Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) stiegen die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen im Jahr 2011 um nominal 5,9 Prozent auf 12,3 Mrd. Franken an. Im Vorjahr lag die Zunahme noch bei 8,1 Prozent. Rund 70 Prozent der Ausgaben wurden für die Krankenkassenprämienverbilligung und die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV getätigt. Ebenfalls weiter angestiegen sind die Ausgaben für Sozialhilfe.
Sozialversicherung
NZZ: Reaktionen auf Bersets Pläne
Die Pläne von Alain Berset für die Rentenreform kommen im bürgerlichen Lager mehrheitlich gut an. Es bleiben jedoch die Forderungen nach vorgezogenen Massnahmen. In Diskussion ist ein neuer Verfassungsartikel für eine Schuldenbremse, schreibt die NZZ.
Während SP und Grüne mehr schlecht als recht mit den Plänen des sozialdemokratischen Bundesrats leben können und bereits in der Erhöhung des Frauenrentenalters einen «Sozialabbau» erblicken, signalisieren alle bürgerlichen Parteien, Berset gehe in die richtige Richtung. «Wir werden Alain Berset in diesen Plänen unterstützen», sagt Nationalrätin Ruth Humbel (cvp., Aargau). Gleichzeitig warnt sie vor dem Gesamtpaket. Bersets Strategie, mit der grossen Rentenreform im Jahr 2020 eine Punktlandung zu machen, sei riskant. Gerungen wird laut NZZ bei den bürgerlichen Parteien um einen Interventionsmechanismus, um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherung zu wahren.
Unisono wehren sich die bürgerlichen Parteien gegen die Vermischung von erster und zweiter Säule. Jede Säule sei für sich zu reformieren, heisst es. Schwaller sagt, es dürfe keine Gewichtsverschiebung von der zweiten zur ersten Säule geben. Cassis erklärt, ein Ausbau der AHV komme sicher nicht infrage. Für Bortoluzzi ist indes klar, dass Sozialminister Berset genau dies im Schilde führt: «Das ist doch ein offenes Buch, man muss es nur lesen», sagt er. Fliessen zwei Mehrwertsteuerprozente in die AHV, sei dies nichts anderes als ein Ausbau der ersten Säule. Berset, so Bortoluzzi, mache genau das, was der Gewerkschaftsbund wolle.
SonntagsBlick: “So will Berset unsere Rente umbauen”
Nach 100 Tagen im Amt kündigte Bundesrat Alain Berset (41) an, er werde eine Gesamtschau der beiden wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge vornehmen – der AHV und der Pensionskasse. Seine Absicht, so der Sozialminister im März 2012: Vorschläge für eine Reform des Rentensystems vorzulegen.
Heute – 15 Monate später – sind die Ideen des Innenministers spruchreif. Kürzlich schickte er sie in die sogenannte Ämterkonsultation seiner Bundesratskollegen. Das Papier mit dem Namen «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020» (Richtschnur für die Reform der Altersvorsorge 2020) liegt SonntagsBlick exklusiv vor. Wahrscheinlich schon am Freitag – sicher aber vor den Sommerferien – diskutiert und entscheidet der Bundesrat über das Berset-Projekt.
Es ist eine Monster-Reform, meint der SonntagsBlick, die grossen sozialpolitischen Sprengstoff birgt. Ausgerechnet der Sozialdemokrat Berset will einschneidende Sparmassnahmen bei AHV und Pensionskasse durchsetzen. Damit will er die langfristige Finanzierung der beiden Sozialversicherungen sicherstellen. Hier die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Umwandlungssatz 6 %: Der Rentenumwandlungssatz wird von heute 6,8 auf 6,0 Prozent reduziert.
Frauen: Rente ab 65: Setzt sich Berset durch, bekommen Frauen künftig erst mit 65 Jahren eine AHV- und Pensionskassenrente – statt wie heute mit 64. Der Anstieg erfolgt aber nicht auf einen Schlag, sondern nach einer Übergangsfrist.
Pensionsalter: 62 bis 70: Im Unterschied zu anderen Ländern soll das Rentenalter nicht generell erhöht, dafür aber flexibler gestaltet werden. Pensionieren lassen soll man sich künftig zwischen 62 und 70 Jahren; das Referenzalter bleibt bei 65.
