Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes Publica zahlen die über 45-jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.
pwirth
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Wenig Freude am Zinsentscheid
Der Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei zwei Prozent zu belassen, kommt bei Wirtschaft und Gewerkschaften nicht gut an. Letztere forderten eine höhere Verzinsung, die Arbeitgeber hätten sich einen tieferen Mindestsatz gewünscht, schreibt die NZZ.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband äusserte sich zurückhaltend zum Entscheid. Der Verband habe für 1,75 Prozent plädiert, sagte Direktor Thomas Daum. Der Bundesrat habe sich offenbar für Stabilität entschieden. Die Vorsorgeeinrichtungen müssten nun mit diesen zwei Prozent klar kommen und hätten entsprechend weniger Puffer, falls sich die Situation an den Kapitalmärkten wieder verschlechtere.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hingegen hatte die Anhebung des Satzes auf 2,5 Prozent gefordert, dies gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, wie die geschäftsführende Sekretärin Colette Nova sagte. Die Lage auf den Finanzmärkten sei deutlich besser als vor einem Jahr, und auch die Renditen der Pensionskassen seien gut. Gemessen daran wäre auch die Erhöhung auf 2,5 Prozent noch bescheiden gewesen, sagte Nova. Auf lange Sicht sei es problematisch, dass der Zinssatz schnell sinke, wenn es Probleme gebe, während er umgekehrt bei einer Erholung nur langsam wieder angehoben werde.
Versicherer: Mindestzinssatz 2010 ist zu hoch
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 auf 2% festzulegen. Der SVV erachtet diesen Mindestzinssatz als zu hoch und setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel liegt der Mindestzinssatz bei 1,5%.
Der Verband schlägt vor, dass der Mindestzinssatz 70% des gleitenden 7-Jahresdurchschnitts der 7-jährigen Bundesobligationen beträgt. Für das Jahr 2010 würde dies einen Mindestzins von 1,637% (Stand per Ende Juli 2009) ergeben. Weil noch viele Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung sind, ist dieser Wert nach Ansicht des SVV auf 1,5% abzurunden.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2 Prozent
Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.
Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.3%. Bei den Anleihen und Liegenschaften ist von positiven Erträgen auszugehen. Im Bereich der Aktienmärkte konnten jedoch die massiven Verluste des letzten Jahres trotz der eingetretenen Erholung bisher noch nicht kompensiert werden.
Gemäss Darstellung des BSV spricht die insgesamt ungenügende Entwicklung der Finanzmärkte gegen eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2%. Ein höherer Mindestzinssatz müsse auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgelehnt werden. Auf der anderen Seite sei aufgrund der eingetretenen Erholung der Märkte in diesem Jahr eine Senkung des Satzes, und damit ein Wert erheblich unter dem langfristigen Durchschnitt der Bundesobligationen, nicht gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 18. September 2009 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Die eingegangenen Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.5% bis 2.5%. Die von der Kommission favorisierte Formel zur Festlegung des Satzes ergibt 1.9%. Bei der Konsultation der Sozialpartner hat eine deutliche Mehrheit entweder einen Satz von 2% vorgeschlagen oder kann unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Beibehaltung des Satzes leben.
Interpellation Leutenegger Oberholzer: Swiss Blocks
Eingereichter Text: Die Schweizer Börse, SIX Swiss Exchange, bietet seit August 2008 grossen Finanzinstitutionen wie Anlagefonds, Banken, Versicherungen oder Pensionskassen mit "Swiss Blocks" eine Plattform an, über die sie Schweizer Wertpapiere ausserhalb des öffentlichen Orderbuchs in grossen Blöcken handeln können. Die Börse wirbt explizit mit der völligen Anonymität und den besseren Preisen dieses so genannten "Dark Pools". In Grossbritannien und den USA geraten Dark Pools wegen der mangelnden Transparenz zunehmend unter Druck der Finanzaufsichtsbehörden FSA und SEC.
Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie beurteilt er rechtlich und wirtschaftlich die "Swiss-Block"-Dienstleistung für institutionelle Anleger von SIX Swiss Exchange? (…).
