(AWP) Künftig sollen die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Dieser Meinung ist der Nationalrat.
Ohne Gegenstimme nahm er einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Dieser basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), welcher die beiden Parlamentskommissionen im vergangenen Jahr Folge gegeben hatten. Die Initiantin konnte auch den Bundesrat überzeugen, eine Gesetzeslücke zu schliessen.
Künftig sollen die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen. Dies sei bereits bei der Debatte über die 2012 in Kraft getretene BVG-Strukturreform der Wille des Parlaments gewesen, schreibt die Initiantin. Sei die Überwälzung infrage gestellt, sei nicht ausgeschlossen, dass die Oberaufsichtsabgaben von den kantonalen Aufsichtsbehörden und damit von den Steuerzahlenden getragen werden müssten.
Bereits haben zwei Vorsorgeeinrichtungen Verfügungen des Bundes angefochten, mit welchen ihnen die Abgaben für die Oberaufsicht in Rechnung gestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass für eine Überwälzung der Aufsichtsabgaben auf die Pensionskassen die Rechtsgrundlage fehle. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständrat.