Der Pensionskassenverband ASIP warnt in einer Mitteilung vor voreiligen Schlüssen bei der EL-Reform und wehrt sich gegen ein allfälliges Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule. In der Mitteilung wird festgehalten: “Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Unter anderem soll der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Der ASIP hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über solche Massnahmen nachdenken sollte. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.

Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist festzuhalten. Zudem ist aus Sicht des ASIP auch eine Einschränkung des reglementarischen Handlungsspielraumes bei den Kapitalbezugsmöglichkeiten falsch. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.”

 Mitteilung ASIP / Kommentar Arbeitgeberverband