Christof Forster stellt in der NZZ fest, dass das diskutierte Verbot des Kapitalbezugs bei der Pensionierung die Kosten der Rentenreform in der BV massiv erhöht . Der Bundesrat hat es verpasst, darüber zu informieren. Forster schreibt:

Bei der Berechnung dieser Zahlen ging der Bund davon aus, dass der Kapitalbezug (EL-Reform) nicht eingeschränkt wird. Wer sein Kapital bezieht, verzichtet auf eine Rente und erhält folglich auch keine Kompensation der Rentenverluste. Mit dem Verbot des Kapitalbezugs würde die Zahl der Rentenbezüger in der Übergangsgeneration steigen, was zu Mehrkosten von 200 Millionen Franken führt. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen vom September 2016 nicht auf diese Kostenfolgen bei der Rentenreform hingewiesen.

Offen ist ein weiterer Punkt, der die Kosten der Rentenreform erhöhen könnte. In der Botschaft ist zwar klar festgehalten, dass es nur dann zu keinen Renteneinbussen kommt, wenn man bis 65 arbeitet. Weil die Bestimmung im Gesetz aber die Interpretation zulässt, dass auch Frühpensionierte Kompensationen erhalten, hat der Bundesrat jüngst zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die Gewerkschaften machen sich dafür stark, dass Frühpensionierte Ausgleichszahlungen erhalten.

Eine solche Lösung erhöht die Zuschüsse für die Übergangsgeneration um weitere 150 Millionen Franken, wie jüngste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen. Da die Vernehmlassung bis Anfang Oktober dauert, wird der Bundesrat diese Frage erst nach der Volksabstimmung Ende September klären.

  NZZ /AZ