Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben im Anlagejahr 2013 eine Nettorendite auf dem Wertschriftenvermögen, ohne Einbezug der Liquidität, von +2.8% erzielt. Das Anlagejahr 2013 war insbesondere durch grosse Renditeunterschiede gekennzeichnet. Während mit Aktien teilweise zweistellige Renditen erzielt werden konnten, war die Rendite der Obligationen insgesamt gesehen negativ. Diese zweigeteilte Marktentwicklung reflektiert sich in den Nettorenditen der Vermögen der einzelnen Sozialwerke, deren individuelle Anlagepolitik auf ihre spezifischen, finanziellen Begebenheiten ausgerichtet ist. Während die AHV und die EO, die etwas mehr Aktien im Portfolio halten, eine Nettorendite von 2.5%, respektive 2.3%, erzielen konnten, beläuft sich das Nettoresultat der etwas konservativer anlegenden IV auf 1.7%. Die Kosten für die Vermögensverwaltung (inkl. Stempelsteuer) bewegen sich stabil bei rund 0.20%.
Sozialversicherung
Volksinitiative «AHVplus» zustande gekommen
Die am 17. Dezember 2013 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112’102 eingereichten Unterschriften 111’683 gültig sind.
avenir suisse: Generationenvertrag?
Die Alterung der Gesellschaft tangiert den Generationenvertrag mehrfach: bei der Finanzierung der Altersvorsorge, bei der Verfügbarkeit professioneller Altenpfleger und beim potenziellen freiwilligen Engagement von Jungrentnern, schreibt avenir suisse.
Konnte man früher von einem breiten Familienstammbaum sprechen, so gleichen die heutigen Generationenstrukturen eher einem Bambusstock. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Generationenvertrag sowohl im «Kleinen», in der Familie, als auch im «Grossen», sprich bei der staatlichen sozialen Sicherheit.
Können Ehepartner und Kinder desweitern ihren betagten Angehörigen nicht mehr helfen, müssen diese durch Fachpersonen, ambulant oder stationär, gepflegt werden. Auch hier fordert die Alterung ihren Tribut, weil der Topf potentieller Fachkräfte kleiner wird. In der Schweiz wird sich bis 2030 das Verhältnis der aktiven Bevölkerung zu den Hochaltrigen halbieren, bis 2050 sogar dritteln. Die Situation in Deutschland und Frankreich wird sich ähnlich entwickeln.
Zuletzt gefährdet die Alterung der Gesellschaft die Finanzierung der Altersvorsorge besonders dann, wenn diese im Umlageverfahren organisiert ist. Nach diesem Prinzip zahlen die Erwerbstätigen via Lohnbeiträge die laufenden Renten der heutigen Rentner. Etwa 73% der Altersrenten in Frankreich, 70% in Deutschland und 43% in der Schweiz, werden auf diese Weise finanziert. Mehr Rentner, die länger leben, werden durch weniger Erwerbstätige finanziell unterstützt. Mehr Saft wird aus immer kleineren Zitronen gepresst.
SVV: Altersvorsorge-Monitor 2013
Die meisten Stimmberechtigten sind der Meinung, dass unsere Altersvorsorge gut funktioniert. Sie gehen davon aus, dass sich ihre Pläne nach der Pensionierung erfüllen lassen. Dennoch haben die aktuellen Diskussionen rund um die Reform der Altersvorsorge den Blick für Probleme und Grenzen geschärft. So lauten die heute vorgestellten Ergebnisse der Meinungsumfrage «Altersvorsorgemonitor 2013» vom Forschungsinstitut gfs.bern. Die Befragung zeigt auch, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Berset die richtigen Akzente setzt.
Es zeigt sich, dass die Sorge um die eigene zukünftige Rente stärker im Vordergrund steht als die Diskussion um die Finanzierung des Gesamtsystems. «Die Meinungen über die Altersvorsorge und über ihre Probleme verändern sich: Fundamentalopposition gegen jegliche Änderung lässt nach. Für Reformschritte im Bereich von Leistungskürzungen ist der Druck auf die Bevölkerung allerdings noch zu klein», erklärt Claude Longchamp, gfs.bern. Aus den Resultaten schliesst er, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset aus Sicht der Stimmberechtigten richtige Akzente setzt. Denn sie bestehe aus einem Paket unterschiedlicher Massnahmen, bei dem jeder etwas gibt und etwas nimmt.
