Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt. Angepasst werden auch die steuerbefreiten Sparbeträge in der Säule 3a. Im Rahmen der Verordnungsanpassungen befreit der Bundesrat zudem geringfügige Löhne von jungen Leuten in Privathaushalten von der Beitragspflicht.

  Mitteilung BSV