Ab 1. Januar 2011 werden alle Mitarbeitenden der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in eine einheitliche Vorsorgelösung überführt. Der Fachhochschulrat hat den Anschlussvertrag mit der Basellandschaftlichen Pensionskasse genehmigt. Mit der neuen Lösung wechseln rund 1900 Versicherte aus sieben verschiedenen Pensionskassen in eine neue Vorsorgelösung. Der Träger des Vorsorgewerks ist die Basellandschaftliche Pensionskasse BLPK. Für alle Versicherten der FHNW gilt ein einheitlicher, auf die Bedürfnisse der Fachhochschule abgestimmter Vorsorgeplan sowie das Rahmenreglement für Beitragsprimatpläne der BLPK.
pwirth
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PKs verkaufen PIIGS-Anleihen
Yves Demuth hat sich im “Sonntag” bei grossen Pensionskassen erkundigt, wie sie sich gegenüber Staatsanleihen von Ländern, die in den Strudel der Finanzkrise geraten sind, verhalten.
Pensionskassen stossen diese Papiere ab – was derzeit nicht ohne Verlust möglich ist. Complementa-Chef Michael Brandenberger schätzt, dass durch solche Teilverkäufe insgesamt bereits Verluste von «mehreren 100 Millionen Franken» realisiert wurden.
Die Kasse der Post mit einem Anlagevermögen von 12,5 Milliarden Franken hat seit Anfang Jahr zwei Drittel aller Staatsanleihen von Portugal, Irland, Italien, Spanien und Griechenland verkauft, wie deren Direktorin, Françoise Bruderer, sagt. Aus portugiesischen und griechischen Papieren ist die Post-PK ganz ausgestiegen. Der Anteil irischer und spanischer Staatsanleihen wurde durch Teilverkäufe auf noch 0,24 Prozent des Kassenvermögens reduziert, was laut Bruderer ein Verlustgeschäft war.
Die SBB-Pensionskasse und die Publica bestätigen ebenfalls verlustreiche Teilverkäufe. Das SBB-Vorsorgewerk hat im September wegen der Schuldenkrise die Strategie bei ausländischen Staatsanleihen angepasst, wie Geschäftsführer Markus Hübscher sagt. Seither wird alles verkauft, was von einer der drei grossen Rating- Agenturen tiefer als mit AA bewertet wird.
Wie lange die Manager von Pensionskassen die Staatspapiere mit Renditen von bis zu 11,85 Prozent (Griechenland) noch meiden, ist jedoch unklar. «Es ist durchaus denkbar, dass wir bereits 2011 oder später wieder in Anleihen aus solchen Ländern investieren werden», sagt etwa Susanne Hauly von Siebenthal, Vizedirektorin der Publica. «Die höheren Renditen dieser Papiere werden interessant, wenn ein Bankrott weitgehend ausgeschlossen werden kann.»
Stellungnahme von Helbling und Leutwyler zu Gemini
Die NZZ, welche in den Besitz der Expertise Degen über die Situation bei der Sammelstiftung Gemini gelangt ist, hat begleitend zu ihrem Artikel dazu auch eine Stellungnahme der beiden Beschuldigten Carl Helbling und Oskar Leutwyler publiziert. Die beiden halten fest:
STELLUNGNAHME VON CARL HELBLING UND OSKAR LEUTWYLER
1. Streitpunkt zwischen der Gemini-Sammelstiftung und Prof. Carl Helbling und Dr. Oskar Leutwyler war die Frage, auf welcher rechtlichen Basis Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt an die Gemini Personalvorsorge AG im Zeitraum 2001 bis 2006 in der Höhe von 6,03 Mio. Fr. erfolgt sind.
2. Diese Zahlungen wurden von der Gemini Personalvorsorge AG als Ertrag verbucht und versteuert. Entnahmen fanden keine statt. Die Gemini Personalvorsorge AG zahlte weder Dividenden noch VR-Honorare. In der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung oder gar der Korruption sind grund- und haltlos.
3. Dem BSV, Aufsichtsbehörde für die Gemini-Sammelstiftung und die Gemini-Struktur, waren diese Zahlungen bekannt. Die Gemini-Struktur mit der Gemini-Sammelstiftung, der Gem-Stiftung und der Gemini Personalvorsorge AG wurde 1998 unter aktiver Beteiligung des BSV geschaffen.
