Die Solothurner Zeitung berichtet über die Teilrevision der PKSO, die u.a. eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,74 auf 5,97% vorsieht. Die Soz schreibt: “Der UWS soll in fünf Jahresschritten bis 2016 von 6,74 auf 5,97 Prozent gesenkt werden. Unbestritten ist: Rund 10 Mio. Franken Verlust jährlich macht die PKSO aufgrund der zu hohen Umwandlungssätze. Die Renten sind somit unterfinanziert. Grund dafür ist unter anderem die angestiegene durchschnittliche Lebenserwartung. Laut der Regierung handelt es sich nicht um eine Sanierungsmassnahme, sondern es gehe vielmehr darum, das Loch der Kasse ab 2016 mit unterfinanzierten Renten nicht noch grösser werden zu lassen. Mit der schrittweisen Senkung fallen bis 2016 immer noch 24 Mio. Franken Verlust an. Die Statuten der PKSO schreiben einen versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz vor. Unbestritten ist aber ebenso: Die Senkung trifft die Versicherten massiv. Im Jahr 2012 beträgt die Renteneinbusse 3 Prozent der heutigen Rentenansprüche, im Jahr 2013 5 Prozent, 2014 7,1 Prozent, 2015 9,2 Prozent und ab 2016 satte 11,4 Prozent. Entsprechend ist der Widerstand der Personalverbände gross.”
Umwandlungssatz
AZ: “UWS nicht in Stein gemeisselt”
Die Aargauer Zeitung befasst sich mit dem Umwandlungssatz und hat diverse Stimmen von Verbänden und aus der Politik gesammelt. “Die ehemaligen Befürworter einer Senkung nehmen den Ball gerne auf: «Es bleibt uns nichts anders übrig, als die Diskussion um den Umwandlungssatz neu zu starten. Sonst müssen die Aktiven die Löcher bezahlen», sagt SVP-Nationalrat Hans Kaufmann. Er glaube nicht, dass der Umwandlungssatz für bereits in Pension weilende gesenkt wird: «Wahrscheinlich müssen die Aktiven zahlen.»
Auch FDP-Nationalrätin Marianne Kleiner macht sich für eine Wiederaufnahme der politischen Diskussion stark. «Ich war und bin immer noch eine Verfechterin eines tieferen Umwandlungssatzes.» Heute müssten die jungen Arbeitnehmer einen gewissen Teil der Renten im Umlageverfahren bezahlen, was nicht in Ordnung sei.
Mit Blick auf die langfristige Renditesituation und die Demografie sei eine Korrektur wohl trotz der Volksabstimmung vor eineinhalb Jahren notwendig, sagt CVP-Nationalrat Pirmin Bischof. Er betont aber: «Jedoch erst als letzte Massnahme.» Selbst die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz, vor eineinhalb Jahren eine Gegnerin der Senkung, zeigt sich diskussionsbereit: «Der Umwandlungssatz ist nicht in Stein gemeisselt.» Es könne nicht sein, dass die Sanierung nur auf Kosten der Erwerbstätigen gehe. “Im schlimmsten Fall man sich überlegen, wie man die Rentner beteiligt.”
SGB will keine neue UWS-Anpassung
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass wegen der Frankenaufwertung in den letzten 20 Monaten bis zu 50 Milliarden Franken an Pensionskassengeldern vernichtet wurden. Dies sagt Gewerkschaftsökonom Daniel Lampart im Interview der Zeitung „Der Sonntag“. Der Ökonom kritisiert zudem das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Departement von Didier Burkhalter scharf. Dieses geht davon aus, dass der Umwandlungssatz bei Pensionskassen und somit die Höhe der Renten gesenkt werden muss. „Diese Behauptung ist nicht seriös begründet“, sagt Lampart. „Es fehlen Argumente, warum die Renditen in Zukunft sein sollen, wie sie momentan sind.“ Die globale Inflation werde höher ausfallen, wenn in China die Löhne steigen oder das Land aufwerten müsse. Und in der Euro-Zone stiegen die Zinsen. „Das muss man genau anschauen, schliesslich geht es da um unsere Renten. Einmal mehr ist das Departement von Didier Burkhalter sehr salopp unterwegs, was die ökonomischen Grundlagen von wichtigen Sozialwerken betrifft.“ Auszug aus dem Interview:
Müssen der Umwandlungssatz und damit die Renten gesenkt werden?
Sicher nicht. Doch das Bundesamt für Sozialversicherung behauptet, gestützt auf Vergangenheitsvergleiche, dass künftig die Renditen tiefer ausfallen würden und deshalb auch ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nicht finanzierbar sei. Diese Behauptung ist nicht seriös begründet.
