Die im Ständerat gescheiterte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule ist wieder aufgegleist. Die Nationalratskommission will den Umwandlungssatz zwar weniger rasch senken als der Bundesrat. Doch tiefere Renten könnten 2015 Wirklichkeit werden.
Gegen den Widerstand der Linken trat die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates nun mit 14 zu 9 Stimmen auf die Vorlage ein, wie ihr Präsident Jürg Stahl (svp., Zürich) bekanntgab. Mit 18 zu 5 Stimmen übernahm sie dann grundsätzlich das Modell des Bundesrates.
Statt innert dreier Jahre wie die Landesregierung strebt die Kommissionsmehrheit den Satz von 6,4 Prozent aber erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung an. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2010 gälte der neue Satz demnach ab 2015.
Abgelehnt wurden Anträge, erst im Anschluss an den Abbaupfad der 1. BVG-Revision nach 2014 mit einer Satzsenkung über vier oder sechs Jahre zu beginnen. Deutlich scheiterte auch der Vorschlag, den Umwandlungssatz nicht mehr ins Gesetz zu schreiben, sondern in die Kompetenz des Bundesrates zu stellen.
Laut Stahl blieben noch drei Anträge offen. Mit 13 zu 11 Stimmen entschied die SGK schliesslich, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis ihre Subkommission eine Neuregelung der umstrittenen Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherten vorlegt. In der Sommersession kann der Rat die Vorlage deshalb noch nicht behandeln.

Der Nationalrat heisst die 11. AHV-Revision gut. Er lehnt es jedoch ab, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters den Bezügern der kleinen und mittleren Einkommen die Frühpensionierung zu erleichtern. Der Nationalrat hat als erste Kammer mit 97 zu 89 Stimmen eine Vorlage gutgeheissen, die zwar das Frauen-Rentenalter erhöht, aber keine soziale Abfederung der Frühpensionierung bringt. Freuen konnten sich am Ende der achteinhalbstündigen Debatte die SVP und die FDP, die einer knappen Kommissionsmehrheit folgten: Durch die 11. AHV-Revision wird das Sozialwerk um jährlich 800 Millionen Franken entlastet. Das sei «ein bescheidener Schritt in die richtige Richtung», sagte SVP-Sprecher Guy Parmelin (Waadt).
Die Insiderstrafnorm soll neu alle kursrelevanten Tatsachen und auch die Gewinnwarnungen erfassen. Die grosse Kammer folgte dem Ständerat oppositionslos. Nicht erfasst wurden bisher Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen Kursverlust abzufedern. So blieb die Strafnorm zahnlos, es gab nur ganz wenige Verurteilungen, schreibt der Tages-Anzeiger. Das wird nun geändert, indem der entsprechende Absatz – Ziffer 3 von Artikel 161 des Strafgesetzbuches – mit den allzu starken Tatbestandseinschränkungen gestrichen wird. Eine Expertenkommission mit Vertretern von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Börse klärt noch im laufenden den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und macht allfällige Vorschläge. Erste Resultate sollten Ende Jahr vorliegen.
Die Finanzmarktkrise und die Turbulenzen an den Börsen haben sich negativ auf den Deckungsgrad der öffentlichen Pensionskassen ausgewirkt. Die Publica und die SBB-Pensionskasse mussten einen weiteren Rückgang des Deckungsgrades in Kauf nehmen. Bei der SBB-Pensionskasse gibt es demnächst eine Vernehmlassung zu Sanierungsmöglichkeiten.
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Die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats eingebrachte
Der Nationalrat hat der
Bei der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV folgt die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates dem Konzept des Ständerates (
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