Die beiden in der beruflichen Vorsorge tätigen Unternehmen Prevas und Gewos rücken im Rahmen einer Nachfolgeregelung bei der Prevas AG näher zusammen. Die von Georg Brönnimann und Dr. Claude Stierlin gegründete Prevas ist seit 1982 Anbieterin umfassender Pensionskassen-Administration mit Expertentätigkeit. Der Unternehmung angehängt ist die Prevas-Sammelstiftung. 2004 gegründet, hat die Gewos heute ihre Schwerpunkte bei der externen Geschäftsführung, den Veranstaltungen und Publikationen für Pensionskassen und wird von den beiden Eigentümern, Viktor Ackermann und Lydia Krauss, geleitet. Prevas und Gewos bleiben weiterhin selbständig. Per 1. Oktober 2010 wird die Geschäftsleitung der Prevas durch Viktor Ackermann erweitert, während Lydia Krauss die Gesamtleitung der Gewos übernimmt. Zur Gewährleistung eines optimalen Übergangs sind Stierlin und Brönnimann in den kommenden Jahren weiterhin für die Prevas tätig.
pwirth
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Ernst & Young PK-Studie 2010: Vorsorgeeinrichtungen unzufrieden mit der Politik
In der von Ernst & Young erstmals durchgeführten Pensionskassenstudie 2010 senden die Vorsorgeeinrichtungen eine klare Botschaft nach Bern: Sie beurteilen den Einfluss der Politik auf ihr Tagesgeschäft mehrheitlich als negativ. Dass Handlungsbedarf besteht, ist den Kassen jedoch klar. Sie zeigen beispielsweise Offenheit gegenüber einem massgeschneiderten Solvenz- oder Stresstest, heisst es in einer Mitteilung von Ernst & Young.
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Ernst & Young hat im Sommer 2010 erstmals eine Umfrage durchgeführt und dazu 48 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz mit unterschiedlichem Profil befragt. Im Zentrum standen Fragen nach der aktuellen Lage der Institutionen und nach ihrer Strategie zur Bewältigung von Herausforderungen wie tiefe Renditen, erhöhte Lebenserwartung oder Reservedefizite.
Die Branche würde es vorziehen, wenn zentrale Parameter ihres Geschäfts – wie der BVG-Mindestzinssatz – nicht vom Bundesrat, sondern vom paritätischen Führungsorgan der einzelnen Vorsorgeeinrichtung bestimmt würden. Anderseits haben die Pensionskassen wenig gegen Kontrollmechanismen und Vorgaben einzuwenden, die sie als sinnvoll erachten. Über 60 Prozent der befragten Institutionen befürworten die heute gängige Kenngrösse des Deckungsgrades, obwohl sie zu Vergleichszwecken nicht vollständig genügt. 40 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen könnten sich gar mit einem Solvenz- oder Stresstest anfreunden, sofern dieser auf die speziellen Rahmenbedingungen der Branche Rücksicht nimmt.
Mitteilung / Website Ernst & Young / Studie
Detailregelungen für das Familienzulagenregister
Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Nachdem das Parlament das Familienzulagengesetz (FamZG) entsprechend ergänzt hat, hat der Bundesrat nun die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.
Zwingende Teilung der Vorsorgeansprüche bei Scheidung
Ein Leser hat sich beim Rechtsberatungsdienst des Blick mit der Frage gemeldet, ob seine Ehe ungültig erklärt werden könne, um nach einer Scheidung eine Teilung der Ansprüche in der BV zu vermeiden. Wenig überraschend bekommt er die Auskunft, dass dies aussichtslos sei. Interessanter ist der Verweis, dass die Teilung des PK-Guthabens eine zwingende Bestimmung ist, welche auch nicht durch eine Parteivereinbarung wegbedungen werden kann und auch nicht durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Da im speziellen Fall der Mann bereits pensioniert ist, wird das Gericht die Entschädigung festsetzen.
