Anna Wanner – mit Unterstützung diverser VZ-Experten – geht in der AZ auf 10 Fragen in Zusammenhang mit der AV2020 ein.
Medien
NZZ: “Was die Rentenreform für wen bedeutet”
Nachdem SP-Nationalrat Cédrig Wermuth die Folgen der AV2020 auf die verschiedenen Altersgruppen wie in der NZZ dargestellt, angezweifelt hat, schiebt nun Simon Gemperli in der NZZ weitere Berechnungen nach. Gemperli schreibt:
Dass die mittleren Jahrgänge am stärksten zur Kasse gebeten werden, ist Tatsache. Auch interne Reformen bei Pensionskassen funktionieren so, ausser es wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Im Fall der AHV hat es die Politik versäumt, genügend Mittel für den demografischen Umbau zu äufnen. Ohne zusätzliche Mittel ist der AHV-Fonds bald leer. Die BSV-Berechnungen blenden im Übrigen einen wichtigen Teil der Realität aus, weil sie nur das BVG-Obligatorium berücksichtigen. In der Tat sind insbesondere bei den mittleren und höheren Einkommen nur noch wenige im Obligatorium versichert. Sie kennen heute schon Umwandlungssätze von bis zu unter 5 Prozent. Die Senkung des obligatorischen Satzes auf 6 Prozent hat für diese Versicherten keine Auswirkungen.
AV2020: “Bundesrat hat Kostenfolgen verschwiegen”
Christof Forster stellt in der NZZ fest, dass das diskutierte Verbot des Kapitalbezugs bei der Pensionierung die Kosten der Rentenreform in der BV massiv erhöht . Der Bundesrat hat es verpasst, darüber zu informieren. Forster schreibt:
Bei der Berechnung dieser Zahlen ging der Bund davon aus, dass der Kapitalbezug (EL-Reform) nicht eingeschränkt wird. Wer sein Kapital bezieht, verzichtet auf eine Rente und erhält folglich auch keine Kompensation der Rentenverluste. Mit dem Verbot des Kapitalbezugs würde die Zahl der Rentenbezüger in der Übergangsgeneration steigen, was zu Mehrkosten von 200 Millionen Franken führt. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen vom September 2016 nicht auf diese Kostenfolgen bei der Rentenreform hingewiesen.
Offen ist ein weiterer Punkt, der die Kosten der Rentenreform erhöhen könnte. In der Botschaft ist zwar klar festgehalten, dass es nur dann zu keinen Renteneinbussen kommt, wenn man bis 65 arbeitet. Weil die Bestimmung im Gesetz aber die Interpretation zulässt, dass auch Frühpensionierte Kompensationen erhalten, hat der Bundesrat jüngst zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die Gewerkschaften machen sich dafür stark, dass Frühpensionierte Ausgleichszahlungen erhalten.
Eine solche Lösung erhöht die Zuschüsse für die Übergangsgeneration um weitere 150 Millionen Franken, wie jüngste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen. Da die Vernehmlassung bis Anfang Oktober dauert, wird der Bundesrat diese Frage erst nach der Volksabstimmung Ende September klären.
Blick: PKs – “Finger weg von Wirtschaftsförderung”
Gopfried Stutz (Claude Chatelain) schreibt im Blick:
Hans Hess kämpft schon lange vergebens dafür, dass nur ein einziges Prozent der Pensionskassengelder mit etwas mehr Risiko angelegt werden kann: zur Finanzierung von Start-ups oder KMU mit soliden Geschäftsplänen. Das sagte der Swissmem-Präsident im SonntagsBlick vom vergangenen Sonntag.
Hoffentlich kämpft Hans Hess weiterhin vergebens dafür. Ihm dürfte das Debakel der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) entgangen sein, einer der grössten und für alle Beteiligten teuersten Pensionskassenskandale der Schweiz. Mit der Unterstützung linker Kreise sagten die Verantwortlichen in den Neunzigerjahren, dass es die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Pensionskassen sei, Wirtschaftsförderung zu betreiben und in Start-ups zu investieren.