Mitteilung SVV / Studie Altersvorsorge-Monitor
Kommentar zum Bericht über Ergänzungsleistungen
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung über den Bericht zu den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV: “Der ASIP begrüsst die umfassende Auslegeordnung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Er begrüsst insbesondere, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Der Bericht hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über Massnahmen nachdenken kann. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Die Aussagen im Bericht des Bundesrats bestätigen die bisherige Haltung des ASIP, der immer darauf hingewiesen hat, dass bis heute keine erhärtete, wissenschaftlich untermauerte Korrelation zwischen Kapitalbezug und nachfolgendem EL-Bezug besteht. Ohne konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen, werde seitens der Ausgleichskassen immer wieder pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Dabei zitierten sie oft den Anteil Kapitalbezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sage jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle eine verschwindend kleine, eine kleine oder eine grosse Minderheit darstellen. So oder so handle es sich um eine Minderheit. Bevor allfällige Korrekturen eingeleitet werden, brauche es richtigerweise Zahlen, die brauchbare Aussagen zur Frage liefern, ob der Kapitalbezug überhaupt ein nennenswertes Problem darstellt.
Der ASIP plädiert daher dafür, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse nichts zu ändern.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2012
Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2012» enthält eine Gesamtübersicht über aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe gibt einen Überblick über die Strategien zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende September bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.12D).
NZZ: Interview mit Arbeitgeber-Direktor Müller
Die NZZ am Sonntag interviewte Roland Müller, seit Anfang Juli als Nachfolger von Thomas Daum neuer Direktor des Arbeitgeberverbands. Auszüge aus dem Gespräch:
Man soll also länger arbeiten, weniger verdienen und damit auch weniger in die berufliche Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung einzahlen?
Das kann man so nicht sagen. Es darf keinen Lohndruck gegen unten geben, und es werden nicht alle älteren Arbeitnehmer weniger verdienen. Aber wir gehen zum Beispiel davon aus, dass ab einem gewissen Alter auch Teilzeit, dafür über das Referenz-Rentenalter hinaus gearbeitet werden kann. Zum Thema berufliche Vorsorge: Es stimmt, heute sind die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer in der Regel höher. Dies bedeutet aber nicht automatisch höhere Gesamtlohnkosten. Denn oft sind Arbeitnehmer bereit, einen tieferen Nettolohn zu beziehen, im Wissen darum, dass ihnen die höheren Beiträge bei der eigenen Vorsorge zugute kommen.
Sozialminister Alain Berset will Rentenalter 65 für alle, Sie denken bereits an Rentenalter 67. Gleichzeitig sprechen Sie von Lohneinbussen. Wie lässt sich so ein Programm politisch verkaufen?
Bundesrat Berset und wir haben unterschiedliche Zeitpläne. Er plant eine Reform für 2020. Auch uns ist klar, dass 2020 noch nicht Rentenalter 67 gelten kann. Rentenalter 67 wird erst für die Zeit um 2030 zum Thema. Beispielsweise könnte man ab 2020 das Rentenalter pro Jahrgang um zwei Monate erhöhen. Auf jeden Fall können wir die aktuellen demografischen Entwicklungen nicht ausblenden und müssen versuchen, Verständnis zu wecken, damit die Reformen sozialverträglich gestaltet werden.
pw. Roland Müller, Jahrgang 1963, ist seit Anfang Juli Direktor des Arbeitgeberverbands. Müller ist Rechtsanwalt und Titularprofessor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Beim Arbeitgeberverband ist Müller seit fünf Jahren, zuvor arbeitete er für den Versicherungsverband. Bis zur Aufnahme seiner Tätigkeit als Direktor des SAV war Müller Mitglied des Vorstands des Vorsorgeforums. Sowohl in seiner Funktion beim SAV wie auch beim Vorsorgeforum folgt ihm Martin Kaiser, vordem Mitarbeiter des BSV.
UBS PK Barometer: Verregneter Juni
Die UBS macht in Meteorologie und schreibt zu ihren Barometer-Ergebnissen: “So wie das hiesige Wetter uns allen spielte auch der Juni 2013 den Schweizer Pensionskassen einen üblen Streich. Sie mussten im schlechtesten Anlagemonat dieses Jahres Verluste von über 2% entgegennehmen. Je kleiner die Vorsorgewerke, desto stärker verloren sie. Für die Gesamtheit aller untersuchten Pensionskassen liegt das kumulierte Ergebnis Mitte Jahr nun bei 2,5%.
