Die OAK BV hat die variablen Aufsichtsabgaben für das Jahr 2014, die im Laufe dieses Jahres in Rechnung gestellt werden, im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefer ansetzen können. Die Abgaben für die Vorsorgeeinrichtungen betragen für das Jahr 2014 50 Rappen (Vorjahr : 80 Rappen ) pro versicherte Person und ausbezahlte Rente, was einer Senkung von 37,50% entspricht. Die Grundabgabe von 300 Franken für jede Vorsorgeeinrichtung bleibt unverändert. Auch die Abgaben der Anlagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung kommen für das Jahr 2014 substantiell tiefer zu liegen. Es werden 70% des Tarifs erhoben (Vorjahr 100% ).
Aufsicht
OAK: Liste der anerkannten TER-Konzepte
Auf Gesuch von ICI Global, einem weltweit tätigen Fachverband von regulierten Fonds, hat die OAK BV das Kostenkonzept der „Total Annual Fund Operating Expenses“ gemäss Form N-1A der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) anerkannt. Damit können in Zukunft auch Fonds aus den USA in den Jahresrechnungen der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen kostentransparent im Sinne der Weisungen OAK BV W – 02/2013 ausgewiesen werden.
Unter nachfolgendem Link ist die aktuelle „Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen“ zu den Weisungen OAK BV W – 02/2013 „Ausweis der Vermögensverwaltungskosten“ enthalten.
Swiss regulator to publish catalogue for minimum risk standards
Switzerland’s regulator – the Oberaufsichtskommission, or OAK – is to unveil in the coming months a catalogue of minimum risk standards to be applied by all Pensionskassen from next year.
Speaking at the annual BVS conference, the regional supervisory body for the canton of Zurich, André Tapernoux, head of risk management at the OAK, confirmed that the regulator would decide on the standards “over the next few months”.
The introduction of a unified risk-assessment catalogue has been under discussion by pension fund representatives, industry experts and regional supervisory authorities for the last year.
One of the chief proponents has been BVS director Roger Tischhauser, who has argued that regional supervisors need a standard by which to measure Pensionskassen.
At the conference in Zurich, Tapernoux agreed, acknowledging that regional supervisory bodies required “reliable individual figures” for each Pensionskasse.
He said the OAK had therefore concluded it was “useful to make it mandatory for Pensionskassenexperten to calculate certain key figures”.
Tapernoux told IPE the regulator had not yet decided which parameters the new catalogue will include, but he did say they would be taken from existing guidelines issued by the SKPE, the chamber of pension fund experts.
Newsletter der BVS Zürich
Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich hat den Newsletter Nr. 44 verschickt. Er befasst sich im Bereich BVG mit folgenden Themen:
- Merkblatt für Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischer Vorsorge
- Merkblatt für Wohlfahrtsfonds
- Der Aufsichtsbehörde einzureichende Unterlagen
Aktualitäten zur Berichterstattung 2014 [PDF, 212 KB]
OAK: Liste der zugelassenen Vermögensverwalter
Nach Art. 48f BVV 2, in Kraft seit dem 1. Januar 2014, müssen die mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge betrauten Personen strengere Anforderungen erfüllen. Sie müssen über eine Zulassung der OAK BV verfügen, wenn sie nicht zu den unter Art. 48f Abs. 4 genannten Institutionen gehören oder nach Abs. 6 keine Zulassung benötigen.
Um die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung näher zu umschreiben, hat die OAK BV Weisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge erlassen, die am 20. Februar 2014 in Kraft getreten sind.
Die Zugelassenen werden von der OAK BV in die Liste der zugelassenen Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge eingetragen. Die Liste wird auf der Internetseite der OAK BV publiziert.
