Am 26. September 2010 wird über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) abgestimmt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sie nötig, ausgewogen und zweckmässig ist. Er empfiehlt dem Volk, die Revision anzunehmen. Nur eine finanziell stabile ALV kann Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern. Die Revision leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Schweiz. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat die Argumente des Bundesrats dargelegt.
Sozialversicherung
Jahresbericht «Sozialversicherungen 2009»
Der jährliche Bericht des Bundesrates über die Sozialversicherungen für das Berichtsjahr 2009 liegt vor. Ein Themenschwerpunkt befasst sich mit der Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Sozialversicherungen der Schweiz. Sowohl bei den Einnahmen und Ausgaben als auch bei den Vermögensanlagen der Versicherungen hat die Krise deutliche Spuren hinterlassen. Andererseits zeigt sich, dass die Sozialversicherungsleistungen in Krisenzeiten auch einen Beitrag zur Unterstützung der Konjunktur leisten. Für eine abschliessende Bilanz sei es jedoch zu früh, da auch mit Effekten zu rechnen ist, die sich erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung bemerkbar machen werden, heisst es in einer Mitteilung des BSV.
IV: Wie im Selbstbedienungsladen
Alex Baur hat die Studie des Bundesrates zu Invalidität des BSV in der Weltwoche einer näheren Prüfung unterzogen. Seine Feststellung: “Der Beschönigungsversuch bringt erschreckende Fakten und Systemfehler bei der IV zutage”. Baur schreibt: “Tatsache ist: Gastarbeiter aus dem besagten Gebiet werden überdurchschnittlich oft und vor allem auch früher invalid als Schweizer. Die Zahlen sind erschreckend. Im Jahr 2007 erhielten 0,83 Prozent der in der Schweiz ansässigen Türken neu eine IV-Rente. Damit liegt die Invaliditätsquote bei dieser Gruppe fast dreimal höher als bei den Schweizer Bürgern (0,29 Prozent). Neben den Zuwanderern aus dem ehemaligen Jugoslawien (0,67 Prozent) sind auch Portugiesen, Italiener und Spanier (0,37 bis 0,53 Prozent) extrem anfällig für IV-Renten. Deutsche und Franzosen dagegen lagen, zumindest vor drei Jahren noch, knapp unter dem Schnitt.
Diese Zahlen sind allerdings bloss eine Art Nebenprodukt der Studie. Ziel der Übung war es, eine Erklärung für dieses Phänomen zu erarbeiten. Die BASS-Autoren glauben, fündig geworden zu sein: Sie führen die erhöhte Rentenanfälligkeit darauf zurück, dass die besagten Bevölkerungsgruppen öfter harte körperliche und ungesunde Arbeit verrichten würden, weniger auf ihre Gesundheit achteten und an Heimweh litten. Den Begriff «Missbrauch» findet man nirgends im Text. Aus einem einfachen Grund: Diese Möglichkeit wurde gar nicht erst untersucht.
Im Pressetext zur BASS-Studie, der ungefiltert und kritiklos verbreitet wurde, ist von «sozialer Unterschichtung» und «erhöhter Vulnerabilität» die Rede. Leider hat sich anscheinend niemand dazu überwinden können, die Studie zu lesen. Tatsächlich ist die Lektüre des achtzig Seiten dicken Dokumentes in schwerverständlichem Sozialarbeiter-Kauderwelsch eine Zumutung. Nimmt man sich jedoch die Mühe, die harten Fakten aus den gestelzten Formulierungen und gewundenen Relativierungen herauszuschälen, öffnen sich Abgründe. Namentlich die IV, davon gehen selbst die wohlgesinnten Autoren aus, hat mit Krankheit im volkstümlichen Sinn nur noch am Rande zu tun. Man könnte es auch so formulieren: Was einst als solidarische Institution für Invalide gegründet und konzipiert wurde, ist zu einer Art Selbstbedienungsladen für arbeitsmüde Frühpensionäre verkommen.”
Weltwoche (login)
Markante Zunahme der Hundertjährigen in der AHV
In SSCH beschreibt Jacques Méry die Entwicklung der Versicherten in der AHV. Die obige Grafik zeigt die Zunahmen der 100jährigen und Älteren. Dazu Méry: “Betrachtet man die Spitze der Alterspyramide, zeigt sich, dass die Zahl der Hundertjährigen in der Altersversicherung zwischen 1999 und 2009 um 79 Prozent auf 1200 zugenommen hat. Bei den über Hundertjährigen handelt es sich mehrheitlich um Frauen. Ihr Anteil liegt bei stabilen 85 Prozent.”
6. IV-Revision, 2. Teil
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er den Auftrag des Parlaments, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Massnahmenpaket soll sicherstellen, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Sie soll es der IV darüber hinaus ermöglichen, ihre Schulden bei der AHV bis voraussichtlich 2028 zu tilgen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010. Die IV-Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.
Das vierstufige Rentensystem der Invalidenversicherung (IV) mit Viertels-, Halb- und Dreiviertels- und Vollrenten soll durch ein stufenloses System ersetzt werden. Mit dieser Massnahme möchte der Bundesrat die IV ab 2019 um jährlich 400 Millionen Franken entlasten.
Ständerat heisst erstes Paket der 6. IV-Revision gut
Tausende IV-Rentnerinnen und Rentner sollen wieder arbeiten können. Das ist das Ziel der 6. IV-Revision, welche der Ständerat mit grosser Mehrheit gutgeheissen hat. Das erste Massnahmenpaket der IV-Vorlage bringt langfristig Einsparungen von 500 Millionen Franken pro Jahr.
