Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute zum beruflichen Alltag. Mehr als 30 % der Erwerbstätigen in der Schweiz sind Ausländer. Ein Fünftel davon sind Arbeitnehmer aus den angrenzenden Nachbarstaaten. Daher sind die Abkommen mit den EU- und EFTA-Staaten von besonderer Wichtigkeit. Auf www.ahv-iv.info > Internationales finden Arbeitgeber und –nehmer neu die wichtigsten Informationen, Dokumente und Kontakte rund um die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
Sozialversicherung
AHV-Statistik 2010
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2010 auf 36,6 Mrd. Franken. Die Renten machten mit 35 Mrd. Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (449 Mio.) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (118 Mio.). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27,5 Mrd. oder 71 % der gesamten Einnahmen (38,5 Mrd.) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,2 Mrd. (19 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,2 Mrd. Franken (5,8 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
Der Bericht enthält eine Vielzahl aufschlussreicher Tabellen und Grafiken, die einen interessanten Einblick geben nicht nur in die Verhältnisse bei der AHV, sondern auch in die aktuelle gesellschaftliche Situation der Schweiz bezüglich Geschlecht und Alter, Anteil Ausländer, Zivilstand etc.
BFS: Indikatoren zur Alterssicherung
Der demografische Wandel macht auch vor der Schweiz nicht halt. War 1960 nur jede zehnte in der Schweiz lebende Person 65 Jahre und älter, hat 48 Jahre später bereits jede sechste Person diese Altersschwelle überschritten. Das wirkt sich auch auf die auf dem Umlageverfahren basierenden Alterssicherungssysteme (AHV) aus: Derzeit kommen rund dreieinhalb Erwerbstätige auf eine Person im Rentenalter, vor 20 Jahren betrug das Verhältnis noch annähernd vier zu eins. Das sind zwei Ergebnisse der vom Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals veröffentlichten Indikatoren zur Alterssicherung in der Schweiz 2008. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) sowie die Gesundheitsbefragung (SGB) lieferten das Datenmaterial für das BfS, schreibt die NZZ zur Analyse des BFS.
Mitteilung BFS / Download Studie
Soziale Sicherheit CHSS 2/11: Synthesebericht FoP-IV, neue demographische Grundlagen
Die Nr. 2/11 der Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV behandelt schwergewichtig den Synthesebericht FoP-IV. In der Rubrik “Vorsorge” werden die demographischen Rechnungsgrundlagen 2010 dargestellt. Die vom BSV erstellten Grundlagen umfassen eine Aktualisierung der Überlebensordnung sowie eine Neumodellierung der Aktivitätsordnung, welche vor allem im Haftpflichtrecht ihre praktische Anwendung findet.
Seit dem Jahr 2000 ist insbesondere die Lebenserwartung der Männer massiv gestiegen. Im Jahr 2009 haben die neugeborenen Knaben mit im Schnitt 79,8 Jahren eine um 2,9 Jahre längere Lebenserwartung als die im Jahr 2000 geborenen. Bei den neugeborenen Mädchen beobachtet man im selben Zeitraum eine Zunahme um 1,8 Jahre auf 84,4 Jahre. Im Alter 65 ist sie bei den Männern seit 2000 um 1,8 Jahre auf 18,8 Jahre und bei den Frauen um 1,3 Jahre auf 22,0 Jahre gestiegen.
In den kommenden 20 Jahren dürfte sich dieser Trend fortsetzen. Die Lebenserwartung bei Geburt dürfte bei den Knaben auf 84,2 Jahre und bei den Mädchen auf 88,2 Jahre anwachsen. Im Alter 65 wird im Jahre 2030 mit einer Lebenserwartung von 22,2 Jahren bei den Männern und von 25,2 Jahren bei den Frauen gerechnet.
BSV: Neue Finanzperspektiven für die AHV
“Ab etwa dem Jahr 2020 wird das Vermögen der AHV zu schmelzen beginnen und danach immer schneller schwinden. Etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts wird die Liquidität des Ausgleichsfonds voraussichtlich unter 50 Prozent einer Jahresausgabe fallen. Das zeigen die neuesten Finanzperspektiven der AHV. Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV müssen demnach ab dem Jahr 2020 zu greifen beginnen und in der Lage sein, mit dem steigenden Finanzbedarf der AHV Schritt zu halten”, schreibt das BSV in einer Mitteilung.
Die neuen Perspektiven, mit denen die finanzielle Entwicklung der AHV bis ins Jahr 2030 abgeschätzt wird, berücksichtigen die jüngsten Erfahrungen mit der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte und dem Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft. Das sind zwei Faktoren, die der AHV zu höheren Einnahmen verhelfen und in früheren Perspektivrechnungen jeweils unterschätzt wurden.