PensExpert zu Eigenhypotheken
Der PK-Berater PensExpert informiert in einer Mitteilung zu den Eigenyhpotheken, welche kürzlich Gegenstand einer neuen Verordnung der OAK waren. In der Mitteilung heisst es:
Eigenhypotheken werden aus dem persönlichen Vorsorgevermögen des Versicherten organisiert und dienen zur Finanzierung des Eigenheimes. Bei einer Kadervorsorgelösung mit freier Anlagestrategiewahl können solche Hypotheken alternativ zu Obligationen im festverzinslichen Teil des Vorsorgeportfolios eingesetzt werden. Die Vorteile liegen darin, dass bis zu 10% des Vorsorgevermögens (via Eigenhypothek) in das eigene, selbstbewohnte Heim investiert werden kann und der dafür entrichtete Schuldzins als steuerbefreiter Zinsertrag ins eigene Vorsorgevermögen fliesst. Dabei müssen die beim steuerbaren Einkommen abzugsfähigen Schuldzinsen marktüblich und reglementarisch festgeschrieben sein. Im Vergleich zu festverzinslichen Anlagen wie CHF Obligationen sind die Zinserträge aus dem Eigenhypotheken-Investment insbesondere bei einer variablen Hypothek sehr attraktiv.
Leider hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Eigenhypotheken im Dezember 2011 als nicht zulässig erklärt. Nun hat jedoch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) in einer definitiven Weisung festgestellt, dass ein absolutes Verbot von Eigenhypotheken nicht vereinbar ist mit dem aktuellen Gesetz. Damit ist diese höchst sinnvolle und nutzbringende Anlageform ab sofort wieder bis maximal 10% des Vorsorgeguthabens gestattet.
OAK: Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken
Die Oberaufsichtskommission hat eine Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken erlassen. Von einer Eigenhypothek wird gemäss OAK dann gesprochen, wenn der Entscheid über die Vermögensanlage faktisch durch den Versicherten getroffen wird und er mit seinem eigenen Vorsorgevermögen sich selber eine Hypothek gewährt. Obwohl rechtlich betrachtet immer die Stiftung Hypothekargläubigerin und der Versicherte Hypothekarschuldner ist, wird aus ökonomischer Sicht das Guthaben des Versicherten für die Vergabe der Hypothek an den Versicherten verwendet. Die Weisung tritt am 1. Dezember 2014 in kraft.
OAK: Fragenbogen zur Erhebung 2014
Die Oberaufsichtskommission hat den provisorischen Fragebogen für ihre Erhebung per 31.12.2014 zum Download bereitgestellt.
Basler Aufsicht: Weniger Honorar für VR
Die Stiftungsaufsicht der beiden Basel senkt auf Anfang 2015 ihre Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent. Zudem beantragt sie den beiden Kantonsregierungen, die Entschädigungen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reduzieren.
Einzelne Beträge will die BSABB derzeit nicht nennen, da der Entscheid der Regierungen noch aussteht, wie BSABB-Verwaltungsratspräsident Felix Uhlmann auf Anfrage sagte. Rechnet man aber auf die bisherigen Entschädigungen den bisher geleisteten Aufwand um, ergebe sich ein Stundenansatz bei allen Mitgliedern von 200 bis 250 Franken.
Diesen Ansatz erachte der Verwaltungsrat für vergangene wie auch künftige Leistungen als angemessen, heisst es in der Mitteilung. Die den Regierungen jetzt beantragten verminderten Entschädigungen stützten sich im übrigen auf die bisherigen Erfahrungen sowie einen Vergleich mit Aufsichtsbehörden anderer Kantone, namentlich des Kantons Zürich.
Die bisherigen – von den zwei Kantonsregierungen genehmigten – Entschädigungen hätten demgegenüber dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung getragen, der beim Aufbau der neugegründeten Stiftungsaufsicht entstanden sei. Die wesentliche Aufbauarbeit sei in den letzten drei Jahren geleistet worden, und eine Senkung erscheine nun sachgerecht.
Mitteilung BSABB / Vorwürfe BaZ
Unbehagen gegen Aktivitäten der OAK, Kritik an Kennzahlen-Projekt
In seinem Referat am Mediengespräch der Swisscanto über die aktuelle Situation der beruflichen Vorsorge äussserte Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, Bedenken gegenüber der zunehmenden Regelungsdichte. Konkret ging er in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Oberaufsichtskommission ein. “Aktuell werden Diskussionen über die Ausgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge geführt. Es geht vor allem darum, ob Aufsichtsbehörden im Sinne einer verstärkt risikoorientierten Aufsicht frühzeitig Einfluss nehmen und in welchem Umfang sie als Regulatoren den Pensionskassen Vorgaben machen sollen.