Wieso?
Es fehlen Argumente, warum die Renditen in Zukunft sein sollen, wie sie momentan sind. Die globale Inflation wird höher ausfallen, wenn in China die Löhne steigen oder das Land aufwerten muss. Und in der Euro-Zone steigen die Zinsen. Das muss man genau anschauen, schliesslich geht es da um unsere Renten. Einmal mehr ist das Departement von Didier Burkhalter sehr salopp unterwegs, was die ökonomischen Grundlagen von wichtigen Sozialwerken betrifft. Früher hat es bei der AHV schwarzgemalt – und musste sich nun korrigieren. Jetzt fängt das Spiel bei der zweiten Säule wieder von vorne an. Das geht nicht.
Paul Rechsteiner, die PKs und der Umwandlungssatz
In einem Interview mit der Basler Zeitung ging SGB-Präsident Paul Rechsteiner auch auf Fragen betreffend Finanzierungssituation der Pensionskassen und der notwendigen Anpassung des Mindestumwandlungssatze ein. Hier seine bemerkenswerten Aussagen:
Nicht nur die Löhne kommen unter Druck, sondern auch die Pensionskassen. Welche Forderungen stellen Sie hier?
Hier verhält es sich genau so wie bei den Löhnen oder der längeren Arbeitszeit. Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmenden büssen müssen, weil bei der SNB die Hausaufgaben nicht gemacht werden
Sind Sie bereit , über Rentenkürzungen oder eine Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes zu sprechen?
Eine Rentenkürzung kommt für die Gewerkschaften nicht infrage. Die Renten sichern das Einkommen der Pensionierten. Das Geld wurde ihnen versprochen. Sie sind darauf angewiesen. Es steht ihnen auch zu. Und die Herabsetzung des Rentenumwandlungssatzes wurde vom Stimmvolk 2010 mit eindrücklichem Mehr von 73 Prozent abgelehnt. Das bedeutet, dass es bei den Renten keinen Spielraum nach unten gibt.
Das bedeutet aber vor allem auch, dass die Arbeitnehmer auch künftig die Hauptlast tragen werden, wenn Kassen aufgrund der Krise in Schieflage geraten.
Es darf nicht sein, dass die Arbeitnehmer für die Spekulationen auf den Devisenmärkten und die fehlende Wechselkurspolitik der Nationalbank bezahlen. Die anderen Fälle von Sanierungen betreffen Kassen, die aus anderen Gründen in Schieflage geraten sind. Hier müssen die Arbeitgeber alles Interesse daran haben, die Sache in Ordnung zu bringen. Eine Pensionskasse in Unterdeckung ist eine schlechte Empfehlung, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. In solchen Fallen braucht es Sonderbeiträge der Arbeitgeber, um eine Unterdeckung zu beheben.
Umwandlungssatz: “Gewerkschaften verhandlungsbereit”
Auf der Website von SR DRS heisst es: “Da sich die Aktienkurse in den vergangenen Tagen auf Talfahrt befanden, schmelzen den Pensionskassen die Renditen weg. Angesichts dieser Entwicklungen zeigen sich die Gewerkschaften verhandlungsbereit und sind unter bestimmten Bedingungen bereit, über einen tieferen Renten-Umwandlungssatz zu sprechen.
Doris Bianchi vom Gewerkschaftsbund sagte gegenüber Schweizer Radio DRS, angesichts der kleineren Renditen, wolle man nun darüber reden, wie anständige Renten gesichert werden könnten. Bundesrat Didier Burkhalter hat eine breit besetzte Experten-Gruppe eingesetzt, die sich über die Zukunft der Pensionskassenrenten Gedanken machen soll.”
NZZ zur Neuauflage der UWS-Diskussion
Die NZZ hat in der Ausgabe vom 6.8.11 die bereits in der NZZ am Sonntag veröffentlichten Informationen aus der laufenden Diskussion um den Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule und insbesondere der notwendigen Anpassung des Umwandlungssatzes übernommen und mit einigen weiteren Stellungnahmen von Seiten Arbeitgeberverband, travail suisse, SVV und ASIP angereichert. Deutlich wird, dass sich bereits wieder Grabenkämpfe abzeichnen. Die Arbeitnehmerseite verbindet die Frage mit der notorischen Legal Quote und schlägt abenteuerliche Verknüpfungen mit der AHV vor, der Arbeitgeberverband will keine Erhöhung der Lohnnebenkosten. Der ASIP wartet ab, was die Sozialpartner schliesslich entscheiden, aber von daher ist offenbar kein Konsens zu erwarten. Es steht wahrscheinlich eine Neuauflage der unerquicklichen Auseinandersetzung von 2010 bevor.