6. IV-Revision: Synoptische Darstellung der Gesetze
In der März-Session wurde der erste Teil der 6. IV-Revision vom Nationalrat gutgeheissen. Die PK Rück hat eine synoptische Darstellung der Gesetzestexte erarbeitet, welche den bestehenden und den neuen Gesetzestext einander gegenüberstellt. Sie kann mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
Rückgang des Betriebsergebnisses der AHV
Die AHV schliesst das Jahr 2010 mit einem Betriebsergebnis von 1’891 Millionen ab, auf einem deutlich tieferen Stand als im Rekordjahr 2009 (3’917 Millionen). Diese Differenz ist sowohl auf das rückläufige Umlageergebnis als auch auf ein gegenüber dem Vorjahr bescheideneres Anlageresultat, trotz einer doch erfreulichen Rendite auf dem Gesamtvermögen, zurückzuführen. Das Resultat aus der Versicherungstätigkeit (Umlage) trägt mit 644 Millionen und dasjenige der Anlagen mit 1’089 Millionen zum Betriebsergebnis bei. Das Umlageergebnis der IV (-882 Millionen) ist immer noch deutlich negativ, dennoch hält der seit einigen Jahren festgestellte Trend zur Verbesserung weiterhin an. Trotz eines ansteigenden Verlustvortrags haben sich die Zinslasten im 2010 aufgrund des aktuellen tiefen Zinsniveaus leicht verringert.
SGK-S: Rentenalter der Frauen soll erhöht und die Rentenanpassung neu geregelt werden
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative 10.524 Forster. AHV. 65/65 , welche eine Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 fordert, Folge zu geben. Ebenfalls im Bereich der AHV beschloss sie mit 8 zu 4 Stimmen eine Kommissionsinitiative zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Die Kommission ist der Meinung, dass die AHV-Diskussion nach der Ablehnung der 11. AHV-Revision im letzten Herbst so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden soll. Anstatt die nächste grosse Revision wieder mit vielen umstrittenen Punkten zu belasten, sollte nun vielmehr versucht werden, Mehrheiten für einzelne Fragen zu finden.
Finanzierungsszenarien zur AHV (2)
Während der Gewerkschaftsbund vorrechnet, dass bezüglich AHV-Finanzierung alles halb so schlimm und die Finanzierung bis 2025 gesichert sei, kommen die Arbeitgeber zu anderen Ergebnissen. Roland Müller, Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands, schreibt: “Mit der drastischen Verschlechterung des Aktiven/Rentner-Verhältnisses sind für die umlagefinanzierten AHV in absehbarer Zeit rasch wachsende Defizite vorprogrammiert. Ob der AHV-Fonds dadurch zwei Jahre früher oder später ins Minus fällt, spielt keine Rolle – strukturelle Sanierungsmassnahmen sind unabdingbar und müssen rasch eingeleitet werden. Dabei darf die Lösung nicht einfach in einer Erhöhung der Beiträge oder der öffentlichen Zuschüsse gesucht werden, zumal bereits 1999 ein zusätzliches «Demografie-Mehrwertsteuerprozent» zugunsten der AHV eingeführt wurde. Richtigerweise ist den Belastungen der demografischen Veränderungen mit der Nutzung ihrer Chancen zu begegnen, indem die deutlich gestiegene Lebenserwartung auch in der Altersvorsorge berücksichtigt wird.”
Finanzierungsszenarien zur AHV
Der Schweiz. Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung anlässlich einer Medienveranstaltung: ”Die AHV ist bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen. Dies zeigen die neuen SGB-Finanzierungsszenarien. Sie basieren auf vorsichtigen Annahmen und den aktuellen offiziellen Bevölkerungsszenarien für die nächsten fünfzig Jahre. Wichtigste Ursache für die gute finanzielle Situation der AHV ist das Lohnwachstum. Aufgrund der stark gestiegenen Produktivität nahmen die realen Löhne seit 1950 um mehr als das Vierfache zu. Das erhöhte die Einnahmen der AHV stark. Mit guter Arbeitsmarktpolitik (steigende Löhne, tiefe Arbeitslosigkeit) und sozialer Steuerpolitik können wir diesen leistungsfähigen und grundsoliden Finanzierungsmechanismus weiter stärken.”
6. IV-Revision: Räte sagen Ja zu erstem Massnahmenpaket
Das erste Massnahmenpaket der 6. Revision zur Sanierung der Invalidenversicherung IV und Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und Rentnern kann voraussichtlich auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Die eidgenössischen Räte stimmten der Teilrevision am 18.3.11 in der Schlussabstimmung zu.
SF: Wer verunfallt in Rente geht, erhält mehr
Ein Rentner erhält aus AHV und Pensionskasse normalerweise 60 Prozent seines letzten Lohns. Doch wer noch während des Berufslebens verunfallt oder invalide wird, kommt auf 90 Prozent Renten-Geld. Die Politik schiebt das Geschäft auf die lange Bank, heisst es zu einem Bericht auf 10vor10 im Schweizer Fernsehen.
Trennung der Ausgleichsfonds, Gutes Ergebnis für 2010
Die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO werden von einem gemeinsamen Verwaltungsrat geführt, der alle vier Jahre vom Bundesrat gewählt wird. Die Geschäftsstelle mit einem Personalbestand von rund 30 Personen ist in Genf angesiedelt.
