Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Die Reform soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten, Schwelleneffekte reduzieren und die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, bis im Herbst einen Vorentwurf für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

  • Das Niveau der EL soll erhalten bleiben.
  • Die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge soll verbessert werden, um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert und vereinheitlicht sowie die Freibeträge auf Reinvermögen – nicht jedoch auf selbstbewohnten Liegenschaften – gesenkt werden.
  • Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System sollen reduziert werden. Dafür sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und von hypothetischen Erwerbseinkommen geändert, die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden.

  Mitteilung EDI