4. Im Frühjahr 2007 gelangten die Swisscanto Holding AG und die Swisscanto Vorsorge AG (Letztere damals mit der Administration der Gemini-Sammelstiftung betraut) mit schweren Vorwürfen gegen Carl Helbling, damals noch Präsident des Stiftungsrates der Gemini-Sammelstiftung, und Oskar Leutwyler, damals Ersatzmitglied des Stiftungsrates und Geschäftsleiter der Swisscanto Vorsorge AG, an die Öffentlichkeit.
5. Das BSV betraute in der Folge Dr. Christoph Degen mit der Abklärung der Vorwürfe. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen führte das BSV kein Untersuchungsverfahren durch. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten somit weder Parteirechte noch Rekursmöglichkeiten. Das BSV nahm den Bericht Degen lediglich im Rahmen der immerwährenden Aufsicht über die Gemini-Sammelstiftung entgegen. Der Bericht Degen hat folglich keinen amtlichen Charakter, sondern ist ein Bericht, der für die Gemini-Sammelstiftung erstellt wurde und dieser zuzurechnen ist. Die von Christoph Degen in seinem Bericht vertretenen Auffassungen werden von Carl Helbling und Oskar Leutwyler ausdrücklich nicht geteilt.
6. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten lediglich die Möglichkeit, zu einem Entwurf des Berichts Degen Stellung zu nehmen. Befragt wurden sie von Christoph Degen nie. Auch wurde ihnen die Akteneinsicht verweigert. Nach Vorliegen der Endfassung des Berichts zeigte sich, dass die zentralen Dokumente, auf die sich Christoph Degen abstützte, Carl Helbling und Oskar Leutwyler zur Stellungnahme vorenthalten wurden. Diese Dokumente sind Letzteren bis heute nicht bekannt.
7. Die Gemini-Sammelstiftung, Carl Helbling, Oskar Leutwyler und die Gemini Personalvorsorge AG schlossen – ohne gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Standpunkte (einschliesslich der im Bericht Degen vertretenen Auffassungen) – am 17. Mai 2010 eine Vergleichsvereinbarung ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden die bei der Gemini Personalvorsorge AG verfügbaren Mittel zum grössten Teil auf die Gemini-Sammelstiftung übertragen. Diese entsprechen einem weit überwiegenden Teil der Vergleichssumme von 6,4 Mio. Fr.
8. Carl Helbling und Oskar Leutwyler sind nach wie vor und unverändert der Auffassung, dass die Vereinnahmung der Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt durch die Gemini Personalvorsorge AG in allen Teilen korrekt war. Sie sind ebenfalls unverändert der Auffassung, dass die Gemini-Struktur rechtlich einwandfrei war.
Liquidationsgewinn für die 2. Säule
Auf den 1. Januar 2011 wird das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 18a und 37b ergänzt. Davon wird das Gewerbe und die Landwirtschaft profitieren können. Die Änderungen finden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II statt.
Bei Selbständigerwerbenden stellt der Betrieb den Hauptteil der Altersvorsorge dar. Diesem Umstand wurde in der Unternehmenssteuerreform II mit den Bestimmungen zum Liquidationsgewinn Art. 37b DBG Rechnung getragen. Das Modell der Liquidationsgewinne ist zweistufig und bezieht sich auf die steuerrechtlich und echt realisierten stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre. Die Liquidationsgewinne werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das übrige Einkommen, welches auch das selbständige Erwerbseinkommen der Steuerperiode ohne den Liquidationsgewinn beinhaltet, wird ordentlich besteuert.
Der Liquidationsgewinn wird unterteilt in einen Bereich, für welchen der Steuerpflichtige einen Einkauf in eine 2. Säule geltend machen kann und einen diesen übersteigenden Betrag. Dabei spricht man von fiktivem Einkauf, wenn der Pflichtige über eine Deckungslücke in der 2. Säule verfügt. Dieser fiktive Einkaufsbetrag errechnet sich nach dem durchschnittlichen selbständigen Nettoerwerbseinkommen (ohne Liquidationsgewinn) der letzten fünf Jahre, multipliziert mit 15% sowie der Anzahl Jahre zwischen dem 25. Altersjahr und dem Liquidationsjahr. Im Maximum beträgt der fiktive Einkauf 835’200 Franken. Der fiktive Einkaufsbetrag wird gleich besteuert wie eine Auszahlung aus der 2. Säule. Der diesen Betrag übersteigende Liquidationsgewinn wird als Restbetrag bezeichnet. Dieser wird zum Steuersatz von einem Fünftel des Restbetrages besteuert, mindestens zu 2% beim Bund.
