In den letzten Jahren hat die Zahl der psychiatrischen IV-Gutachten massiv zugenommen und den Gutachtern ein Millionengeschäft beschert. Die PKRück kritisiert diese Entwicklung seit langem und fordert, dass gemeinsam mit allen Beteiligten früh auf ein aktives Leistungsfallmanagement gesetzt wird und sich damit die Ressourcen der Betroffenen nutzen und aktivieren lassen.
Für Andreas Heimer, Mitglied der Geschäftsleitung der PKRück, zeigt die aktuelle Berichterstattung über die Zunahme an psychiatrischen IV-Gutachten vor allem eines ganz deutlich: «Es braucht eine Richtungsänderung: Statt Gutachten zu erstellen, müssen die Ressourcen der betroffenen Personen besser genutzt werden – und zwar frühzeitig.»
«Die PKRück richtet dabei ihren Fokus bereits in einer frühen Phase auf die berufliche Reintegration», betont Andreas Heimer. Gemeinsam mit ihren Partnern beurteile die PKRück jeden einzelnen Fall. Alle erkrankten Personen, bei denen entsprechende Erfolgschancen erkannt werden, erhalten ein Case Management. Bei 65 Prozent der Case Management-Fälle der PKRück handelt es sich um Personen mit psychischen Erkrankungen. Von diesen werden 60 Prozent reintegriert. «Dies gelingt, weil die betroffenen Personen von Case Managern auf ihrem Weg zurück in eine Arbeitsfähigkeit begleitet werden – mit den Ärzten und insbesondere den Psychiatern als Partner.»
Mitteilung PKRück

Der erste Teil der 6. IV-Revision (6a) ist 2012 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, IV-Rentner und -Rentnerinnen wieder in das Erwerbsleben zu integrieren oder ihre Arbeitskapazitäten zu erhöhen. Wie nun eine erste Zwischenbilanz für die Jahre 2012 und 2013 zeigt, hat die Reform 6a die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Entlastung sei deutlich geringer als erwartet, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Medienmitteilung. Die Verantwortlichen waren in der Botschaft davon ausgegangen, dass ab 2012 innerhalb von sechs Jahren eine Reduktion des Bestandes um 12 500 gewichtete Renten möglich sei.
Der Pensionskassenverband ASIP warnt in einer Mitteilung vor voreiligen Schlüssen bei der EL-Reform und wehrt sich gegen ein allfälliges Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule. In der Mitteilung wird festgehalten: “Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Unter anderem soll der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Der ASIP hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über solche Massnahmen nachdenken sollte. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.