Seit 2013 publiziert die OAK jeweils im Frühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über die Systemsicherheit der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskassen liefern der OAK die dazu notwendigen Daten. Eine relativ zeitnahe Einschätzung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen durch die OAK ist zu begrüssen. Problematisch wird es aber, wenn die OAK, ergänzend zu dieser allgemeinen Lagebeurteilung der beruflichen Vorsorge, kassenindividuell Noten verteilt. Die OAK wird mit einem solchen starren Bewertungssystem der äusserst breiten Palette an verschiedenartigen Pensionskassen nicht gerecht. Die Aufgabe der Risikoeinschätzung liegt vom Gesetz her klar beim obersten Führungsorgan.
Unter dem Deckmantel der vermeintlich zu wahrenden Systemsicherheit wird zusätzlich diskutiert, ob die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von den unterstellten Pensionskassen auf jährlicher Basis zusätzlich "einheitliche" Kennzahlen verlangen dürfen. Ein solches Vorgehen ist nicht zielführend und trägt den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Kompetenzen nicht Rechnung. Vielmehr würde damit letztlich auch der Grundstein für einheitliche versicherungstechnische Vorgaben (z.B. bezgl. Höhe des technischen Zinssatzes) durch die OAK gelegt. Die Führungsorgane sollen selber und eigenverantwortlich festlegen, welche Grundlagen sie für die Risikoeinschätzung benötigen. Es braucht keine weiteren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortung weg vom Führungsorgan hin zur Aufsichtsbehörde. Im Spannungsfeld von Vorsorgesicherheit und Regulierung muss auch die OAK diese Zusammenhänge beachten.”
Vollversicherung unter der Lupe
Im jährlichen Rechenschaftsbericht zur Betriebsrechnung der Lebensversicherer stellt die Aufsichtsbehörde Finma fest, dass die 2004 eingeführten Transparenz-Bestimmungen die Konkurrenz im Geschäft mit der zweiten Säule belebt haben. Neu wird offengelegt, dass 2013 die Provisionen für Broker 113 Mio. Fr. und für den Aussendienst 101 Mio. Fr. erreichten. Gemessen an Marktwerten verwalteten die Lebensversicherer Ende Jahr 171,9 (Vorjahr: 169,8) Mrd. Fr., wobei die Bewertungsreserve – die Differenz zu den Buchwerten – zinsbedingt um über 5 Mrd. Fr. auf 9,7 Mrd. Fr. sank.
Viele KMU-Betriebe begeben sich unter das Dach eines Lebensversicherers, denn das Erwirtschaften ausreichender Kapitalerträge zur Finanzierung sicherer und auf viele Jahre hinaus garantierter Renten ist kein Kinderspiel, schreibt dazu die NZZ. Die Bewegungen zur Verstärkung von Rückstellungen ist ein Fingerzeig darauf, dass die Aufgabenstellung nicht trivial ist. Im Sparprozess setzten die Lebensversicherer für das Risiko Langlebigkeit für Altersrenten stabil 1,1 Mrd. Fr. ein; weitere 503 (686) Mio. Fr. wurden für Deckungslücken bei der Umwandlung von Altersgutschriften in Renten verwendet. Bekanntlich zwingen vom Bundesrat und von der Politik falsch gesetzte BVG-Parameter zu Umverteilungen von Jung zu Alt wie auch von den Aktiven zu den Rentnern.
Mit den Worten der Finma: Im System der beruflichen Vorsorge werden Altersrenten ausbezahlt, die sich durch vorsichtige Anlagen am Kapitalmarkt und durch Beiträge allein nicht finanzieren lassen. Und weiter: Im bestehenden Zinsumfeld sind BVG-Umwandlungssätze von 5,83% für Männer und 5,56% für Frauen nicht mehr angemessen. Das schreibt die Aufsicht. Gleichwohl werden nächstes Jahr und später noch manche Parlamentarier wettern, der von Sozialminister Alain Berset angestrebte Satz von 6,0% sei viel zu tief, meint Werner Enz.