2 % Mehrwertsteuer: Heute schiesst Bern rund 20 Prozent der AHV-Einnahmen aus der allgemeinen Bundeskasse ein. 2012 summierte sich das auf 7,6 Milliarden Franken. Berset will den fixen Sockel neu auf zehn Prozent beschränken. Der Rest soll aus der Mehrwertsteuer bestritten werden, die der Sozialminister ab 2019 um ein Prozent erhöhen möchte, 2027 nochmals um ein weiteres Prozent. Die Massnahme soll im Jahr 2030 sieben Milliarden extra in die AHV-Kassen spülen – so haben es Bersets Spezialisten berechnet.
IV: Zahlen und Fakten 2012
Im Januar 2013 betrug die Zahl der gewichteten Renten der Invalidenversicherung in der Schweiz und im Ausland 234’600. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1.8% (4‘200 Renten) abgenommen. Dies ist der deutlichste Rückgang seit Januar 2006, als mit 257’500 gewichteten Renten der höchste Rentenbestand erreicht worden war. Die Zahl der 2012 zugesprochenen gewichteten Neurenten hat mit 14‘600 einen neuen Tiefststand erreicht, nachdem sie 2011 wieder leicht angestiegen war. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 beträgt rund 47%.

AHV-Fonds mit 7% Rendite
Der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO hat im letzten Jahr eine Rendite von 7,0 Prozent beziehungsweise1,84 Milliarden Franken erzielt. Die von Gesetzes wegen sehr hohe Liquidität ist im Anlagevermögen von 26,3 Milliarden Franken aber nicht berücksichtigt. Das entspricht etwa dem Durchschnitt der Vorsorgewerke in der zweiten Säule.
Seit 2011 verwaltet der Ausgleichsfonds das Vermögen der drei Sozialwerke getrennt. Jedem Einzelfonds wird ein anderes Risiko/Rendite-Profil zugeteilt. Während die Alter- und Hinterlassenenversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung Renditen von je 6,8 Prozent ausweisen, kommt die hoch verschuldete Invalidenversicherung auf nur 4,5 Prozent. Der Grund ist die als sehr niedrig eingestufte Risikofähigkeit der IV.
NZZ: IV-Revision – Verschaukelter Souverän
In einem bissigen Kommentar geisselt die NZZ das Vorgehen des Nationalrats mit der Kehrtwende bei der IV-Revision. Das Blatt hält fest: Die Schweiz ist stolz auf ihre direktdemokratische Tradition. Andere heilige Kühe werden geschlachtet. Als unantastbar gilt aber, dass im Lande Tells der Souverän das letzte Wort hat. Diesem staatspolitischen Grundsatz werde auch unter der Kuppel des Bundeshauses nachgelebt, glaubten wir bis dato. Doch jetzt glauben wir das nicht mehr.
Dass der Nationalrat darauf verzichtet hat, bei der Invalidenversicherung die Sparschraube zu betätigen, ist ein parlamentarisches Schelmenstück auf dem Buckel der direkten Demokratie. Als nämlich das Stimmvolk am 27. September 2009 zur Urne gerufen wurde, um die Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8 Prozent anzuheben, wurde diese Massnahme mit einem glasklaren Versprechen verknüpft. Parallel zu der bis Ende 2017 befristeten Zusatzfinanzierung würden «neue sozialverträgliche Sanierungsmassnahmen eingeführt mit dem Ziel, die Rechnung der IV auf Dauer ins Lot zu bringen». So stand es schwarz auf weiss im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats.
Am Mittwoch dachte sich die rot-grün-christlich-evangelisch-grünliberale Mehrheit im Nationalrat: Was kümmert uns das Geschwätz von gestern? Das ist bedenklich, wenn nicht skandalös. Der Souverän muss konstatieren, dass politische Versprechen im Bundeshaus nichts gelten. Der Verstoss gegen Treu und Glauben, den der Nationalrat bei der IV vorexerziert hat, unterspült das Vertrauen in die politischen Institutionen. Kommt dazu, dass auch der zuständige Bundesrat leichtfertig mitgeschwommen ist.
