Die AHV hat 2013 finanziell deutlich schlechter abgeschnitten als im Vorjahr. Das Umlageergebnis belief sich auf 14 Millionen Franken gegenüber 260 Millionen Franken im Vorjahr.
Das Betriebsergebnis, das sowohl den Beitrag aus der Vermögensbewirtschaftung als auch die vom Bund bezahlten IV-Zinsen auf der IV-Schuld beinhaltet, lag mit 908 Millionen Franken deutlich tiefer als im Vorjahr. 2013 hatte es noch 2,026 Milliarden Franken betragen.
Bei der Invalidenversicherung ist das Umlageergebnis von 394 Millionen Franken im Vorjahr auf 509 Millionen Franken angestiegen. Im Vorjahresvergleich leicht rückläufig war das Betriebsergebnis mit 586 Millionen Franken gegenüber 595 Millionen Franken im Vorjahr.
Die IV-Schuld gegenüber der AHV wurde aber weiter getilgt. Die Forderung der AHV an die IV beläuft sich noch auf 13,765 Milliarden Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds per Anfang 2011 haben die positiven Betriebsergebnisse laut BSV dazu beigetragen, die IV-Schuld um 1,179 Milliarden Franken zu reduzieren.
Das Umlageergebnis der Erwerbsersatzordnung (EO) belief sich auf 128 Millionen Franken gegenüber 121 Millionen Franken im Vorjahr. Das Betriebsergebnis liegt bei 141 Millionen Franken und war somit leicht rückläufig im Vorjahresvergleich (148 Millionen).
Insgesamt nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber für die AHV, die IV und die EO um 2,3 Prozent zu. Die Gesamtbeiträge aller Sozialwerke von 51,57 Milliarden Franken deckten den Aufwand von 50,919 Milliarden Franken, wie das BSV weiter schreibt. Das Anlageergebnis auf das Anlagevermögen fiel mit einer Rendite von 2,8 Prozent deutlich tiefer aus als im Vorjahr mit 7,0 Prozent.
Die unterschiedlichen Anlage- und Risikoprofile führten dazu, dass das Vermögen der AHV eine Rendite von 2,5 Prozent aufwies, bei der IV waren es 1,7 Prozent und bei der EO 2,3 Prozent.

Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung über den Bericht zu den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: “Der ASIP begrüsst die umfassende Auslegeordnung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Er begrüsst insbesondere, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Der Bericht hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über Massnahmen nachdenken kann. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Die Evaluation des Pilotprojekts FER («Gesundheitliche Früherkennung und berufliche Reintegration») stellt der Wirkung des FER-Konzepts gute Noten aus. Die Evaluation wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Auftrag gegeben. Sechs mittlere bis grosse Unternehmen aus verschiedenen Branchen und ihre Sozial- respektive Privatversicherungspartner erprobten im Pilotprojekt eine verbindliche Zusammenarbeit nach standardisierten Abläufen. Ziel war es, bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden sehr frühzeitig und koordiniert so zu reagieren, dass diese im Unternehmen bleiben können oder zumindest nicht aus dem ersten Arbeitsmarkt ausscheiden. Hinter FER stehen der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV (Patronat) und der Schweizerische Versicherungsverband SVV, mehrere grosse Unternehmen, Privatversicherungen, die Invalidenversicherung und die Suva sowie Bundesämter.
181 500 Personen erhielten im Dezember 2012 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 5800 Personen mehr als Ende 2011, doch der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, liegt damit weiterhin bei rund 12 Prozent, also auf dem gleichen Niveau wie in den letzten 10 Jahren. 110’200 Personen bezogen Ende 2012 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1700 Personen mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner mit EL erhöhte sich um 1,3 Prozentpunkte auf rund 41 Prozent.