Der Steuerfall Kiener Nellen zeigt, wie bei Pensionskasseneinkäufen weitere Ersparungen anfallen. Dies will Bundesrat Berset nun aber stoppen, schreibt der Tages-Anzeiger.

Weiter heisst es dort: Eine Auswertung der Kantone Zürich, Bern, Luzern und Genf für die Steuerperiode 2010 hat ergeben, dass 3 Prozent aller Selbstständigerwerbenden für 300 Millionen Franken PK-Einkäufe machten. Ihr Einkommen war um das Vierfache höher als der Durchschnitt. Hochrechnungen gestützt auf diese vier Kantone ergeben, dass die jährliche Einkaufssumme schweizweit bei 700 Millionen Franken liegen dürfte. Dies steht im Bericht von Bundesrat Alain Berset zur Reform der Altersvorsorge 2020. Mangels neuerer Untersuchungen lässt sich nicht sagen, ob die Zahl steigend ist.

Was im Fall Kiener Nellen bis jetzt nicht erwähnt wurde, ist eine weitere Form von Optimierung auf Kosten der Allgemeinheit: Der Gatte der Politikerin hatte nicht nur kräftig Steuern eingespart, sondern auch AHV-Beiträge. Denn auf die Hälfte seiner Einzahlung, also 200’000 Franken, muss er laut Gesetz keine AHV-Abzüge machen. Ein Privileg, das Angestellten nicht zusteht. Bezogen auf die bereits erwähnten 700 Millionen Franken schweizweit bedeutet das, dass der AHV, der IV und der Er­werbs­ersatzordnung (EO) jährlich mehr als 30 Millionen Franken an Beiträgen entgehen.

Diese Ungleichbehandlung will Berset nun in der anstehenden Reform eliminieren. Pensionskasseneinkäufe von Selbstständigen sollen nicht mehr von den AHV/IV-Abgaben verschont werden. Lapidare Begründung: Heute profitierten «fast ausschliesslich sehr gut verdienende Selbstständigerwerbende», heisst es im Bericht.

  Tages-Anzeiger