NZZ: “Rentenreform für das eigene Portemonnaie”
Hansueli Schöchli verweist in er NZZ auf die Tatsache, dass die Mehrheit der Bundesparlamentarier zu den Profiteuren der AV2020 gehören. Schöchli schreibt:
Die Kampagnen für die Volksabstimmung vom September zur Rentenreform sind bereits am Anlaufen (NZZ 20. 6. 17). Eine Prognose lässt sich schon jetzt ohne grosse Risiken machen: Die Sache wird hässlich werden. Von hüben wie von drüben ist viel Unsinn zu erwarten – denn wer es riskiert, dem Volk reinen Wein einzuschenken, muss mit einer Abfuhr rechnen. Die Befürworter dürften es deshalb kaum wagen zu sagen, dass die Reform eher mehr Probleme schafft als löst, vor allem zulasten der Jungen geht und den kommenden Generationen riesige Hypotheken hinterlässt. Die bürgerlichen Gegner werden dies zwar thematisieren, aber sie wissen, dass mit den Jungen alleine keine Abstimmung zu gewinnen ist. (…)
Wer den Stimmbürgern reinen Wein einschenken wollte, müsste auch die Interessenlage der Parlamentarier erklären. Diese haben grosses Interesse, die Jungen (die relativ wenig wählen oder noch gar kein Wahlrecht haben) sowie die Ungeborenen weitgehend zu ignorieren und die Reform vor allem auf die Portemonnaies der Älteren auszurichten, da die Hälfte der Wähler deutlich über 50-jährig ist. Deshalb geht der Grossteil der Reform zulasten der unter 40-Jährigen und Ungeborenen, während die meisten 50- bis 65-Jährigen netto sogar profitieren und die Altrentner relativ geringe Mehrkosten haben.
Die vorliegende Reform dient damit auch den finanziellen Interessen der eidgenössischen Parlamentarier: Das Durchschnittsalter liegt im Nationalrat bei 52 und im Ständerat bei 57 Jahren. Zwei Drittel der Parlamentarier sind über 50. Man muss sich deshalb über diese «Reform» nicht wundern.
Immerhin lässt sich die Sache auch positiv sehen: Bei dieser Vorlage sind die finanziellen Interessen der Mehrheit der Parlamentarier mit den Interessen der Mehrheit der Wähler weitgehend deckungsgleich. Das nennt man dann wohl Demokratie in Aktion.
LeTemps: Le niveau de la prévoyance individuelle doit être relevé
Les prestations de la prévoyance professionnelle surobligatoire ont le plus souffert de la dégradation des conditions dans le 2e pilier, qui sera encore épargné avec le projet Prévoyance 2020.
NZZ: “Scheinreform oder Gesamtlösung?”
Christof Forster beschreibt die Kontrahenten bei der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020 und ihre absehbaren Strategien. Forster schreibt:
Die Gruppe traf sich am vergangenen Mittwochmorgen, als im Bundeshaus noch nicht einmal die FDP-Leitung vom gleichentags angekündigten Rücktritt ihres Aussenministers Didier Burkhalter wusste. Die Spitze des Arbeitgeberverbands war nach Bern gereist, um Sozialpolitiker von FDP und SVP über die Kampagne gegen die Rentenreform zu informieren – und Feedback einzuholen. Die Strategie hätten Wirtschaftsverbände sowie FDP und SVP zusammen erarbeitet, die eigentliche Kampagnenarbeit übernehme hingegen weitgehend die FDP, sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbands und FDP-Nationalrat. Dies deshalb, weil es nicht eigentlich um Wirtschafts-, sondern um Gesellschaftspolitik gehe.
