Die BVG-Kommission hat die Vorschläge einer Arbeitsgruppe für die Revision der Anlagevorschriften in der BVV 2 einstimmig gutgeheissen. Der Entwurf geht jetzt beim Bund in die sogenannte Ämterkonsultation. Verläuft diese ohne Vorbehalte, dürfte der Bundesrat die Änderungen auf den 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft setzen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere die umstrittenen Anlagebegrenzungen. Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass diese nicht wie vielfach gefordert fallen gelassen werden sollten. Für solche Institutionen wie Freizügigkeits- und Anlagestiftungen seien sie weiterhin zweckmässig und auch die Aufsichtsämter befürworten ein einfaches und griffiges Instrument zur Analyse der Asset Allocation. Allerdings werden die heute geltenden Vorschriften drastisch vereinfacht. Die Unterteilung nach in- und ausländischen Anlagen soll weitgehend entfallen. Gleichzeitig wird jedoch auch eine Reduktion der Quoten für ausländische Immobilien und Hypotheken vorgeschlagen.
Eine weitere wichtige Liberalisierung steht für die alternativen Anlagen an. Sie dürfen gemäss Vorschlag neu ohne Erweiterungsbegründung vorgenommen werden. Voraussetzung ist aber eine seriöse Prüfung und eine breite Diversifizierung. Ergänzt wird Art. 50 BVV2 (Sicherheit und Risikoverteilung) mit der expliziten Aufnahme von Asset Liability Analysen. Während es sich bei den vorgängig erwähnten Punkten um konkrete Fragen der praktischen Anlagetätigkeit handelt, sollen die revidierten Vorschriften auch grundsätzlich eine neue Ausrichtung durch die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen erhalten. Diese würde dann die eingeschränkte Fassung des angelsächsischen Konzepts der Prudent Man Rule darstellen.

In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. In der Begründung heisst es u.a.: Damit die Regelungen in den drei Bereichen AHV, berufliche Vorsorge nach BVG und private Vorsorge in der Säule 3a auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können, braucht es zuverlässige Statistiken. Leider wurden aber diesbezüglich noch keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, dies obwohl die Lücken seit Jahren bekannt sind und obwohl verschiedene parlamentarische Vorstösse deren Schliessung verlangt haben.
In seiner Initiative hält NR Hans Kaufmann fest: Gestützt auf den Bericht des Bundesrates vom 21. März 2003 (überwiesen am 15. März 2005), der nur geringe Steuerausfälle aufzeigt, sollten das BVG und das StHG so geändert werden, dass Pensionskassen und damit verbundene Hilfsgesellschaften von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bewertungsabzüge von geschätzten 1,5 Milliarden Franken für latente Steuern in den Bilanzen der Pensionskassen überflüssig werden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen. Ein Grossteil der Steuerrückstellungen dürfte in der Praxis nie benötigt werden, weil die Liegenschaften nicht verkauft, sondern als langfristige Anlagen gehalten werden. Dennoch fallen die Renten im Falle von Beitragsprimatkassen geringer aus, weil das für die Renten massgebliche Kapital durch die Steuerrückstellungen gekürzt wird. Eine Steuerbefreiung der Pensionskassen im Bereich der Immobilienbesteuerung würde zudem Umstrukturierungen und den Wechsel von direkten zu indirekten Immobilienanlagen ohne Einbussen für die Versicherten erleichtern.
Leutenegger-Oberholzer schreibt in ihrer Motion: Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen des AHV-Fonds, der Publica sowie der Pensionskassen der bundesnahen Unternehmungen, die mit den von ihnen verwalteten Vermögen verbundenen Stimmrechte als Aktionärinnen ausüben, über ihr Stimmverhalten Auskunft geben. Falls erforderlich, sind die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hält an der Verlängerung des Zulassungsstopps fest und diskutiert verschiedene Varianten für eine Nachfolgeregelung. Sie fährt fort in der Detailberatung zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge und lehnt die Flexibilisierung des Rentenalters im Sinne der Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes ab.
Rechsteiner schreibt in seiner Interpellation u.a.:
Comme le Conseil fédéral, la commission de la sécurité sociale du Conseil national se prononce pour une nouvelle baisse du taux de conversion du 2e pilier, à 6,4%. Elle veut cependant rallonger de deux ans la période transitoire.