Mit der Gutheissung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung sagten Volk und Stände indirekt auch Ja zum Bundesgesetz über die Sanierung der IV und damit zur Errichtung eines eigenständigen IV-Fonds. Seit dem 01. Januar 2011 verfügen AHV, IV und EO über eigene Ausgleichsfonds. Es gibt eine finanzielle Trennung der Sozialwerke. Die drei Ausgleichsfonds werden zwar weiterhin gemeinsam verwaltet, müssen aber gesondert Rechnung legen und je eine eigene Bilanz erstellen. Diese Prinzipien wurden mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds, die am 01.01.2011 in Kraft getreten ist, bekräftigt. Ab dem 01.01.2011 heisst der Fonds neu „Ausgleichsfonds AHV/IV/EO“. Die Portfoliostruktur jedes Sozialwerks muss folglich dem jeweiligen Profil der Bilanz und Erfolgsrechung angepasst werden.
In diesem Zusammenhang und aufgrund der Notwendigkeit für jedes Sozialwerk eine angemessene Anlagepolitik zu verfolgen, wurde eine neue strategische Vermögensaufteilung eingeführt. Diese neue Aufteilung basiert sowohl auf den Renditeerwartungen als auch auf dem Risikoprofil der einzelnen Sozialwerke. Diese neue Strategie wurde im 4. Quartal 2010 vom Verwaltungsrat genehmigt. Die Geschäftsstelle hat per 01.01.2011 die bestehenden Mandate in „Managed Accounts“ überführt. Diese Anlagevehikel sind eine fondsähnliche Lösung, die als Bausteine zur Umsetzung der drei verschiedenen Anlagestrategien dient. Parallel dazu haben die Organe der Fonds drei Geldmarktfonds (CHF, EUR und USD) lanciert, um die Bewirtschaftung der Tresorerie, die weiterhin gemeinsam erfolgt, zu vereinfachen. Jedes Sozialwerk erwirbt seinen Bedürfnissen entsprechende Anteile an den Geldmarktfonds.
Die Organe der Ausgleichsfonds rechnen für 2010 mit einer Gesamtrendite von rund 4.2%. Die definitiven, von der Rechnungsprüfung genehmigten Ergebnisse werden wie gewohnt in einer Pressemitteilung im März 2011 veröffentlicht. Der durchschnittliche Wertverlust von ca. 10% ausländischer Devisen hat dieses Ergebnis negativ beeinflusst. Dadurch, dass die wichtigsten Devisen zu 80% durch ein Absicherungsprogramm gedeckt sind, konnten die Wechselkursauswirkungen stark minimiert werden. Die gute Verfassung der meisten Obligationenmärkte trug zusätzlich zum positiven Resultat bei.
Krankenversicherung: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Aufsichtsgesetz
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Dieses eigenständige Bundesgesetz soll die Aufsicht über die Krankenversicherer stärken. Das Gesetz sieht unter anderem neue Anforderungen im Bereich der Corporate Governance, verbesserte Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht zum Schutz des Versicherten und verstärkte Sanktionsmöglichkeiten vor. Zudem soll die Aufsicht selbsttragend finanziert und verwaltungsunabhängig werden.
Mitteilung BG / Vernehmlassungsunterlagen
In der IV soll weniger gespart werden
Mit dem stufenlosen Rentensystem will der Bundesrat die Ausgaben der IV um jährlich 400 Millionen Franken senken. Aufgrund des drohenden Referendums wird nun eine Reduktion des Sparbetrags geprüft, schreibt die NZZ.
Das Kernelement der Revision 6b bildet die Einführung des stufenlosen Rentensystems. Nach den ursprünglichen Berechnungen war es so ausgelegt, dass Einsparungen von 400 Millionen Franken jährlich resultiert hätten. Im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden nun verschiedene Varianten geprüft, die zu einer Reduktion der Einsparungen führten. Eine Variante sieht vor, den Sparbetrag um die Hälfte auf 200 Millionen zu reduzieren. Das ursprünglich in der Revision 6b vorgeschlagene Sparvolumen reduzierte sich damit von 800 auf 600 Millionen. Dies entspricht einem früheren Vorschlag der AHV/IV-Kommission.
Im BSV will man am Systemwechsel festhalten und betont, der Wert des Systemwechsels werde höher gewichtet als das effektive Sparvolumen. Ob sich die Behindertenorganisationen allerdings milder stimmen lassen und von ihrem Vor-Entschluss, das Referendum zu ergreifen, abrücken, ist fraglich. Verschiedene Organisationen hatten klar zum Ausdruck gebracht, die Revision müsse grundlegend verändert werden. Nur dann würde sich aus ihrer Sicht ein Referendum erübrigen.
Die IV ist ein Sanierungsfall. Ein solcher wird sie bleiben, trotz den Steuern, die ins System gepumpt werden. Strukturell gesehen schreibt sie jedes Jahr ein Defizit von über einer Milliarde Franken.