelder der EL resp. Sozialhilfe herangezogen werden.
Das Fazit, wie von Cosandey an einem Medienanlass präsentiert:
- Es geht um viel mehr als nur um die Finanzierung der Altersvorsorge
Der Generationenvertrag umfasst nicht einfach «Jung» und «Alt», sondern gleich vier Generationen in wechselnden Abhängigkeiten. - Die Alterspyramide wird zunehmend eine Alterspflaume
Babyboomer werden heute pensioniert und in 20 Jahren zum Teil pflegebedürftig. Es fehlen finanzielle und menschliche Ressourcen für sie. - Ein Massnahmenbouquet im privaten und öffentlichen Umfeld ist nötig
Nur ein breiter, flexibler Ansatz erlaubt eine kontinuierliche Anpassung an neue demografische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen. - Aktuelle Finanzierung der Alterspflege setzt Fehlanreize
Ein obligatorisches Vorsparen würde die Leistung der Familienmitglieder besser honorieren und jüngere Generationen entlasten.
Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2014, 230 Seiten, 38 Fr.
NZZ: Massnahmen bei Geldverschwendung im Alter
Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Einschränkung des Kapitalbezugs in der BV behandelt die NZZ die Situation bei den EL sowie eine FDP-Motion, welche eine Einschränkung des EL anvisiert. Festgehalten wird: “Bei der Ausgleichskasse Schwyz handelte es sich beispielsweise im Jahr 2012 bei rund 23 Prozent der Anmeldungen für Ergänzungsleistungen um Personen, die einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule getätigt haben. Andreas Dummermuth, der Chef der Ausgleichskasse Schwyz, ist zugleich Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Für ihn zeigt diese Zahl, dass Handlungsbedarf besteht und die Bezüge limitiert werden müssen.
Seitens des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV), der sich stark gegen Einschränkungen beim Kapitalbezug zum Erwerb von Wohneigentum einsetzt, verlangt man aber zuerst genaue Zahlen, inwieweit just Hauseigentümer der ständig wachsenden Zahl von Ergänzungsleistungsbezügern angehören. Dabei wird das Argument vorgebracht, dass ja mit dem Wohneigentum nach dem Kapitalbezug weiter ein Gegenwert bestehe, der vor Armut schütze. – In Wahrheit ist aber die Kalkulation der Ansprüche für Ergänzungsleistungen komplizierter.
Hat ein Paar ein Haus mit einem Steuerwert von 500’000 Franken (ohne Hypothek) und zusätzlich noch 200’000 Franken in bar, resultiert für einen Ehegatten im Heim lediglich ein Betrag von 17’000 Franken, der via Vermögensverzehr als Einnahme pro Jahr angerechnet werden kann, so ein Beispiel des BSV. «Ergänzungsleistungen sind also auch in solchen Fällen möglich», betont Andreas Dummermuth.
Eine bereits Ende 2012 eingereichte Motion der FDP-Fraktion , die nun der Ständerat als Zweitrat behandeln muss, will die Ergänzungsleistungen einschränken, sofern Vorbezüge getätigt worden sind. Sowohl beim BSV wie auch bei der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen hält man aber wenig von Massnahmen, die Hauseigentümer vermehrt dazu brächten, zuerst ihr Anwesen zu verkaufen, bevor sie Ergänzungsleistungen beantragen könnten. Damit würde man zwar den Wert des bezogenen Pensionskassenkapitals wieder nutzen, doch der Verbleib älterer Menschen in ihren eigenen vier Wänden sei ebenfalls ein sozialpolitisches Ziel, so Andreas Dummermuth.
WEF in der Arena
Die Diskussion um die Einschränkung des Kapitalbezugs hat auch die Arena des Fernsehens SRF erreicht. Es diskutierten am 4. Juli 2014:
- Jacqueline Badran, Nationalrätin SP/ZH
- Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Grüne/ZG
- Ansgar Gmür, Direktor Hauseigentümerverband
- Hans-Peter Portmann, Nationalrat FDP Liberale/ZH
Vorsorgebesteuerung der Grenzgänger: nach 10 Jahren noch keine rechtliche Bewertung
Die IG Pensionskassen, welche die Interessen der deutschen Pendler gegenüber dem Fiskus vertritt, hält zu einem historischen Datum fest: “Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 wurde die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorgeaufwendungen und Altersbezügen ab dem 1. Januar 2005 neu geregelt. Zehn Jahre später kommt der schleichende Effekt der Übergangsregelungen zum Tragen. Altersbezüge werden inzwischen mit demnächst 70 % (2005 50 %) besteuert und der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen liegt bei 80 % (2005 60 %).
Zehn Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes gibt es nach wie vor keine abschließende und von der Finanzverwaltung akzeptierte höchstrichterliche Beurteilung, welche Auswirkungen das Alterseinkünftegesetz auf die Besteuerung der Pensionskassenlösungen der deutschen Grenzgänger in die Schweiz haben darf. “Durch Verordnung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 19. September 2005 wurden die schweizerischen Pensionskassen ab 2005 in Abweichung von der bisherigen Rechtsauslegung insgesamt als “gesetzliche Rentenversicherung” steuerlich eingeordnet. Die neue Interpretation der in 2005 unverändert bestehenden Schweizer und bilateralen Rechtsgrundlagen (Verordnung EWG Nr. 1408/71 und Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz) seitens der Finanzbehörden wurde durch das in Deutschland neu ab 2005 geltende Alterseinkünftegesetz begründet”.
Die Finanzverwaltung in Deutschland setzt sich über die Differenzierung zwischen dem obligatorischen und überobligatorischen Teil der Regelungen im Schweizer Pensionskassensystem bewusst hinweg und spielt eindeutig auf Zeit. Politische Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene waren bisher erfolglos. Auch engagierte Politiker (insbesondere von CDU und SPD) sind bisher mit ihren Initiativen am Finanzministerium (Bund und Land Baden-Württemberg) gescheitert. Aus Bürgersicht höchst ärgerlich. Deutsche Politiker wären gut beraten, sich nicht zu sehr in der Schweiz um die Schweiz-Pendler zu sorgen, sondern mit der eigenen Verwaltung ein ernstes Wort zu reden – hier hat man eher kapituliert und freut sich allenfalls über zusätzliche Geldquellen mit.”