VPS: Verzeichnis der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Der Verlag VPS hat die erste Ausgabe eines Verzeichnisses der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen herausgegeben. Für alle Unternehmen, die ihre Vorsorgesituation überprüfen oder einen Wechsel ins Auge fassen, ein höchst wertvolles Hilfsmittel mit allen wichtigen Infos zu rund 30 unabhängigen Sammelstiftungen und 7 Sammelstiftungen von Versicherungen. Das Verzeichnis wird ergänzt mit einer Check List, die beim Wechsel eines Anschlusses abzuhaken ist.
Graziella Briccola: Ansprüche an die Pension Fund Governance
Im Rahmen einer Ausbildung zum MAS FH International Accounting and Reporting an der Kalaidos Fachhochschule Schweiz hat Graziella Briccola eine Masterarbeit zum Thema “Pension Fund Governance aus der Sicht der Anspruchsgruppen” verfasst. Behandelt werden die Fragen “Welchen Sinn und Zweck sehen die engeren Anspruchsgruppen einer Pensionskasse in der Regulierung durch Gesetz und Selbstregulierung (Pension Fund Governance) und welche Bedürfnisse haben sie?”
Zur Ermittlung der Bedürfnisse wurden 240 Fragebogen an die Anspruchsgruppen Arbeitnehmer/Rentner, Stiftungsräte/Geschäftsführer und Pensionskassenexperten/Revisoren verschickt. 59 % der angeschriebenen Personen haben geantwortet und sind in die Auswertung eingeflossen. Es wurden Fragen zu Einhaltung/Umsetzung der Pension Fund Governance, Transparenz, Interessenwahrnehmung, Aufgaben der Pension Fund Governance, Sinn und Zweck der Pension Fund Governance, Regelwerke, Regulierungsdichte, Überprüfung der Einhaltung der Pension Fund Governance und Interessenkonflikte sowie Mitspracherechte, freie Wahl der Pensionskasse gestellt.
Als eines der Ergebnisse ist hervorzuheben, dass bei keiner der Anspruchsgruppen die freie PK-Wahl eine Mehrheit findet. Wahlmöglichkeiten werden im Bereich Anlagestrategie und Verzinsung gewünscht. Keine Einigkeit besteht bei der Frage der Ueberregulierung. Die Anforderungen im Gesetz werden als nachvollziehbar bezeichnet.
AFIAA: Zwei Rücktritte im Stiftungsrat – Thomas Schönbächler neu
(AWP) Bei AFIAA, der Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationalen Gewerbeliegenschaften, ist es zu zwei Rücktritten im Stiftungsrat gekommen. In Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich im Fall BVK ist Daniel Gloor per Ende Juni 2010 von seiner Funktion zurückgetreten, teilte die Stiftung am Montagabend mit. Christoph Burckhardt habe das Gremium anlässlich der letzten Stiftungsratssitzung vom 25. August über seinen Rücktritt auf Ende des Geschäftsjahres per 30. September 2010 informiert, heisst es weiter. Beide Stiftungsräte seien zu keiner Zeit mit Investitionsentscheidungen betraut oder in solche konkret involviert gewesen.
Thomas Schönbächler ist laut Mitteilung neues Mitglied des Stiftungsrates. Es handelt sich um den Chef der Zürcher BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich.
Mitteilung AWP / AFIAA / Artikel TA
NZZaS: BSV reicht Strafanzeige gegen Gemini-Verantwortliche ein
Wie die NZZ am Sonntag berichtet, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) gegen Carl Helbling und Oskar Leutwyler eine Strafanzeige eingereicht. Die Anzeige beruht gemäss Meldung der NZZaS auf der unveröffentlichten Expertise des Basler Anwalts Christoph Degen zu der Situation bei der Sammelstiftung Gemini. Dies wurde von Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt: «Anfang der Woche ist bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland eine Anzeige des BSV im Fall Gemini eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Anzeige.»
