Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2013 an insgesamt 440’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,6 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1,6 Mia. Franken zu Buche. Diese und weitere Ergebnisse liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
Sozialversicherung
AHV-Statistik 2013
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2013 auf 40,0 Milliarden Franken. Die Renten abzüglich der Rückerstattungen machten mit 39,0 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (546 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (114 Millionen). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 29,5 Milliarden Franken oder 73,9 % der gesamten Einnahmen (40,0 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,8 Milliarden Franken (19,5 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,3 Milliarden Franken (5,8 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
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Ăśbersicht Statistiken
Bundesrat gegen AHVplus
Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum zum Ausbau der AHV, möchte aber die Altersvorsorge langfristig sichern. Er lehnt deshalb die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ ohne Gegenvorschlag ab und verfolgt seine Strategie einer umfassenden Reform mit mehreren aufeinander abgestimmten Massnahmen weiter, heisst es in einer Pressemitteilung.
Nach Ansicht des Bundesrats sprechen finanzielle, volkswirtschaftliche und sozialpolitische Gründe gegen die Annahme der Initiative „AHVplus: für eine starke AHV“. Diese hätte insbesondere zur Folge, dass die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung um jährlich rund 4 Milliarden Franken, bis im Jahr 2030 sogar um etwa 5,5 Milliarden steigen. Sie würde damit die finanziellen Herausforderungen der AHV noch verschärfen, weil in diesem Zeitraum die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ins Pensionsalter kommen.
IV 2013: Weniger Renten, mehr berufliche Eingliederung
Im Januar 2014 registrierte die IV in der Schweiz und im Ausland 229’800 gewichtete Renten (Summe der ganzen Renten und der Anteile der Teilrenten). Das sind 4800 Renten oder 2% weniger als im Vorjahr. Dies ist der deutlichste RĂĽckgang seit Januar 2006, als mit 257’500 gewichteten Renten der höchste Rentenbestand erreicht worden war. Mit 13’800 haben die gewichteten Neurenten 2013 einen neuen Tiefststand erreicht, nachdem sie 2011 leicht angestiegen, 2012 wieder etwas gesunken sind. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 beträgt rund 51%.
Im Gegensatz zu den sinkenden Neurentenzahlen hat die IV seit 2008 jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. Von 2002 bis 2013 hat sich das Verhältnis von Personen mit Neurenten zu Personen, die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung erhalten, umgekehrt. Diese Zahlen spiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung wider. Die 2008 in Kraft getretene 5. IV-Revision hat diesen Wandel stark vorangetrieben.
Die IV hat im vergangenen Jahr in 2’570 Fällen Ermittlungen wegen Versicherungsmissbrauchs aufgenommen, 2100 Fälle waren vom Vorjahr noch hängig. In 510 Fällen wurde eine Observation durchgefĂĽhrt. In 570 von 2540 im Jahr 2013 abgeschlossenen Fällen wurde das bewusste Erschleichen einer Leistung nachgewiesen. In der Folge werden nun umgerechnet 420 ganze Renten weniger ausbezahlt. Dies bedeutet hochgerechnet eine Einsparung von insgesamt 173 Mio. Franken.
UBS: Vorsorgelasten in die Zukunft verschoben
Die UBS hat eine Studie zur Zukunft der Altersvorsorge publiziert, die ein wenig verheissungsvolles Bild gibt. Die Bank schreibt dazu: “Die Schweizer Altersvorsorge steckt in der Klemme. „Seit dem Scheitern der 11. AHV-Revision und der Ablehnung der Herabsetzung des Umwandlungssatzes im Jahre 2010 ist die Kluft zwischen Reformbedarf und Reformfähigkeit weiter gewachsen,“ sagt Andreas Schlatter, Mitglied der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge und Leiter von UBS Global Asset Management Schweiz.
Die zentralen Ergebnisse der Studie sind:
- AHV-FinanzierungslĂĽcke: In der AHV ĂĽbersteigen heutige Rentenversprechen den Barwert zukĂĽnftiger Einnahmen um 173,4% des Schweizer BIP. Umgerechnet entspricht dies etwa einer Billion Franken.
- Generationengerechtigkeit: Es zeigt sich ein starker Anstieg in der Belastung der AHV nach Jahrgängen. Unter der Annahme, dass die Finanzierungslücke in der AHV durch eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2025 geschlossen werden soll, beläuft sich die Mehrbelastung (Beiträge gegenüber empfangenen Leistungen) für eine Person des Jahrgangs 2010 auf 1590 Franken pro Lebensjahr und für eine Person des Jahrgangs 1980 auf CHF 860 gegenüber einer Person, die heute das Rentenalter erreicht (Jahrgang 1949). Hingegen sind heutige Rentner höheren Alters deutlich bessergestellt. Zum Beispiel hat eine heute 85-jährige Person (Jahrgang 1929) eine Minderbelastung von etwa CHF 680 pro Lebensjahr gegenüber dem heute 65-jährigen Neurentner.