Avenir Suisse: Schrittweise Erhöhung des Rentenalters
Die Denkfabrik Avenir Suisse fordert, das Rentenalter «schrittchenweise» an die Lebenserwartung der Pensionierten anzupassen. Damit würde das Rentenalter 67 im Jahr 2026 wirksam werden. Damit soll verhindert werden, dass die AHV das Schicksal der IV erleidet. In ihrer neuen Publikation «Die AHV – eine Vorsorge mit Alterungsblindheit» macht Avenir Suisse Vorschläge, wie die AHV gezielt an die demografische Entwicklung angepasst werden kann. Bei einer Anpassung auf 2011 würde das Rentenalter demnach gemäss Avenir Suisse auf 65 Jahre und 1,5 Monate steigen und im folgenden Jahr auf 65 Jahre und drei Monate. Gleichzeitig will Avenir Suisse auch das Bedürfnis nach einer Flexibilisierung des Rentenalters ernst nehmen. Hier schlägt sie vor, dass pro Jahrgang ein Renteneintrittsalter bestimmt werden soll, ab dem man Anrecht auf eine volle Rente hat. Lässt man sich vor diesem aufgrund der Lebenserwartung definierten Alter pensionieren, wird die Rente gekürzt, arbeitet man länger, steigt sie.
CS PK-Index: Performance von 5,6 Prozent im Q3
Die ersten Berechnungen des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der das Anlageverhalten von rund 100 Schweizer Pensionskassen berücksichtigt, ergeben für das 3. Quartal 2009 eine Performance von knapp 5.6 Prozent. Dies stellt das zweitbeste Quartalsresultat seit Bestehen des Index dar. Im Berichtsquartal war der Juli mit einer Performance von 3 Prozent der stärkste Monat, während sich der Index im August um 1.3 und im September um 1.2 Prozent verbesserte. Dank den sehr guten Ergebnissen im 2. und 3. Quartal 2009 hat der Pensionskassen Index im bisherigen Jahresverlauf knapp 9 Prozent zugelegt.
Die BVG-Mindestrendite für das Quartal beträgt 0.5 Prozent. Dadurch hat sich die negative Differenz des Pensionskassen Index, der im Jahr 2000 bei 100 Punkten gestartet worden ist, zur BVG Vorgabe erneut deutlich reduziert, und zwar um 5.7 Punkte auf ein Minus von noch knapp 14 Punkten.
Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das 3. Quartal 2009 wird in rund zwei Wochen publiziert.
10vor10: PK-Sanierungsaufschläge bald überflüssig
Othmar Simeon (Swisscanto Vorsorge) und Marco Curti (ZKB) befassen sich in einem Beitrag in der Sendung 10vor10 auf TV DRS mit der aktuellen Finanzierungssituation der Schweizer Pensionskassen, welche aufgrund des aktuellen Börsenverlaufs gegenwärtig deutlich bessere Deckungsgrade aufweisen als noch im März, was Sanierungsmassnahmen zunehmend überflüssig macht und auch eine bessere Verzinsung erlaubt. Curti rechnet mit einer Fortdauer der Hausse zumindest noch im laufenden Jahr.
Times: The silence of the pension funds
One of the great mysteries of the past couple of years has been the extraordinary silence of pension funds. They are perhaps the biggest victims of the financial crisis, with billions wiped from the value of their investments. Few have more reason to complain about the reckless greed of bankers, yet there has been barely a peep from the sector. The National Association of Pension Funds (NAPF), the body with the authority, credibility and firepower to make its voice heard, has stayed schtum. Even today it refuses to criticise the banks who led the world over the precipice.
Kammer der PK-Experten: Stellungnahme zur Nullverzinsung, Kritik an Artikel Erich Peter
Die Kammer der Pensionskassen-Experten kommentiert in einer Stellungnahme die Frage der Nullverzinsung und wendet sich darin gegen Ausführungen in einem Fachartikel von Erich Peter, Chef der Zürcher Aufsichtsbehörde. In der Stellungnahme der Kammer heisst es: “In einem kürzlich veröffentlichten Fach-Artikel zum Thema „Unterdeckung und Sanierung“ wird eine Null- oder Minderverzinsung bei Überdeckung und somit auch bei eingeschränkter Risikofähigkeit als unzulässig bezeichnet. Argumentiert wird mit dem Schutz der wohlerworbenen Ansprüche auf das überobligatorische Altersguthaben. Die Anwendung des Anrechnungsprinzips führe zu einer Negativverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens und damit zu einer Einschränkung der wohlerworbenen Ansprüche.
Diese Argumente sind aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten nicht haltbar. Der in der Praxis geprägte Begriff Anrechnungsprinzip ist unglücklich gewählt, denn er stipuliert eine falsche Interpretation. Es geht bei einer Null- oder Minderverzinsung nicht um Anrechnung, sondern eigentlich nur um die sogenannte BVG-Schattenrechnung, d.h. um eine Vergleichsrechnung zwischen dem reglementarischen Altersguthaben und dem BVG-Altersguthaben. Vorsorgeeinrichtungen führen nur ein reglementarisches
Altersguthaben für die Versicherten. Mittels der BVG-Schattenrechnung wird lediglich die Einhaltung des gesetzlichen Minimums kontrolliert.”