NZZ: “Pensionskassen liefern mehr Informationen”
Vor allem grössere Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren ihre Kommunikation im Internet stark ausgebaut. Die zunehmende Transparenz sollt ein Ratings und Beurteilungskatalogen Eingang finden, schreibt Werner Rutsch von Axa Investment in der NZZ.
NZZ: “Pensionskassen im Glaubenskrieg”
Cash: Interview mit Werner Hertzog (Publica)
In einen Interview mit Cash äusserte sich Werner Hertzog, Direktor der Bundespensionskasse Publica, zu Asset Management, dem Milizsystem, Umwandlungssatz, Mindestzins und seinem persönlichen Anlageportefeuille (Sparbüchlein). Ein Auszug:
Jetzt reden bei den Pensionskassen ja neuerdings auch die Stimmbürger drein. Wie schlimm ist das Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes für Neurenten auf 6,4 Prozent bis 2016 für die Pensionskassen?
Die Leute, die das Referendum ergriffen hatten, machten dem Volk weiss, man könne etwas sehr Weitreichendes entscheiden. Doch das Volk hat nur über das Obligatorium entschieden. Der nun nicht gesenkte Umwandlungssatz betrifft nämlich nur die obligatorischen Leistungen. Im überobligatorischen Teil der Versicherung darf der Umwandlungssatz auch tiefer angesetzt werden. Publica etwa hat deshalb bereits heute einen gemischten Umwandlungssatz von 6,53 Prozent im Alter 65 und liegt damit unter den für 2010 vorgeschriebenen 7 Prozent für den obligatorischen Teil.
Das heisst, das ganze Theater um den Umwandlungssatz war eine Alibiübung?
Im Prinzip war es Unsinn, den Umwandlungssatz dem Volk vorzulegen. Es war aber auch Unsinn, dass das Parlament den Umwandlungssatz fürs Obligatorium festlegt. Die Leistungsziele im Beitragsprimat sind über die Beiträge zu steuern.
Wieso ändert man das Gesetz nicht?
Daran haben Parlamentarier kein Interesse. Mit dem Umwandlungssatz lässt sich wunderbar Politik machen. Zudem gibt sich auch die Politik der Illusion hin, etwas Wichtiges entscheiden zu können. Einige Politiker haben noch nicht gemerkt, dass viele Kassen via Überobligatorium einen Weg haben, die politischen Entscheide zu umgehen.
Was wäre die Alternative?
Das Beste wäre trotz allem, man würde die Verantwortung und die Haftung den paritätischen Organen der Pensionskassen überlassen. Die Verwendung eines realistischen technischen Zinssatzes, der richtigen Sterbetafeln und eines angemessenen Umwandlungssatzes sind grundlegend für die Stabilität einer Pensionskasse. Wenn die Grundlagen veraltet sind, werden systematische Verlustquellen geschaffen.
Wie viel Verlust macht die Publica wegen der veralteten Grundlagen?
Rund 90 Millionen Franken pro Jahr. Das ist zwar nicht viel im Vergleich mit unserer Bilanzsumme von rund 32,5 Milliarden Franken. Aber diese Verluste sind systematisch. Wir verlieren so jedes Jahr rund 0,3 bis 0,4 Prozent Deckungsgrad. Es kommt deswegen nicht sofort zum Chaos, dafür aber umso sicherer, wenn die Grundlagen nicht angepasst werden.
BLPK: Sanierung mit Darlehen
Die Deckungslücke von 1,3 Milliarden Franken der Basellandschaftlichen Pensionskasse
(BLPK) soll geschlossen werden. Diesen Vorschlag macht die «Arbeitsgruppe
Improve zur Zukunft der BLPK», die Finanzdirektor und BLPK-Verwaltungsratspräsident Adrian Ballmer eingesetzt hat. Ballmer selbst hatte diese Absicht einer vollen Ausfinanzierung der BLPK unter anderem bereits im März 2009 geäussert, als die 1,08 Milliarden Verlust der Pensionskasse im Krisenjahr 2008 bekannt wurden, heisst es in einem Bericht der Basellandschaftlichen Zeitung.