- Nachhaltigkeitslücke: Die implizite Staatsschuld der Schweiz liegt bei 167,4% des BIP. Zusammen mit den expliziten Schulden in Höhe von 35,5% des BIP im Jahr 2011, beläuft sich die tatsächliche Staatsverschuldung der Schweiz auf 202,9% des BIP. Dies entspricht einer Summe von fast 1,2 Billionen Franken. Rechnet man der tatsächlichen Staatsverschuldung schliesslich die bestehenden expliziten Vermögen in Höhe von 36,9% des BIP im Jahr 2011 entgegen, so beziffert sich die Nachhaltigkeitslücke der Schweiz auf 166,0% des BIP oder etwa 970 Milliarden.
Studie
AHV-Ergebnis verschlechtert
Die AHV hat 2013 finanziell deutlich schlechter abgeschnitten als im Vorjahr. Das Umlageergebnis belief sich auf 14 Millionen Franken gegenĂĽber 260 Millionen Franken im Vorjahr.
Das Betriebsergebnis, das sowohl den Beitrag aus der Vermögensbewirtschaftung als auch die vom Bund bezahlten IV-Zinsen auf der IV-Schuld beinhaltet, lag mit 908 Millionen Franken deutlich tiefer als im Vorjahr. 2013 hatte es noch 2,026 Milliarden Franken betragen.
Bei der Invalidenversicherung ist das Umlageergebnis von 394 Millionen Franken im Vorjahr auf 509 Millionen Franken angestiegen. Im Vorjahresvergleich leicht rückläufig war das Betriebsergebnis mit 586 Millionen Franken gegenüber 595 Millionen Franken im Vorjahr.
Die IV-Schuld gegenüber der AHV wurde aber weiter getilgt. Die Forderung der AHV an die IV beläuft sich noch auf 13,765 Milliarden Franken. Seit der Einführung des IV-Fonds per Anfang 2011 haben die positiven Betriebsergebnisse laut BSV dazu beigetragen, die IV-Schuld um 1,179 Milliarden Franken zu reduzieren.
Das Umlageergebnis der Erwerbsersatzordnung (EO) belief sich auf 128 Millionen Franken gegenüber 121 Millionen Franken im Vorjahr. Das Betriebsergebnis liegt bei 141 Millionen Franken und war somit leicht rückläufig im Vorjahresvergleich (148 Millionen).
Insgesamt nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber für die AHV, die IV und die EO um 2,3 Prozent zu. Die Gesamtbeiträge aller Sozialwerke von 51,57 Milliarden Franken deckten den Aufwand von 50,919 Milliarden Franken, wie das BSV weiter schreibt. Das Anlageergebnis auf das Anlagevermögen fiel mit einer Rendite von 2,8 Prozent deutlich tiefer aus als im Vorjahr mit 7,0 Prozent.
Die unterschiedlichen Anlage- und Risikoprofile führten dazu, dass das Vermögen der AHV eine Rendite von 2,5 Prozent aufwies, bei der IV waren es 1,7 Prozent und bei der EO 2,3 Prozent.
Steigende IV-Zahlen für Jugendliche mit psychischen Problemen
Immer mehr 18- bis 24-Jährige bekommen eine IV-Rente wegen psychischer Probleme. Rund 1300 sind es landesweit pro Jahr – rund dreimal so viele wie noch 1995. «Ja, psychische Probleme sind eine besonders grosse Herausforderung: fĂĽr die betroffenen jungen Menschen, fĂĽr ihre Eltern und ihre Familie, fĂĽr die Schulen und Ausbildungsstätten, fĂĽr die Arbeitgeber und die Wirtschaft – und eben auch fĂĽr die Sozialversicherungen», kommentiert Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der IV-Stelle Schwyz, die Entwicklung in der Luzerner Zeitung.
Ende 2013 waren es im Kanton Schwyz 138 Personen in besagter Altersgruppe, die eine Teil- oder eine ganze IV-Rente erhielten. 54 davon wegen psychischer Probleme, also rund 40 Prozent. «Selbstverständlich gibt es gewisse Schweregrade, die eine berufliche Eingliederung nicht möglich machen», sagt Roland Weber, Chefarzt des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kantons Schwyz. Grundsätzlich minimiere aber eine Rente die Chance, im Erwerbsleben aktiv zu sein, deutlich.
An diesem Punkt sieht die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das grosse Problem. In einem aktuellen Bericht schreibt sie: «Die IV ist zu attraktiv für Jugendliche.» Es würde sich mehr lohnen, eine IV-Rente zu beziehen, als zu arbeiten. Diese Negativranreize müssten abgeschafft werden.