Die nächste Runde im UWS-Poker
Der NZZ am Sonntag liegt offenbar ein Entwurf des bundesrätlichen Berichts zur 2. Säule vor, der für den Herbst angekündigt wurde und neben einer Analyse der Situation beim Umwandlungssatz auch eine Gesamtschau über die künftige Entwicklung der beruflichen Vorsorge enthalten soll.
Gemäss NZZaS sieht der Bericht eine Senkung des Satzes bis 2022 auf 6,4% vor. Was das Sonntagsblatt seinen Lesern als “brisant” verkauft, stellt für die Fachwelt lediglich ein ungenügendes Minimalprogramm dar. Zu erinnern ist, dass die Publica (PK des Bundes) ihren Umwandlungssatz nächstes Jahr auf 6,15% senkt, also weit unter das vom Bundesrat für in 10 Jahren angestrebte Niveau. Gemäss Bericht sieht der Bundesrat den Grund für den Ausgang der Abstimmung zum UWS im letzten Jahr neuerdings im Fehlen flankierender Massnahmen. Es scheint, dass die ursprüngliche Begründung mit dem oft zitierten “Vertrauensverlust” mittlerweile aufgegeben wurde.
Da gemäss neuster Interpretation des Volkswillens keine Leistungseinbusse hingenommen wird, hat sich das BSV offenbar eine ganze Reihe von Massnahmen ausgedacht, um die mit der Senkung verbundene Rentensenkung auszugleichen.
Trotzdem opponiert der Gewerkschaftsbund bereits im Vorfeld grundsätzlich gegen jegliche Anpassung des Satzes. Zwar hat er die Senkung bei der Publica (wie auch bei zahlreichen anderen öffentlichen Kassen) widerstandlos geschluckt, auf der politischen Bühne wird jedoch erneut in Fundamentalopposition gemacht. Das erhöht nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit der Argumente. Diese betreffen laut Doris Bianchi, zuständig beim SGB für Sozialversicherungen, primär das angeblich nur vorübergehend tiefe Zinsniveau sowie die zu hohen Kosten der PK-Verwaltung.
Motion Schmid: Kompensation von Leistungskürzungen im BVG
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79b BVG dahingehend zu ändern, dass künftig neben dem Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen auch die Kompensation von Leistungskürzungen infolge einer Senkung des Umwandlungssatzes möglich ist.
Begründung: Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 7. März 2010 unter anderem deshalb abgelehnt, weil mit der Senkung Leistungskürzungen verbunden gewesen wären. Während des Abstimmungskampfes wurden immer wieder kompensatorische Möglichkeiten gefordert. Dazu gehören u.a. die Reduktion des Koordinationsabzuges, die Erhöhung der Altersgutschriften oder der frühere Einbezug in den Sparprozess. Eine sehr einfache und zweckmässige Lösung wäre jedoch auch die Kompensation der Leistungskürzungen durch entsprechende Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtungen. Nach heutiger Gesetzgebung wäre dies nicht möglich, lässt Artikel 79b doch nur den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zu.
Publica senkt Umwandlungssatz
Die Kassenkommission der Publica hat beschlossen, infolge der steigenden Lebenserwartung den Umwandlungssatz zu senken. Die Anpassung des Umwandlungssatzes erfolgt am 01. Juli 2012. Dieser wird für das Rücktrittsalter 65 statt der heute 6.53% neu 6.15% betragen.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes eliminiert die Publica eine technische Verlustquelle von jährlich rund 90 Mio. Franken. Von der Senkung betroffen sind alle versicherten Personen, welche nach dem 30. Juni 2012 in Pension gehen werden.
Um der damit verbundenen Kürzung der Renten entgegenzuwirken, hat die Kasse in den vergangenen Jahren Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes in der Höhe von 480 Mio. Franken und Rückstellungen für die Langlebigkeit für die Rentenbeziehenden von 870 Mio. Franken geäufnet. Diese werden bis zur Senkung des Umwandlungssatzes weiterhin geäufnet. Anschliessend werden die Rückstellungen vollständig aufgelöst und den Altersguthaben der versicherten Personen bzw. den Rentendeckungskapitalien der Rentenbeziehenden gutgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits laufende Renten zum Zeitpunkt der Senkung des Umwandlungssatzes nicht angepasst werden müssen.
Die Publica kann ihren Umwandlungssatz unter den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% senken, da ihre Leistungen über dem BVG-Minimum liegen. Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Mindestpflicht wird für jede versicherte Person zur Berechnung der Mindestleistungen separat ein zweites Sparkonto mit dem Mindestumwandlungssatz nach BVG geführt.