Das Nein-Komitee tritt unter dem Namen Generationenallianz auf. Indem für die Rentenreform vor allem die junge Generation zu bezahlen habe, werde das Prinzip der Generationengerechtigkeit in der AHV verletzt. Die Reform ist aber laut den Gegnern nicht nur ungerecht gegenüber den Jungen, sondern auch gegenüber den bereits Pensionierten, die den AHV-Bonus von monatlich 70 Franken nicht erhalten. Es sei nicht ein erster Schritt, sondern ein Schritt in die falsche Richtung – eine «Scheinreform», sagt FDP-Fraktionspräsident Ignazio Cassis. Für den wahrscheinlichen Bundesratskandidaten wird der Abstimmungskampf zu einer kniffligen Angelegenheit. Die Linke hat ihm über die Sonntagsmedien indirekt gedroht, die Unterstützung zu verweigern, sollte er sich in der Kampagne engagieren. Will er aber nicht den Anschein erwecken, erpressbar zu sein, kann er sich nicht vollständig zurückziehen. Die Sozialdemokraten könnten sich mit solchen Muskelspielen indes ins eigene Fleisch schneiden. Cassis wäre mit seiner Offenheit in gesellschaftspolitischen Fragen wohl nicht der schlechteste Bundesrat für die Linke. (…)
Bei den Befürwortern zielt ein von der CVP geführtes Komitee auf die bürgerliche Gefolgschaft. Diesem Bündnis, das diese Woche vor die Medien tritt, gehören auch Westschweizer Arbeitgeberverbände an, die im Gegensatz zum nationalen Verband hinter der Reform stehen. Das Gewerkschafts-Komitee muss derweil den linken Widerstand gegen die Reform im Zaun halten. Das Komitee wird die Vorlage als «Gesamtlösung» verkaufen, die sichere und stabile Renten bringe und die AHV stärke. Den Ausbau der AHV betont auch das dritte, von der SP angeführte linke Komitee. Zur bereits angewandten Kampagnenführung gehört, dass man Kritiker der Reform als Gegner der AHV anzuprangern versucht.
Hess: Mehr PK-Geld für die Risikofinanzierung
In einem Interview mit dem Sonntags-Blick hat Hans Hess, Präsident der Swissmem, Geld der Pensionskassen für die Risikofinanzierung gefordert. Auszüge:
Der Zwang als Chance?
Um ihre Abläufe und die Produktion zu verbessern, haben viele Firmen in der Schweiz heute schon sehr viel Geld in die Informatik gesteckt. Es gibt auf der ganzen Welt nur zwei Länder, die für die Digitalisierung der Industrie wie gemacht scheinen: Deutschland und die Schweiz!
Dafür braucht es aber Geld – verdienen die Firmen genug, um in die technologische Zukunft zu investieren?
Mehr als die Hälfte der Firmen unserer Branche haben 2016 Verluste gemacht – oder nur so geringe Margen, dass das Geld für Investitionen knapp ist. Wer ums Überleben kämpft, kommt nur schwer an günstige Kredite. Das ist wirklich jammerschade! Es gibt so viel Geld in der Schweiz, aber es fehlt an Risikobereitschaft, dieses Geld innovativen Firmen zur Verfügung zu stellen. Ich kämpfe schon lange darum, dass nur ein einziges Prozent der Pensionskassengelder mit etwas mehr Risiko angelegt werden kann. Zum Beispiel zur Finanzierung von Start-ups oder KMU mit soliden Geschäftsplänen. Das frustriert mich manchmal schon.
AV2020: “Hohe Verluste für Junge bis Jahrgang 1974”
Wer gewinnt und wer verliert mit der Rentenreform? Neue Zahlen zeigen die Folgen fürs Portemonnaie: Ein wichtiger Faktor ist das Geburtsjahr, schreibt Albert Steck in der NZZaS. Im Artikel heisst es:
Die «NZZ am Sonntag» verschiedene Beispiele durchgerechnet. Sie zeigen, welche Gruppe gewinnt und welche verliert. Entscheidend sind dabei vor allem drei Faktoren: das Geschlecht, das Alter (und hier besonders das Geburtsjahr 1974) sowie das Einkommen.
