parlament In Ihrer Motion verlangt die Sozialkommission des Nationalrats, dass der Bundesrat mit Liechtenstein Kontakt aufnehmen soll, damit Liechtenstein vergleichbare Anlagebestimmungen für seine Pensionskassen einführt, wie sie in der Schweiz gelten. Hintergrund der Forderung bildet die bereits erfolgte Aufnahmen der liechtensteinischen Pensionskassen in den schweizerischen Sicherheitsfonds. Es wird befürchtet, dass durch laxere Bestimmungen in Liechtenstein der Sicherheitsfonds Risiken eingeht, welche durch die (mehrheitlich) schweizerischen Versicherten getragen werden müssten. Ein offenkundig von dem Anliegen nicht begeisterter BR Couchepin verwies darauf, dass die Bestimmungen in beiden Ländern bereits sehr ähnlich seien und allenfalls nach Annahme der geplanten Strukturreform ein bilaterales Abkommen gesucht werden könnte. Die Motion wurde mit 124 zu 36 angenommen.

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