Umwandlungssatz oder die schrittweise Enteignung
Konrad Hummler, Teilhaber von Weggelin & Co., äussert sich in einem Kommentar in der NZZ zu den Machenschaften der ungarischen Regierung bei der Verstaatlichung privater Vorsorgegelder im Jahr ihrer EU-Präsidentschaft und macht dann den Schritt zur Schweiz, wo solches angeblich völlig unmöglich ist. Hummler hat seine Vorbehalte und die sind massiv: “Wie viel sauberer stehen in dieser Sache doch wir Schweizer da! Wir könnten, was der Himmel verhüten möge, ohne weiteres die EU Rats-Präsidentschaft übernehmen! Könnten wir? Nein, gerade in Sachen Enteignung von Pensionskassenvermögen nicht. Weshalb? Weil seit Jahr und Tag aufgrund des unrealistischen Rentenumwandlungssatzes die jüngere Generation zu wenig sparen kann, sprich: still und leise systematisch enteignet wird. Keine rechtsnationale Zweidrittelmehrheit wie in Ungarn, sondern die unheilige Allianz aus Sozialisten, Gewerkschaften und einer erklecklichen Zahl von SVP-Kantonalparteien hat im letzten Jahr zu einer Bestätigung dieser Enteignungsstrategie durch das Volk geführt. Der einzige sachliche Unterschied zwischen dem ungarischen und dem schweizerischen Rentenmodell liegt darin, dass das erste schlagartige, das zweite graduelle Wirkung zeitigt, was eigentlich fast noch ein wenig fieser ist, weil sie erst in ferner Zukunft sichtbar wird, dann aber ebenfalls brutal.”
Fehlende Kenntnis oder fehlendes Vertrauen?
Das Beratungsunternehmen Communicators hat mit Prof. Harley Krohmer, Direktor des Instituts für Marketing und Unternehmensführung an der Uni Bern, ein Interview über die Hintergründe der Ablehnung der Senkung des Mindestumwandlungssatzes geführt. Laut Krohmer zeigt das Ergebnis ein “überraschend hohes Misstrauen und Unverständnis gegenüber dem Schweizer Vorsorgesystem auf”. Die massive Desinformationskampagne der Linksparteien, Gewerkschaften und sog. Konsumentenpublikationen bleibt unerwähnt. Auszug aus dem Gespräch:
Und wie stufen Sie die Entwicklung des Wissensstandes ein?
Bezüglich des Wissensstandes könnte die Umwandlungsinitiative einen Beitrag geleistet haben, dass sich wieder mehr Versicherte mit dem Thema auseinandersetzen. Dies ist allerdings unsere subjektive Einschätzung. Konkrete empirische Ergebnisse liegen uns hierzu nicht vor.
Wo sollte man am besten ansetzen, um den Wissenstand im Vorsorgebereich zu erhöhen?
Unsere Studienergebnisse zeigen, dass den Medien in der Meinungsbildung zur beruflichen Vorsorge eine hohe Bedeutung zukommt. BVG-Verantwortliche nutzen zu je rund 60 Prozent die Tagespresse und Fachzeitschriften, um über die berufliche Vorsorge auf dem Laufenden zu bleiben. Damit rangieren Printmedien noch vor dem Rat externer Berater, die mit etwa 47 Prozent nur am dritthäufigsten als Informationsquelle genutzt werden. Die Schweizer Medien haben also auch im BVG-Bereich eine grosse Verantwortung und können einen wesentlichen Beitrag leisten, um das Verständnis zur beruflichen Vorsorge zu verbessern.
ZH-Regierung billigt Stellungnahme zum UWS
Im Kanton Zürich beschäftigte die abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge noch einmal die Verwaltung. Zwei Kantonsrätinnen hatten sich beschwert, dass der Chef der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK), Thomas Schönbächler, im BVK-Organ «Kontext» die Ja-Parole für den Urnengang vom7. März 2010 publiziert hatte. In seiner Antwort auf eine Anfrage erklärt der Regierungsrat nun, dass Schönbächlers Stellungnahme nachvollziehbar und im langfristigen Interesse der Versicherten gewesen sei. Seine Äusserungen seien sachlich begründet gewesen und hätten die Pflicht zur objektiven behördlichen Stellungnahme nicht verletzt, schreibt die NZZ.