Die Geschichte des Sozialstaates Schweiz
Aus Anlass seines 100-jährigen Bestehens hat das Bundesamt für Sozialversicherungen 2013 die Geschichte der Sozialen Sicherheit aufarbeiten lassen und stellt diese nun in einer Internetpublikation der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Webauftritt vermittelt aus verschiedenen Blickwinkeln Zugang zur schweizerischen Sozialstaatsgeschichte. Ein Zeitstrahl verweist auf die wichtigsten Etappen der Geschichte der Sozialen Sicherheit. Zahlreiche Einzelbeiträge gehen der Frage nach, wie der Sozialstaat mit den Risiken wie Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Behinderung umgegangen ist. Ferner werden Parteien und Verbände, Wissenschaftler, Politiker und Chefbeamte portraitiert. Ein weiterer Fokus liegt auf der institutionellen Dimension – Gesetze, Wohlfahrtseinrichtungen und staatliche Verwaltung.
Historiker der Universitäten Basel und Genf erarbeiteten und bildeten den aktuellen Forschungsstand ab. Dank Quellen- und Literaturangaben sowie eines statistischen Anhangs soll die Webplattform auch Spezialisten als Nachschlagewerk dienen. Die Inhalte werden periodisch überprüft und nachgeführt.
AHV-Ausgleichsfonds mit 2,8% Rendite
Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben im Anlagejahr 2013 eine Nettorendite auf dem Wertschriftenvermögen, ohne Einbezug der Liquidität, von +2.8% erzielt. Das Anlagejahr 2013 war insbesondere durch grosse Renditeunterschiede gekennzeichnet. Während mit Aktien teilweise zweistellige Renditen erzielt werden konnten, war die Rendite der Obligationen insgesamt gesehen negativ. Diese zweigeteilte Marktentwicklung reflektiert sich in den Nettorenditen der Vermögen der einzelnen Sozialwerke, deren individuelle Anlagepolitik auf ihre spezifischen, finanziellen Begebenheiten ausgerichtet ist. Während die AHV und die EO, die etwas mehr Aktien im Portfolio halten, eine Nettorendite von 2.5%, respektive 2.3%, erzielen konnten, beläuft sich das Nettoresultat der etwas konservativer anlegenden IV auf 1.7%. Die Kosten für die Vermögensverwaltung (inkl. Stempelsteuer) bewegen sich stabil bei rund 0.20%.
Volksinitiative «AHVplus» zustande gekommen
Die am 17. Dezember 2013 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112’102 eingereichten Unterschriften 111’683 gültig sind.
avenir suisse: Generationenvertrag?
Die Alterung der Gesellschaft tangiert den Generationenvertrag mehrfach: bei der Finanzierung der Altersvorsorge, bei der VerfĂĽgbarkeit professioneller Altenpfleger und beim potenziellen freiwilligen Engagement von Jungrentnern, schreibt avenir suisse.
Konnte man früher von einem breiten Familienstammbaum sprechen, so gleichen die heutigen Generationenstrukturen eher einem Bambusstock. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Generationenvertrag sowohl im «Kleinen», in der Familie, als auch im «Grossen», sprich bei der staatlichen sozialen Sicherheit.
Können Ehepartner und Kinder desweitern ihren betagten Angehörigen nicht mehr helfen, müssen diese durch Fachpersonen, ambulant oder stationär, gepflegt werden. Auch hier fordert die Alterung ihren Tribut, weil der Topf potentieller Fachkräfte kleiner wird. In der Schweiz wird sich bis 2030 das Verhältnis der aktiven Bevölkerung zu den Hochaltrigen halbieren, bis 2050 sogar dritteln. Die Situation in Deutschland und Frankreich wird sich ähnlich entwickeln.
Zuletzt gefährdet die Alterung der Gesellschaft die Finanzierung der Altersvorsorge besonders dann, wenn diese im Umlageverfahren organisiert ist. Nach diesem Prinzip zahlen die Erwerbstätigen via Lohnbeiträge die laufenden Renten der heutigen Rentner. Etwa 73% der Altersrenten in Frankreich, 70% in Deutschland und 43% in der Schweiz, werden auf diese Weise finanziert. Mehr Rentner, die länger leben, werden durch weniger Erwerbstätige finanziell unterstützt. Mehr Saft wird aus immer kleineren Zitronen gepresst.
SVV: Altersvorsorge-Monitor 2013
Die meisten Stimmberechtigten sind der Meinung, dass unsere Altersvorsorge gut funktioniert. Sie gehen davon aus, dass sich ihre Pläne nach der Pensionierung erfüllen lassen. Dennoch haben die aktuellen Diskussionen rund um die Reform der Altersvorsorge den Blick für Probleme und Grenzen geschärft. So lauten die heute vorgestellten Ergebnisse der Meinungsumfrage «Altersvorsorgemonitor 2013» vom Forschungsinstitut gfs.bern. Die Befragung zeigt auch, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Berset die richtigen Akzente setzt.