NZZ / Mitteilung Finma / Bericht Finma
OAK: Anhörung für eine Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken
Die OAK schreibt: In der Praxis der beruflichen Vorsorge besteht Unsicherheit darüber, ob und wie Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen, Hypotheken an ihre Versicherten vergeben dürfen. Die Oberaufsichtskommission beabsichtigt, diese Lücke zu schliessen und Weisungen zum Thema der Vergabe von Eigenhypotheken zu erlassen. Aufgrund der Bedeutung der Weisungen hat sich die OAK BV entschlossen, eine Anhörung bei den interessierten Kreisen durchzuführen.
Die Anhörungsfrist dauert bis und mit 10. Oktober 2014. Das Anhörungsverfahren wird elektronisch durchgeführt. Es wird deshalb gebeten, die elektronische Version einer allfälligen Stellungnahme innert dieser Frist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@oak-bv.admin.ch.
Entwurf "Weisungen über die Vergabe von Eigenhypotheken"
Basler Aufsicht: “Kabinett der Abzocker”
Die Basler Zeitung berichtet über die Abgeltung für den Stiftungsrat der Nordwestschweizer Stiftungsaufsicht BSABB (BS und BL). Die Zeitung schreibt: “Man kann den Damen und Herren des Verwaltungsrats nicht vorwerfen, ihre Entschädigungen verheimlicht zu haben. Im Geschäftsbericht 2013, der unlängst publiziert wurde, werden die Abgeltungen offengelegt. Die Zahlenlage präsentiert sich wie folgt: Für seine Tätigkeit zahlte sich der BSABB-VR insgesamt 126’744.75 Franken aus. Davon entfallen 35’000 Franken auf den Präsidenten Felix Uhlmann, einen Basler Rechtsprofessor mit Lehrstuhl an der Universität Zürich.
Der Vizepräsident, welcher 25’000 Franken erhielt, ist ein altbekanntes Gesicht: Es handelt sich um den ehemaligen Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP). Auch unter den drei weiteren VR-Mitgliedern, die mit je 20’000 Franken entschädigt wurden, finden sich prominente Namen: Susanne Leutenegger Oberholzer, SP-Nationalrätin des Kantons Baselland, der Baselbieter alt Regierungsrat Andreas Koellreuter (FDP) sowie der Basler Advokat und Privatdozent Christoph B. Bühler. Bei allen Honoraren handelt es sich um Pauschalentschädigungen.
Im Vergleich mit den Stiftungsaufsichten in anderen Regionen der Schweiz sind die Vergütungen in Basel fürstlich. In Zürich wurden die Verwaltungsräte mit total 80’000 Franken honoriert, in Bern mit knapp 50’000 Franken. Dabei verwalten sie viel grössere Vermögen als die BSABB, tragen also eine höhere Verantwortung. Doch beim Lohn halten sie sich zurück – da sind die Basler Spitzenreiter.
Was hat das fünfköpfige Gremium für die fast 127’000 Franken geleistet? Laut Geschäftsbericht tagte der Verwaltungsrat im 2013 an fünf Sitzungen, die rund vier Stunden dauerten. Auch «teilweise ausserhalb der regulären Sitzungen» seien einzelne Verwaltungsräte im Einsatz gewesen. Genauere Angaben fehlen jedoch. Rechnet man grosszügig mit einem Gesamtaufwand von durchschnittlich 50 Stunden pro Jahr, ergibt sich ein Stundenlohn von 400 Franken. Im Fall von Präsident Uhlmann sind es gar 700 Franken.”
Update. Der VR der BSABB hat keine Freude am Artikel der BaZ, erwägt aber eine Honorarkürzung, welche schon vor dem Bericht “angedacht” worden sei….
OAK: FAQ zur Zulassung von Vermögensverwaltern
Im Stil eines Beipackzettels zu Medikamenten hat die Oberaufsichtskommission eine Liste mit “häufig gestellten Fragen” (FAQ) zu den Weisungen 01/2014 Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge publiziert.
