Swiss Re wird die Pensionskasse für die Mitarbeitenden in der Schweiz per 1. Januar 2007 vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat umstellen. Das Unternehmen will damit der gesellschaftlichen Entwicklung und der in den letzten Jahren gestiegenen Volatilität der Kapitalmärkte Rechnung tragen. Swiss Re bietet ihren Mitarbeitenden auch in Zukunft eine erstklassige Altersvorsorge. Als Leistungsziel beim Eintritt in das Pensionsalter wird auch im Beitragsprimat weiterhin 70% des versicherten Lohnes angestrebt.
Swiss Re leistet zur Altersvorsorge einen Arbeitgeberbeitrag von 21% des versicherten Lohns. Die Mitarbeitenden haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Beitragsklassen 0%, 3,5% oder 7%. Die Einführung von Mitarbeiterbeiträgen wird durch Swiss Re mit einer einmaligen Lohnerhöhung von 7% per 1. April 2007 neutralisiert. Mit der Umstellung auf das Beitragsprimat erfolgt auch eine Anhebung des Pensionsalters von 60 auf 63 Jahre, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und den heutigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Swiss Re bei erfahrenen Experten und Führungspersönlichkeiten zu verbessern.
Mitarbeiter Info mit Details der Umstellung

In einem Beitrag in der Basler Zeitung geisselt der PK-Experte Walter Spengler die Pläne der Regierung für die Revision der kantonalen Kasse. Die Aussagen im Bericht bezeichnet er als "abenteuerlich". Mit neuen Grundlagen soll die Staatsgarantie um 400 Mio. Fr. vermindert werden, was die Kasse unsicherer mache. Bereits vor zehn Jahren wurde der technische Zins von 3,5 auf 4% angehoben – mit ähnlichen Folgen. Das Leistungskonzept in Basel-Stadt ist in der Tat luxuriös. Die AG-Beiträge werden auf stolze 25% des versicherten Lohnes angehoben, die AN entrichten 8,5%.
Die demographische Entwicklung der nächsten Jahre wird die Altersstruktur der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig verändern. Starke Jahrgänge scheiden aus dem Erwerbsleben aus, geburtenschwache Jahrgänge folgen. Es ist heute davon auszugehen, dass wir ab etwa 2015 einen Arbeitskräftemangel haben werden, führten Vertreter des Arbeitgeberverbandes an einer Pressekonferenz aus.
Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates die notwendige Konsolidierung der Pensionskasse des Bundes politisch absichern. Die Kommission lehnt daher die umstrittene Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse ab. In zwei Punkten hat die Kommission die Vorlage gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert: Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9% und höchstens 13,5% der versicherbaren Lohnsumme, sondern mit mindestens 11% und höchstens 14% begrenzt werden. Im Weiteren hat die Kommission präzisiert, dass die durch den Systemwechsel in besonderem Ausmass betroffenen Jahrgänge der 45-55jährigen während fünf Jahren um 1-2 Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen startet ein breit angelegtes Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung. Das auf mehrere Jahre angelegte Programm hat zum Ziel, wissenschaftlich gesichertes Wissen zur IV und zur Umsetzung der eingeleiteten Reformen zu erarbeiten und nutzbar zu machen. Damit sollen heute bestehende Wissenslücken geschlossen werden, um die weitere Entwicklung des Sozialwerks nachhaltig steuern zu können. Anfang September beginnt die Ausschreibung erster Forschungsprojekte.