Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr unverändert bei 2% zu belassen.

image

Ausgangspunkt der Diskussion sind verschiedene mathematische Formeln, welche als Indikation für die Festlegung des Mindestzinssatzes dienen. Dabei wird die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der Bundesobligationen, sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigt.

Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge sprachen sich für die Beibehaltung des geltenden Mindestzinssatzes aus. Im Herbst wird der Bundesrat über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheiden.

 Mitteilung BSV / dyn. Grafik SF DRS