Anders als bei der letzten IV-Revision geht es diesmal nicht darum, weniger neue Renten zu gewähren, sondern alte aufzuheben: Geplant ist, dass 16’800 IV-Rentner bis 2018 wieder eine Stelle finden. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) sprach von einem «ehrgeizigen Ziel».
In einem zweiten Paket, das der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen will, sollen weitere 500 Millionen eingespart werden. Die 6. IV-Revision ist Teil einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll.
Motion: Steuerbefreite AHV-Leistungen
Hans Kaufmann wollte mit seiner Motion “AHV steuerfrei” die AHV-Renten steuerlich vollständig befreien. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 112 gegen 48 Stimmen ab.
AHV-Statistik Dezember 2009
Die Ausgaben der Altersversicherung beliefen sich im Jahr 2009 auf 35.8 Mrd. Franken. Die Renten machten mit 34.9 Mrd. Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (467 Mio. Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (102 Mio.). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27.3 Mrd. Franken oder 68.8 % der gesamten Einnahmen (39.7 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7 Mrd. Franken (17.8 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2.1 Mrd, Fanken (5.4 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
IV-Statistik Dezember 2009
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2009 an insgesamt 460’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 6.1 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1.4 Mia. Franken zu Buche. Diese und viele weitere Informationen liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
economiesuisse: “Die 1. Säule gerät ins Wanken”
AHV/IV/EO: Verbesserte Betriebsergebnisse
Das Umlageergebnis der AHV, welches die Versicherungstätigkeit widerspiegelt, fällt mit 1’087 Mio. Franken bedeutend geringer aus als im Vorjahr. Das Umlageergebnis der IV ist mit -930 Millionen zwar immer noch klar negativ, allerdings hält der schon seit mehreren Jahren festgestellte Trend zur Verbesserung weiterhin an. Die EO weist ein verschlechtertes Umlageergebnis aus.
AHV Ausgleichsfonds: Auf Consultant-Suche
The Swiss first pillar buffer fund AHV is looking for an investment consultant to take over a wide range of services including looking at “new asset classes” and providing “forecast analysis”. Watson Wyatt is currently its investment controller on the level of the administrative board “but no permanent investment adviser” is currently in place and various advisers had been used from time to time, according to Eric Breval, chief executive of the CHF25bn (€17bn) fund.
“The board is confronted today with more and more complex questions,” Breval pointed out. So on top of signing new recruits in the fund’s administration, AHV has decided an external opinion should be sought “on a more systematic basis”, to help make investment decisions. The consultant is required, as part of its service, to provide the tender names as well as “assistance in the analysis and implementation of ALM strategies“.
That said, Breval explained “ALM does not have the same meaning as for pension funds in the second pillar” as AHV is a first pillar fund based on a pay-as-you go system. He confirmed the consultant will assist with “forecast analysis”, as provided in the past either by external service providers or through the federal ministry for social insurances (BSV). The consultant will also expected to help the fund with “the analysis of new asset classes/ segments” albeit Breval pointed out “no decision had been made yet” on which asset classes they might be.
6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.
IV: Erneut weniger Renten im Jahr 2009
Die Zahl der Neurenten in der Invalidenversicherung hat 2009 nochmals um rund 10% abgenommen. Die IV gewährt heute 44% weniger neue Renten als im Jahr 2003, dem Jahr mit der höchsten Anzahl Neurenten, bevor die Trendwende eingesetzt hat. Als Folge dieser Entwicklung hat auch der Rentenbestand weiter abgenommen. Im Januar 2006 wurde der Höchststand von 257’500 laufenden Renten ausgewiesen, bis Januar 2010 ging der Rentenbestand um 4.3% zurück. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung musste die IV 2009 ein Defizit von etwa 1.1 Milliarden Franken hinnehmen, ihre Schulden bei der AHV stiegen auf rund 14 Milliarden.
Behindertenorganisationen: Fehlende Regeln für IV-Gutachten
“Die IV-Stellen müssen den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Für diese Abklärungen werden von der Invalidenversicherung jährlich tausende medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Davon finanzieren sich zahlreiche private Gutachterfirmen mit Auftragsvolumina von teilweise mehreren Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherung kontrolliert diesen wachsenden Markt kaum. So fehlen insbesondere ein geregeltes Beauftragungsverfahren, ein unabhängiges Controlling und ein unabhängiges Qualitätsmanagement,” schreibt eine Vereinigung von Behindertenorganisationen.
Auch die Gerichte kontrollierten die Gutachten externer Fachspezialisten nicht detailliert, sondern erkennen ihnen vollen Beweiswert zu, solange «nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit» der Expertise sprechen. Damit komme den medizinischen Gutachten im IV-Verfahren oft entscheidende Bedeutung zu.
Die Rechtsberatungsstellen von Behindertenorganisationen werden oft mit Fragen rund um Begutachtungen konfrontiert. Eine Gruppe von Juristen von Procap, Integration Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Behindertenforum und Schweizerischer Gehörlosenbund hat sich deshalb intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und ein 12-seitiges Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.
Das Papier der Behindertenorganisationen kommt zum Schluss: In Anbetracht der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Begutachtungsinstitute und einzelner Gutachter einerseits und der fehlenden Kontrolle andererseits ist ein faires IV-Verfahren mit den bestehenden Regeln nicht mehr garantiert. Es ist notwendig, die Begutachtung umfassender zu regeln.