Expansive OAK
Michael Ferber hat in der NZZ unter dem Titel “Noten für Pensionskassen sorgen für Wirbel” einen Beitrag zur Benotung der Pensionskassen durch die Oberaufsicht publiziert, der die Bemühungen der Kommission beleuchtet, sich vermehrt in die Direktaufsicht einzuschalten. Ferber schreibt: “Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) will bei den Schweizer Pensionskassen für mehr Transparenz sorgen und auf Risiken hinweisen. Deshalb hat die Behörde den Vorsorgeeinrichtungen in diesem Jahr zum zweiten Mal «Noten» gegeben und die Vorsorgeeinrichtungen in Risikogruppen eingeteilt. Dabei schnitten nicht alle gut ab: 14 Pensionskassen – neun ohne und fünf mit Staatsgarantie – stufte die OAK BV in die Risikogruppe «hoch» ein, bei 261 Vorsorgeeinrichtungen sah sie ein «eher hohes» Risiko (vgl. Tabelle). Die Namen dieser Vorsorgeeinrichtungen sind derweil nicht publik.
Stephan Wyss, Leiter Vorsorgeberatung Zürich bei der Investmentgesellschaft Swisscanto und Vorstand bei der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, hält die von der OAK BV erteilten Noten für das «Gesamt-Risiko» von Pensionskassen derweil für unvollständig und simplistisch. Es drohe die Gefahr, dass die zweite Säule durch die Noten diskreditiert werde, sagt er. Laut Wyss könnten die Noten einen kontraproduktiven Effekt haben, zumal sie gerade bei Sammelstiftungen potenziell einen grossen Einfluss hätten.
Aus Sicht von Wyss legt die OAK BV auch arbiträr fest, wann eine Pensionskasse beispielsweise ein mittleres Risiko hat. Die Behörde lasse nicht nur das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, sie schaffe so auch kein Vertrauen bei den Versicherten. Nach einer Börsenbaisse fielen die Noten schlecht aus, und dies bringe die zweite Säule in Misskredit. Dadurch verbesserten sich die Chancen der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) verfolgten Initiative AHV Plus, mit der die AHV ausgebaut werden soll.
André Tapernoux, Leiter Risikomanagement bei der OAK BV, sagt dazu, die Behörde wolle mit der Beurteilung Stiftungsräte und die zuständigen Pensionskassenexperten anregen, über das Thema Risiko nach- und dieses auch weiterzudenken. Zudem sollten sie sehen, wie ihre Pensionskassen im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen dastünden.
Wie Jérôme Cosandey von der Denkfabrik Avenir Suisse ausführt, ist eigentlich der Pensionskassenexperte für die Beurteilung der Gesundheit einer Pensionskasse zuständig. Wahrscheinlich ärgerten sich Vertreter dieses Berufszweiges nun darüber, dass die OAK BV sich in ihr Hoheitsgebiet einmische, und fühlten sich möglicherweise übergangen – zumal die Behörde wohl direkt mit den Stiftungsräten der Pensionskassen kommuniziert habe und nicht mit den Pensionskassenexperten. Zudem ist das von der Kommission verwendete «Ampel-System» auch aus seiner Sicht recht simplistisch.
Laut Tapernoux ist es Ziel der OAK BV, vor möglichen schwierigen Situationen Risiken aufzuzeigen und nicht zu spät zu kommen. Die Oberaufsichtskommission überdenke ihren Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen jedes Jahr. Derzeit sei nicht vorgesehen, etwa die individuelle Bewertung von Pensionskassen publik zu machen. Folglich sei auch kein «Run» auf schlechter benotete Sammelstiftungen zu erwarten. Jedoch sei die OAK BV klar der Auffassung, dass jede Kasse das Recht habe, die Einschätzung ihrer Risikosituation durch die Oberaufsichtskommission zu erfahren. Es sei durchaus möglich, dass die OAK BV in Zukunft noch klarer zum Ausdruck bringe, wo Pensionskassen und Sammelstiftungen im Vergleich mit dem Durchschnitt stünden.