Der Deckungsgrad der BLPK betrug Ende letzten Jahres 78,8 Prozent und hat sich nach Auskunft des Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Hans Peter Simeon, auch im laufenden Jahr nicht verbessert. Im Bericht an den Landrat schreibt die Finanzkommission, «dass der Kanton ein Darlehen aufnehmen könnte, um dieses der BLPK zu Anlagezwecken
zur Verfügung zu stellen».
Matthias Scheurer, Regionalsekretär des VPOD, lehnt den Vorschlag ab: «Eine Ausfinanzierung von 100 Prozent ist reine Ideologie, von man in National- und Ständerat wieder abrückt: 80 Prozent reichen aus Sicht des VPOD.»
CHSS: Aktuelle finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
“Die erhobenen Daten zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen liegen jeweils mit einiger zeitlicher Verzögerung vor. Darum hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ein Modell entwickelt, mit dem der jeweils aktuelle Stand wesentlich schneller abgeschätzt werden kann, heisst es in einem Beitrag von Thomas Borek in der Soziale Sicherheit CHSS Nr. 4/2010 des BSV.
Basis dieser Schätzungen sind die in der Pensionskassenstatistik 2008 erfassten Angaben zum Vorsorgekapital, zu den verwendeten Zinssätzen und zur Vermögensaufteilung der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Für jede Kasse wird daraus einerseits die erwartete Sollrendite und andererseits – anhand des Verlaufs relevanter Kapitalmarkt-Indizes – die erwartete Anlagerendite für die beobachtete Periode geschätzt. Damit lässt sich die aktuelle finanzielle Lage sämtlicher in der Pensionskassenstatistik erfassten Vorsorgeeinrichtungen prognostizieren.
Zur aktuellen Lage wird festgestellt: Der kapitalgewichtete Deckungsgrad der registrierten Vorsorgeeinrichtungen hat im April 2010 wieder das Niveau von Ende 2004 erreicht (s. Grafik). Jedoch haben die Kursverluste im Juni dieses Jahres den Aufwärtstrend gebremst. Zudem befinden sich Ende Juni 2010 immer noch gut ein Viertel der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie in Unterdeckung, und die Mehrheit der Kassen weist einen Deckungsgrad unter 110 Prozent auf und verfügt demzufolge noch nicht über genügend Wertschwankungsreserven, um einen neuerlichen Rückschlag an den Finanzmärkten auffangen zu können.
Hewitt: Vorsorgeeinrichtungen fehlen weltweit 500 Mrd. Dollar
Nach der kontinuierlichen Verbesserung seit dem dritten Quartal 2009 bis zum ersten Quartal 2010 ist der durchschnittliche Deckungsgrad bei Vorsorgeplänen im zweiten Quartal 2010 weltweit wieder drastisch gesunken – auf den tiefsten Stand seit Ausbruch von Finanzkrise und Rezession. Das zeigt der “Pension Risk Tracker” der Personalmanagement-Beratung Hewitt Associates. Grund dafür sind der signifikante Einbruch der globalen Aktienmärkte und Zinssätze sowie die damit einhergehende hohe Marktvolatilität. Die Verbesserung, die in den vorangegangenen 18 Monaten erreicht werden konnte, wurde dadurch fast vollständig wieder aufgehoben. Der durchschnittliche Deckungsgrad lag Ende Juni nur noch bei 80 Prozent. Das entspricht einem Fehlbetrag von etwa 500 Milliarden Dollar.
BVG-Zins 2011: BVG-Kommission empfiehlt 2%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr unverändert bei 2% zu belassen.
Ausgangspunkt der Diskussion sind verschiedene mathematische Formeln, welche als Indikation für die Festlegung des Mindestzinssatzes dienen. Dabei wird die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der Bundesobligationen, sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt.
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge sprachen sich für die Beibehaltung des geltenden Mindestzinssatzes aus. Im Herbst wird der Bundesrat über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheiden.
Mitteilung BSV / dyn. Grafik SF DRS