Parlament_34Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates die notwendige Konsolidierung der Pensionskasse des Bundes politisch absichern. Die Kommission lehnt daher die umstrittene Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse ab. In zwei Punkten hat die Kommission die Vorlage gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert: Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9% und höchstens 13,5% der versicherbaren Lohnsumme, sondern mit mindestens 11% und höchstens 14% begrenzt werden. Im Weiteren hat die Kommission präzisiert, dass die durch den Systemwechsel in besonderem Ausmass betroffenen Jahrgänge der 45-55jährigen während fünf Jahren um 1-2 Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen.

Die Kommission ergänzt die Vorlage mit einer Bestimmung, welche die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern betrauten Personen zur Offenlegung ihrer persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen verpflichtet. Indem auch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entsprechend geändert wird, soll diese Regelung nicht nur für die Pensionskasse des Bundes, sondern für alle Pensionskassen Geltung erlangen. Medienmitteilung der SPK