Es zeigt sich, dass die Sorge um die eigene zukünftige Rente stärker im Vordergrund steht als die Diskussion um die Finanzierung des Gesamtsystems. «Die Meinungen über die Altersvorsorge und über ihre Probleme verändern sich: Fundamentalopposition gegen jegliche Änderung lässt nach. Für Reformschritte im Bereich von Leistungskürzungen ist der Druck auf die Bevölkerung allerdings noch zu klein», erklärt Claude Longchamp, gfs.bern. Aus den Resultaten schliesst er, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset aus Sicht der Stimmberechtigten richtige Akzente setzt. Denn sie bestehe aus einem Paket unterschiedlicher Massnahmen, bei dem jeder etwas gibt und etwas nimmt.
Mitteilung SVV / Studie Altersvorsorge-Monitor
Kommentar zum Bericht über Ergänzungsleistungen
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung über den Bericht zu den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: “Der ASIP begrüsst die umfassende Auslegeordnung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Er begrüsst insbesondere, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Der Bericht hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über Massnahmen nachdenken kann. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Die Aussagen im Bericht des Bundesrats bestätigen die bisherige Haltung des ASIP, der immer darauf hingewiesen hat, dass bis heute keine erhärtete, wissenschaftlich untermauerte Korrelation zwischen Kapitalbezug und nachfolgendem EL-Bezug besteht. Ohne konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen, werde seitens der Ausgleichskassen immer wieder pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Dabei zitierten sie oft den Anteil Kapitalbezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sage jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle eine verschwindend kleine, eine kleine oder eine grosse Minderheit darstellen. So oder so handle es sich um eine Minderheit. Bevor allfällige Korrekturen eingeleitet werden, brauche es richtigerweise Zahlen, die brauchbare Aussagen zur Frage liefern, ob der Kapitalbezug überhaupt ein nennenswertes Problem darstellt.
Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2012
Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2012» enthält eine Gesamtübersicht über aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe gibt einen Überblick über die Strategien zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende September bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.12D).
NZZ: Interview mit Arbeitgeber-Direktor Müller
Die NZZ am Sonntag interviewte Roland Müller, seit Anfang Juli als Nachfolger von Thomas Daum neuer Direktor des Arbeitgeberverbands. Auszüge aus dem Gespräch:
Man soll also länger arbeiten, weniger verdienen und damit auch weniger in die berufliche Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung einzahlen?
Das kann man so nicht sagen. Es darf keinen Lohndruck gegen unten geben, und es werden nicht alle älteren Arbeitnehmer weniger verdienen. Aber wir gehen zum Beispiel davon aus, dass ab einem gewissen Alter auch Teilzeit, dafür über das Referenz-Rentenalter hinaus gearbeitet werden kann. Zum Thema berufliche Vorsorge: Es stimmt, heute sind die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer in der Regel höher. Dies bedeutet aber nicht automatisch höhere Gesamtlohnkosten. Denn oft sind Arbeitnehmer bereit, einen tieferen Nettolohn zu beziehen, im Wissen darum, dass ihnen die höheren Beiträge bei der eigenen Vorsorge zugute kommen.
Sozialminister Alain Berset will Rentenalter 65 für alle, Sie denken bereits an Rentenalter 67. Gleichzeitig sprechen Sie von Lohneinbussen. Wie lässt sich so ein Programm politisch verkaufen?
Bundesrat Berset und wir haben unterschiedliche Zeitpläne. Er plant eine Reform für 2020. Auch uns ist klar, dass 2020 noch nicht Rentenalter 67 gelten kann. Rentenalter 67 wird erst für die Zeit um 2030 zum Thema. Beispielsweise könnte man ab 2020 das Rentenalter pro Jahrgang um zwei Monate erhöhen. Auf jeden Fall können wir die aktuellen demografischen Entwicklungen nicht ausblenden und müssen versuchen, Verständnis zu wecken, damit die Reformen sozialverträglich gestaltet werden.
pw. Roland Müller, Jahrgang 1963, ist seit Anfang Juli Direktor des Arbeitgeberverbands. Müller ist Rechtsanwalt und Titularprofessor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Beim Arbeitgeberverband ist Müller seit fünf Jahren, zuvor arbeitete er für den Versicherungsverband. Bis zur Aufnahme seiner Tätigkeit als Direktor des SAV war Müller Mitglied des Vorstands des Vorsorgeforums. Sowohl in seiner Funktion beim SAV wie auch beim Vorsorgeforum folgt ihm Martin Kaiser, vordem Mitarbeiter des BSV.