Gemini: Bericht Degen jetzt auch bei der NZZ
Nachdem eine Kopie der Expertise des Basler Anwalts Christoph Degen über die Vorfälle bei der Gemini-Sammelstiftung bereits vor einiger Zeit ihren Weg zur Tages-Anzeiger- SonntagsZeitungs-Redaktion gefunden hat, ist jetzt gemäss einem Artikel von Werner Enz in der NZZ auch diese Zeitung in den Besitz des Berichts gelangt. In Auftrag gegeben wurde er vom BSV, dafür bezahlt hat jedoch die Gemini. Da nicht völlig klar ist, was die angeblichen Verfehlungen von Carl Helbling und Oskar Leutwyler wirklich sind und ob und wie sie gegen das Gesetz verstossen haben sollen, wäre die Veröffentlichung der Expertise natürlich von allgemeinem Interesse. Das BSV wie auch die direkt Beteiligten haben dies jedoch abgelehnt. Nachdem sie nun aber zunehmende Verbreitung findet (auf WikiLeaks ist sie allerdings noch nicht zu finden), wäre die Veröffentlichung jetzt mehr als opportun. Am Freitag will die NZZ die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts offenlegen. Die im Bericht “angegriffenen Personen” kommen gemäss Enz dabei ausgiebig zu Wort.
SR: Ja für die SBB, Nein für die Ascoop
Vierzig Ja- gegen null Neinstimmen bei einer Enthaltung – eindrücklicher kann der Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken für die Sanierung der Pensionskasse SBB kaum abgesegnet werden. Das ist ein starkes Signal an den Nationalrat, der den Sanierungsplan in der Frühjahrssession behandeln wird, schreibt Claude Chatelain in der Berner Zeitung.
Was für die SBB gelte, gelte aber in keiner Weise für die Ascoop, die Pensionskasse der Privatbahnen, war wiederholt zu hören. Dies ist nicht selbstverständlich. Der Bund ist auch bei zahlreichen Privatbahnen beteiligt, und deren Vorsorgeeinrichtungen sind im Vergleich zur Pensionskasse SBB häufig noch schlechter dran, ihre Versicherten müssen mit noch tieferen Leistungen rechnen und für die Sanierung ihrer Vorsorgeeinrichtung noch tiefer in die Tasche greifen als SBB-Angestellte.
Sollten die Privatbahnen entgegen der vorherrschenden Meinung trotzdem einen Bundesbeitrag erhalten, dürfte sich dieser in Grenzen halten, rechnete Kommissionssprecher Pankraz Freitag (FDP, GL) vor. Der Anteil des Bundes an all den fraglichen Bahnen beträgt im Schnitt 17 Prozent. Würde sich der Bund im Rahmen seiner Beteiligung an der Sanierung der Deckungslücke von 560 Millionen beteiligen, ergäbe das einen Betrag von 100 Millionen Franken.
Mercer: Global Asset Manager Fee Survey 2010
Die Vermögensverwaltungsgebühren für alternative Anlageklassen sind aufgrund des gestiegenen Kostenbewusstseins vieler Investoren zurückgegangen. Vor allem die Gebührensätze in den Kategorien Hedgefonds, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien sind gesunken. Die Gebühren für traditionelle Anlageklassen entwickelten sich unterschiedlich, wobei bei Aktien und festverzinslichen Anlagen ein Anstieg aufgrund des vermehrten Einsatzes von Nischenprodukten zu verzeichnen war. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie des Beratungsunternehmens Mercer, in deren Rahmen die Gebühren von 20’000 Anlageprodukten von über 4’000 Vermögensverwaltern analysiert wurden.
Mit einer durchschnittlichen Gebühr von rund 0.7% sind Kollektivanlagen teurer als Spezialmandate, und zwar für alle vergleichbaren Mandatsgrössen. Die durchschnittlichen Gebührensätze für Kollektivanlagen haben sich über alle Mandatsgrössen hinweg im Zeitraum von 2008 bis 2010 nicht verändert. Während die durchschnittlichen Gebühren für Mandate in der Grössenordnung von 25 Millionen Franken zurückgegangen sind, ist für Mandate im Umfang von 100 bis 200 Millionen Franken ein Anstieg der Gebühren zu verzeichnen. Die Gebühren für Spezialmandate sind im Durchschnitt um nicht ganz 0.01 Prozentpunkte gestiegen.