Die Gesamtrendite aller Pensionskassen beläuft sich seit 2008 auf 8,0% (kleine 7,3%, mittlere 7,7%, grosse 9,3%). Auf annualisierter Basis ergibt das eine immer noch unbefriedigende Rendite von 1,3% für die kleinen, 1,4% für die mittleren und 1,6% für die grossen Vorsorgeeinrichtungen. Alle Pensionskassen zusammen erzielten 1,4% pro Jahr.
Reintegration: Gute Evaluationsergebnisse für FER
Die Evaluation des Pilotprojekts FER («Gesundheitliche Früherkennung und berufliche Reintegration») stellt der Wirkung des FER-Konzepts gute Noten aus. Die Evaluation wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Auftrag gegeben. Sechs mittlere bis grosse Unternehmen aus verschiedenen Branchen und ihre Sozial- respektive Privatversicherungspartner erprobten im Pilotprojekt eine verbindliche Zusammenarbeit nach standardisierten Abläufen. Ziel war es, bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden sehr frühzeitig und koordiniert so zu reagieren, dass diese im Unternehmen bleiben können oder zumindest nicht aus dem ersten Arbeitsmarkt ausscheiden. Hinter FER stehen der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV (Patronat) und der Schweizerische Versicherungsverband SVV, mehrere grosse Unternehmen, Privatversicherungen, die Invalidenversicherung und die Suva sowie Bundesämter.
Taschenstatistik Sozialversicherung 2013
Die Taschenstatistik liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab 10. Juli 2013. Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, Fax 031 325 50 58, www.bundespublikationen.admin.ch. (Bestellnummer: 318.001.13D). Die Taschenstatistik „Sozialversicherungen der Schweiz Die Statistik liegt auch in englischer Sprache vor. Weitere vom Bundesamt für Sozialversicherungen publizierte Statistiken sind im Internet abrufbar: www.bsv.admin.ch/statistiken.
EL zu AHV und IV 2012
181 500 Personen erhielten im Dezember 2012 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 5800 Personen mehr als Ende 2011, doch der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, liegt damit weiterhin bei rund 12 Prozent, also auf dem gleichen Niveau wie in den letzten 10 Jahren. 110’200 Personen bezogen Ende 2012 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1700 Personen mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner mit EL erhöhte sich um 1,3 Prozentpunkte auf rund 41 Prozent.
Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2012 um 3,7 Prozent auf 4,4 Milliarden Franken. Die Kosten für die existenzsichernden EL betrugen 2,1 Milliarden Franken. Fünf Achtel dieser Kosten, also rund 1,3 Milliarden Franken, trägt der Bund, den Rest tragen die Kantone. Die heimbedingten Mehrkosten sowie die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der EL betragen zusammen 2,3 Milliarden Franken. Diese beiden Kostenarten wer-den vollständig von den Kantonen gesteuert und getragen.
Umfrage: IV-Studie 2013
Das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen unternimmt in Zusammenarbeit mit der PKRück eine Studie zur Entwicklung der Invalidität in der Schweiz. Neben rechtlichen Aspekten bilden versicherungsökonomische Besonderheiten und Faktoren sowie Wiedereingliederungsmassnahmen und die Versicherungsmedizin die Schwerpunktthemen. Ziel ist es, diese Aspekte umfassend anhand einer breitangelegten Online-Umfrage zu analysieren. U.a. sind Pensionskassen aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage kann bis zum 22. Juli 2013 online unter IV-Studie Studie 2013 beantworten. Die Antworten werden anonym ausgewertet.
Bedarfsabhängige Sozialleistungen 2011 – Ausgaben von 1544 Franken pro Einwohner
Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) stiegen die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen im Jahr 2011 um nominal 5,9 Prozent auf 12,3 Mrd. Franken an. Im Vorjahr lag die Zunahme noch bei 8,1 Prozent. Rund 70 Prozent der Ausgaben wurden für die Krankenkassenprämienverbilligung und die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV getätigt. Ebenfalls weiter angestiegen sind die Ausgaben für Sozialhilfe.
