Der Bundesrat möchte die Eingliederung ins Erwerbsleben in der IV weiter fördern. Er hat die Verordnung über die Invalidenversicherung angepasst und auf den 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Damit können die Integrationsmassnahmen flexibler eingesetzt werden. Ausserdem wird die Beratung von Arbeitgebern und Fachpersonen in Schule und Ausbildung explizit als Aufgabe der IV-Stellen verankert. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Qualität von medizinischen Gutachten und die Beratung von Personen, die einen Assistenzbeitrag beantragen.
Sozialversicherung
SVV: Altersvorsorgemonitor 2014
Im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV befragt das Forschungsinstitut gfs.bern seit 2011 jedes Jahr über 1200 Stimmberechtigte in der ganzen Schweiz über die Wahrnehmung, Einstellung und Forderungshaltung zum Thema Altersvorsorge. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden jeweils in der Studie «Altersvorsorgemonitor» zusammengefasst und analysiert.
Der Altersvorsorgemonitor untersucht über mehrere Jahre folgende Schwerpunkte:
- Die Beurteilung des wirtschaftlichen Umfeldes in der Schweiz
- Die Beurteilung des Altersvorsorgesystems in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Beurteilung der eigenen Altersvorsorge in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Forderungshaltung gegenüber möglichen Problemlösungen
Die Erhebungen wurden 2014 zum vierten Mal durchgeführt. Seit 2013 wird der Altersvorsorgemonitor publiziert.
Die Einstellungen zur Altersvorsorge sind seit Jahren relativ stabil. Dennoch konnten 2014 einzelne Veränderungen wahrgenommen werden:
- Die Wahrnehmung der Wirtschaftslage hat sich erneut verbessert. Vor allem überwiegt in der Prognose der folgenden zwölf Monate die optimistische einer pessimistischen Sicht. Die wirtschaftlichen Probleme werden als weniger relevant wahrgenommen.
- Die Altersvorsorge bleibt für die Mehrheit der Pensionierten eine Erfolgsgeschichte, die auch von den jüngeren Generationen breit wahrgenommen wird. Dies prägt auch 2014 die Einstellung gegenüber der Altersvorsorge massgeblich.
- Die grosse Mehrheit überträgt diese individuellen Erfolgsgeschichten auf das ganze System: Aus Sicht der Stimmberechtigten funktioniert die heutige Altersvorsorge gut. Allerdings nimmt – trotz optimistischerer Wirtschaftslage und der letztmals beobachteten Aufbruchstimmung durch die Reformabsichten – die Kritik auf tiefem Niveau zu. Diese Kritik wird vor allem und 2014 insbesondere in der Meinungswirkung anwachsend durch die Sorge um die langfristige Finanzierung genährt.
- Bezüglich der zukünftigen Altersvorsorge ist man im Vergleich zu den Vorjahren zuversichtlicher, weiterhin aber weniger optimistisch als mit Blick auf die heutige Altersvorsorge. Dennoch gelten die Probleme der Altersvorsorge als lösbar. Damit traut man den geplanten Reformen augenscheinlich nach wie vor eine Problemlösung zu.
- Mehrere Lösungsansätze sind grundsätzlich akzeptiert, insbesondere auch eine Schuldenbremse für die AHV. Allerdings werden alle (erkennbaren) Leistungskürzungen für sich genommen abgelehnt; unverbindliche Vorschläge ohne weitreichende individuelle Konsequenzen für sind dagegen akzeptierter. Mehreinnahmen durch höhere Beiträge an die 1. und 2. Säule sind vor dem Hintergrund einer optimistischen Wirtschaftseinschätzung mehrheitsfähig geworden. Die Stimmberechtigten ziehen es vor, die Probleme über Mehreinnahmen statt mit weniger Ausgaben lösen zu wollen.
“Ressourcen nutzen statt Gutachten erstellen”
In den letzten Jahren hat die Zahl der psychiatrischen IV-Gutachten massiv zugenommen und den Gutachtern ein Millionengeschäft beschert. Die PKRück kritisiert diese Entwicklung seit langem und fordert, dass gemeinsam mit allen Beteiligten früh auf ein aktives Leistungsfallmanagement gesetzt wird und sich damit die Ressourcen der Betroffenen nutzen und aktivieren lassen.