Die Berechnungen basieren auf Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen. Sie beschränken sich auf die im Gesetz definierten Minimalleistungen – viele Pensionskassen gehen aber darüber hinaus. Ebenfalls ausgeklammert ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6%, weil sie je nach Konsumverhalten sehr unterschiedliche Kostenfolgen hat. Diese Steuererhöhung bringt der AHV Mehreinnahmen von rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr. (…)
Wer Jahrgang 1974 hat, muss bis zur Pensionierung zusätzliche Vorsorgebeiträge von 11’100 Fr. entrichten. Weil aber die Besitzstandsgarantie wegfällt, sinken die Rentenzahlungen um total 9600 Fr., wenn die Person nach der Pensionierung noch 20 Jahre lebt. Über die gesamte Lebensdauer bedeutet dies eine Verschlechterung von 20’700 Fr. (11’100 Fr. plus 9600 Fr.). Das Beispiel zeigt, wie gross der Rentenknick ab dem Jahrgang 1974 ausfällt: Die finanzielle Differenz zu einer Person mit Geburtsjahr 1969 beträgt nicht weniger als 29’900 Fr.
Diese Besitzstandsgarantie kostet kumuliert 6 bis 8 Mrd. Fr. Die Finanzierung erfolgt über höhere Lohnbeiträge für alle Erwerbstätigen über die nächsten 20 Jahre, bis die gesamte «Übergangsgeneration» pensioniert ist. (…)
Eine Rentenreform kommt nicht um finanzielle Opfer herum. Die entscheidende Frage lautet daher, wie diese Lasten auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen verteilt werden sollen: zwischen den Geschlechtern, den Einkommensklassen sowie zwischen den Generationen.
Bei diesem letzten Kriterium plant die Vorlage vom 24. September eine klare Zäsur: Personen bis und mit Jahrgang 1973 profitieren als «Übergangsgeneration» von einer Besitzstandsgarantie. Wer jünger ist, wird deutlich schlechter gestellt. Dieser Rentenknick ab Jahrgang 1974 hat in der politischen Debatte jedoch kaum für Aufsehen gesorgt.
Das mag daran liegen, dass sich die Jüngeren unter 43 noch wenig für die eigene Vorsorge interessieren. Oder sie hoffen darauf, dass sie bei einer späteren Reform, als nächste «Übergangsgeneration», dereinst auch eine Besitzstandsgarantie durchsetzen können.
Rudolf Strahm pro erste, contra zweite Säule
pw. Rudolf Strahm hat im Tages-Anzeiger eine weitere Folge seiner bekannten Polemik gegen die 2. Säule publiziert, diesmal mit Blick auf die Abstimmung zur AV2020. Kritiken an der Vorlage werden pauschal als “Stimmungsmache” bezeichnet. Zahlen, die nicht in sein Weltbild passen, generell in Zweifel gezogen. Die diversen Analysen und Umfragen von UBS, CS, Complementa und Swisscanto als “Gefälligkeitsstudien” abqualifiziert. Unter diesem Titel sind sie automatisch nicht ernst zunehmen.
Besonders schlecht kommt bei Strahm die AHV-Analyse der UBS von Veronica Weisser und Bernd Raffelhüschen an. Auch das BSV mag sie anscheinend nicht besonders. Für alternative Zahlen sind wir jederzeit zu haben, Strahm hat dazu nichts anzubieten. Dabei machen die Autoren der Studie nichts anderes, als die Leistungsversprechen den Zahlungsverpflichtungen gegenüberzustellen und zu saldieren. Dass der Saldo massiv negativ ist, kann wohl nicht der UBS angelastet werden und auch nicht den Autoren der Studie.
