Der Bundesrat hat die Botschaft zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum steht die Stärkung der Aufsicht in der zweiten Säule. Zudem enthält sie zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Massnahmen, um die Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden zu fördern.
Die Botschaft sieht eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Das heisst, dass sämtliche Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt werden. Dabei sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden. Die bisherige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter wird von den Kantonen übernommen. Die Oberaufsicht soll neu durch eine vom Bundesrat und der Bundesverwaltung unabhängige Oberaufsichtskommission aus sieben bis neun unabhängigen Sachverständigen wahrgenommen werden, darunter je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner. Das Kommissionssekretariat soll administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen angegliedert werden. Weiter werden die Anforderungen und Aufgaben sowie die Haftung der einzelnen Akteure auf Gesetzesstufe präziser geregelt.
Zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen
Die bestehenden Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge werden erweitert: Vorgesehen sind Bestimmungen hinsichtlich der Integrität und Loyalität der Pensionskassen-Verantwortlichen sowie bezüglich der Prüfung der Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte oder missbräuchliche Konditionen. Auf Verordnungsstufe sollen die bereits vorhandenen Loyalitäts-Bestimmungen ergänzt werden durch ein Verbot des Parallel Running, durch die zwingende Ablieferung von sämtlichen Vermögensvorteilen (z.B. Provisionen, Kickbacks, Rabatte) an die Vorsorgeeinrichtung sowie durch die Statuierung einer Kontrollfunktion des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung.
Förderung der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden
Die Revisionsvorlage enthält zudem zwei Massnahmen, um die Beteiligung der älteren Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Reglemente können den Versicherten die Möglichkeit geben, durch erhöhte eigene Beiträge die Auswirkungen von Lohnreduktionen vor dem Rentenalter in gewissem Ausmass auffangen zu können. Wer vor der Pensionierung sein Arbeitspensum reduziert oder eine tiefer entlöhnte Aufgabe übernimmt, kann sich so die bisherige Vorsorgeleistung erhalten. Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, auch weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.

Das Branchenportal «persönlich» schreibt zur Verleihung des Zürcher Journalistenpreises an Charlotte Jacquemart und Daniel Hug: «Am 12.6.07 wurde im Casinotheater Winterthur der Zürcher Journalistenpreis vergeben. Unter anderem gewannen Charlotte Jacquemart und Daniel Hug von der NZZ am Sonntag die begehrte Auszeichnung für ihre Artikelreihe über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue-Bank. Nun wird Kritik an der Jurierung laut: Weltwoche-Chefredaktor und -Verleger Roger Köppel drückt in der Rubrik «Tagebuch» sein Unverständnis über die Preisvergabe der Jury an die NZZaS-Journalisten aus. Diese seien für ihre «irreführenden bis falschen Recherchen» mit einem der angesehensten Schweizer Journalistenpreise prämiert worden, schreibt er in seinem Tagebuch in der aktuellen Weltwoche.
Der Sicherheitsfonds für die berufliche Vorsorge (BVG) hat 2006 einen Überschuss von 81 Millionen Franken erzielt. Hauptgrund für dieses positive Ergebnis waren die unterdurchschnittlichen Insolvenzleistungen. Die Beitragseinnahmen lagen mit 228 Millionen Franken um 34 Millionen unter dem Vorjahresniveau. Die Insolvenzleistungen verursachten netto einen Mehraufwand von 16,3 Millionen Franken, lagen aber um 43 Millionen Franken unter dem Budget. Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers stieg um acht Prozent auf 2399 Verfügungen. Die Nettoleistungen wuchsen von 60 auf 76 Millionen Franken. Für Zuschüsse wegen einer ungünstigen Altersstruktur mussten rund neun Millionen weniger als im Vorjahr ausgerichtet werden. Die Reserve des Sicherheitsfonds belief sich per Ende 2006 auf rund 273 Millionen Franken.
Der Regierungsrat des Kt. Zürich hat das Gesetz über die Verselbstständigung der Versicherungskasse des Staatspersonals per 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Stiftungsurkunde zuhanden des Kantonsrates erlassen. Damit kann die Verselbstständigung der BVK in Form einer privatrechtlichen Stiftung vorangetrieben werden. 
Ausgleichsfonds ist die 5. IV-Revision nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Auch die Finanzierung muss angepasst werden. Mitte Mai hat der AHV-Fonds die letzte Tranche der 7 Milliarden Franken aus den Goldreserven der Nationalbank investiert.
Der Ständerat als Erstrat hat dem Anschluss der liechtensteinischen Pensionskassen an den schweizerischen Sicherheitsfonds mit 29:0 zugestimmt. Damit folgte der Ständerat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und der Regierung in Vaduz betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds wurde am 19. Dezember 2006 von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern unterzeichnet. Das Abkommen ist bereits seit Anfang 2007 in Kraft, wegen der bisher noch nicht abgeschlossenen Ratifizierung allerdings erst provisorisch.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Ständerates enttäuscht, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes abzulehnen. Positiver sieht es der Gewerkschaftsbund.
Die Sterblichkeitsraten sinken langsam aber kontinuierlich, wobei leichte Verschiebungen zwischen den einzelnen Todesursachen zu beobachten sind. Die Herzkreislaufkrankheiten als häufigste Todesursache nehmen relativ stark ab. Sie sind die Hauptursache bei 37% der Todesfälle. Hier sind die grössten Verbesserungen zu beobachten.
Professor Carl Helbling, one of the architects of Switzerland’s corporate pension system, has abandoned his board seat at a Swiss pension fund following questions about his involvement in the attempted sale of a fund affiliation. The CHF2bn (€1.2bn) Gemini pension fund announced late yesterday Helbling had quit as its supervisory board chairman.