NZZ: Reaktionen auf Bersets Pläne
Die Pläne von Alain Berset für die Rentenreform kommen im bürgerlichen Lager mehrheitlich gut an. Es bleiben jedoch die Forderungen nach vorgezogenen Massnahmen. In Diskussion ist ein neuer Verfassungsartikel für eine Schuldenbremse, schreibt die NZZ.
Während SP und Grüne mehr schlecht als recht mit den Plänen des sozialdemokratischen Bundesrats leben können und bereits in der Erhöhung des Frauenrentenalters einen «Sozialabbau» erblicken, signalisieren alle bürgerlichen Parteien, Berset gehe in die richtige Richtung. «Wir werden Alain Berset in diesen Plänen unterstützen», sagt Nationalrätin Ruth Humbel (cvp., Aargau). Gleichzeitig warnt sie vor dem Gesamtpaket. Bersets Strategie, mit der grossen Rentenreform im Jahr 2020 eine Punktlandung zu machen, sei riskant. Gerungen wird laut NZZ bei den bürgerlichen Parteien um einen Interventionsmechanismus, um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherung zu wahren.
Unisono wehren sich die bürgerlichen Parteien gegen die Vermischung von erster und zweiter Säule. Jede Säule sei für sich zu reformieren, heisst es. Schwaller sagt, es dürfe keine Gewichtsverschiebung von der zweiten zur ersten Säule geben. Cassis erklärt, ein Ausbau der AHV komme sicher nicht infrage. Für Bortoluzzi ist indes klar, dass Sozialminister Berset genau dies im Schilde führt: «Das ist doch ein offenes Buch, man muss es nur lesen», sagt er. Fliessen zwei Mehrwertsteuerprozente in die AHV, sei dies nichts anderes als ein Ausbau der ersten Säule. Berset, so Bortoluzzi, mache genau das, was der Gewerkschaftsbund wolle.
SonntagsBlick: “So will Berset unsere Rente umbauen”
Nach 100 Tagen im Amt kündigte Bundesrat Alain Berset (41) an, er werde eine Gesamtschau der beiden wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge vornehmen – der AHV und der Pensionskasse. Seine Absicht, so der Sozialminister im März 2012: Vorschläge für eine Reform des Rentensystems vorzulegen.
Heute – 15 Monate später – sind die Ideen des Innenministers spruchreif. Kürzlich schickte er sie in die sogenannte Ämterkonsultation seiner Bundesratskollegen. Das Papier mit dem Namen «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020» (Richtschnur für die Reform der Altersvorsorge 2020) liegt SonntagsBlick exklusiv vor. Wahrscheinlich schon am Freitag – sicher aber vor den Sommerferien – diskutiert und entscheidet der Bundesrat über das Berset-Projekt.
Es ist eine Monster-Reform, meint der SonntagsBlick, die grossen sozialpolitischen Sprengstoff birgt. Ausgerechnet der Sozialdemokrat Berset will einschneidende Sparmassnahmen bei AHV und Pensionskasse durchsetzen. Damit will er die langfristige Finanzierung der beiden Sozialversicherungen sicherstellen. Hier die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Umwandlungssatz 6 %: Der Rentenumwandlungssatz wird von heute 6,8 auf 6,0 Prozent reduziert.
Frauen: Rente ab 65: Setzt sich Berset durch, bekommen Frauen künftig erst mit 65 Jahren eine AHV- und Pensionskassenrente – statt wie heute mit 64. Der Anstieg erfolgt aber nicht auf einen Schlag, sondern nach einer Übergangsfrist.
Pensionsalter: 62 bis 70: Im Unterschied zu anderen Ländern soll das Rentenalter nicht generell erhöht, dafür aber flexibler gestaltet werden. Pensionieren lassen soll man sich künftig zwischen 62 und 70 Jahren; das Referenzalter bleibt bei 65.
2 % Mehrwertsteuer: Heute schiesst Bern rund 20 Prozent der AHV-Einnahmen aus der allgemeinen Bundeskasse ein. 2012 summierte sich das auf 7,6 Milliarden Franken. Berset will den fixen Sockel neu auf zehn Prozent beschränken. Der Rest soll aus der Mehrwertsteuer bestritten werden, die der Sozialminister ab 2019 um ein Prozent erhöhen möchte, 2027 nochmals um ein weiteres Prozent. Die Massnahme soll im Jahr 2030 sieben Milliarden extra in die AHV-Kassen spülen – so haben es Bersets Spezialisten berechnet.