Vox-Analyse: Breite Ablehnung der UWS-Anpassung
Laut der Analyse zur Abstimmung über das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz) konnten die Gegner mit ihren Argumenten mehr punkten. Besonders das Argument, der tiefere Zinssatz für die zweite Säule sei nicht berechtigt und sozial ungerecht, hatte 73% der abstimmenden Bevölkerung dazu bewegt ein Nein in die Urne zu legen.
Das befürwortende Argument, die Senkung wäre wegen der steigenden Lebenserwartung unverzichtbar, denn nur so liesse sich die Rentenfinanzierung sichern, fand nicht die erhoffte Zustimmung. Lediglich 11% führten die Finanz- und Wirtschaftskrise als Grund für einen geringeren Mindestumwandlungssatz an.
Ausser den Linken stimmten auch viele Bürgerliche Nein. So sprachen sich 58% der Christlichdemokraten (CVP), 73% der Anhänger der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und 44% der Freisinnigen (FDP) gegen die die Senkung aus. Die drei Parteien hatten die Ja-Parolen ausgegeben. Personen, die der Regierung ein gewisses Vertrauen entgegenbringen, sagten doppelt so häufig Ja als jene, die sich selbst als misstrauisch und unentschieden bezeichnen.
spn: Wo die Jungen die Alten subventionieren
Die spn – Schweizer Pensions- und Investmentnachrichten – beschäftigen sich u.a. mit dem Resultat vom 7.3. Redaktor Bernhard Raos wiederholt alle jene Argumente, welche offenbar kaum jemanden interessierten. Martin Freiburghaus von der Veska PK hat etwas dagegen, dass die Aktiven für die Rentner bluten müssen und ihr Redaktor hat ein paar wehmütige Überlegungen zum Thema Sozialpartnerschaft angefügt.
Das PwC-Modell gegen Umverteilung
Der Tages-Anzeiger berichtet über die PK-Lösung von PricewaterhouseCoopers, mit welcher die Subventionierung der Rentner durch die aktiv Versicherten verhindert wird. Das Problem hat sich seit der vom Volk abgelehnten Senkung des Umwandlungssatzes nochmals verschärft. Erich Solenthaler schreibt im Tagi: “Etwa 3 Millionen Franken pro Jahr fehlten der Pensionskasse PwC im Durchschnitt in der Rentenrechnung mir dem alten Umwandlungssatz. Sie versichert 2600 Mitarbeiter und 400 Rentner. Mit einer Bilanzsumme von 400 Millionen Franken gehört sie zu den mittelgrossen Vorsorge-Einrichtungen. Der Deckungsgrad lag 2009 bei 104 Prozent
Das neue, seil 2005 stufenweise ein geführte Modell sieht einen fixen und variablen Rententeil vor. Für die feste Grundrente gelten die gesetzlichen Vorschriften: Sie wird lebenslang bezahlt und muss den BVG-Mindestvorschriften genügen. Aber für sie gilt ein für autonome Vorsorge-Einrichtungen tiefer Uniwandlungssatz von nur 5,76 Prozent (gültig ab 2015) im Alter 65. Diesem Umwandlungssatz liegt eine vorsichtige Zinsannahme von nur 2,5 Prozent zugrunde
Soviel, glaubt die Kasse, könne sie mit der gebührenden Sicherheit an den Kapitalmärkten erwirtschaften.
Der flexible Rententeil wird in Prozent der Grundrente definiert und zu Beginn der Pensionierung auf 12 Prozent von ihr fixiert. Auf diesem Niveau entspricht die Gesamtrente etwa dem üblichen Niveau in der zweiten Säule. Die Kalkulation beruht auf einem technischen Zins von 3,5 Prozent. «Da steckt schon etwas Optimismus drin», sagt Josef Bachmann. Zudem müssen 0,5 Prozent für die längere Lebenserwartung und 0,2 Prozent für die Kosten einkalkuliert werden. Das bedeutet, dass die Kapitalerträge jährlich 4,2 Prozent betragen müssen. Dieser Schwellenwert gibt den Ausschlag für den Bonus: Wenn die Kapitalerträge grösser sind, erhöht die PK die Zusatzleistung, sonst senkt sie diese.
Die Anpassungen erfolgen alle drei Jahre. «So werden sich gute und schlechte Jahre ausgleichen», begründet Bachmann. Senkungen erfolgen in Schritten von 2 Prozentpunkten der Grundrente. Mit der Limitierung will die Pensionskasse drastische Kürzungen auf einen Schlag verhindern; aber nach vielen schlechten Perioden nimmt der Bonusteil trotzdem deutlich ab, und theoretisch kann er sogar ganz entfallen. Dann müssen die Pensionierten mit der Grundrente zurechtkommen.