Alain Berset war vor drei Jahren noch nicht Bundesrat. Trotzdem hätte das Siebnergremium niemals zulassen dürfen, dass der neue Sozialminister mithilft, das Stimmvolk zu verschaukeln.
avenir suisse: Staffelung und Aufteilung der Altersvorsorge 2020
Die Idee der «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset hat beim ersten Anblick durchaus Charme. Die geplante Reform zweier Sozialversicherungen – der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) – in einer Vorlage ist innovativ. Die parallele Behandlung zweier brisanter Dossiers eröffnet neue Verhandlungsoptionen für eine heute verfahrene Diskussion. Man spielt somit gleichzeitig auf zwei Schachbrettern, wo Bauernopfer im einen Spiel durch Gewinne auf dem anderen Brett kompensiert werden können. Der Preis ist allerdings eine explodierende Komplexität der politischen Debatte. Dadurch ist die Gefahr gross, dass sich das Parlament in jahrelangen Debatten verliert und dass die notwendigen Reformen zu spät greifen, schreibt avenir suisse.
Der Think Tank erachtet deshalb eine Aufteilung in zwei Pakete als notwendig und sinnvoll. Das erste sollte dringende Massnahmen enthalten, die die nachhaltige und generationsgerechte Finanzierung unserer Vorsorgewerke sichern. Im zweiten Paket sollten tiefgreifende strukturelle Themen angepackt werden, die auf den ersten Reformschritten aufbauen.
Bürgerliche Allianz für rasche Reform der Sozialwerke
Das reine Umlageergebnis der AHV wird aller Voraussicht nach 2013 ins Negative kippen. Die erste Säule wird dann von den Reserven zehren, um ab 2020 erste Defizite anzuhäufen. Hinzu kommen die Probleme in der zweiten Säule mit ihrem anerkanntermassen zu hohen Umwandlungssatz. Eingedenk dieser bedrohlichen Aussichten für das Schweizerische Altersvorsorgesystem ist es zwischen den fünf Parteien FDP, SVP, CVP, BDP und GLP zum Schulterschluss gekommen. Die bürgerlichen Parteien haben vor den Medien in Bern klargemacht, dass der Bundesrat aus ihrer Sicht viel zu langsam agiert und die Strategie zu riskant ist. Die Landesregierung will alle anstehenden Fragen zu erster und zweiter Säule in einem Gesamtpaket behandeln – und dieses soll 2019, also kurz bevor die AHV defizitär wird, in Kraft treten, schreibt die NZZ.
Die Parteien fordern von Bundesrat Alain Berset nicht nur ein schnelleres Vorgehen, sondern warnen auch eindringlich vor einer Vermischung der verschiedenen Säulen in der Altersvorsorge. Diese Gefahr besteht, will der Sozialdemokrat Berset doch explizit die beiden ersten Säulen gemeinsam reformieren, wobei er gedenkt, den Umwandlungssatz zu senken und gleichzeitig das Rentenniveau zu garantieren. Dies führte de facto zu einem Ausbau der AHV. Die einzelnen Säulen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, hiess es indes an der Medienkonferenz. Der Mix aus Umlageverfahren (AHV), Kapitaldeckungsverfahren (BVG) und Eigenverantwortung in der dritten Säule sei die eigentliche Stärke des Systems. Konzeptionell sei man offen für eine gemeinsame Reformvorlage für die erste und die zweite Säule, gesetzgeberisch solle man sie indessen separat behandeln. Damit war auch gesagt, dass die heute stattfindende systemwidrige Umverteilung in der zweiten Säule ein Ende zu nehmen hat.
Die F&W kommentiert: “Der grosse Wurf von Bundesrat Berset dürfte scheitern. Dafür wird letztlich die Realität sorgen, im BVG können die Reformen nicht bis 2020 warten. Eine Aufteilung in kleinere Schritte hat zudem den Vorteil, dass eine Kumulation der Gegnerschaft einzelner Punkte zu einer ablehnenden Gesamtmehrheit ausgeschlossen ist. Den Ernst der Lage nach wie vor nicht begriffen hat Bersets Partei, die SP. Sie hat die Bürgerlichen in einer Medienmitteilung als «Heckenschützen» und «reine Sozialabbauer» diffamiert. Genosse Berset harrt noch viel Aufklärungsarbeit.”