SR einstimmig für Sanierung der PK SBB
Der Ständerat hat als Erstrat das Traktandum “Sanierung der PK SBB” mit einem Tag Verspätung behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 40 gegen 0 Stimmen (eine Enthaltung) dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Zu Diskussionen Anlass hat lediglich ein Minderheitsantrag der vorberatenden Finanz-Kommission gegeben, mit dem explizit festgehalten werden sollte, dass mit der Zustimmung zum Sanierungsbeitrag in Höhe von 1,148 Mrd. Franken “keinerlei Anerkennung von Verpflichtungen des Bundes gegenüber Vorsorgeeinrichtungen von Betrieben, die der Bund führt oder geführt hat oder an denen er direkt oder indirekt beteiligt ist oder war” bewirkt. Er wurde deutlich abgelehnt.
NR: Finanzierung öffentlicher VE – letzte Differenz beseitigt
Der Nationalrat hat im laufenden Differenzbereinigungsverfahren um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen die letzte formale Differenz ausgeräumt und damit das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung gemacht. Toni Bortoluzzi erläuterte, dass der letzte Gang vor den NR nur sicherheitshalber erfolge, weil die Redaktionskommission sich nicht ganz sicher war, die formale Differenz in eigener Kompetenz ausräumen zu können.
Der Rat stimmte dem Antrag der Kommission zu. Das Diff. Bereinigungsverfahren ist damit abgeschlossen.
NR: Anfrage Weber: Strukturreform und Oberaufsichtskommission
NR Marie-Thérèse Weber-Gobet stellte dem BR folgende Frage: “Mit der Strukturreform geht die heutige Direktaufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem oder internationalem Charakter an die Kantone über. Die Oberaufsicht wird neu von einer ausserparlamentarischen Oberaufsichtskommission wahrgenommen. Auf den 1. Januar 2012 soll die Oberaufsichtskommission operativ sein. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Kommission, wie gesetzlich vorgesehen, tatsächlich Unabhängigkeitsstatus haben wird?”
Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: “L’indépendance de la commission de haute surveillance sera garantie de la manière suivante: premièrement, la commission de haute surveillance sera une commission décisionnelle extraparlementaire indépendante au sens de la loi fédérale sur l’organisation du gouvernement et de l’administration. La commission de haute surveillance ne recevra aucune directive du Conseil fédéral, qui n’exercera sur elle qu’une simple surveillance de service. Elle lui rendra compte de son activité au moyen d’un rapport d’activité annuel et pour son travail opérationnel, la commission disposera de son propre secrétariat professionnel. Deuxièmement, la commission de haute surveillance devra veiller à son propre financement.
Son indépendance financière sera assurée par les taxes et les émoluments qui devront entièrement couvrir les coûts. Troisièmement, les membres de la commission de haute surveillance devront être des spécialistes indépendants. Les dispositions seront très strictes: il sera par exemple exclu que les membres de la commission de haute surveillance soient en même temps membres du comité ou de la direction d’une association active dans la prévoyance professionnelle ou membres de la direction ou du conseil d’administration d’une compagnie d’assurance, d’une banque ou de toute autre entreprise active dans la prévoyance professionnelle.”
NR: Anfrage Bischof: Gefahren für das BVG
NR Primin Bischof hat sich beim Bundesrat mit folgender Anfrage gemeldet: “Nach 25 Jahren BVG beträgt deren Kapital über 500 Milliarden Franken und damit für viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer den grössten Teil ihres Vermögens.
– Was unternimmt der Bundesrat, um die Sicherheit dieser Kapitalien sicherzustellen?
– Ist angesichts der periodischen Korruptionsfälle (z. B. BVK ZH) die Corporate Governance noch genügend?
– Sind die Milizstiftungsräte fachlich überfordert?
– Kann mehr Wahlfreiheit (z. B. individuelle Sparpläne) die Altersvorsorge der heute Aktiven verbessern?”
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort erneut auf den für nächstes Jahr geplanten Bericht: “Un rapport sur l’avenir du deuxième pilier est actuellement en cours d’élaboration et sera transmis au Parlement à la fin 2011. Il y sera notamment examiné si les prescriptions de placements dans la prévoyance professionnelle, déjà adaptées début 2009, doivent être encore retravaillées plus à fond, en fonction des expériences faites lors de la crise financière. L’opportunité de prescriptions de solvabilité, en particulier pour les institutions collectives, ainsi que de prescriptions pour l’accumulation de réserves de fluctuations de valeur, va être étudiée.”