Und weiter wird betont: “Ausdrücklich halten wir fest, dass für Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als die BVG-Mindestleistungen gewähren, in Art. 49 Abs. 2 BVG abschliessend geregelt ist, welche Vorschrift für die weitergehende Vorsorge gelten. Insbesondere bestehen keine Vorschriften bezüglich der Festsetzung der Höhe des Zinssatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Vorsorgeeinrichtung in einer Über- oder Unterdeckung befindet. Die in den Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge beschriebenen Voraussetzungen zur Minder- oder Nullverzinsung beziehen sich auf unterdeckte Vorsorgeeinrichtungen. Daraus den Umkehrschluss abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei bei einer Überdeckung nicht zulässig, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Weisungen des Bundesrats äussern sich zu dieser Frage nämlich nicht.”
Stellungnahme der Kammer / Artikel Peter / Rev. Weisung BR 2004
Nationale Internetplattform zu Beruf und Familie
Eine neue Internetplattform bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Plattform auf www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern von den Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber und Yves Rossier, vorgestellt.
FT: Pension funds turn to low-risk microfinance
Microfinance – where financial institutions back tiny start-ups and would-be entrepreneurs in the poorest parts of the world – is little more than a gleam in the eye of most of the world’s biggest banks. But it is the one area of subprime lending that still has a reputation for being relatively low risk in spite of the financial crisis and is attracting new investment. Some of the world’s biggest pension funds have increased their investments in microfinance this year and expect to raise it further in the next few years.
work: “nun ist aber genug”
Die Unia-Zeitung “work” empört sich über Vorschläge zur Flexibilisierung der Alters-Rente in der 2. Säule und weiss, wie diese erhöht werden kann: mit Vorschriften und einem fixierten Umwandlungssatz.
Finews: «Pensionskassen stehen im Stresstest»
Erich Peter: Die Aufsicht in Zeiten der Krise
In einem Interview zur Swisscanto-Studie äussert sich Erich Peter, Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kts. Zürich, zu aktuellen Fragen der Aufsicht. Auf die Frage, ob Kassen auf die beschlossenen Sanierungsmassnahmen verzichten können, wenn ihr Deckunsgrad die 90 Prozent-Grenze wieder überschreitet, gab Peter zur Antwort: “Es gibt keine fixen Grenzen, bei welchen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen sind. Es gibt auch nicht einen bestimmten Deckungsgrad, bei welchem einschneidende Massnahmen zu beschliessen sind. Die Vorsorgeeinrichtung muss ihre Situation immer umfassend beurteilen. Die Versichertenstruktur ist hierbei zentral. Der Anteil der Rentner, das Verhältnis der Rentnerkapitalien zu den Kapitalien der Aktiven und das Verhältnis der Kapitalien zur Lohnsumme sind wichtige Punkte, die in die Beurteilung mit einzufliessen haben.
Auch die zwischenzeitliche Entwicklung der Anlagemärkte soll beobachtet und beurteilt werden. Nur darf dies nicht zu einer unkontrollierten Hektik führen. Obwohl die Deckungsgradberechnung per 31. Dezember eine reine Stichtagsbetrachtung ist, ist sie für die Vorsorgeeinrichtung und die Aufsichtsbehörde doch wesentlich, da sie die Richtung für die Sanierung anzeigt. Gerade die in den ersten beiden Quartalen beobachtete Volatilität zeigt, dass eine quartalsweise Betrachtung trügerisch sein kann. Im Übrigen würden es die Versicherten kaum verstehen, wenn ihnen im Januar ein Sanierungsbeitrag von beispielsweise 1% vom Lohn abgezogen würde, dies nach einer Erholung der Anlagemärkte im April nicht mehr passiert, und der Sanierungsbeitrag im Oktober, nach einem erneuten Absinken der Anlagen, auf 2% erhöht würde.
Auf Grund dieser Unsicherheiten beurteilt die Aufsichtsbehörde das Sanierungskonzept grundsätzlich nach den Gegebenheiten per Abschluss des Geschäftsjahres. Doch auch hier muss klar festgehalten werden, dass nicht die Aufsichtsbehörde, sondern das oberste Organ mit einem erhöhten Führungsrhythmus nach pflichtgemässem Ermessen für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung zuständig ist. Die Aufsicht macht nur eine Rechtskontrolle. Kurzfristige Erholungen der Anlagemärkte können demzufolge kaum einen Einfluss auf die Prüfungstätigkeit der Aufsicht haben.”