NZZ / F&W / Kommentar SP
BDP: Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
Der Sonntag berichtet über Konzepte der BDP zur Altersvorsorge. Sie werden wie folgt zusammen gefasst: “Die Partei bringt ein Konzept mit drei Punkten in die AHV- und Rentendiskussion ein. Erstens soll das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden. Zweitens fordert die BDP Massnahmen, um die Arbeitsmarktchancen für die ältere Generation zu verbessern. Und drittens will sie, dass die Regierung Public Private Partnerships, also die Finanzierung von Infrastrukturen durch Private, prüft.
Kernpunkt des BDP-Konzepts ist die automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Sie geht dabei vom gleichen Rentenalter von Mann und Frau aus. «Ein Automatismus würde diese Frage entpolitisieren und an einer klar definierten Logik ausrichten», sagt BDP-Präsident Landolt. Wie dieser Automatismus genau aussehen soll, überlässt die BDP der Regierung. In der Motion, welche die BDP diese Woche einreichen will, wird betont, dass weiterhin «berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite » möglich sein sollen.
Als eine Art flankierende Massnahme zur Koppelung vom Rentenalter an die Lebenserwartung fordert die BDP in einem Postulat ein Massnahmenpaket der Regierung, um die Arbeitsmarktchancen der älteren Generation zu verbessern. «Zur langfristigen Sicherung der Sozialwerke ist eine Erhöhung des Rentenalters unumgänglich», steht darin. Diese Erhöhung mache aber nur dann Sinn, «wenn die heutige Benachteiligung älterer Arbeitssuchender weitgehend eliminiert werden kann».
5. IV-Revision: Positive Zwischenbilanz
Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug. Der Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, der mit der 5. IV-Revision angestrebt wurde, ist tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen, schreibt das BSV in einer Mitteilung.
Uni St. Gallen: “Generationenvertrag in Gefahr”
An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:
110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”
In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.
Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”
Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?
3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?
4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?
5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?
6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?
7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?
8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?
9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?
Interpellation SP: “Renten sichern”
Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?
2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l’AVS et de la LPP permet d’atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?
3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?
4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?
6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?
7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?
8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?
9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?
NZZ: “Kühle Brise um Berset”
Die NZZ schreibt: “Die Reform der Altersvorsorge ist eine der grössten Herausforderungen, denen sich Bundesrat und Parlament in den nächsten Jahren zu stellen haben. Bundesrat Alain Berset (SP) hat sich dazu entschieden, die staatliche erste und die berufliche zweite Säule in einem Gesamtpaket zu reformieren. Dieses Vorgehen weckt nun den Argwohn der bürgerlichen Parteien, und auch die SP ist – vor allem mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen – unzufrieden. (…)
Da es in der Wintersession trotz den dringlichen Interpellationen zu keiner Sonderdebatte zum Berset-Paket kommen wird, planen die bürgerlichen Parteien bis Ende Session einen gemeinsamen öffentlichen Auftritt. Dort wollen sie, so ist von mehreren Seiten zu hören, einen gemeinsamen Vorschlag für eine AHV-Schuldenbremse präsentieren. Das Problem war bisher, dass eine Schuldenbremse von all diesen Kräften zwar prinzipielle Zustimmung erfuhr, dass deren Ausgestaltung aber zu Streit führte. Im Moment räumt man letzte Differenzen aus. Für einmal liegt ein bürgerlicher Schulterschluss also nahe.
Auf der linken Seite bleibt noch einiges zu klären. Zwar passt Bersets Strategie, die auf eine Stärkung der ersten Säule hinausläuft, gut ins «big picture». Doch vor allem an der Erhöhung des Frauenrentenalters haben die Genossen keine Freude. Berset erfährt den linken Zorn denn auch am eigenen Leib: Am Unia-Kongress wurde er in diesen Tagen rüde ausgepfiffen.”
SGB beschliesst Initiative für höhere AHV
Die Delegiertenversammlung des SGB hat einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Das entspricht monatlich 116 bis 232 Franken.
AHVplus ist laut SGB mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht sollen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer kommen, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