Anfrage Bischof und Antwort BR
NZZ: Teurer Regulierungseifer
Die NZZ befasst sich in ihrer Ausgabe vom 4.12.2010 ein weiteres Mal mit dem Verordnungsentwurf zur Strukturreform, der in Fachkreise auf heftigste Kritik gestossen ist. Michael Ferber schreibt u.a.: “Mit einigen Vorschriften der Reform schiesst der Regulator weit über das Ziel hinaus. In den Verordnungen zeigt sich ein umfassendes Kontrollbedürfnis, das in der Praxis unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen dürfte. Erklären lässt sich die Regulierungsoffensive wohl mit dem Willen, in der zweiten Säule «die Schrauben anzuziehen». In Vorsorgekreisen ist zu hören, die Abfuhr für den Bundesrat bei der Volksabstimmung über den Umwandlungssatz im März stecke Burkhalter tief in den Knochen. Die «Veradministrierung» der zweiten Säule schafft aber keine effiziente Aufsicht. Sie löst die Probleme bestenfalls teilweise und schafft einige neue.”
“Letztlich führen die neuen Regelungen dazu, dass die zweite Säule noch komplizierter wird und sich zunehmend zu einer Art «Raumschiff» entwickelt, in dem Entscheidungsträger abgehoben von den Versicherten agieren. Der Bürger zahlt zwar Monat für Monat per Gesetzeszwang erhebliche Teile seines Gehalts ein, versteht wegen der wachsenden Komplexität aber immer weniger, wie das System funktioniert. Zudem ist die geplante neue Aufsicht in dieser Form nicht effizient, da sie mit Doppelstrukturen und überflüssiger Bürokratie die Vorsorge verteuert. Diese Aufblähung der zweiten Säule führt dazu, dass es für die Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft noch schwieriger wird, den ohnehin zu hohen gesetzlichen BVG-Mindestumwandlungssatz zu erfüllen.”
AHV-Revision: Verbesserte Durchführung, nächste Etappen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur "Verbesserung der Durchführung der AHV“ zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese technische Gesetzesänderung bringt Verbesserungen in der Durchführung der AHV, die seit Jahren hängig und unbestritten sind. Sie sollen bereits 2012 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres 2011 will der Bundesrat zudem die Grundlagen für eine tief greifende AHV-Revision vorbereiten, die einerseits die mittelfristig erwarteten, demografisch bedingten finanziellen Probleme der AHV lösen und anderseits ihren Vollzug modernisieren soll. Diese AHV-Revision soll auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses der interessierten Kreise in Bezug auf die zu erwartenden Entwicklungen erarbeitet werden, wie es in einer Mitteilung des EDI heisst. Die Teilnehmer der Anhörungen, die das EDI in den vergangenen Wochen durchgeführt hat, haben dieses Vorgehen zur Reform der AHV begrüsst.
Blick: “Doppelte Witwe”
Eine Leserin hat sich beim “heissen Draht” des Blick mit folgender Frage gemeldet: “Mein Ehemann ist vor längerem verstorben, seither beziehe ich Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse. Seit über 10 Jahren lebe ich mit einem Mann im Konkubinat. Jetzt möchten wir regeln, was nach seinem Tod passiert – denn er ist schwer krank. Was, wenn er stirbt? Krieg ich dann zweimal Witwenrente?”
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG
Der Ständerat hat die von SR Konrad Graber eingereichte Motion zur BVG-Entschlackung behandelt. Graber umriss in seinem Votum die Forderung, die ohne Einbusse an Transparenz und Sicherheit erfüllt werden solle. Allerdings will er auch keine bisherigen Erweiterungen im Gesetz rückgängig machen. Hingegen sieht Graber Möglichkeiten u.a. bei der Teilliquidation, den Loyalitätsrichtlinien, die Anlage- und Rechnungslegungsvorschriften, der Altersstaffelung der Beiträge.
Christine Egerszegi gab zu Protokoll, dass sie den Vorstoss untersützt (wie dies auch der Bundesrat tut). Kritik an der bisherigen Parlamentstätigkeit möchte sie aber nicht gelten lassen. Wenn sie ein Problem sieht, dann betrifft es die vorgesehene Ausstattung der geplanten neuen Oberaufsicht mit 30 Vollzeitstellen.
Rolf Bütiker outete sich als zweifacher Stiftungsratspräsident, der die Probleme aus erster Hand kennt: “Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken gemacht zum Vorstoss Graber. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt.” Bütiker schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für die VE vor, was beträchtliche Vereinfachungen möglich mache.
Abschliessend ging BR Burkhalter auf den geplanten Bericht ein, der im kommenden Jahr erstellt werden soll, der eine Gesamtschau über die aktuelle Verfassung der 2. Säule geben soll und in dessen Rahmen auch die aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollen.
Wortprotokoll / Motion mit Antwort BR