Der Vorwurf, dass künftige Beitragserhöhungen nicht berücksichtigt würden, geht ins Leere. Die Konsequenzen der AV2020 werden sehr wohl und detailliert aufgezeigt. Dass mehr, sogar viel mehr nötig ist, wird transparent gemacht. Gemäss BSV-Zahlen, also unverdächtig (wenn auch nicht über alle Zweifel erhaben), würde trotz AV2020 nach 2030 der Ausgleichsfonds innert fünf Jahren auf 50% einer Jahresausgabe abstürzen. Die Autoren der UBS-Studie haben dieses Szenario einfach bis 2050 erweitert und in Prozent des BIP umgerechnet. Das bringt sie unweigerlich in die Kategorie der bei der SP besonders unbeliebten Angstmacher. Dumm nur, wenn die Angstmacher auch noch recht behalten, wie die laufenden Umlageresultate zeigen.
Nichts Neues ist Strahm zur 2. Säule und den Vermögensverwaltungskosten eingefallen. Jeder Franken, der dafür aufgewendet wird, ist offenbar ein Franken zu viel. Wer auf einer Versicherung arbeitet oder bei einer Bank oder als Berater oder bei einer Pensionskasse, hat das offenbar unentgeltlich zu tun, wenn es die 2. Säule betrifft. Dass die Pensionskassen heute sehr genau schauen, wieviel sie für was bezahlen, ist ihm noch nicht aufgefallen, dafür kolportiert er unverdrossen die alte Mär, dass jeder 7. Franken in der “Kostenfalle” der 2. Säule “versickere”.
Mit diesen und ähnlichen Scheinargumenten und Zahlenspielerein hat sich Roland Kriemler an dieser Stelle bereits im Detail auseinandergesetzt. Wer willens ist, sich mit dem Thema Strahm intensiver auseinanderzusetzen, sei dies als Lektüre empfohlen.
Kommentar Strahm im TA /
Kommentar Kriemler / Weitere Strahm-Kolumnen
FuW: “"Das Multi-Milliarden-Projekt Altersvorsorge
Thomas Hengartner hat in der Finanz und Wirtschaft einen mit Grafiken und Tabellen reich ausstaffierten Überblick über die Geldflüsse in der AHV und der beruflichen Vorsorge publiziert. Trotz aller Probleme in der 2. Säule steht sie gemäss seiner – und wohl nicht bloss seiner – Analyse auf solideren Fundamenten als die 1.
Zur BV stellt Hengartner fest: Ihr Vermögensmix erbringt je nach Verlauf der Anlagemärkte völlig unterschiedliche Investmentergebnisse. 2008 erlitten die Kassen wegen der Finanzmarktkrise im Schnitt eine Vermögenseinbusse von 12,8%. Im Folgejahr resultierte dank der Erholung der Börsen ein Plus von 10,4%.
Der jährlich schwankenden Anlageleistung stehen fixe jährliche Zinsverbindlichkeiten gegenüber. Für 2017 lässt sich dieser Zinsbedarf je nach Pensionskasse auf 1,5 bis 2,5% schätzen. Das Renditepotenzial der Vermögen steht gemäss der Schätzung von ZKB für die nächsten fünf Jahre auf etwa 2%. Damit würde die Rechnung gerade etwa aufgehen.
PKs und Vorsorgevermögen: “Neuer Angriff aufs Eigentum”
Alexandre Schmidt, ehemaliger Präsident der Pensionskasse der Stadt Bern, kommentiert in der NZZ Tendenzen, den Pensionskassen gleichzeitig bestimmte Anlagen aufzuzwingen zu wollen und andere zu verbieten, wie aktuell mit der GSoA-Initiative, mit welcher “Anlageverbote für Pensionskassen” durchgesetzt werden sollen. Einen Ausweg sieht er in der freien PK-Wahl, wobei der Zusammenhang mit dem staatlichen Eingriff in das Asset Management der Vorsorgeeinrichtungen nebulös bleibt und es doch verwundert, wenn ausgerechnet ein früherer Präsident einer öffentlichen Kasse darin Heil und Zukunft der 2. Säule sieht. Schmidt schreibt:
Die Enteignung des Privateigentums ist eine Konstante moderner Gesellschaften. Nun gerät mit dem Vorsorgevermögen ein neuer Bereich des privaten Eigentums ins Visier der Politik. Anlageverbote sollen das neue Mittel der Wahl des staatlichen Zugriffs sein. Für jeden Versicherten einer Pensionskasse drohen höhere Verwaltungskosten bei tieferer Rendite.