Für Andreas Heimer, Mitglied der Geschäftsleitung der PKRück, zeigt die aktuelle Berichterstattung über die Zunahme an psychiatrischen IV-Gutachten vor allem eines ganz deutlich: «Es braucht eine Richtungsänderung: Statt Gutachten zu erstellen, müssen die Ressourcen der betroffenen Personen besser genutzt werden – und zwar frühzeitig.»
«Die PKRück richtet dabei ihren Fokus bereits in einer frühen Phase auf die berufliche Reintegration», betont Andreas Heimer. Gemeinsam mit ihren Partnern beurteile die PKRück jeden einzelnen Fall. Alle erkrankten Personen, bei denen entsprechende Erfolgschancen erkannt werden, erhalten ein Case Management. Bei 65 Prozent der Case Management-Fälle der PKRück handelt es sich um Personen mit psychischen Erkrankungen. Von diesen werden 60 Prozent reintegriert. «Dies gelingt, weil die betroffenen Personen von Case Managern auf ihrem Weg zurück in eine Arbeitsfähigkeit begleitet werden – mit den Ärzten und insbesondere den Psychiatern als Partner.»
Mitteilung PKRück
Tool für individuelle AHV-Prognosen
Damit sich niemand den Kopf über die Herkunft und die allfällige politische Motivation von AHV-Szenarien zerbrechen muss, stellte Avenir Suisse schon vor 3 Jahren ein Berechnungstool dazu online, mit dem sich jeder seine eigene Prognose erstellen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen kann.
Dieses Tool wurde nun aktualisiert und präzisiert. Es stehen fünf volkswirtschaftliche und vier politische Einflussgrössen zur Verfügung, die man nach Belieben anpassen kann. Als Vergleichsszenario und Ausgangsbasis dient das Bevölkerungsszenario des Bundesamtes für Statistik mit einem «moderat hohen Wanderungssaldo» (A-09-2010). Die Ausgangsannahmen zu Reallohnwachstum, Inflationsrate und Anlagerendite entsprechen im Wesentlichen jenen des Bundesrates.
Das Excel-Programm, das bei Avenir Suisse heruntergeladen werden kann, erlaubt die beliebige Anpassung der genannten Parameter (Einflussgrössen), die resultierende Grafik veranschaulicht die Konsequenzen.
Es zeigt sich, dass der Einfluss der wirtschaftlichen Grössen relativ gering ist. Wirklich “einschenken” würden die Erhöhung des Beitrags- oder des Mehrwertsteuersatzes auf jeweils rund 11 Prozent sowie die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Alles höchst unbeliebt.
Arbeitgeber: EL und Kapitalbezug
Die Ergänzungsleistungen (EL) haben sich als bedarfsorientierte Ergänzung von AHV und IV zur Existenzsicherung bewährt. Trotzdem besteht Reformbedarf. Das hat der Bundesrat mit seinem Bericht vom vergangenen November gut dokumentiert. Mit seinen Richtungsentscheiden für eine Revision löste er Ende Juni aber eine emotionale Debatte über den Kapitalbezug aus. Doch dieses Randproblem lenkt nur vom wirklichen Problem ab – schreibt Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband in einem Beitrag der Schweizer Arbeitgeberzeitung.
Der Tages-Anzeiger hat auf der Basis des Artikels Kaiser ebenfalls einen Beitrag zum Thema publiziert. Zentrale Schlussfolgerung: es ist nicht der Kapitalbezug in der 2. Säule, es sind die Heim- und Pflegekosten, welche die Finanzen der EL aus dem Lot bringen. Hier sollte laut Kaiser auch angesetzt werden.
IV: Eingliederung unter den Erwartungen
Der erste Teil der 6. IV-Revision (6a) ist 2012 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, IV-Rentner und -Rentnerinnen wieder in das Erwerbsleben zu integrieren oder ihre Arbeitskapazitäten zu erhöhen. Wie nun eine erste Zwischenbilanz für die Jahre 2012 und 2013 zeigt, hat die Reform 6a die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Entlastung sei deutlich geringer als erwartet, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Medienmitteilung. Die Verantwortlichen waren in der Botschaft davon ausgegangen, dass ab 2012 innerhalb von sechs Jahren eine Reduktion des Bestandes um 12 500 gewichtete Renten möglich sei.
