Ein Leser hat sich beim Rechtsberatungsdienst des Blick mit der Frage gemeldet, ob seine Ehe ungültig erklärt werden könne, um nach einer Scheidung eine Teilung der Ansprüche in der BV zu vermeiden. Wenig überraschend bekommt er die Auskunft, dass dies aussichtslos sei. Interessanter ist der Verweis, dass die Teilung des PK-Guthabens eine zwingende Bestimmung ist, welche auch nicht durch eine Parteivereinbarung wegbedungen werden kann und auch nicht durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Da im speziellen Fall der Mann bereits pensioniert ist, wird das Gericht die Entschädigung festsetzen.

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