Nun arbeiten vielenorts Organisationen an einem Dammbruch. Der direkteste Angriff geschieht durch die soeben lancierte Volksinitiative der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) mittels der «Anlageverbote» für Pensionskassen. Konkret sollen Investitionen von Pensionskassen in Unternehmen der Kriegsmaterialproduktion unterbunden werden.
Wie Rentnerkassen ihre Risiken managen
Rentenverpflichtungen werden zunehmend als Hypothek betrachtet. Doch Rentnerkassen sind nicht a priori schlecht aufgestellt oder gar unfähig, ihre Risiken zu managen, schreiben Rita Arnold und Marco Jost (PPCmetrics) in einem Beitrag der Schweizer Personalvorsorge. Dies wird mit drei konkreten Praxisbeispielen von (ehemaligen) firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen aus dem PPC-Kundenportfolio illustriert.
NZZ: “Lebensversicherer im Schraubstock”
In der NZZ kommentiert Werner Enz die wachsende Zurückhaltung der Lebensversicherer beim Anbieten von Vollversicherungslösungen.
Allianz Suisse und Pax dazugezählt, gibt es noch sechs Anbieter, die BVG-Kunden Garantien, vor allem in Form der Vollversicherung, geben. Gerade für KMU, das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, sind Lebensversicherer oft erste Wahl, weil sich Kleinunternehmer in schwierigen Zeiten nicht noch um die Sanierung einer Pensionskasse kümmern möchten. Als vor 30 Jahren das BVG für obligatorisch erklärt wurde, hatten noch annähernd zwei Dutzend Lebensversicherer sich grosse Hoffnungen gemacht.
Entweder gingen Lebensversicherer in der Zwischenzeit in grösseren Gebilden auf, oder sie zogen sich aus dem kapitalintensiven Vorsorgegeschäft zurück. Immerhin zeigt sich die Branche in der Not erfinderisch: Die Kapitalvorschriften gemäss Swiss Solvency Test sind mitverantwortlich dafür, dass mit der Gründung von teil- oder vollautonomen Stiftungen das Anlagerisiko an die Kunden überwälzt wird. Das Know-how der Versicherer kann auch so genutzt werden. Nur: Ist es sozialpolitisch klug, wenn Lebensversicherer jetzt ausweichen, statt echte Garantien zu stellen?
“Ungedeckte Checks für 800 Milliarden”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Resultate der neuen UBS-Studie mit einer Analyse der Altersvorsorge 2020-Reform. Schöchli schreibt:
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das ist das inoffizielle Motto im Schweizer Politiktheater zur Rentenreform. Es wird zwar geredet, aber viele Politiker wollen den Elefanten im Raum nicht sehen und ihn vor allem nicht erwähnen. Der Elefant im Raum, das sind die grossen Hypotheken, welche die Jüngeren und Ungeborenen künftig abtragen müssen, um die krassen Subventionen der älteren Generationen zu finanzieren. Der Elefant im Raum ist zugleich auch die Erkenntnis, dass ohne Erhöhung des ordentlichen Rentenalters so etwas wie Generationengerechtigkeit auch nur annähernd nicht erreichbar ist.
Wer die Dinge beim Namen nennt, gewinnt keine Popularitätspreise. Das zweite unausgesprochene Motto «Nach uns die Sintflut» ist politisch weit eher erfolgversprechend. Die Hälfte aller Wähler ist deutlich über 50 Jahre alt; viele von ihnen wollen die Rechnung lieber den Jüngeren überlassen. Die Jüngeren interessieren sich derweil noch nicht so stark für die Altersvorsorge, und die ganz Jungen und Ungeborenen haben überhaupt nichts zu sagen.