In der Praxis konnten allerdings bisher nicht die anteilsmässig 4500, sondern nur gerade 500 gewichtete Renten reduziert werden. Dazu wurden rund 80’000 Dossiers näher untersucht, deren Überprüfung weitgehend abgeschlossen sei. Wie das BSV schreibt, sei das Potenzial hier deutlich überschätzt worden. Ein wichtiger Grund sei, dass häufig Begleiterkrankungen vorliegen. Oft würden zudem bei der medizinischen Neubeurteilung auch neue Diagnosen gestellt oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes geltend gemacht. Zu hoch waren die Annahmen auch bei der Wiedereingliederung: statt der für 2012 und 2013 anvisierten 4363 gewichteten Renten konnten nur deren 2776 effektiv reduziert werden.
BaZ: “Millionengeschäft mit IV-Gutachten”
Hat die Invalidenversicherung Zweifel an den Angaben eines Gesuchstellers oder eines Arztes, überweist sie den Fall zur Überprüfung an eine anerkannte Medizinische Abklärungsstelle (Medas). Dort werden die Angaben zu Symptomen, Krankheit und Erwerbsfähigkeit nochmals überprüft. Rund jeder zehnte Fall landet bei einem privaten Gutachter. Fast immer kommt dabei nicht das vom Gesuchsteller gewünschte Ergebnis heraus. Eine Studie des Universitätsspitals Basel, für die 3463 IV-Gesuche untersucht wurden, zeigt: Im Schnitt werden Gesuchsteller von privaten Gutachtern um rund 30 Prozent arbeitsfähiger eingeschätzt als von den behandelnden Ärzten.
Die untersuchten Daten stammen aus dem Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI), das zu den privat geführten Medas-Stellen gehört. Neu ist der Nachweis, sagt ABI-Leiter Simon Lauper, dass behandelnde Ärzte faktisch deckungsgleiche Arbeitsunfähigkeiten attestierten, wie ihre Patienten ihnen dies vorgäben. Die Untersuchung mache deutlich, dass die Nähe der Behandler zu den eigenen Patienten eine objektive Einschätzung erschwere.
Generationenvertrag und – ungerechtigkeit
Avenir Suisse hat zum ebenso komplexen wie grenzenlosen Thema der Beziehungen zwischen den Generationen eine ausführliche und mit vielen Daten und Grafiken ausgestatte Studie erstellt. Autor ist Jérôme Cosandey, Gastbeitäge steuerten Martin Eling, François Höpflinger und Pasqualina Perrig bei. Unter dem Titel “Generationen-Ungerechtigkeit überwinden” wird gezeigt, welche Belastungen auf die aktive Generation angesichts der demographischen Entwicklung zukommen resp. heute schon bestehen und wie darauf reagiert werden kann.
Der als Ausdruck der Solidarität gelobte “Generationenvertrag” gerät ins Zwielicht angesichts der Tatsache, dass Beiträge und Leistungen für den Einzelnen je nach seiner Zugehörigkeit zu den “Jungen” resp. den “Alten” zunehmend auseinander laufen. Das Problem lässt sich nicht mit einer einfachen Lösung aus der Welt schaffen, es ist vielmehr ein ganzer Strauss höchst unterschiedlicher Ansätze notwendig, um wieder ein Gleichgewicht resp. mehr Gerechtigkeit herzustellen. Dazu unterscheidet Cosandey den politischen vom privaten Generationenvertrag, zwischen denen zahlreiche Wechselwirkungen bestehen.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte der Vorschlag finden, zur Finanzierung der rasch wachsenden Pflegekosten im Alter eine kapitalgedeckte, obligatorische Versicherung einzurichten, die für die Versicherten individuelle Guthaben ansammelt, welche für die Pflegekosten im Alter herangezogen werden können. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den durchschnittlichen, ermittelten Kosten pro Pflegebedürftigen. Werden die Mittel nicht benötigt, können Sie vererbt werden. Reichen die Mittel nicht aus, sollen wie bis anhin Gelder der EL resp. Sozialhilfe herangezogen werden.
Das Fazit, wie von Cosandey an einem Medienanlass präsentiert:
- Es geht um viel mehr als nur um die Finanzierung der Altersvorsorge
Der Generationenvertrag umfasst nicht einfach «Jung» und «Alt», sondern gleich vier Generationen in wechselnden Abhängigkeiten. - Die Alterspyramide wird zunehmend eine Alterspflaume
Babyboomer werden heute pensioniert und in 20 Jahren zum Teil pflegebedürftig. Es fehlen finanzielle und menschliche Ressourcen für sie. - Ein Massnahmenbouquet im privaten und öffentlichen Umfeld ist nötig
Nur ein breiter, flexibler Ansatz erlaubt eine kontinuierliche Anpassung an neue demografische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen. - Aktuelle Finanzierung der Alterspflege setzt Fehlanreize
Ein obligatorisches Vorsparen würde die Leistung der Familienmitglieder besser honorieren und jüngere Generationen entlasten.
Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2014, 230 Seiten, 38 Fr.
Statistik zu AHV und EL 2013
185’800 Personen erhielten im Dezember 2013 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 4300 Personen mehr als Ende 2012, doch der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, liegt damit weiterhin bei rund 12 %, also auf dem gleichen Niveau wie in den letzten 10 Jahren. 111’400 Personen bezogen Ende 2013 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1200 Personen mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL erhöhte sich um 1,4 Prozentpunkte auf rund 42,7 %. Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2013 um 2,1 % auf 4,5 Milliarden Franken. Fast nie seit 1980 haben die Ausgaben so gering zugenommen.
Der Anteil der Kosten für die existenzsichernden EL betrug 2,2 Milliarden Franken. Fünf Achtel dieser Kosten, also rund 1,4 Milliarden Franken, trägt der Bund, den Rest tragen die Kantone. Der Anteil der heimbedingten Mehrkosten sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der EL beträgt zusammen 2,3 Milliarden Franken. Diese beiden Kostenarten werden vollständig von den Kantonen gesteuert und getragen.
Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab Ende Juli 2014; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.685.14D).
Jahresbericht Sozialversicherungen 2013
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversiche-rungen 2013» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspek-tiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe gibt einen Überblick über die Strategien zur Bewältigung der anstehenden Heraus-forderungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.13D).
Richtungsentscheide für EL-Reform
Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Die Reform soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten, Schwelleneffekte reduzieren und die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Herbst einen Vorentwurf für die Vernehmlassung auszuarbeiten.
- Das Niveau der EL soll erhalten bleiben.
- Die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge soll verbessert werden, um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert und vereinheitlicht sowie die Freibeträge auf Reinvermögen – nicht jedoch auf selbstbewohnten Liegenschaften – gesenkt werden.
- Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System sollen reduziert werden. Dafür sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und von hypothetischen Erwerbseinkommen geändert, die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden.
“Gegen voreilige Schlüsse bei EL-Reform”
Der Pensionskassenverband ASIP warnt in einer Mitteilung vor voreiligen Schlüssen bei der EL-Reform und wehrt sich gegen ein allfälliges Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule. In der Mitteilung wird festgehalten: “Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Unter anderem soll der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Der ASIP hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über solche Massnahmen nachdenken sollte. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist festzuhalten. Zudem ist aus Sicht des ASIP auch eine Einschränkung des reglementarischen Handlungsspielraumes bei den Kapitalbezugsmöglichkeiten falsch. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.”
IV-Statistik 2013
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2013 an insgesamt 440’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,6 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1,6 Mia. Franken zu Buche. Diese und weitere Ergebnisse liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
AHV-Statistik 2013
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2013 auf 40,0 Milliarden Franken. Die Renten abzüglich der Rückerstattungen machten mit 39,0 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (546 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (114 Millionen). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 29,5 Milliarden Franken oder 73,9 % der gesamten Einnahmen (40,0 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,8 Milliarden Franken (19,5 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,3 Milliarden Franken (5,8 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
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Übersicht Statistiken
Bundesrat gegen AHVplus
Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum zum Ausbau der AHV, möchte aber die Altersvorsorge langfristig sichern. Er lehnt deshalb die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ ohne Gegenvorschlag ab und verfolgt seine Strategie einer umfassenden Reform mit mehreren aufeinander abgestimmten Massnahmen weiter, heisst es in einer Pressemitteilung.
Nach Ansicht des Bundesrats sprechen finanzielle, volkswirtschaftliche und sozialpolitische Gründe gegen die Annahme der Initiative „AHVplus: für eine starke AHV“. Diese hätte insbesondere zur Folge, dass die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung um jährlich rund 4 Milliarden Franken, bis im Jahr 2030 sogar um etwa 5,5 Milliarden steigen. Sie würde damit die finanziellen Herausforderungen der AHV noch verschärfen, weil in diesem Zeitraum die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ins Pensionsalter kommen.
