Bei der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV folgt die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates dem Konzept des Ständerates ( 05.053 ). Sie ist für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung und mit Ahpassungen auch für einen eigenständigen IV-Fonds.
Bei der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV folgt die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates dem Konzept des Ständerates ( 05.053 ). Sie ist für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung und mit Ahpassungen auch für einen eigenständigen IV-Fonds.